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Führerschein umtausch von B zu A1
Halli hallo alle zusammen.
Ich hab an euch mal eine Frage zum Thema Führerschein.
Ist es richtig, das wenn ich meinen PKW Führerschein ( Klasse B ) von 2010 umtausche die Klasse A1 hinzukommt.
Und ich somit 125ccm bus 11kw fahren darf.
Da ich auch etwas von Führeeschein erweiterung gelesen habe.
Von Klasse B zu B196. Also der schlüsselzahl Erweiterung.
Dies setzt aber etwa 9 theoristunden voraus.
Dann wäre doch der Umtausch sinnvoller um an A1 zu Kommen
Bin seit Tagen am lesen. Auf allen seiten wird mir das mit B zu A1 bestärigt.
Danke für eure hilfe im voraus.
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19 Antworten
Zitat:
@Meckpomschrauner schrieb am 23. Juni 2021 um 13:38:28 Uhr:
Ist es richtig, das wenn ich meinen PKW Führerschein ( Klasse B ) von 2010 umtausche die Klasse A1 hinzukommt.
Nein, das stimmt so nicht. Es kommen die A-Klassen mit einschränkenden Schlüsselzahlen (nämlich auf 3-rädrige Fahrzeuge) hinzu.
Zitat:
Bin seit Tagen am lesen. Auf allen seiten wird mir das mit B zu A1 bestärigt.
Gegen Geld machen Dir Wahrsager und Astrologen viele Schmeicheleien.
Ich halte mich lieber an das Bundesministerium der Justiz. Und ich glaube, die Polizei und das Gericht machen das genauso.
Seit letzten Jahr "in aller Munde" ist das legale Fahren von 125er mit Autoführerschein. Info dazu https://www.motorradonline.de/.../. Gilt aber nur in Deutschland.
Aber daß man ohne Prüfung durch Umstauch einfach so Motorrad fahren kann, sowas ist mir nicht bekannt.
Hallo
Ich weiß nicht wo du das gelesen hast das du mit der PKW Klasse B auch A1 fahren kannst oder das dein Lappen ergänzt wird. Mit dem A1 gibt es keine Hubraum Beschränkung nur eine PS Beschränkung bis 49 PS. Es versteht sich doch von selbst das du keine Maschine z.b. mit 49 PS fahren darfst.
Seit Dezember 2020 gibt es eine Neu Reglung. Die besagt du musst mindestens 25 Jahre alt sein und den Lappen mindestens 5 Jahre haben dann kannst du dir beim Strassen Verkehrsamt in deinem Füherschein zusätzlich die Klasse B196 eintragen lassen. Dann kannst du Motorräder bis 125 ccm und 17 KW fahren, mehr NICHT.
Um dir aber den B196 eintragen zu lassen musst du in die Fahrschule und 4 Stunden Theorie absolvieren und 5 Stunden Praktisch. Es gibt keine Theoretische oder Praktische Prüfung. Die Fahrschule stellt dir dann eine Bescheinigung aus die dann UNBEDINGT beim Straßen Verkehrsamt ( Führerscheinstelle ) eintragen lassen musst, ansonsten ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.
Den A1 bekommst du NICHT ohne die nötigen Fahrstunden und Theorie und Prüfungen beim TÜV absolviert hast, so wie du früher deinen Lappen für Klasse B gemacht hast.
Unten ist der Link vom ADAC da kannst du alles nach Lesen
Zitat:
@Pluto-0007 schrieb am 23. Juni 2021 um 14:02:09 Uhr:
Hallo
Ich weiß nicht wo du das gelesen hast das du mit der PKW Klasse B auch A1 fahren kannst oder das dein Lappen ergänzt wird. Mit dem A1 gibt es keine Hubraum Beschränkung nur eine PS Beschränkung bis 49 PS. Es versteht sich doch von selbst das du keine Maschine z.b. mit 49 PS fahren darfst.
Ich glaube du verwechselst hier A1 mit A2. A1 ist 125er, A2 ist max 48 Ps, A ohne Zahl ist offen.
Danke an alle für die schnelle antwort.
Ich hatte das mit B zu A1 auch bei ADAC gelesen.
Aber hab das ganz rechts mit der A1 schlüsselzahl überlesen.
?----------
B
vor dem 19.1.2013
A, A1, AM, B, L
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04
---------------
Gut das man immer online fragen kann.
