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Führerschein gefährdet nach A Verstoß?

Themenstarteram 6. November 2024 um 11:31

Moin erstmal, ich hatte vor rund zwei Jahren einen Vorfall wo ich leider mit dem Motorrad alkoholisiert gefahren bin und angehalten wurde. Daraufhin wurde ein besonderes Aufbauseminar angeordnet was ich auch absolviert habe.

Über die Unsinnigkeit meiner Handlungen damals bin ich mir sehr bewusst.

Nun wurde ich leider mit 22kmh zu viel "innerorts" geblitzt 52 statt 30 im Industriegebiet.

Das wäre ja jetzt mein zweiter A Verstoß jedoch nicht bezogen auf die alte Geschichte.

Mir stellt sich jetzt die Frage was ich zu erwarten habe. Aufbauseminar (das normale)? Oder gleich Lappen weg?

Ich wäre über antworten sehr froh, vielleicht hatte ja mal jemand eine ähnliche Situation mfg C

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9 Antworten

Also bist du mit Tacho ~ 30 durch eine 30er Zone "gekachelt" !?

Laut dem ADAC wirst du jetzt zusätzlich verwarnt und die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Mehr passiert scheinbar erst mal nicht. Sollte dir aber nochmal so ein " Missgeschick" ist der FS weg.

Themenstarteram 6. November 2024 um 12:16

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 6. November 2024 um 12:42:14 Uhr:

Also bist du mit Tacho ~ 30 durch eine 30er Zone "gekachelt" !?

Laut dem ADAC wirst du jetzt zusätzlich verwarnt und die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Mehr passiert scheinbar erst mal nicht. Sollte dir aber nochmal so ein " Missgeschick" ist der FS weg.

Erstmal danke für die Antwort, ich hatte auf dem Tacho nah an die 60 und keine 30er Zone aber Tempo 30 ja.

Ok das klingt ja erstmal nicht so schlimm abgesehen vom Kostenfaktor

Zitat:

@e36Rostfrei schrieb am 6. November 2024 um 12:31:07 Uhr:

Nun wurde ich leider mit 22kmh zu viel "innerorts" geblitzt 52 statt 30 im Industriegebiet.

Das würde 143,50 Euro Bussgeld und 1 Punkte in Flensburg bedeuten, denke ich.

Hast du schon einen Bussgeldbescheid bekommen?

Noch Probezeit?

Die Alkoholfahrt hatte hoffentlich keinen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge? Ein Fahrverbot wäre nicht problematisch.

Themenstarteram 7. November 2024 um 10:29

Zitat:

@Magnon_ schrieb am 6. November 2024 um 13:39:05 Uhr:

Zitat:

@e36Rostfrei schrieb am 6. November 2024 um 12:31:07 Uhr:

Nun wurde ich leider mit 22kmh zu viel "innerorts" geblitzt 52 statt 30 im Industriegebiet.

Das würde 143,50 Euro Bussgeld und 1 Punkte in Flensburg bedeuten, denke ich.

Hast du schon einen Bussgeldbescheid bekommen?

Noch Probezeit?

Nein lediglich einen Anhörungsbogen bis jetzt. Probezeit ist bereits in der Verlängerung und es sind noch gut ein Jahr über.

Themenstarteram 7. November 2024 um 10:30

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. November 2024 um 17:53:15 Uhr:

Die Alkoholfahrt hatte hoffentlich keinen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge? Ein Fahrverbot wäre nicht problematisch.

Doch leider schon mir wurde damals direkt vor Ort der Führerschein abgenommen. Ich hatte einen errechneten Wert von 0,8 Promille

Dann hast Du eine MPU gebucht. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis gilt das übliche Probezeitschema nicht mehr. Vielmehr ist nach jedem A-Verstoß eine MPU anzuordnen. Das steht in §2aStVG in Nr.5:

Zitat:

Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Ich verstehe seinen Beitrag nicht zwingend so, dass ihm damals die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Führerschein wurde zwar vor Ort sichergestellt, aber die 0,8 Promille wären ja erst mal nur eine OWi.

@e36Rostfrei: Wie ging es denn danach weiter? Ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot? Oder hattest du alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, die Fahrerlaubnis wurde entzogen, eine Sperre wurde angeordnet und du musstest nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen?

Wenn du das Schreiben noch findest, kannst du auch mal schauen, was es war: Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Urteil?

Das ist doch hier wieder typisch, TE verlangt hier nach Qualifizierten Antworten, aber der Input vom TE ist sehr lückenhaft.

Salamitaktik

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