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Führerschein durch Alkohol weg, nach 15 Jahren gibt es ihn einfach so zurück?!
Hallo,
ich hoffe unter euch sind ein paar Experten. Und zwar geht um etwas in meinen Augen unfassbares, was aber Realität ist, und eigentlich so skurril, dass es kaum jemand glaubt dem man es erzählt:
Ich kenne nun schon 2 Leute, denen wurde vor 15 Jahren der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Beide haben nach 15 Jahren ihren Führerschein wieder ausgehändigt bekommen, OHNE dass Sie erneut zur MPU mussten, ohne eine neue Führerscheinprüfung ablegen zu müssen, nichts, sie werden nach 15 Jahren einfach so wieder auf die Menschheit losgelassen, ohne dass jemand nachprüft, ob sie überhaupt noch Auto fahren können oder immer noch Alkoholiker sind.
Laut meinem aktuellen Infostand klappt das nur, wenn sich die Leute innerhalb der 15 Jahre nie bei der entsprechenden Führerscheinstelle melden, man muss nur tatenlos die 15 Jahre "abwarten".
Fast alle denen man davon berichtet, können das gar nicht glauben, aber es ist wirklich so. Selbst Fahrlehrer in meinem Bekanntenkreis glauben mir das nicht. Kann jemand etwas genaueres dazu sagen? Handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke? Wenn man bei Google "Führerschein nach 15 Jahren zurück" eingibt, kommt auch einiges dazu.
Beste Antwort im Thema
Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht sähe ich keinen Grund bei Verkehrsvergehen einen strengeren juristischen Standard anzulegen.
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211 Antworten
Es ist so und hat einen einfachen Grund. Spätestens nach 15 Jahren sind alle Gründe die zum Führerscheinverlust führten verjährt, getilgt und dürfen nicht mehr verwendet werden. Sprich man hat wieder eine jungfreuliche Akte beim Amt. Zwar steht alles noch drin aber es darf nicht mehr verwendet werden und man kann sich die Fahrerlaubnis wiedererteilen lassen.
Dazu kommt das vor Jahren die Bestimmung weggefallen ist nach der man nach zwei Jahren die Fahrerlaubnis komplett neu machen muß.
In einigen Bundesländern tendieren die Behörden allerdings dazu zumindest eine theoretische und praktische Prüfung zu verlangen, was dann zusätzlich noch ein paar Fahrstunden kostet. Aber immer noch deutlich billiger als die komplette Ausbildung und nach 15 Jahren schadet eine Auffrischung auch nicht wirklich.
Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht sähe ich keinen Grund bei Verkehrsvergehen einen strengeren juristischen Standard anzulegen.
Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Da auch bei Mord im Regelfall nach 15 Jahren die Haftentlassung ansteht...
Nicht ganz korrekt. Nach 15 Jahren findet ein Haftprüfungstermin statt, bei dem geprüft wird, ob Gründe für eine Fortdauer der Haft bestehen oder nicht.
Okay, danke, das sind präzise Antworten auf meine Frage. Finde ich aber schon "krass". Aber hier in diesem Land braucht man sich über sowas wohl nicht aufregen... Ich würde es ja verstehen wenn die Leute zumindest ihren Führerschein nochmal komplett neu machen müssten, aber ohne alles das ist wirklich unglaublich. Wenn jemand einen Mord begangen hat, und nach 15 Jahren wieder raus kommt dann ist das die eine Sache. Wenn aber jemand in den 15 Jahren weiter säuft und das Autofahren komplett verlernt hat, dann ist das schon sehr fragwürdig alles.
Naja, es ist noch kein Fall bekannt geworden, bei dem ein Schwerstalkoholiker nach 15 Jahren seine Fahrerlaubnis zurückerhalten hat und anschließend einen schweren Unfall mit Personenschaden verursacht hat. Scheinbar haben die Personen, welche diese Möglichkeit genutzt haben, in den 15 Jahren Abstinenz doch etwas gelernt.
