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Führerschein klasse B und Anhänger 800kg ungebremst Darf ich????

Themenstarteram 3. Juni 2010 um 21:01

Hallo !!

Ich habe Führerschein klasse B und würde gerne meinen Anhänger Zul.Gesamtgewischt 800Kg Ungebremst ziehen Darf ich das ?? Leermasse des Wagens 1093 kg!

Kann mir jemand helfen???

Beste Antwort im Thema

ungebremst:

darfst du maximal 750kg ziehen (mit FS-Klasse: B)

gebremst:

1.Leergewicht Fahrzeug = höher als zul.GG Hänger

2.zul. GG Fahrzeug + zul.GG Hänger = max. 3500KG

...es müssen beide Vorraussetzungen erfüllt werden! (mit B)

 

ERGO: 800KG Hänger unbebremst = Fahren ohne Fahrerlaubnis!

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am 3. Juni 2010 um 23:06

Hallo

 

Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt!!

Vom Führerschein her, sehe ich da kein Problem, aber kann mir nicht vorstellen das dein Auto mit so wenig Leergewicht einen ungebremsten Hänger mit 800kg ziehen darf:confused:

Muss aber im Fahrzeugschein stehen!

Gruß

Eric

ungebremst:

darfst du maximal 750kg ziehen (mit FS-Klasse: B)

gebremst:

1.Leergewicht Fahrzeug = höher als zul.GG Hänger

2.zul. GG Fahrzeug + zul.GG Hänger = max. 3500KG

...es müssen beide Vorraussetzungen erfüllt werden! (mit B)

 

ERGO: 800KG Hänger unbebremst = Fahren ohne Fahrerlaubnis!

am 4. Juni 2010 um 6:43

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

gebremst oder ungebremst spielt keine Rolle, es kommt Führerscheintechnisch nur auf das Gewicht an.

Und die sind wie Christian1985 anmerkte , wenn man gebremst/ungebremst weglässt.(und das Fazit :) )

Anders sieht die es aus wenn man die Sache von der Seite des Auto her betrachtet, hier darf nicht alles gezogen werden was mit Klasse B fahrbar ist, wie Eric schon sehr richtig geschrieben hat.

Die meisten Fahrzeuge in deiner Gewichtsklasse dürften mit 800KG ungebrenst NICHT eingetragen sein. Aber Du musst den Anänger ja nicht voll Beladen-> sprich wenn du unter der ungebremsten Anhängelast deines Auto bleibst darfst du den Anhänger nach der 2. Regel der Klasse B (Leergewicht usw) fahren.

Lasten der Regeln B-> maximal Zulässsig

Lasten Fahrzeugschein-> maximal tatsächlich Lasten "Angehangen"

1.Leergewicht Fahrzeug = höher als zul.GG Hänger -}}}>1093 gegen 800 -> OK

2.zul. GG Fahrzeug + zul.GG Hänger = max. 3500KG-}}}>1300 plus 800-> OK

ABER wie gesagt, den Anhänger nur bis zur eingetragenen Anhängelast des Autos beladen.

Ich selbst haben noch den "alten 3er" von anno dazumal, aber weil unsere jüngeren Mitarbeiter alle nur B haben musste ich mich gezwungener Weise mit dem Thema auseinader setzen. Wir haben bedingt dadurch eine Fahrzeugkombination angeschafft die auch mit B fahrbar ist. Renault Kangoo Kasten mit Anhänger 1200KG. Hier darf auch mehr "Gefahren" werden als der Kangoo hergibt(980KG Anhängelast)

So denn

Skyport

am 4. Juni 2010 um 8:47

Ich dachte auch immer, daß ein Anhänger über 750kg Gesamtgewicht immer eine Bremse haben muß:confused:

Bin aber für jede Art von Belehrung offen;)

Gruß

Eric

Hallo,

es gibt leider immer noch ungebremste Anhänger von 800kg zul GG! Es gibt nur wenige Fahrzeuge, die einen solchen Anhänger voll ausgeladen ziehen dürfen! Bei der Anhängelast des Autos kommt es auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers an, wobei die Angaben für gebremst und ungebremst z.T. erheblich unterschiedlich sein können; ausserdem kommt es auch noch auf die Angabe für das zul Gespanngewicht an.

