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Führerschein CE kosten, dauer lohnt sichs?
Servus,
habe im laufe der Woche ein Gespräch mit einer fahrschule.
möchte mich informieren:
wie lange wird es im schnitt dauern bis zum Führerschein?
Wie hoch sind die Kosten?
Fahren wir nur Sattel oder auch mit brücke?
Hat jemand von euch die aktuellen Preise im kopf?
Jetzt stellt sich noch die große Frage, was mache ich mit meiner arbeit wärend der fahrschule?
Da wir nur Nachts arbeiten, kann ich wohl kaum abends in die Fahrschule sitzen hm ? mal schauen welche Lösung mein AG mir anbeitet.
Der Führerschein wäre eine erweitung von Klasse 3 alt auf CE
Wenn schon in der Fahrerschule,. welche Erweiterungen gibts noch ? Bus kommt nicht in frage! Gefahrgut? Tanklaster fahren könnte ich mir auch vorstellen
mfg
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12 Antworten
Hallo,
zunächst mal, was hast du mit dem Führerschein vor?
lg Timo
Zitat:
Original geschrieben von t.knetsch
Hallo,
zunächst mal, was hast du mit dem Führerschein vor?
http://www.youtube.com/watch?v=M70NOex-e3A
lg Timo
A:Fahren
B:Nach Flensburg schicken
C:Als Bierglasuntersetzer
D:Eiskratzer
E:Für unters Tischbein, damits nimmer wackelt
F: Der Oma vorlesen
G:Kippen kaufen
H:?
Sau Lustig =)
Die Frage war ernst gemeint!
vipbaby11 schrieb, dass er ja in einem Arbeitsverhältnis ist. Also denek ich, dass er den LKW Führerschein nicht macht, um Berufskraftfahrer zu werden.
Des Weiteren schrieb er, dass er im Besitz des alten Klasse 3 Führerscheines ist.
!Hier hat er aber Besitzstandsrecht! -> Das bedeutet, er kann seinen Führerschein umschreiben lassen auf die neuen Klassen C1 und C1E.
C1 = 7,5 Tonner und C1E = 7,5 Tonner + Anhänger wobei die Zulässige Gesamtmasse 12 Tonnen nicht überschreiten darf.
Weiteres Besitzstandsrecht: Er bekommt den CE Führerschein auch! ABER: Mit der Schlüsselzahl 79. Das bedeutet, er darf C1E auch über 12 Tonnen Zulässige Gesamtmasse fahren.
Daher kam die Frage, wofür er den Führerschein braucht
Denn jenachdem, was er damit vor hat, brauch er evtl. den CE gar nicht, denn er hat ja das Beitzstandsrecht über C1E und CE 79.
lg Timo
@vipbaby11
Zu all deinen Fragen lautet die Antwort:
je nach Fahrschule und deinem Können.
Kosten/wie lange dauerts bis zum Schein:
hängt an deinem fahrerischen Können und ob du bereits Erfahrungen mit Transportern (bis 7,5to in deinem Fall **) hast; ist diese vorhanden dürfte dir der Umstieg auf die "Grossen" leichter fallen.
Entsprechend wirst du mit Fahrschulkosten konfrontiert (einen preislichen Überblick kann ich dir nicht geben, da hilft nur Anrufen & Vergleichen)
Sattel/Brücke/...:
je nach Fahrschule gibt es alle Möglichkeiten. Wichtig: wenn du CE machen willst - achte dir zuliebe drauf, das du eine Fahrschule mit Deichselanhänger wählst. Das ist - im Gegensatz zu Sattel oder Tandemachsen-Anhänger - am schwersten zum Fahren. D.h. wenn du auf dem Schweren lernst, kannst du die anderen beiden auch, währenddem du im umgekehrten Fall zwar den CE hast, aber beim ersten Deichselanänger "von vorne anfängst"
Arbeit während Fahrschule:
auch das hängt von der Fahrschule ab; jenachdem hast du die Möglichkeit die Fahrstunden auf "ausserhalb Arbeitszeit" zu legen, oder aber du machst während bsp. 5 Tagen Urlaub eine "intensive Schulung" (praktisch "Fahrschulen rund um die Uhr")... Jenachdem wo du arbeitest könntest du auch mal frech deinen Arbeitgeber fragen wie er dazu steht (bsp. wenn ihr auch ab und an mit LKW's fahrt - ob sich dann ein Deal machen lässt)...
