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Fuehrerschein-Anerkennung???

Themenstarteram 9. Juni 2003 um 0:33

Hi Leute,

wer weiss, ob mein Californischer Motorrad-Fuehrerschein in deutschland gilt??? Ich bin 20, hab ihn im November 2002 gemacht, komme im September nach Deutschland zuruck und will natuerlich auch da fahren (endlich keine Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr!!!!)! Wie sieht das aus mit meiner license??? Muss ich nochmal nen Test machen, oder wird der Fuehrerschein nur umgeschrieben???? Darf ich gleich normale Motorraeder fahren oder gedrosselte, ich denk mal normale, voll PS, da ich ja schon 20 bin, oder liegt das an der Laenge desd Fuehrerscheinbesitzes????

Dumme Fragen, aber da ich's nich genau weiss, vielleicht koennt ihr mir ja weiterhelfen!!!!

Danke!!!!

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14 Antworten
am 9. Juni 2003 um 2:49

Hallo Doreen,

in Deutschland wiehert der Amtsschimmel!!!!

Deine Fragen sind garnicht mal so einfach zu beantworten, aber auf der Seite www.muenchen.de und den dortigen ellenlangen Abhandlungen über "ausländische Fahrerlaubnisse" und "Umschreibung ausl. Führerscheine (US-Staaten)" unter //muenchen.de/referat/kvr/Strasse/Schein/index.html ist die Fundgrube unermeßlich.

6 Monate darfst du fahren, dann muß der Schein in einen deutschen FS an dem deutschen Hauptwohnsitz umgeschrieben werden, Umschreibemodalitäten und theor. + prakt. Prüfung je nach US-Staat, 34 PS bis Nov. 2004 ...

Trotzdem, wieder herzlich willkommen!

Viele Grüsse

Axel

Themenstarteram 10. Juni 2003 um 15:37

echt???? wieviel PS???

 

Hi Axel,

danke fuer die infos, werd mich dann dort mal durchlesen!!! Aber jezt mal ernst!!! Ich bin ja noch ok damit die Pruefungen zu machen, aber darf ich echt nur mit so weingen PS-Motorraedern fahren???? Darauf hab ich ja gar keinen Bock!!!! Bitte sagt mir, dass das nich stimmt!!!!

Wie ist das denn normal, ich hatte gedacht, ab 18 ist die PS Zahl vom Motorrad egal!!!!

Was passiert, wenn ich mich nich dran halte, und auch, was ist, wenn ich mit meinem Califorenischen Fuehrerschein einfach fahr und so tu, als wenn ich davon nichts wuesste!!!!

Gruss,

*Doreen*

am 10. Juni 2003 um 19:02

Hallo Doreen,

Du darfst 6 Monate nach der ERSTEN Meldung beim Deutschen Einwohnermeldeamt mit dem US-Führerschein alle dort eingetragenen Klassen in Deutschland fahren. Nach 6 Monaten erlischt die Fahrerlaubnis, es ist also dann der Strafbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" erfüllt, zudem erlischt der Versicherungsschutz bei einem Unfall. Beachte: Die deutschen Führerscheinstellen benötigen ca. 8 Wochen für die Umschreibung in ein deutsches Dokument.

Mit Erhalt des deutschen Führerscheins gelten die deutschen Regeln (§ 10 FeV): Mindestalter 18 Jahre für Klasse A und stufenweiser Zugang zur offenen Klasse, d.h. seit Ersterteilung des Führerscheins der Kl. A zwei Jahre gedrosselt auf 34 PS (= 25 kW) und bestimmtes Leistungsgewicht des Bikes, dann keine Leistungsbeschränkung. Wenn Du trotzdem Moppeds über 34 PS pilotierst, dann ist es "Fahren ohne Führerschein"-siehe oben! Es gibt zwar keine Regel ohne Ausnahme, ob aber der US-Schein direkt in einen offenen Schein umgeschrieben wird, hängt von der in den USA erworbenen "license" und dem US-Bundesstaat ab.

