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Frustrierende Probleme mit dem Anlasser...
Hallo erst mal,
bin neu hier und hoffe das ich Hilfe bekommen kann, habe schon so viel Positives von dem Forum gehört,
also: habe mir einen 93´er Ford Escort gekauft bin eigentlich super best zu frieden, nun hat er aber zwei Monate rum gestanden ehe ich Ihn gekauft habe und der Wagen sprang nur an wenn er überbrückt wurde, der Verkäufer meinte wenn ich eine neue Batterie einbaue ist das Problem erledigt....
Habe mir vorhin eine neue Batterie geholt und das einzige was ich höre wenn ich Ihnen starten lassen will ist,
ein surren der Anlasser gibt keinen einzigen Ton von sich, bin schon ganz verzweifelt und der Händler nimmt sich nichts davon an da der Wagen nur 450 Euro gekostet hat..
Ich würde mich sehr freuen wenn ich von Euch Hilfe bekommen würde....
Vielen Dank im vorraus
Gruß Tascha
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24 Antworten
Klopf mal mit einem stumpfen gegenstand (Schraubendreher, etc...) auf den Anlasser bzw. Magnetschalter am Anlasser und versuchs dann nochma...
Kann Funktioniern, muß aber nich...
Geht nur wenn der Magnetschalter hängt... Wenn er defekt is klappt das auch nich mehr...
Vielen Dank für Deinen Beitrag, normalerweise ist das doch eine typische OPEL - Krankheit im Winter auf den Anlasse kloppen zu müssen, bei FORD auch???
Hmmm, könntest Du mir evtl. kleine Tips geben wo der Anlasser in dem ESCORT sitzt, und wo in etwa ich drauf klopfen muss....
Sorry, Frau hat nicht so viel Ahnung.....
Danke schön
Gruß Tascha
Vielleicht is auch das Kabel ab oder so stark korrodiert, daß kein saft mehr am anlasser ankommt.
Wenn du den Zünschlüssel drehst, auf Starten!, kommt dann ein Summendes Geräusch und sobald du loslässt hörts auf?
Ja, genau wenn ich Ihn anlassen will summt er und wenn ich den Schlüssel zurück drehe hört es auf, aber wie gesagt beim Überbrücken mit Pappas Auto springt er an...
Gruß Tascha
Der Anlasser müsste, wenn du davor stehst und reinschaust, recht weit unten etwa mittig hinterm kühler und Krümmer sein
Zitat:
Original geschrieben von tascha-maus
Ja, genau wenn ich Ihn anlassen will summt er und wenn ich den Schlüssel zurück drehe hört es auf, aber wie gesagt beim Überbrücken mit Pappas Auto springt er an...
Gruß Tascha
Dann is der Magnetschalter entweder defekt oder sehr stark verdreckt und schiebt das Ritzel nicht mehr auf die Schwungscheibe.
Wenn du ihn anlässt sollte es vor dem summen KLACK machen... Ansonsten, naja dreckig oder kaputt...
Hallo, also habe es gerade probiert auf den Anlasser zu klopfen, es brachte gar nichts, und dieses summen ist jetzt auch weg das einzigste was geht ist wenn ich den Schlüssel rum drehe das die Batterielampe leuchtet, und wenn ich den Schlüssel noch weiter drehe wird die Batterieleuchte schwächer...
oh mann das ist sooo ärgerlich....
Was meintest du denn mit dem Magnetschalter, wo kann ich den denn finden....
Gruß Tascha
Musst man bissel mehr (doller) drauf hauen (nicht mit dem Scraubendreher! nimm mal was, was schwerer ist. kannst auch ruhig ein Hammer nehmen, nur keine Beule reinprügeln), sonst wie gesagt wird das Kabel oxidiert sein.
Im schlimmsten Fall ist Deine ZEB (Sicherungskasten) defekt.
Und das der Verkäufer auch bei der Summe nichts machen will, gibt es nicht.
Privat gekauft? Steht im Vertrag drin, Bastlerfahrzeug? Wobei das eigentlich auch nicht mehr zählt.
ch33rz
Habe es schon kräftiger versucht, aber was auch komisch ist das das summen weg ist, er sagt nun überhaupt nix mehr... :-(
Es war eine Werkstatt die nebenbei auch Autos verkauft (gebrauchte), er macht bei so günstigen weder nen Vertrag noch habe ich eine Quittung bekommen, es fehlte auch der TÜV-Bericht und der ASU-Bericht, ASU hat er dann neu gemacht, er hat Ihn mir überbrückt und meinte ich sollte die Batterie mal ordentlich durch laden oder mir eine neue besorgen, habe ich dann auch gemacht (eine neue Batterie)...
Aber nun keine Ahnung brauche das Auto um bei dem Wetter zur Arbeit zu kommen...
Gruß Tascha
das komische ist,das er mit überbrücken anspringt..also kann es ja net der anlasser sein... mess doch mal die spasnnung von der neuen batterie
Das ist ja der Witz beim Überbrücken springt er an und sonst sagt er keinen Ton....
Ich weis nach der folgenden Frage wirst du warscheinlich Typisch Frau denken oder vor Lachen vom Stuhl fallen, egal gehe das Risiko mal ein, halt dich fest..
Wie genau messe ich das, ein Messgerät habe ich, wo mann verschiedene Messwerte einstellen kann, so ein orangenes mit nem roten und schwarzen Kabel dranne...
Ich hoffe du sitzt noch und es geht dir gut...
gruß Tascha
Schaue mal an der Batterie nach dem Massekabel.
Denn beim überbrücken bekommt er ja die nötige Masse vom Fremdfahrzeug.
Und das was der Verkäufer macht, ist nicht i.O.
Es ist ja auch Deine Pflicht, die Bescheinigungen mitzuführen.
Kein Vertrag, keine Quittung, was sind das denn für Machenschaften!
Und ausserdem hat er Dir den Wagen wissendlich mit einer Falschauskunft verkauft.
Dem Kollegen hätte ich aber wieder aufgesucht, der hätte mir den Wagen zum laufen gebracht, sonst könnte der sich aber ganz warm anziehen, aber ganz warm.
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Darunter fällt auch das arglistige Vorspiegeln des Vorhandenseins einer Eigenschaft des Kaufobjekts. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Bei arglistiger Täuschung gilt eine längere Verjährungsfrist von 3 Jahren.
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Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie
Händler haften ein Jahr für Sachmängel
Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").
Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie
Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.
Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie
Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur häufig auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.
Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer
Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.
Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie
Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind jedoch dadurch nicht eingeschränkt. Wer aber Nachbesserungsarbeiten über die Garantie in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen hat, muss bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, dem Verkäufer ein Recht auf Reparatur zubilligen.
Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?
Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von tascha-maus
Das ist ja der Witz beim Überbrücken springt er an und sonst sagt er keinen Ton....
Ich weis nach der folgenden Frage wirst du warscheinlich Typisch Frau denken oder vor Lachen vom Stuhl fallen, egal gehe das Risiko mal ein, halt dich fest..
Wie genau messe ich das, ein Messgerät habe ich, wo mann verschiedene Messwerte einstellen kann, so ein orangenes mit nem roten und schwarzen Kabel dranne...
Ich hoffe du sitzt noch und es geht dir gut...
gruß Tascha
stelle den multimeter auf volt,dann gehst du mit den 2 meßkalbeln einmal auf plus und einmal auf minus---
ansonsten mal das massekabel checken,was mein vorredner vorgeschlagen hat..