Mit solchen Leuten muss man rechnen, u.a. deswegen spart man nicht an den Reifen.
Meine Oma musste auch nach xx Jahren wieder fahren, sie hat´s auch wieder gelernt und ich denke sie fährt besser als so manch anderer.
Es gibt auch Trinker, die jahrelang trinken, nur nicht erwischt werden...
Beispiele gibt´s da echt genug. Wer meint die Straßen wären sicher und man könne schlechte Reifen durch Vorsicht und angepasste Fahrweise zu 100 % ausgleichen, der kann da natürlich leicht geschockt sein, stimmt´s?
Und zwischen solchen ungeübten Fahrern gibt´s dann noch alte, kranke, übermütige, gestresste.
Dass man den Führerschein bekommt, wenn man mit Fahne bei der Führerscheinstelle aufkreuzt, möchte ich bezweifeln, auch frage ich mich, ob man sich dann wieder betrunken hinter das Steuer setzt, nachdem man 15 Jahre auf seinen Schein gewartet hat.
Also ich denke mal das geht in Ordnung, kein Grund in Panik zu verfallen.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Dass man den Führerschein bekommt, wenn man mit Fahne bei der Führerscheinstelle aufkreuzt, möchte ich bezweifeln, auch frage ich mich, ob man sich dann wieder betrunken hinter das Steuer setzt, nachdem man 15 Jahre auf seinen Schein gewartet hat.
Das meinte ich.
Wer die Möglichkeit nutzt, der ist IMHO geläutert (im Suff käme er vermutlich garnicht auf die Idee, daß ihm diese Möglichkeit offensteht).
aktuell - 5 jahre vorlaufzeit + 10 jahre tilgungsfrist. ab 2013 gibt es keine vorlaufzeiten mehr, die maximale tilgungsfrist von 10 jahren bleibt. ob es die fahrerlaubnis befähigungsfrei nach 15 jahren zurückgibt, kommt aber darauf an, wie lange der betroffene vor dem entzug im besitz der fahrerlaubnis war. wenn es nur ein oder zwei jahre waren, wird man davon ausgehen, dass die "befähigung" verlorengegangen ist und prüfungen anordnen. in bayern wird nach mehr als 10 jahren grundsätzlich geprüft. hintergrund ist die recht schwammige und beliebig auslegbare formulierung innerhalb der fev.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Mit solchen Leuten muss man rechnen, u.a. deswegen spart man nicht an den Reifen.
Meine Oma musste auch nach xx Jahren wieder fahren, sie hat´s auch wieder gelernt und ich denke sie fährt besser als so manch anderer.
Es gibt auch Trinker, die jahrelang trinken, nur nicht erwischt werden...
Beispiele gibt´s da echt genug. Wer meint die Straßen wären sicher und man könne schlechte Reifen durch Vorsicht und angepasste Fahrweise zu 100 % ausgleichen, der kann da natürlich leicht geschockt sein, stimmt´s?
Und zwischen solchen ungeübten Fahrern gibt´s dann noch alte, kranke, übermütige, gestresste.
Dass man den Führerschein bekommt, wenn man mit Fahne bei der Führerscheinstelle aufkreuzt, möchte ich bezweifeln, auch frage ich mich, ob man sich dann wieder betrunken hinter das Steuer setzt, nachdem man 15 Jahre auf seinen Schein gewartet hat.
Also ich denke mal das geht in Ordnung, kein Grund in Panik zu verfallen.