Den Gesetzestext gibt es unter www.verkehrsportal.de/fuehrerschein bzw. www.verkehrsportal.de/fev

Viele Grüsse

Axel

Themenstarteram 10. Juni 2003 um 22:47

Danke Axel!!!

 

Hey danke Axel,

ist ja echt doof, da freu ich mich schon auf keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, und dann nur 34 PS, na supi!!!

am 11. Juni 2003 um 16:42

Mit 34 PS sind auch 140 km/h drin, auf Landstrassen sind sowieso nur 100 km/h erlaubt und auf der Autobahn gibts eh jede Menge Staus ...

Themenstarteram 11. Juni 2003 um 16:53

na toll!!!!

 

Hey,

ich glaub das troestet mich jetzt so garnich!!!! Bin auf der Kawasaki Concours schon mal 120 meilen/Stunde gefahren, aber nur fuer 5 Minuten, zu viel schiss vor den Bullen bekommen, und das war echt cool und 140 km/h, naja gut!!! Trotzdem scheisse, und auch noch 2 Jahre,.......

Naja, aber erstmal 6 Monate frei und ohne Einschraenkungen, das wird geil.....

am 16. Juni 2003 um 0:54

Hallo,

der Tacho meines US-Importbikes geht (nur) bis 120 mph, meine grauen Zellen dürften dies auf ca. 190 km/h umrechnen - Du bist also eine ganz schnelle Amazone als FS-Neuling, denke daran: der Weg ist das Ziel - das andere Ziel ist die Nierenspenderfraktion.

Hier noch ein Nachtrag zum Führerschein:

Grundsätzlich besteht ein sog. "Bestandsschutz" bei der Führerscheinumschreibung, d.h. alle Rechte aus dem alten FS werden auch in den neuen FS übertragen, aber Achtung, es gibt einen Pferdefuß: der Bestandsschutz muß extra beantragt werden, ein späterer Antrag wird nicht anerkannt. Normalerweise kann dieser Antrag einfach mündlich dem Schaltermännchen /-weibchen mitgeteilt werden. Eine komische Regelung, aber wahr!

Viele Grüsse

Axel

Themenstarteram 17. Juni 2003 um 18:42

danke

 

Hi Axel,

danke fuer die Infos, werd alles versuchen, was geht!!!!

Und hey,...., ich bin ein sicherer Fahrer(in)!!!!

Hoffe, du auch!!!

 

Liebe Gruesse,

 

*Doreen*

Hallo Axel und Doreen!

Habe gerade ein ähnliches Problem, ich habe nämlich einen Wisconsin Motorradführerschein, den ich umschreiben lassen wollte. Pech ist nur, das mir die Führerscheinstelle meines Strassenverkehrsamtes gerase mitgeteilt hat, das Motorradführerscheinumschreibungen (im Gegesatz zu Autoführerscheinen) generell und grundsätzlich nicht umgeschrieben werden. Als Gesetzestext wurde mir die Anlage 11 zu § 31 der Fahrerlaubnis Verordnung vorgelegt, die eine Liste aller US Staaten mit individuellen Bestimmungen enthält. Dort steht leider auch - alle Staaten betreffend - 1) Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B. Dies, so sagte man mir, belege das Umschreibungsverbot.. Ich bin natürlich auch sauer..! Hiermit gleich die Frage an andere Leser: ist dieser Hinweis der Führerschinstelle der Weisheit letzter Schluss, oder können Doreen und ich doch noch unsere Führerscheine bekommen??

Helmut

Hallo Helmut,

es wurde doch schon gesagt, daß man 6 Monate mit dem ausländiscshen FS fahren darf und ihn dann umschreiben lassen muß.

Je nach Staat und Art des FS wird dieser

- ohne Auflagen umgeschrieben,

- ist eine vereinfachte Prüfung (z.B. nur theoritisch oder praktisch) erforderlich, oder

- eine komplette Prüfung.

Vergleiche Staat und FS-Art mit den deutschen Auflagen (z.B. unter Führerscheine bei www.muenchen.de und im Extremfall ist eine komplette Prüfung fällig.

Gruß

Axel

Amerikanischer Motorrad-FS Umschriebung in Deutschland

 

Hallo Axel!

