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Führerschein
Hallo
ich habe mal gehört das man mit einem ganz alten 3er auch Moppeds bis 250ccm fahren darf.
Nun meine Fragen
1) gehts?
2) Von wann muss der Schein sein?
Schonmal besten Dank vorraus
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22 Antworten
zu 1. Nein, nur bis 125ccm
zu 2. glaube vor dem 1.4.1980.
Berichtigt mich wenn ich Mist erzähle.
ja das kenne ich schon.
Im Motorradladen hat aber mal einer was von 250ccm und ich glaube so 50-60iger Jahre gelabert.
So wie es mallispoeks schon gepostet hat haut das hin, was anderes gibt es nicht.
Gruss
Maik
Apros pos...
Meine Eltern sind, seit ich meinen A-Klasse Schein habe, auf dem Trichter sich eine 125er zu kaufen...
Dürfen sie die offen (also mit voller Leistung und Vmax) oder nur mit der 80 km/h begrenzung fahren?
Danke schonmal.
Zitat:
Original geschrieben von Toby@6N
Dürfen sie die offen (also mit voller Leistung und Vmax) oder nur mit der 80 km/h begrenzung fahren?
Wenn der stichtag passt dann dürfen sie die 125er "offen" fahren, also max. 15PS und geschwindigkeit frei .
Die gedrosselten 125er dürfen sie aber auch fahren.
Gruss
Maik
Meine eltern sind von 'anno dazumal' und deren Führerscheine auch.
Ne, ganz so schlimm ists nicht. Mein Vater hat seinen 1978 gemacht....
Danke für die Info!
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
So wie es mallispoeks schon gepostet hat haut das hin, was anderes gibt es nicht.
Gruss
Maik
Schade für meinen Vater aber egal.
Danke für die schnellen antworten.
Und wie ist das mit dem 4er?
war der mal im 3er mit drinne?
Zitat:
Original geschrieben von VW-Heizer
Und wie ist das mit dem 4er?
war der mal im 3er mit drinne?
Ja, sehe ich schon so !
(Vielleicht steht das ja auch im Führerschein so drin ?)
Du darfst meines Wissens mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
Kleinkrafträder und Mofas mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h!
Schau doch mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite
unter dem Stichwort : Fahrerlaubnis
da steht einiges.
Gruß
Sorry Männer, da seid Ihr alle ganz schön auf dem Holzweg.
Der VW-Heizer hat da schon etwas ganz richtiges im Kopf gehabt, und zu finden ist das hier: http://bundesrecht.juris.de/fev/BJNR221410998BJNE008802308.html
Und wenn wir uns mal die Tabelle genau ansehen, da finden wir unter Klasse 3, erteilt vor dem 01.12.1954, welche unbeschränkte neue Fahrerlaubnisklasse diese enthält - und das ist: Richtig A
(im Saarland gab es da eine Sonderregelung).
Und hieraus folgt messerscharf: Der uralt 3´er vor 01.12.1954 erteilt, beinhaltete tatsächlich die Motorradfahrerlaubnis (Sonderregelungen nach Anlage 9 beachten)
Zwei Spalten weiter unten, finden wir dann die genannte Regelung mit A1, wenn 3 vor 01.04.1980 erteilt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
So wie es mallispoeks schon gepostet hat haut das hin, was anderes gibt es nicht.
???
Mir ist nicht bekannt, daß die Regelung, wonach ein vor dem 01.01.1956 erworbener Führerschein der Klasse 3 auch zum Fahren von Krafträdern bis 250 ccm berechtigt, zwischenzeitlich aufgehoben wurde. Da gilt m.E. nach wie vor der Bestandsschutz.
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
So wie es mallispoeks schon gepostet hat haut das hin, was anderes gibt es nicht.
doch -es gibt noch was anderes : Mein Vater hat Anfang der 50er jahre nur den Klasse 3 gemacht und darf damit Mopeds bis 250cc fahren.
MfG
Bluemerle
Richtig, Drahkke! (bis auf das Datum )
Mein alter Herr hatte "damals" auch mit dem Autoführerschein eine 250er NSU Max gefahren.
Ob er das nach heutigem Recht noch dürfte ?
Aber das mit dem Bestandsschutz müsste ja noch so sei, oder ?
Gruss