** Erweiterung Kl. 3 auf CE:
achte drauf das du den Schein - wenn du's durchziehst - schnell machst, weil du dann noch in die "beschleunigte Grundqualifikation" (Berufsfahrer Qualifikations-Gesetz-Teil (CZV in der CH, genaue D-Bezeichnung grad fremd)...
Sollte es mit dem Schein länger dauern, frag bei der zuständigen Führerscheinstelle mal an, ob du via Umweg-Umtausch der alten Kl. 3 auf Kreditkartenformat & CE79 die Quali auch schon machen kannst, damit du diese schonmal in der Tasche hast (kommt immernoch günstiger als die Quali "von vorne" zu machen)... Und frag an, ob du - da 1.1.2013 vorbei - bereits in die "Ablaufende Führerschein-Falle" getappt bist (gibt bei euch eine neue Regel, das der Schein abläuft)
Jedenfalls schonmal viel Spass auf dem Bock!!
Gruss,
78ermike
Zitat:
Sattel/Brücke/...:
je nach Fahrschule gibt es alle Möglichkeiten. Wichtig: wenn du CE machen willst - achte dir zuliebe drauf, das du eine Fahrschule mit Deichselanhänger wählst. Das ist - im Gegensatz zu Sattel oder Tandemachsen-Anhänger - am schwersten zum Fahren. D.h. wenn du auf dem Schweren lernst, kannst du die anderen beiden auch, währenddem du im umgekehrten Fall zwar den CE hast, aber beim ersten Deichselanänger "von vorne anfängst"
** Erweiterung Kl. 3 auf CE:
achte drauf das du den Schein - wenn du's durchziehst - schnell machst, weil du dann noch in die "beschleunigte Grundqualifikation" (Berufsfahrer Qualifikations-Gesetz-Teil (CZV in der CH, genaue D-Bezeichnung grad fremd)...
Sollte es mit dem Schein länger dauern, frag bei der zuständigen Führerscheinstelle mal an, ob du via Umweg-Umtausch der alten Kl. 3 auf Kreditkartenformat & CE79 die Quali auch schon machen kannst, damit du diese schonmal in der Tasche hast (kommt immernoch günstiger als die Quali "von vorne" zu machen)... Und frag an, ob du - da 1.1.2013 vorbei - bereits in die "Ablaufende Führerschein-Falle" getappt bist (gibt bei euch eine neue Regel, das der Schein abläuft)
Gruss,
78ermike
Also beim Führerschein würde ich - persönlich meinung - die leichteste Variante wählen. Verkürzt die anzahl der Fahrstunden und birgt weniger Risiko durchzufallen. Habe bislang eigentlich eh nur Zentralachsanhänger gesehen. Ist aber ansichtssache.
Alter 3er und CE/79 beim Umschreiben auf Kartenführerschein. Dazu müsste man das Alter des TE wissen. Außer ich habs überlesen. Ist er über die 50 kann es "blöde" sein. Dann hat er nämlich "nur C1E" beim Umschreiben. Verbessert mich bitte falls es nicht so ist - bin nicht 1000% sicher aber
Trage mich auch mit dem Gedanken den CE zu machen und wollte das mit der Grundquali wissen. Mein alter 3er ist schon lange auf Karte umgeschrieben. C1E und CE/79 ist drauf. ich bin 43.
Meine Anfrage bei der IHK Güterkraftverkehr bezüglich der Grundqualifikation ergab folgende, vom Telefonpartner mit der betonung das es wirklich so ist weil ich es erst nicht glauben wollte. Durch den alten 3er umschreiben auf CE/79 habe ich "automatisch" die Grundqualifikation quasi als Besitzstandswahrung. Die 5 Module müssen halt spätestens 2014 gemacht werden und dann wie üblich alle 5 jahre. Aber die Grundquali habe ich weil ich den CE/79 habe. Und damit eben den CE eingtragen.