Habe inzwischen auch mehr rausgefunden.

Du hast recht, 6 Monate Schonfrist bekommt jeder. Leider ist aber mit den amerikanischen Motorrad-FS das Problem, dass Sie in keinem Fall (!) ohne zumindest das erneute Ablegen der theoretichen UND der praktischen Prüfung in Deutschland umgeschrieben werden können. Erleichterungen gibt es für die sogenannten "Anlage 11" Staaten (Californien gehört nicht dazu), aber das gilt nur für den PKW FS. Da der TÜV alleine aber wahrscheinlich nicht die technischen Möglichkeiten hat eine M Prüfung abzunehmen (Sprechanlage, Fahrzeug zum Folgen, ggf. Motorrad), muss man sich wohl doch bei einer Fahrschule anmelden und dann wirds teuer.. ob man die Pflichtstunden nachweisen muss weis ich allerdings niht genau (glaube nicht unbedingt) Insgesamt leider ärgerlich, Kosten gilt es ja gering zu halten..!

Na ja, in Deutschland gilt eben: wer Freiheit will, muss sie sich erstmal erkaufen... armes Land!

Ich hab auch gleich ne frage dazu. (ich hoffe ich darf damit kommen). Also ich hab den A1 Schein (Schweiz) und würde gerne mal im sommer 6 wochen mitm möp nach Deutschland kommen. Nun ist die frage ob ich mit demjenigen auch im deutschen lande fahren darf. Bei uns sind auch die scheine anders geregelt als bei euch.

Danke und MFG

Hallo Doreen, schön mal wieder von dir zu hören.

Aber auch Hallo an Alle.

Ich bin ja nun bekennender Pessimist, was die Bürokratie in Deutschland angeht.

Deshalb tu ich hier noch einen Wermuthstropfen dazu.

Damit ein Führerschein, der im Ausland erworben wurde, in D anerkannt wird ( gilt auch für die 6 Monatsregelung ) muß der Erwerber seinen Wohnsitz mindestens für 6 Monate im Ausland gehabt haben.

Beispiel: Ein Schüler oder Student geht für 1 Jahr ins Ausland und erwirbt dort eine Fahrerlaubnis. Das Ganze findet im Rahmen eines Schüleraustausches oder Au-Pair Arbeitsverhältnisses statt.

Pferdefuß. Der betreffende Führerscheininhaber ist immer noch mit seiner alten Adresse in Deutschland gemeldet. Für die Deutsche Behörde war er nie weg. Es handelte sich lediglich um einen zeitlich begrenzten Auslandsaufentalt.

( Zweitwohnsitz gilt nicht.)

mit dieser Regelung will der Gestzgeber, ua. verhindern, daß Leute denen der Führerschein entzogen wurde schnell mal z.B.in " Holland " den Schein neu machen......

damit die 6 Monatsregelung greift ( bis zur Umschreibung/ Neuerwerb) muß man also für min. 6 Monate: 1. im Ausland seinen ersten Wohnsitz haben und sich auch dort aufhalten. 2. Man muß während dieser Zeit in Deutschland abgemeldet sein.

Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr.

Ich fürchte, die nervenschonendste Variante besteht darin, einfach in Deutschland den Führerschein zu machen.

Sorry daß ich keine bessere Auskunft geben kann.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Insofern posted was das Zeug hält, wenn es mit dem Umschreiben doch klappen sollte.

Gruß

Jürgen.

Wenn du ganz sicher gehen willst, bitte den ADAC um eine Stellungnahme (evtl. über einen Bekannten, der Mitglied ist). Der ADAC hat eine Abteilung, die FS übersetzt und ausländische FS auf Umschreibungen prüft, dies wird von den Behörden dann akzeptiert.

Aber manchmal hat man auch nur ganz einfach die A-Karte gezogen.

In der Gegenrichtung ist es aber ebenso: wenn ich mit meinem deutschen PPL in den USA fliegen will, muß ich dort eine theoretische Prüfung machen und einem Fluglehrer bei einem Abnahmeflug meine Kenntnisse demonstrieren.

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