Bla Bla Bla.... Bla
Ob die nach 15 Jahren Abstinenz überhaupt noch selber fahren wollen? Wenn man sich in 15 Jahren arangiert hat, hat man wahrscheinlich gar keine Lust mehr selber zu fahren. Rein rechtlich spricht nichts dagegen, allerdings habe ich noch nie von solchen Menschen gehört, die Aufgrund eines Verstosses 15 Jahre auf ihren Führerschein verzichten würden.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Ob die nach 15 Jahren Abstinenz überhaupt noch selber fahren wollen? Wenn man sich in 15 Jahren arangiert hat, hat man wahrscheinlich gar keine Lust mehr selber zu fahren. Rein rechtlich spricht nichts dagegen, allerdings habe ich noch nie von solchen Menschen gehört, die Aufgrund eines Verstosses 15 Jahre auf ihren Führerschein verzichten würden.
doch die gibts... Kenne wie gesagt 2 von der Sorte hier bei uns im Dorf. z.B. wenn man eben zu blöd ist die MPU zu bestehen. Wartet man 15 Jahre und schwupps, ist der Lappen wieder da :-)
Zitat:
Original geschrieben von gti-bolide
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Ob die nach 15 Jahren Abstinenz überhaupt noch selber fahren wollen? Wenn man sich in 15 Jahren arangiert hat, hat man wahrscheinlich gar keine Lust mehr selber zu fahren. Rein rechtlich spricht nichts dagegen, allerdings habe ich noch nie von solchen Menschen gehört, die Aufgrund eines Verstosses 15 Jahre auf ihren Führerschein verzichten würden.
doch die gibts... Kenne wie gesagt 2 von der Sorte hier bei uns im Dorf. z.B. wenn man eben zu blöd ist die MPU zu bestehen. Wartet man 15 Jahre und schwupps, ist der Lappen wieder da :-)
Also ich habe bisher nur eine einzige Person kennen gelernt, die 1 Jahr den Schein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben durfte. Ironischerweise auf einer Feier. Darauf angesprochen, dass er ja immernoch ziemlich regelmäßig gerne mal ein paar wegzieht und ob das für seine anstehende medizinische Kontrolle der Leberwerte etc. ja eher schlecht sein würde, meinte er nur, dass er in dem knappen Jahr ja immer jemanden gefunden hätte, der ihn mit seinem Auto durch die Gegend fährt oder ihn abgeholt/gebracht hat. Glaube der hat gar kein Interesse mehr den Lappen zurück zu bekommen. Und da er bereits im gehobenen alter war, glaube ich kaum, dass er nach 15 Jahren überhaupt noch ein Fahrzeug lenken kann.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
aktuell - 5 jahre vorlaufzeit + 10 jahre tilgungsfrist. ab 2013 gibt es keine vorlaufzeiten mehr, die maximale tilgungsfrist von 10 jahren bleibt. ob es die fahrerlaubnis befähigungsfrei nach 15 jahren zurückgibt, kommt aber darauf an, wie lange der betroffene vor dem entzug im besitz der fahrerlaubnis war. wenn es nur ein oder zwei jahre waren, wird man davon ausgehen, dass die "befähigung" verlorengegangen ist und prüfungen anordnen. in bayern wird nach mehr als 10 jahren grundsätzlich geprüft. hintergrund ist die recht schwammige und beliebig auslegbare formulierung innerhalb der fev.
Ist es richtig das es diesbezüglich keine Bundeseinheitliche Regelung gibt. Habe mit dem Thema im Bekanntenkreis auch schon sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht.
2 Leute haben Anfang des Jahrtausends ihren Führerscheinwegen wegen Alkohol verloren.
Beide sind durch die MPU gerasselt. Der eine hat nach 3 Jahren den nächsten Anlauf gestartet und mußte das volle Programm durchmachen, sprich ein Jahr lang ABstinenz nachweisen, erneute MPU etc.
Der andere hat nach 5 Jahren seinen Führerschein neu beantragt und konnte ihn direkt nach 2 Wochen wieder abholen, ohne erneute MPU.
Verstanden habe ich das bis heute nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
2 Leute haben Anfang des Jahrtausends ihren Führerscheinwegen wegen Alkohol verloren.
(...)
Der andere hat nach 5 Jahren seinen Führerschein neu beantragt und konnte ihn direkt nach 2 Wochen wieder abholen, ohne erneute MPU.
Verstanden habe ich das bis heute nicht.
2005 nach fünf Jahren ohne MPU und ohne Prüfungen? Das mag ich nicht glauben.