Wie es nun mit der Klasse B ist, dazu kann man auch mal selber ergoogeln, aber da steht klar geschrieben: mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg - dieses besagt das ein 800kg Anhänger egal wie schwer der tatsächlich ist, nicht genutzt werden darf.

Nordjoe

am 4. Juni 2010 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von MAN TGA 460 XXL

Ich dachte auch immer, daß ein Anhänger über 750kg Gesamtgewicht immer eine Bremse haben muß:confused:

Jein, es kann theoretisch auch ungebremste Anhänger mit 1000kg und mehr geben. Hinter PKW sind aber generell nur 750kg als Obergrenze erlaubt. Ansonsten wenn die Herstellerangaben nichts abweichendes (niedrigeres) vorgeben darf ein ungebremster Anhänger die Hälfte des um 75kg erhöhten Leergewichts haben. In dem Beispiel hier also 584kg maximal tatsächlich für den Anhänger - egal ob der ein höheres Eingetragen hat oder nicht. (guckst du §42 StVZO)

am 4. Juni 2010 um 19:12

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

Hallo Nordjoe,

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Wie es nun mit der Klasse B ist, dazu kann man auch mal selber ergoogeln, aber da steht klar geschrieben: mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg - dieses besagt das ein 800kg Anhänger egal wie schwer der tatsächlich ist, nicht genutzt werden darf.

Nordjoe

Das ist so leider nicht ganz richtig,

wer genau liest kommt drauf:

Also Regel 1 bei Klasse B:

Anhänger bis 750KG zGG gebremst oder ohne, an Fahrzeugen bis zu max 3500KG zGG gibt ein maximales Zuggewicht von 4250KG

Hierfür ist aber der ominöse 800KG Anhänger zu schwer.

Ausnahme 2 bei Klasse B:

Die Formel mit dem Leergewicht und so weiter:

Hier darf der Anhänger,der ominöse, Führerscheinrechtlich gefahren werden, nur die Anhängelast des Fahrzeugs begrenzt die Zuladung dann auf den Wert "Anhängelast ungebremst" im Fahrzeugschein.

Fahrerlaubnisverordnung §6:

Klasse B:Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

So denn,

Skyport

Hallo skyport

es ist tatsächlich kompliziert, aber !! das was Du als Zuggewicht mit 4250kg beschreibst regelt der Gestzgeber als Gesamtgewicht der Kombination mit 3500kg ab ( siehe hierzu der von Dir zitierte Gesetzestext).

Beim Anhänger wird definitiv die zulässige Gesamtmasse erwähnt, nicht die tatsächliche Gesamtmasse, somit wird da davon ausgegangen, was im Fahrzeugschein des Anhängers als Gesamtgewicht eingetragen ist.

Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von MAN TGA 460 XXL

Ich dachte auch immer, daß ein Anhänger über 750kg Gesamtgewicht immer eine Bremse haben muß:confused:

Bin aber für jede Art von Belehrung offen;)

Da bin ich ehrlich gasagt auch immer davon ausgegangen, anscheinend gibt es das aber doch.

Zum thema:

Es steht (soviel ich weiß) nirgendwo ob bei der klasse B der anhänger eine bremse haben muß oder nicht, es immer nur die rede von den massen.

Man muß aber auch aufpassen wieviel anhängelast in den fahrzeugpapieren steht.

Den 800kg anhänger kann man erstmal anhängen, aber entsprechend nur bis zur maximalen anhängelast laut papieren (leergewicht anhänger + zuladung) beladen, wobei bei einem ungebremsten anhänger die rechnung der anhängelast aber etwas anderes ist bei bei einem gebremsten.

Skyport hat hierbei schon sehr gute ansetzte geliefert, man merkt das er sich schon mal mit dem thema befassen musste ;).