Hier mal ein link dazu http://www.eu-bkf.de/de/home/fahrer/besitzstand.htm
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
Sollte es mit dem Schein länger dauern, frag bei der zuständigen Führerscheinstelle mal an, ob du via Umweg-Umtausch der alten Kl. 3 auf Kreditkartenformat & CE79 die Quali auch schon machen kannst, damit du diese schonmal in der Tasche hast (kommt immernoch günstiger als die Quali "von vorne" zu machen)... Und frag an, ob du - da 1.1.2013 vorbei - bereits in die "Ablaufende Führerschein-Falle" getappt bist (gibt bei euch eine neue Regel, das der Schein abläuft)
Wieder mal ist es leider nicht ganz so, du schreibst:
Da er schon den "alten Klasse 3" Führerschein hat, bracht er keinerlei Grundqualifikation! Da hat er Bestandsschutz, weil er vor dem 10.0.2009 schon einen Führerschein hatte, der dem C1E entsprach. Das gilt unabhängig von dem Führerscheinformat (grau, rosa uder Kartenführerschein). Damit fällt die Grundqualifikation weg, nötig ist nur die Weiterbildung. Die sollte er nicht zeitgleich mit der Erweiterung auf CE machen, sondern schon vorher. Damit reicht er die Bescheingungen mit dem Führerscheinantrag auf CE ein und hat die 95 von Anfang an eingetragen. Vielleicht vgibt es ja ein Arrangement mit der Fahrschule... ist ein Frage der Verhandlung.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
Sollte es mit dem Schein länger dauern, frag bei der zuständigen Führerscheinstelle mal an, ob du via Umweg-Umtausch der alten Kl. 3 auf Kreditkartenformat & CE79 die Quali auch schon machen kannst, damit du diese schonmal in der Tasche hast (kommt immernoch günstiger als die Quali "von vorne" zu machen)... Und frag an, ob du - da 1.1.2013 vorbei - bereits in die "Ablaufende Führerschein-Falle" getappt bist (gibt bei euch eine neue Regel, das der Schein abläuft)
Wieder mal ist es leider nicht ganz so, du schreibst:
Da er schon den "alten Klasse 3" Führerschein hat, bracht er keinerlei Grundqualifikation! Da hat er Bestandsschutz, weil er vor dem 10.0.2009 schon einen Führerschein hatte, der dem C1E entsprach. Das gilt unabhängig von dem Führerscheinformat (grau, rosa uder Kartenführerschein). Damit fällt die Grundqualifikation weg, nötig ist nur die Weiterbildung. Die sollte er nicht zeitgleich mit der Erweiterung auf CE machen, sondern schon vorher. Damit reicht er die Bescheingungen mit dem Führerscheinantrag auf CE ein und hat die 95 von Anfang an eingetragen. Vielleicht vgibt es ja ein Arrangement mit der Fahrschule... ist ein Frage der Verhandlung.
Das gilt auch für den Beitrag von @mucks
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Wieder mal ist es leider nicht ganz so, du schreibst:
Ist das angeboren oder willst du einfach keine Antworten in anständigen Ton verfassen?!
Ich hab immernoch einen deiner letzten Kommentare in einem anderen Thema vor Augen; da hast du was in der Richtung "du wunderst dich, warum hier ein Schweizer schreiben darf" geschrieben... Weist du - so wie du auf mich reagierst (du kannst keine neutrale, nichtemotionale und anständige Antworten auf meine Beiträge verfassen)... Langsam kriege ich einen (hoffentlich falschen) Eindruck von dir...
(Mods - sorry. Aber mir reichts mit diesem hier)
SO, nachdem das mal gesagt wurde - zum Thema (ich verfass es mal im "Transportcampus-Stiel"):
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Da er schon den "alten Klasse 3" Führerschein hat, bracht er keinerlei Grundqualifikation!
Und da dir oh Transportcampus (man ich hoffe du bist kein Fahrlehrer, bei deiner "Art" müssen die Fahrschüler ja massenhaft abhauen oder durchfallen) bekannt sein dürfte das manche Begriffe in der CH und in D anders sind, könntest du statt deiner anmassenden Beiträge mal etwas Anstand zeigen und einfach mal kurz die Begrifflichkeiten richtig stellen...
