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Führerschein Klasse CE mit 18, Freiwillige Feuerwehr
Habe eine Frage, und zwar möchte ich wissen, ob es möglich ist, von der freiwilligen Feuerwehr aus den LKW Führerschein Klasse CE mit 18 Jahren zu machen. Wenn ja, wie schaut es dann aus mit privater Nutzung (z.B. privat mit einem Unimog in Wald und Holz holen)? Wie ist es aus mit der Kostenübernahme? Ich werde auch mal persönlich bei der Feuerwehr fragen, aber ich möchte wissen, wie es generell ausschaut, bzw. wie es bei euch war.
Ach ja, unsere Feuerwehr im Dorf hat aber keinen "richtigen" LKW, sondern nur einen Mercedes Sprinter (deshalb frage ich).
Danke für Antworten (:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@PaprikaPilz schrieb am 14. Dezember 2015 um 14:57:40 Uhr:
Habe eine Frage, und zwar möchte ich wissen, ob es möglich ist, von der freiwilligen Feuerwehr aus den LKW Führerschein Klasse CE mit 18 Jahren zu machen.
Ja, bei der Feuerwehr darfst du mit 18 den CE-Schein machen.
Zitat:
Wenn ja, wie schaut es dann aus mit privater Nutzung (z.B. privat mit einem Unimog in Wald und Holz holen)?
Solange du keine 21 bist, darfst du nur Fahrzeuge bis 7,5t im Rahmen der Führerscheinklasse C1/C1E fahren!
Zitat:
Wie ist es aus mit der Kostenübernahme?
Sofern Kraftfahrer gebraucht werden, kann die Feuerwehr den Lappen komplett zahlen, garnichts zahlen oder auch nur einen Teil bezahlen.
Zitat:
Ich werde auch mal persönlich bei der Feuerwehr fragen,
Dir ist schon klar, dass du dich zu Gespött der Truppe machst, wenn du fragst ob die Feuerwehr dir den LKW-Lappen bezahlt obwohl ihr garkeinen LKW habt?
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19 Antworten
Zitat:
@PaprikaPilz schrieb am 14. Dezember 2015 um 14:57:40 Uhr:
Habe eine Frage, und zwar möchte ich wissen, ob es möglich ist, von der freiwilligen Feuerwehr aus den LKW Führerschein Klasse CE mit 18 Jahren zu machen.
Ja, bei der Feuerwehr darfst du mit 18 den CE-Schein machen.
Zitat:
Wenn ja, wie schaut es dann aus mit privater Nutzung (z.B. privat mit einem Unimog in Wald und Holz holen)?
Solange du keine 21 bist, darfst du nur Fahrzeuge bis 7,5t im Rahmen der Führerscheinklasse C1/C1E fahren!
Zitat:
Wie ist es aus mit der Kostenübernahme?
Sofern Kraftfahrer gebraucht werden, kann die Feuerwehr den Lappen komplett zahlen, garnichts zahlen oder auch nur einen Teil bezahlen.
Zitat:
Ich werde auch mal persönlich bei der Feuerwehr fragen,
Dir ist schon klar, dass du dich zu Gespött der Truppe machst, wenn du fragst ob die Feuerwehr dir den LKW-Lappen bezahlt obwohl ihr garkeinen LKW habt?
Und so wie es aussieht, noch nicht mal Mitglied der Feuerwehr ist. Die werden gerade darauf gewartet haben, irgendeinen Dahergelaufenen den Lkw-Schein zu zahlen und der dann wieder ins Nirwana verschwindet.
Nicht die Feuerwehr zahlt den Schein, die Komune ist dafür zuständig. Es bekommen nicht mal alle Feuerwehrmitglieder den Schein bezahlt, selbst wenn sie schon Jahrelang aktiv sind.
Hej
Mit 18 wird Dir keine Freiw. Feuerwehr/Gemeinde einen LKW-Schein bezahlen. Du bist gerade volljährig und damit vermutlich noch in der Truppmannausbildung, da ist anderes wichtiger. Habt ihr nichtmal einen LKW, wird es noch unwahrscheinlicher. Bei mir gab die Stadt Hamburg damals auch nur den Kl.C statt CE fuer unsere LF16/12 her, weil wir in unserer Wache keinen Hänger haben, der im Dienst gezogen werden muss. Aber Hamburgs Feuerwehr hat auch ne eigene Fahrschule, also eh billiger fuer die Stadt.
Wenn DU einen LKW-Schein bekommst, wueder auch ein Maschinistenlehrgang folgen, dafuer brauchste Diensterfahrung, die Du als Truppmann nicht haben wirst.
