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Führerschein Weg?

BMW 3er E36
Themenstarteram 25. Februar 2005 um 17:20

hallo ein koleg von mir wurde letzte woche mit alk erwischt am auto kamm 0,45promille raus das heisst er musste mit ins revier dprt kam 0,54promille raus. Er ist noch in der Probezeit und hatte schon ne nachschulung wegen erloschen der abe. Jetzt die frage was könnte ihm passieren? der textet mich schon jeden tag zusammen... HEEELLLPPP meine nerven werden es euch sehr danken ;-)

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17 Antworten

soviel zum thema probezeit!!

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,

wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,

die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

 

--------------------------------------------------------------------------------

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

 

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Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal

verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch

und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

 

--------------------------------------------------------------------------------

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

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Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.

 

zum alkohol:

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.

Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.

Mit Unfallbeteiligung verliert man den Führerschein auf dem Fahrrad ab 0,3 Promille.

 

Berauschende Mittel

Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy

250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Themenstarteram 25. Februar 2005 um 17:38

danke für dein ausführlichen beitrag das heisst in diesem fall:

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

?????????

Zitat:

Original geschrieben von Dj-Sequenz

danke für dein ausführlichen beitrag das heisst in diesem fall:

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

?????????

theoretisch ja, aber da er in der probezeit ist siehts wahrscheinlich anders aus. wie alt ist dein kumpel?? kommt er vorn richter??

Themenstarteram 25. Februar 2005 um 17:42

es ist letzten freitag passiert das heisst er hat noch nichts gekriegt...

führerschein hat er noch er wird 20 in märz

250€...4 Punkte und 1 Monat laufen...dann bekommt er Post vom Verkehrsamt...das er freiwillig an einem Abbauseminar teilnehmen kann...wird er innerhalb seiner nun vierjährigen Probezeit nochmal mit einem A-Hammer oder zwei B-Hämmerchen erwischt....dann kann er seinen Führerschein verabschieden und neu machen.

 

Gruß

Themenstarteram 25. Februar 2005 um 17:44

und da bist du dir ganz sicher @Path? kann ich ihm das hier ausdrucken und ihm geben? grins

genau, path!! steht ja so auch oben drin!!

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal

verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch

und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Themenstarteram 25. Februar 2005 um 17:54

danke habe es ausgedruckt und werde es ihm geben.

ich finde es echt geil wie wir uns immer so schnell helfen und tipps geben won meiner seite her.... DANKESCHÖN macht weiter so... bis bald

Da er an einem Aufbauseminar schon teilgenommen hat...kommt nun "nur" der Ratschlag...ein Punkteabbauseminar zu besuchen...Pflicht ist das nicht...

Aber die nächsten Jahre bis seine Probezeit abgelaufen ist...muss er sich schon gut am Riemen reissen...alles kann ihm schnell den Hals brechen (besser gesagt seinem Führerschein ;))

Denn wenn der Führerschein weg ist...kann er nicht gleich loslaufen nen neuen machen....das dauert schon 1-2 Jahre bis das Verkehrsamt ihm wieder nen neuen erteilen wird.

Gruß

am 25. Februar 2005 um 18:06

was passiert wenn man mit nem moped mit 80 Sachen durch ne 30er Zone brettert und von der Rennleitung erwischt wird? :(

Zitat:

Original geschrieben von Unimatrix-zero

was passiert wenn man mit nem moped mit 80 Sachen durch ne 30er Zone brettert und von der Rennleitung erwischt wird? :(

Definiere Moped...50ér...125ér...richtiges motorrad...oder was...Fahrerlaubnis für Moped vorhanden?

am 25. Februar 2005 um 18:12

125er, führerscheinklasse a1 vorhanden

125€...4 Punkte...1 Monat Fahrverbot...bei Probezeit kommt noch Nachschulung dazu...also die oben erwähnten Mehrkosten und Probezeitverlängerung auf 4 Jahre.

Gruß

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