Ich zeig dir mal kurz, wie ich geantwortet hätte:
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Die sollte er nicht zeitgleich mit der Erweiterung auf CE machen, sondern schon vorher. Damit reicht er die Bescheingungen mit dem Führerscheinantrag auf CE ein und hat die 95 von Anfang an eingetragen. Vielleicht vgibt es ja ein Arrangement mit der Fahrschule... ist ein Frage der Verhandlung.
(bestätigt ja sozusagen das, was ich geschrieben habe, nur mal so angemerkt)
Ich hätte hier geschrieben:
"was 78ermike geschrieben hat ist insofern korrekt, als das du mit der Klasse 3 und der Besitzstandwahrung die Quali nicht machen brauchst - dafür musst du bis zum Datum xyz * die 5 Weiterbildungen machen musst. Die kannst du - wie 78ermike gesagt hat - auch schon vor der CE machen."
* da die CH die EU-Regelung von Deutschland übernommen hat, gehe ich jetzt mal davon aus, das auch bei euch ein Enddatum für den Besitzstand der Quali gibt; wenn nicht, darfst du mich HÖFLICH korrigieren
Du siehst - überhaupt nicht arrogant, keine Anmassung oder Anfeindung - und denoch: die Fehler die ich geschrieben sind korrigiert. Von mir hättest du für so einen Beitrag sogar ein Danke bekommen - weil ich was gelernt hätte...
Weist du, Transportcampus, du hast viel Fachwissen. Und ich schätze deine Beiträge hier, da ich - im grenzüberschreitenden Verkehr - viel nützliches Wissen daraus ziehen kann. Aber deine Art zu Antworten ist - jedenfalls auf meine Beiträge - ... auf die Dauer nicht zu ertragen...
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
... Aber deine Art zu Antworten ist - jedenfalls auf meine Beiträge - ... auf die Dauer nicht zu ertragen...
Wow, da ist aber einer angepisst!
Meine Einleitung war: "....Wieder mal ist es leider nicht ganz so, du schreibst:..." Ich Frage mich, was daran falsch oder ins Persönliche gehend oder gar beleidigend sein sollte, insbesondere, wenn man sich etliche deiner Beiträge mal anschaut.
Es ist vielleicht das Problem, dass du aus der Sicht des Landes, in dem du lebst, Ratschläge gibst, die dann eben für den jeweiligen TE nicht passen, aber für CH völlig O.K. sein können. Wenn du einen Hinweis darauf persönlich nimmst, ist es schade, aber unangemssen. Und wenn das ein Grund dafür ist, dass du sich hier in dieser Art äußerst, müsste man ja Angst haben, hinter dir her zu fahren und dich auf ein eventuell nicht brennendes Rücklicht aufmerksam zu machen, ohne angepöpelt zu werden.
Ach ja, noch eins, was wohl zu deinen Verstimmungen beiträgt. In dem folgenden Beispiel setzt du etwas voraus, was dann in deinen Beitrag einfließt, aber nicht den Regelungen in D entspricht.
Zitat:
* da die CH die EU-Regelung von Deutschland übernommen hat, gehe ich jetzt mal davon aus, das auch bei euch ein Enddatum für den Besitzstand der Quali gibt...
Ja es gibt einen Stichtag in D, (nämlich der 10.09.2009). Wer an diesem Tag die FE CE oder C1E -auch der bisherige alte Klasse 3 Führerschein zählt dazu- bereits erworben hat, spart sich die Grundqualifikation, unabhängig, welche Farbe die Pappe hat. Ein Enddatum, wie wohl in CH, gibt es nicht!
Servus,
danke für die zahlreichen antworten
Ich habe seit 1998 meinen Führerschein! Der Orangene zu seiner zeit.
Alter 33j
Wie ich sehe, zahlt die Arge sämtliche erweiterungen wie z.B:
Weiterbildung 2013: Fachkraft im Transportwesen inkl. Führerschein CE ----> Weiterbildung Gefahrgutfahrer Das Führen gefährlicher Güter mit Kennzeichnung incl. Tankwagen--->Gefahrgutfahrer/in - Aufbaukurs Klasse 1: explosive Stoffe---->Gefahrgutfahrer/in - Aufbaukurs Klasse 7: radioaktive Stoffe und wenn zu alt für das, dann Weiterbildung zum Disponenten
teilweise mit privater zuzahlung aber auch vollfinanziert durch die Arge.
es gibt die beschleunigten kurse, teilzeit und vollzeit, von 3-6 Monaten.