Ich selbst hab meinen LKW-Schein mit 22 bekommen und auch nur, weil meine Wehr Fahrer brauchte und ich den Schein gut im Beruf nutzen kann. (repariere alles, was >4 Räder hat und sich oberhalb der 3,5t z.Gg. bewegt.) Und ich wurde dafuer auf 5 Jahre verpflichtet, sonst hätte ich den je nach Dienstjahren noch etwas anteilig zurueck zahlen muessen...
als alternative
geh zur bundeswehr
die suchen fachkräfte die machen auch führerschein
und im wald darfst du gratis spielen
Bei der Bundeswehr bekommt schon lange nichtmehr jeder den Führerschein...diesen Umstand neben der Berufskraftfahrerquali haben schon etliche Speditionen zu spüren bekommen, weil es dadurch weniger Aushilfsfahrer gibt.
Ich hab ein Fahrrad. . .
Meint Ihr,daß wenn ich zu den "Banditos " gehe ,die mir die den Führerschein für ein Motorrad finanzieren ? ? ?
Na servus
...gerade mal 18, damit nicht einmal großartig Fahrerfahrung auf nem PKW und dann bei der Feuerwehr den CE haben wollen um womöglich einen LKW/ein Löschfahrzeug mit Sondersignal und Vollgas durch die brenzlichsten Situationen, die man sich vorstellen kann zu fahren.
Ich bin nicht bei der Feuerwehr, aber wenn das, oder das so ähnlich dort gängige Praxis sein sollte -was ich eher nicht glaube-, dann würds mich ganz ehrlich wundern, dass trotz all der Unfälle auf Einsatzfahrten noch so wenig passiert.
Meiner Meinung nach würde ans Steuer eines solchen Fahrzeugs mindestens jemand mit ein paar Jahren Erfahrung aufm PKW bzw. je größer, desto besser und am allerbesten ein aktiver oder ehemaliger Berufskraftfahrer (Bus oder LKW) gehören, der solche Fahrzeuge mindestens ein paar Jahre lang über ein paar Tausend Kilometer bewegt hat.
@fahreroldie ... ähm das glaube ich nicht... die Pappe und ein Moped ist dort eher Einstellungsvorraussetzung... und bei den HA bestimmt auch
wieso sollte dir der steuerzahler den fs bezahlen ?
wie sollen wir mit solchen kaspern unseren ruhestand erleben !
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 14. Dezember 2015 um 15:51:44 Uhr:
Zitat:
Wenn ja, wie schaut es dann aus mit privater Nutzung (z.B. privat mit einem Unimog in Wald und Holz holen)?
Solange du keine 21 bist, darfst du nur Fahrzeuge bis 7,5t im Rahmen der Führerscheinklasse C1/C1E fahren!
Najaaa ... den Unimog könnte er (je nach zGG oder Vmax) auch mit der bei C/CE eingeschlossenen Klasse T fahren - wobei man für die korrekte Nutzung eben jener (T) wieder einen land-/forstwirtschaftlichen Zweck voraussetzen könnte, welcher dann als gewerbliche Nutzung anzusehen wäre.
Die Beschränkung bis 7,5 Tonnen und 21 Jahre gilt aber nur bei gewerblicher Nutzung. Aber wer fährt schon privat ´n größeren LKW, außer vielleicht mal beim eigenen Umzug?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 17. Dezember 2015 um 17:47:12 Uhr:
Die Beschränkung bis 7,5 Tonnen und 21 Jahre gilt aber nur bei gewerblicher Nutzung.
Hier solltest du dich mal genauer informieren!
Unter 21 gibt es, sofern dein Beruf es nicht zwingend erfordert keine Klasse C - auch nicht als Privatvergnügen!
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 17. Dezember 2015 um 17:47:12 Uhr:
...wer fährt schon privat ´n größeren LKW, außer vielleicht mal beim eigenen Umzug?
Vielleicht nicht gerade als Erstwagen, aber als Zweitwagen ist das nicht so selten... siehe z.B. "Mein neuer Zweitwagen: MAN F2000 19.603 FLS" oder klick, klick, klick, klick, klick...
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 17. Dezember 2015 um 18:19:20 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 17. Dezember 2015 um 17:47:12 Uhr:
Die Beschränkung bis 7,5 Tonnen und 21 Jahre gilt aber nur bei gewerblicher Nutzung.
Hier solltest du dich mal genauer informieren!
Unter 21 gibt es, sofern dein Beruf es nicht zwingend erfordert keine Klasse C - auch nicht als Privatvergnügen!
Hm ... dann muss sich das seit 2002 geändert haben.
Ich habe meinen C/CE mit 20 gemacht, ziemlich genau ein Jahr vor meinem 21. Geb. ... mir wurde alles ohne Beschränkungen eingetragen.
Du darfst den Führerschein machen, habe ich auch so gemacht mit 19.
Du darfst den aber nicht gewerblich nutzen. Den C1/C1E hast du dann gleich auch, und den darfst du mit Grundquali dann auch gleich verwenden (gewerblich)
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:51:39 Uhr:
Hm ... dann muss sich das seit 2002 geändert haben.
Die Änderung trat am 19. Januar 2013 in Kraft...