Zitat:
@Invincible85 schrieb am 23. Juni 2021 um 14:12:01 Uhr:
Zitat:
@Pluto-0007 schrieb am 23. Juni 2021 um 14:02:09 Uhr:
Hallo
Ich weiß nicht wo du das gelesen hast das du mit der PKW Klasse B auch A1 fahren kannst oder das dein Lappen ergänzt wird. Mit dem A1 gibt es keine Hubraum Beschränkung nur eine PS Beschränkung bis 49 PS. Es versteht sich doch von selbst das du keine Maschine z.b. mit 49 PS fahren darfst.
Ich glaube du verwechselst hier A1 mit A2. A1 ist 125er, A2 ist max 48 Ps, A ohne Zahl ist offen.
Sorry, stimmt, spielt aber hier keine Rolle mit der Klasse B kann man weder A1 noch A2 fahren noch bekommt man ihn im Lappen eingetragen ohne Fahrschule und Prüfungen
Man kann A1 mit B fahren, wenn B bzw. die alte Klasse 3 vor dem 1.4.1980 gemacht wurde. Dafür muss man aber vor 1962 geboren sein.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 23. Juni 2021 um 14:23:21 Uhr:
Man kann A1 mit B fahren, wenn B bzw. die alte Klasse 3 vor dem 1.4.1980 gemacht wurde. Dafür muss man aber vor 1962 geboren sein.
Ich weiß nicht was dieser Komentar hier soll, denn der User hat ja geschrieben das er die Klasse B im Jahre 2010 erworben hat, daher kann im das egal sein, was vor 1980 gilt, denn er will ja Motorrad fahren und nicht sein Vater oder sein Opa. Viel leicht solltest du noch ergänzen das es für DDR Führerscheine noch eine Sonderreglung gab, dann bist du komplett, wobei ich bezweifele das der User zu diesem Zeitpunkt schon geboren war.
Zitat:
@Pluto-0007 schrieb am 23. Juni 2021 um 14:30:11 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 23. Juni 2021 um 14:23:21 Uhr:
Man kann A1 mit B fahren, wenn B bzw. die alte Klasse 3 vor dem 1.4.1980 gemacht wurde. Dafür muss man aber vor 1962 geboren sein.
Ich weiß nicht was dieser Komentar hier soll, denn der User hat ja geschrieben das er die Klasse B im Jahre 2010 erworben hat, daher kann im das egal sein, was vor 1980 gilt, denn er will ja Motorrad fahren und nicht sein Vater oder sein Opa. Viel leicht solltest du noch ergänzen das es für DDR Führerscheine noch eine Sonderreglung gab, dann bist du komplett, wobei ich bezweifele das der User zu diesem Zeitpunkt schon geboren war.
Du wirst mir das Schreiben nicht verbieten. Du nicht.
Heute hatten leider alle KFZ stellen zu. Aber uch wollte nach her zur Fahrschule um die Ecke und nachfragen und kann euch und mir dann bessere auskunft geben. Bzw morgen beim Amt anrufen.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 23. Juni 2021 um 14:34:27 Uhr:
Zitat:
@Pluto-0007 schrieb am 23. Juni 2021 um 14:30:11 Uhr:
Ich weiß nicht was dieser Komentar hier soll, denn der User hat ja geschrieben das er die Klasse B im Jahre 2010 erworben hat, daher kann im das egal sein, was vor 1980 gilt, denn er will ja Motorrad fahren und nicht sein Vater oder sein Opa. Viel leicht solltest du noch ergänzen das es für DDR Führerscheine noch eine Sonderreglung gab, dann bist du komplett, wobei ich bezweifele das der User zu diesem Zeitpunkt schon geboren war.
Du wirst mir das Schreiben nicht verbieten. Du nicht.
Du kannst Schreiben was du willst, nur wer dich ernst nimmt, steht auf einem anderen Blatt
Zitat:
@Meckpomschrauner schrieb am 23. Juni 2021 um 14:45:58 Uhr:
Heute hatten leider alle KFZ stellen zu. Aber uch wollte nach her zur Fahrschule um die Ecke und nachfragen und kann euch und mir dann bessere auskunft geben. Bzw morgen beim Amt anrufen.
Ich bin das Amt.
@Pluto-0007
17kw stimmt nicht. Sind nur 11kw
Zitat:
@Meckpomschrauner schrieb am 23. Juni 2021 um 14:45:58 Uhr:
Aber uch wollte nach her zur Fahrschule um die Ecke und nachfragen und kann euch und mir dann bessere auskunft geben.
Ich habe das Bundesgesetzblatt abonniert. (Und lese es auch!)
Solltest Du auch machen, das gehört sich so für deutsche Staatsbürger. (Dann brauchst Du auch keine Fahrschule etc. fragen.)