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Führerschein Klasse A nach Auto - Erste Hilfe Kurs nötig?

Themenstarteram 15. April 2016 um 8:57

Moin zusammen,

meine bessere Hälfte spielt momentan mit dem Gedanken den Motorradführerschein zu machen.

Sie hat die Klasse B seit ca. 10Jahren und möchte gerne den Direkteinstieg in Klasse A machen.

Die Preisfrage ist nun....muss der Erste-Hilfe Kurs neu gemacht werden? ....den Nachweis von "damals" für die Klasse B hat Sie leider nicht mehr.

Außerdem hat sich ja an dem Kurs damals und heute einiges geändert so wie ich das gelesen habe.

Ich hab vor 3 Jahren auch A direkt gemacht nachdem ich 8 Jahre Klasse B hatte. Da hab ich meinen Erste-Hilfe schein vom Auto sogar vorgelegt...aber irgendwie wollte den keiner mehr haben.

Kurzum: Kann mir jemand (am besten aus relativ aktueller Erfahrung) sagen ob die Unterlagen bzw. ein neuer Kurz von nöten sind, oder ob der vorhandene Autoführerschein als Nachweis reicht?

LG

Dominik

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 17. April 2016 um 15:50:59 Uhr:

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 17. April 2016 um 14:16:09 Uhr:

Die Bilder eines zefetzten, stark blutenden Menschen bekommt man nie mehr aus seinem Kopf. Egal ob er überlebt oder nicht.

Warum sollte man die nicht aus dem Kopf bekommen?

Ich habe schon mehr schwerst Verletzte bzw. bis zur Unkenntlichkeit zerfetzte Leichenteile geborgen als du die dieses Wochende auf der Toilette ne Stange in die Ecke gestellt hast...trotzdem habe ich absolut keine Probleme damit, auf dem Heimweg in der Imbissbude dann ne Portion Nierengulasch zu essen.

Da ist jeder verschieden....

Was kommt jetzt da für ein Kauderwelsch daher?

Ja, jeder ist verschieden. Deshalb hab ich keine Bock auf Bevormundung und du bist halt abgestumpft.

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am 15. April 2016 um 9:05

Nein. Brauchste nicht.

Soviel ich weiß, kann der Erste-Hilfe-Kurs der für den Führerscheinerwerb absolviert wurde nicht ablaufen.

Eine Kopie des Nachweises hat die Führerscheinstelle damals bestimmt erstellt, somit sollte rein rechtlich kein neuer Kurs erforderlich sein.

Allerdings würds wohl grundsätzlich nicht schaden, wenn deine bessere Hälfte ihr 10 Jahre altes Wissen auffrischt.

Brauchst du nicht.

Würde es aber gut finden, wenn es so wäre.

Ich finde eh, dass man alle 5 Jahre (oder meinentwegen auch 10) einen neuen EH-Kurs besuchen sollte, wenn man weiterhin seinen Führerschein behalten will.

Ich arbeite im RD und was ich schon für Sachen gesehen habe....

Wäre bei vielen der letzte EH-Kurs nicht 20-30 Jahre her, sondern nur ein paar, dann wäre die Laienhilfe in Deutschland nicht so mies. Aber egal...das provoziert nur eine hitzige Diskussion :D

Themenstarteram 15. April 2016 um 9:20

Ja, grundsätzlich gebe ich euch Recht. ...schaden würde der Kurs Ihr sicher nicht....mir auch nicht.

Ging mir aber nun erst mal darum ob die Unterlagen benötigt werden. Denn das würde die Anmeldung in der Fahrschule ja herauszögern ;)

Dann hoffe ich mal ihr habt Recht!

Vielen Dank!

Zitat:

@BlindChicken schrieb am 15. April 2016 um 11:20:25 Uhr:

Ja, grundsätzlich gebe ich euch Recht. ...schaden würde der Kurs Ihr sicher nicht....mir auch nicht.

Ging mir aber nun erst mal darum ob die Unterlagen benötigt werden. Denn das würde die Anmeldung in der Fahrschule ja herauszögern ;)

Dann hoffe ich mal ihr habt Recht!

Vielen Dank!

Ich habe auch nach 6 Jahren erst die Klasse A2 gemacht und ein Nachweis über den

Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs musste nicht mehr erbracht werden :)

Also sollte das schon in Ordnung gehen ;)

Für dem A Schein brauchste den nicht neu machen.

Frauchen musste aber den Nachweis vorlegen. Ob das überall so ist weiß ich nicht.

Aber der Kurs kostet nicht viel und, wie du schon geschrieben hast, es ist eine Menge anders geworden.

Da ich Ersthelfer bin, muss ich das eh alle zwei Jahre wiederholen. Selbst da sind Kleinigkeiten anders.

Schaden tut das auf keinen Fall.

Der Besitz einer Fahrerlaubnis genügt als Nachweis, dass man den Kurs (oder zumindest die Sofortmaßnahmen am Unfallort) gemacht hat. Eine Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Ich Klinke mich ganz frech mit ein, obwohl ich eigentlich zum Touran Forum hier MT Forum gehöre.

Ich bin dabei so langsam alles für meinen A Klasse schein (soll im Sommer losgehen, kl 3 bereits vorhanden) zu sammeln. Man sagte mir hier in Kiel, dass wenn Führerschein bereits gemacht wurde und nur neue Klasse A dazu kommt, dann genügt Führerscheinkopie bei Antragstellung. Es kann natürlich von Stadtverwaltung abhängig sein, wie es gehändelt wird. So eine Aussagefähige Auskunft erteilt normalerweise die Fahrschule...

Ergänzend : Sehtest muss neu und nicht älter als 6 Wochen

am 17. April 2016 um 6:28

Zitat:

@kielfisch schrieb am 16. April 2016 um 19:34:20 Uhr:

 

Ergänzend : Sehtest muss neu und nicht älter als 6 Wochen

richtig, aber ohne Termin für 10.-€ beim Optiker eigentlich kein Thema

am 17. April 2016 um 7:09

Seid ihr euch beim Sehtest sicher? Ich habe meinen A Schein letztes Jahr gemacht und hab dafür einen Sehtest von 2014 eingereicht (war allerdings der Große für die Verlängerung der Klasse C). Der wurde von der Führerscheinstelle problemlos akzeptiert.

Der große ( inkl. Gesichtsfelduntersuchung für B C1 , BCE) gilt für 5 Jahre bzw. die regelmäßige Untersuchung muss ab dem 50 LJ alle 5 Jahre erfolgen. Wie oben beschrieben , es kann von Zulaasungsstelle zur Zulassungsstelle verschieden sein.

am 17. April 2016 um 8:19

Die Fahrerlaubnisverordnung gilt bundesweit.

am 17. April 2016 um 9:55

Zitat:

@kielfisch schrieb am 17. April 2016 um 09:14:20 Uhr:

Der große ( inkl. Gesichtsfelduntersuchung für B C1 , BCE) gilt für 5 Jahre

Und ist nicht nötig, die kleine vom Optiker reicht, muß dafür eben neu sein.

Moin!

Ich frische alle zwei Jahre auf und kann ehrlich gesagt nicht verstehen, was da für ein Trara drum gemacht wird. Da verfeuert man Benzin, Reifen und sonstiges Material für hunderte bis tausende Euro pro Saison, aber die 30 Euro für einen Ersten-Hilfe-Kurs, die sind dann plötzlich zu viel?! Gleichzeitig aber jammern, wenn es dann mal Probleme bei der Erstversorgung nach einem Unfall gibt...

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