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Führerschein umschreibung auf A 80
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Mit 23 Jahren (geboren im Juni 2000) habe ich den Umstieg von A1 auf A2 abgeschlossen, das war im April 2024.
Nun wusste ich zu diesem Zeitpunkt leider nichts vom Führerschein A80, der es ermöglicht, nach Abschluss einer Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A und mit dem Erreichen des 24. Lebensjahres ein solches auch im Straßenverkehr zu führen. Bis zum 24. Lebensjahr darf in diesem Fall nur ein Motorrad der Klasse A2 gefahren werden.
Meine Frage ist nun: Ist es möglich, den A2 auf den A80 umschreiben zu lassen? (Natürlich auch mit der entsprechenden praktischen Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A.) Hat jemand damit bereits Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
VG
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25 Antworten
Zitat:
@Dave_cbr schrieb am 6. September 2024 um 11:04:49 Uhr:
Ist es möglich, den A2 auf den A80 umschreiben zu lassen?
Das dürfte nicht funktionieren, da die Schlüsselzahl 80 nur eingetragen werden kann, wenn man das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber du mittlerweile 24 Jahre alt bist.
Aber selbst wenn du noch nicht 24 wärst, müsstest du ja alle Ausbildungs- und Prüfungsteile erneut absolvieren, die sich von A2 zu A unterscheiden, d.h. sämtliche Sonderfahrten auf einem Kraftrad der Klasse A machen und die prakt. Prüfung auf einem Kraftrad der Klasse A ablegen. Damit gäbe es keinen Unterschied mehr zum sog. Direkteinstieg in die Klasse A, die ja ab 24 Jahren möglich ist. Insofern kannst du jetzt jederzeit die Klasse A direkt erwerben.
So sieht es aus.
Also am einfachsten im April 2026 ein erneute praktische Prüfung auf Klasse A ablegen.
Ich habe den Eindruck daß die Fahrschulen die Thematik A80 bewußt nicht kommunizieren. Ein Schelm wer Böses denkt ....
Dann hat sich meine Befürchtung leider bestätigt... Tatsächlich etwas frech von der Fahrschule aber gut, war halt eigenes unwissen...
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja das ist ärgerlich.
Allerdings, kann es sein das die A80 nur in Deutschland gilt?
Wenn das so ist, wäre eine ordentliche praktische Prüfung ohne Ausbildung zum A in 04/2026 besser. Kommt ja sicher auch mal vor, ins europäische Ausland zu Reisen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 6. September 2024 um 17:51:52 Uhr:
Ja das ist ärgerlich.
Allerdings, kann es sein das die A80 nur in Deutschland gilt?
Natürlich nicht. Denn nationale Schlüsselzahlen sind immer dreistellig.
Alles klar.
Natürlich ist hier allerdings im FE Recht schon lange nichts mehr.
Gibt schon viele Kuriositäten...
A80 gehört ja auch zum Kuriosesten, was das Fahrerlaubnisrecht zu bieten hat.
Eine Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge, für deren Ausbildung und Prüfung man ein zweirädriges Kfz. benutzen muss. Und dieses Kfz. muss dann auch noch eines der unbeschränkten Klasse A sein, obwohl man hinterher nur Krafträder der Klasse A2 fahren darf.
Fahrschulen sollten das natürlich schon wissen, aber da würde ich keine böse Absicht vermuten. A80 wurde bestimmt nie geschaffen, um 21- bis 23-Jährigen einen leichteren Zugang zur unbeschränkten Klasse A zu ermöglichen.
Verständnisfrage:
Man macht also mit mindestens 21 Jahren (nach §10 lfd. Nr. 4b) die komplette Ausbildung und die Prüfungen für die Klasse A, bekommt (weil man das Mindestalter nach §10 lfd. Nr. 4a noch nicht erreicht hat) die Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 und gleichzeitig die Klasse A2 erteilt?
