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Führerschein A Klasse eingetragen mit Klasse B.???
Halöle ...viell. könnt ihr mir ja zum besseren Verständnis der neuen Führerscheinklassen helfen. Ich hab meinen Autoführerschein Anfang 1986 gemacht. Besitze seit Oktober 2013 den A2 bis 48 ps. In meinem Führerschein stehen jedoch unter Punkt 9 auf der Vorderseite die Fahrerlaubnis für AM, A2, A1, und A.... !!!.....auf der Rückseite der Karte stehen unter Punkt 10. A Datum von "86, mit Vermerk 79.03./79.04 für die Fahrerlaubnis A +Trikes. WAS bedeutet das jetzt nach der neuen Führerscheinregelung? Muss ich jetzt
insgesamt 2 Jahre warten oder habe ich die Führerscheinkl.A unbeschränkt schon????
Beste Antwort im Thema
Damit du den A unbeschränkt bekommst, musst du nochmal eine Prüfung ablegen . Den gibt es nicht mehr wie früher automatisch nach 2 Jahren Besitz von A beschränkt
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13 Antworten
Hi,
du hast dann ja die alte Klasse 3. Der Schlüssel 79.03 in Klasse A bezieht sich auf Trikes ( nur dreirädrige Fahrzeuge) nehme ich an, und schließt in diesem Fall Motorräder aus. 79.04 bezieht sich auf einen 750kg-Anhänger den man da theoretisch dran hängen könnte. Diese Schlüsselzahl gehört da aber glaube ich nicht hin, da die Klasse 3 keine Gewichtsbeschränkung bei Anhängern hatte.
Im Prinzip gilt, was Du mit deinem alten Schein fahren durftest, darfst Du jetzt auch fahren.
A offen wäre dann ohne irgendwelche Einschränkungen, d.h. keine Schlüsselzahlen eingetragen.
Gruß Jens
Edit: Die Eintragung unter Klasse A ist im Grunde genommen Bestandsschutz aus der Klasse 3, wo die Trikes früher hin gehörten.
Damit darfst Du dreirädrige Roller ohne Leistungsbegrenzung fahren, weil das schon mit Klasse 3 erlaubt war. Seit dem 19.01.2013 bzw. mit seitdem erworbenen Fahrerlaubnissen der Klasse B darf man die nicht mehr fahren, sonder braucht dafür die Klasse A.
Also leider noch kein A unbeschränkt.
Jetzt mal blöd gefragt: Warum hast Du den A2 und nicht gleich A offen gemacht? Das Alter dafür hättest Du bei Klasse 3 im Jahre 1986 doch offensichtlich gehabt, und A2 ist wohl nicht günstiger als A im Direkterwerb...
Hey Danke für die Antwort.?? Ich hab den grossen Führerschein nicht gemacht, weil ich zu diesem Zeitpunkt vor der grossen Maschine noch Angst hatte. Das ist aber seitdem ich wieder fahre und etwas Übung habe ,nicht mehr so ?? Die Entscheidung für den A2 war 2013 eine reine Kopfsache, aber rückblickend war sie richtig.?? Jetzt bin ich zu gierig geworden und würde gern offen fahren??und darf noch nicht.????aber lieben Dank für die super Antwort.
Damit du den A unbeschränkt bekommst, musst du nochmal eine Prüfung ablegen . Den gibt es nicht mehr wie früher automatisch nach 2 Jahren Besitz von A beschränkt
Dreirädrige roller ist auch falsch. Sowas gibts nicht. Es gibt nur ein- und mehrspurig.
Du hast den a2.
Die zahlen beziehen sich, schon richtig geschrieben auf trikes.
Da du die früher fahren dürftest und man dir das nicht nehmen darf, steht das da so drin.
Kann dir Google auch sagen.
...und Google führt dich evtl. zu meinem Blog:
www.600ccm.info - Führerschein Klasse A2 - Schlüsselnummern
Viel Spaß beim Lesen.
____
@Papstpower:
Bei den Schlüsselnummer ist tatsächlich von »dreirädrig« die Rede. Nicht von mehrspurig. Interessant wäre da eine Ape mit drei Rädern inline... Sowas muss noch erfunden werden!
Grüße, Martin
Zitat:
@Papstpower schrieb am 17. Mai 2015 um 15:20:22 Uhr:
Dreirädrige roller ist auch falsch. Sowas gibts nicht. Es gibt nur ein- und mehrspurig.
So, die Fahrzeugklasse L5e ist u.a. wie folgt definiert:
Dreirädriges Fahrzeug (Kraftrad) mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Da steht nix von ein- oder mehrspurig. Selbstsicheres Auftreten alleine rettet es nicht immer...
Wie die Schlüsselnummern bestimmt sind, wurde ja schon geschrieben. Auch da kein Wort von mehrspurig...
Du hast aber roller geschrieben. Und etwa der mp3 geht als mehrspuriges fz durch. Um Roller dreht es sich nicht...
Zitat:
@Papstpower schrieb am 17. Mai 2015 um 23:04:09 Uhr:
Du hast aber roller geschrieben. Und etwa der mp3 geht als mehrspuriges fz durch. Um Roller dreht es sich nicht...
Doch, gerade den MP3 darf man mit der Klasse B, soweit nach dem 19.01.2013 erworben, nicht mehr fahren. Dafür ist seit diesem Tag die Klasse A erforderlich. In Kartenführerscheinen mit älteren Fahrerlaubnissen der Klasse B oder 3 beziehen sich die Schlüsselnummern eben auch auf MP3.
Im Übrigen habe ich extra die Definition der Klasse L5e zitiert, zu der der MP3 in der "Autofahrerversion" gehört. Auch da steht nur dreirädriges Kraftfahrzeug. Da findet sich nichts mehr von mehrspurig.
Dieser Begriff stammte noch aus Zeiten, als man den MP3 mit dem (frisch erworbenen) Autoführerschein fahren durfte. Da wurde eine Gesetzeslücke ausgenutzt, die der Gesetzgeber zum 19.01.2013 eben geschlossen hat.
Bitte korrigiert mich, aber mein letzter Stand ist, dass es den MP3 in 2 Ausführungen gibt. Entscheident ist dabei nicht die Radanzahl oder Mehrspurig, sondern die Fahrzeugbreite, die mittels eines Tricks (Spiegelausleger oder so) erzielt wird.
Schmaler Bau = Mopedschein nötig
Breitbau = Auto reicht (erkennbar am Kennzeichen vorne wie bei einem Quad)
Richtig. Eine motorradversion und eine mehrspurig/l5e.
Das Kennzeichen vorn ist wohl erst später gekommen. Die ersten haben eine Ausnahmeregelung...
Die spurbreite unterscheidet sich aber nur minimal.
Es gibt zwei Versionen, wobei die mit schmaler Spurbreite schon seit geraumer Zeit in D nicht mehr verkauft wird. Ob die überhaupt noch hergestellt wird, weiß ich auch nicht.
Tatsache ist aber, dass Fahrer mit Klasse B, die nach dem 19.01.2013 erteilt wurde, keine der beiden Versionen mehr fahren darf. Wer seinen Lappen jetzt macht, braucht für jeden MP3 die Klasse A.