Gruss

Maik

am 5. Juni 2010 um 11:25

Hallo Freunde der leichten Anhänger und B-Klasse Fahrer,

Hallo Nordjoe,

Es ist nicht einfach, aber als kompliziert würde ich z.B. das das Umsatzsteuerecht in Luxemburg bezeichnen. Es gibt eine Vorschrift, welche knapp und verhältnissmäßig eindeutig formuliert ist.

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

es ist tatsächlich kompliziert, aber !! das was Du als Zuggewicht mit 4250kg beschreibst regelt der Gestzgeber als Gesamtgewicht der Kombination mit 3500kg ab ( siehe hierzu der von Dir zitierte Gesetzestext).

Beim Anhänger wird definitiv die zulässige Gesamtmasse erwähnt, nicht die tatsächliche Gesamtmasse, somit wird da davon ausgegangen, was im Fahrzeugschein des Anhängers als Gesamtgewicht eingetragen ist.

Nordjoe

Das kleine Wörtchen ODER im Gesetzestext trennt Fahrzeug bis 3500 KG ZGG mit Anhänger 750KG = 4250KG ZUGgesamtgewicht

VON

der Regel Leermasse uns so weiter= ZUGgesamtgewicht von 3500KG

Wiederrum habe ich ja schon dargelegt das nicht alles was Führerscheinrechtlich gefahren werden KANN auch an das Betreffende Fahrzeug gehangen werden DARF.

Weitere feinheiten gibts z.B. beim Sonntagsfahrverbot für ALLES was als LKW zugelassen mit Anhänger ( z.B. Sprinter und Co) usw, mit jeweils ausnahmen für 80 Jährige Fahrer in Begleitung der Eltern.......:):confused:

Aber genug jetzt,

Raus mit Euch ins tolle Wetter,

oder mal einen Fragen der sich mit "B" Auskennt :-)

@Maik

Es sind keine Ansätze, es der Heilige Gral der Klasse B den ich Euch offenbare :cool: "duck und weg"

So denn

Skyport

Laste den Anhänger doch einfach auf 750Kg ab und es gibt keine Probleme mehr.

Mehr wirst du mit deinem Auto eh nicht ziehen dürfen.

Ist ohne technische Änderung möglich und kostet nicht die Welt, einfach mal beim Tüv nachfragen.

Hallo,

da er geschrieben hat, dass er klasse B hat darf er, glaube ich nur einachsige Anhänger fahren, aber das sind eh die meisten kleinen Anhänger weil sonst das Eigengewicht des Anhängers so groß wäre, dass nichts mehr drauf passt.

(mit BE oder einem umgeschriebenen Dreier darf man nämlich jetzt auch Drehschemelanhänger, d.h echte Zweiachsanhänger fahren, ist nur die Frage wer von den nicht-LKW Fahrern das auch kann. egal anderes Thema)

Für die Berechnung der Anhängelast zählt das Eigengewicht des anhängers plus Ladung MINUS Stützlast, da die ja auf der Hinterachse lastet.

Wenn das Zugfahrzeug also min. 50 KG Stützlast und 750 Kg. zul. Anhängelast ungebr. hat und die Gewichtsformel aus der Führerscheinregel B eingehalten wird und die Ladung so geladen wird, dass die Stüzlast >= 50 Kg aber <= max. zul. Stützlast ist darf er den Hänger voll beladen ziehen.

Das kann man noch mit 3 % Wiegetoleranz hochgerechnet werden.=> 824,742 KG

Wem es ihm 35 Euro wert ist weil die Alternativtransportkosten teurer sind kann er noch 5 % draufpacken und bleibt außerhalb der Punkte wenn er erwischt wird. ==> 865,979 KG

Mit einer AHK mit 125 KG Stützlast und einem Anhänger der das aushält käme man so auf 1 t ungebremst !!! Und darf das fahren wenn das Zugfahrzeug 925 KG ungebremst ziehen darf.

Mich würde nun interessieren : Wo bekommt man so einen Anhänger? Werden die noch hergestellt?

Gruß

Robbi

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