D.h. man darf bis zum 24. nur Klasse A2 fahren (und diese Dreiräder, um die es aber nie ging), und danach automatisch und ohne weitere Prüfung und ohne Änderung der Plastikkarte die Klasse A unbeschränkt?
(und das auch noch im In- und Ausland?)
Ja, genau, so ist es. Der Sinn der Regelung waren aber wohl doch gerade die dreirädrigen Kraftfahrzeuge. Diese sind ja in Klasse B nur noch insofern enthalten, dass sie nur im Inland gefahren werden dürfen, somit war die Schlüsselzahl 80 der Ausweg, um eine harmonisierte Berechtigung für Trikes zu erhalten.
Und seitdem besteht diese völlige Diskrepanz zwischen Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug einerseits und dem, was man damit fahren darf andererseits. Und auch der Stufenführerschein der Zweiradklassen wurde damit auf sonderbare Weise neu definiert. Ich bin sicher, dass das so nie beabsichtigt war und der Zugang zur unbeschränkten Klasse A mittels A 80 nur eine "unerwünschte Nebenwirkung" davon ist.
Zitat:
@Rockville schrieb am 6. September 2024 um 19:43:50 Uhr:
Und seitdem besteht diese völlige Diskrepanz zwischen Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug einerseits und dem, was man damit fahren darf andererseits.
Unstimmigkeiten dieser Art hat's ja seit jeher gegeben. Vor Wirksamkeit der EU Fahrerlaubnisverordnung Anfang 1999 war das Steuern eines 7,5 Tonners - womöglich noch mit 1,5 mal so schwerem Anhänger - eine völlig "andere Welt" als der VW Golf, in dem man das Fahren gelernt hatte. Unverständlich für mich, dass dies überhaupt möglich war.
Und auch heutzutage möchte ich das Beispiel des FE-Inhabers Klasse D nennen, der zwar einen Gelenkbus mit rund 150 Fahrgästen steuern darf, beim gemieteten MB Sprinter jenseits 3,5 t zGM für den Wohnungsumzug jedoch passen muss. In dem Kontext verstehe ich nicht, weshalb Kl. D nicht Kl. C1 inkludiert? Bestenfalls eine Kuriosität, wie bereits
MZ-ES-Freakzuvor festgestellt hat.
Bei uns "auf dem Land" fahren die 16-jährigen in der Zuckerrüben Ernte Gespanne mit 40 Tonnen und zwei Anhängern.
Wenn sie dann 18 sind und wollen mit ihrem Auto einen größeren Anhänger ziehen dürfen sie es nicht, weil BE nötig wäre
Wenn man will, kann man immer eine Begründung finden:
Bei dem Beispiel mit dem Klasse-D-Inhaber, der keine Kfz. der Klasse C1 fahren darf, könnte man sagen, dass er ja nie etwas zur Güterbeförderung gelernt hat, z.B. das große Thema Ladungssicherung.
Bei dem 16-Jährigen Inhaber einer Klasse T oder L ist es eben auch ein Zugeständnis an die Landwirtschaft. Und mit T oder L darf er je nach Konstellation nur 25, 40 oder 60 km/h fahren, mit BE dürfte er bis 100 km/h.
Man findet immer irgendwas, was sich verbessern ließe, aber A über A 80 zu erlangen, ergibt gar keinen Sinn.
Es ist ja genau so sinnfrei, bei Klasse B den AM mit zu verschenken.
Leute die nie auf einem Kleinkraftrad gesessen haben, dürfen offiziell dann fahren.
Und anders herum, gibt es einige die nur die 45km/h Autos fahren wollen, und dafür einen AM Mopedführerschein machen müssen.
Also auch auf dem Moped, obwohl sie ja Auto fahren wollen.
Für mich alles sinnfrei.
Eigentlich müssten Zweiräder und vierrädrige komplett getrennt sein, da auch völlig andere physikalische Fahrverhältnisse vorliegen.