Muss mich am Montag mal erkundigen wie das ablauft.
bestimmt muss man eine gewisse zeit a-los sein?! oder noch besser wäre es natrülich wenn es die kurse auch für unbefristete vollbeschäftigte gäbe aber mit einer außzeit vom betrieb. beides wird schwierig, nachtarbeit und pauken + frau und kind *autsch*
Arbeit am tag gibts bei uns nicht , zumindest nicht was die 7,5t angeht.
Samstags Arbeiten wäre auch machbar, sind + 400€ wenn ich a-los sein muss für die Kurse.
Mein Ziel ist es erstmal den CE + erweiterungen zum Gefahrgut.
Mir macht die Arbeit als Fahrer sehr viel spass, sonst würde ich zurück ins büro gehen. Natürlich spielt auch das gehalt eine wichtige rolle und am besten lässt es sich nur dann verdienen, wenn man auch viel "kann" sonst rutsch ich noch ewig auf unter 2000€ netto rum.
grüße
Zitat:
Original geschrieben von vipbaby11
bestimmt muss man eine gewisse zeit a-los sein?! oder noch besser wäre es natrülich wenn es die kurse auch für unbefristete vollbeschäftigte gäbe aber mit einer außzeit vom betrieb. beides wird schwierig, nachtarbeit und pauken + frau und kind *autsch*
Nach meinen Erfahrung ist es nicht nötig eine bestimmte Zeit schon arbeitslos zu sein. 1 Tag reicht- entuell gibt es auch die Regelung, dass man "arbeitsloigkeit vermeiden kann". Das bedeutet, dass man schon die Kündigung hat, aber noch nicht arbeitslos ist. Zu dem Problem Frau und Kind einfach eine Firma suchen, die eine Einstellungszusagae für die Zeit nach der Ausbildung gibt (eventuell im Nahverkehr oder Baufirma). Da eine volle Ausbildung zwischen 3 und 6 Montae sein kann, gibt es Formulierungen, mit denen die Firma die vor etlicher Zeit gegebene Zusage später umgehen kann. Aber dein Ziel ist erreicht, du bekämst die Ausbildung bezahlt. Viel Glück dabei.
moin,
- arbeitslosigkeit entgegenwirken
- arbeitslos ist
- oder umschulung
JA, es ist möglich, aber was tun wenn der arbeitgeber NEIN dazu sagt?
Möchte mein Arbeitgeber keine Fachkraft?
Möchte mir mein Arbeitgeber Steine in den Weg legen?
Kann mein arbeitgeber auf mich 3 monate oder länger bis 6 monate verzichten?
andere Gründe?
Die besten chancen habe ich, wenn:
Unternehmensgröße unter 200 angestellen
Arbeitgeber mit einem beitrag, lassen wir es mal 30%-40% sein am führerschein beteiligt!
Die Arge leistet die Ausgleichszahlungen wie ich verstanden habe komplett für 3 oder 6 Monate abwesendheit.
geklärt ist noch nicht, wie hoch tatsächlich die Ausgleichszahlung sein wird?!
Sagt der Arbeitgeber Nein dazu, ich möchte mich nicht am Führerschein beteiligen, wars das! Dann muss ich ihn komplett privat alleine zahlen!
Auf der einen seite möchte ich einem drohenden job verlust entgegenwirken, auf der anderen seite darf ich nicht, wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt!
Info: in NRW scheint dies anders zu sein.... wenn ein Arbeitnehmer möchte muss die Firma in wohl lassen!
Scheint von Land zu Land noch unterschiedlich zu sein. Wer mehr infos darüber hat, bitte posten ( Weiterbildung)
Komme ich in die arbeitslosigkeit, prüft die Arge , wie hoch die nachfrage ist zum aktuellen zeitpunkt an CE Fahrern, keine Nachfrage heisst keine Weiterbildung , große Nachfrage heißt weiterbildung! Kommt auf den trend des Job Marktes an.
Wir suchen ihnen dann eine neue stelle als Kraftfahrer für 7,5t meinte die Dame! Tja, aber nicht für weniger geld war meine antwort. Ich schaue täglich in die Job börse rein und da is nix mit 7,5t fahren nur angebote für CE Führerschein!