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Führerscheinneulingsbonus 2013

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 24. März 2013 um 19:09

Hallo,

hat jemand von euch aktuelle Erfahrungen bzgl. des Führerschein-Neulingsbonus bei VW?

Ich möchte mir momentan einen Polo 6r Life mit einem Listenpreis von 19.082,00€ kaufen. Das Angebot von APL24 beläuft sich auf 14.459,55€ inkl. Überführung zzgl. der Zulassung etc.

Jetzt habe ich meinen Führerschein leider schon etwas länger und würde das gerne über eine andere Person machen, leider finden sich im Internet sehr viele Verschiedene Informationen zu diesem Thema...

Also die 1. Frage bezieht sich auf die Versicherung:

Da die "andere" Person noch kein Fahrzeug hat, und somit auch keine Versicherung, frage ich mich ob es mit einer Kurzzeitversicherung möglich ist?

Die zweite Frage bezieht sich auf die Mindesthaltedauer:

Im Internet finden sich dazu verschiedene Aussagen, die einen sagen das man das Auto nur 1. Tag auf die Person anmelden muss und andere sprechen von einer Mindesthaltedauer von 6 Monaten.

Und ja, ich bin mir darüber im klaren, dass sich das Fahrzeug schon in "2. Hand" befindet wenn ich es so aus dem Werk abhole...

Bei manchen Versicherungen werden autos aus zweiter Hand ja teurer, das habe ich aber auch schon mit meiner Versicherung geklärt und bei der ist das beispielsweise nicht der Fall.

Mfg, Lukas.

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7 Antworten

Da will jemand einen neuen polo geschenkt haben...

Themenstarteram 24. März 2013 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von garfield126

Da will jemand einen neuen polo geschenkt haben...

Off-topic?

Wo ist denn das Problem bei einem Autokauf alles rauszuholen was geht? Sorry aber mich interessieren da persönliche Meinungen nicht...

also bis 2 Jahre später ist es möglich den bonus zubekommen. waren bei mir damals (2011 Autokauf)) 21 Monate später. Ansonsten sehe ich kein Problem , es über eine andere Person zu machen (evtl. Schwester oder Bruder).

Willst du es über die VVD versichern. Viel zuteuern. VVD gehöhrt zur Allianz.

Die Mindeshaltedauer meine ich sind 12 Monate.

am 24. März 2013 um 23:19

Die Geschichte von der Werksseite beläuft sich auf 6 Monate, das ist auch mein letzter Stand, wenn sie diese Regelung nicht vom generellen Neuwagenankauf über das Werk gesplittet haben.

Alles was Versicherungen angeht kann ich dir leider keine Auskunft zu geben!

Ich finde es durchaus menschlich alles abzudecken was möglich ist, andernfalls ärgert man sich doch nur oder? Geld ist Geld..

Themenstarteram 24. März 2013 um 23:38

Zitat:

Original geschrieben von dehesse10

also bis 2 Jahre später ist es möglich den bonus zubekommen. waren bei mir damals (2011 Autokauf)) 21 Monate später. Ansonsten sehe ich kein Problem , es über eine andere Person zu machen (evtl. Schwester oder Bruder).

Willst du es über die VVD versichern. Viel zuteuern. VVD gehöhrt zur Allianz.

Die Mindeshaltedauer meine ich sind 12 Monate.

Meinst du das mit dem Bonus Rückwirkend oder wie?

Ich will mir ja erst noch einen bestellen :D Und wie kommst du auf die VVD? Wen es interessiert, für den Wagen kostet mich die Versicherung mit Vollkasko und Rabattschutz 485€ / Jahr....

Ich habe jetzt mit VW telefoniert und das ganze ist ziemlich simpel und vor allem legal...

Eine Mindesthaltedauer gibt es schonmal nicht laut Aussage des freundlichen an der Service Hotline des Oberfreundlichen^^

Für alle die das noch interessiert und nicht so knauserig sind, hier die Lösung:

1. Jemand, der seinen Führerschein noch keine 24 Monate hat (und da bin ich mir jetzt nicht sicher, aber die Zeit beginnt meines Wissens erst ab dem 18. Lebensjahr, vorher hat man ja nur eine "begleitetes Fahren Bescheinigung" oder so) muss den Wagen kaufen, bei Personen unter 18 können dies die Erziehungsberechtigten tun.

2. Nach erhalt der Papiere im Autohaus (2 Wochen vor Auslieferung) geht man zur Zulassungsstelle und meldet das Fahrzeug auf die entsprechende Person an, dazu benötigt man eine Versicherungsnummer die man über eine Kurzzeitversicherung bekommt, Kostenpunkt etwa. 40€

3. Die Papiere und eine Kopie des Führerscheins der Person sind im Autohaus vorzulegen damit es für VW nachvollziehbar ist. Mit den Papieren ist eigentlich nur der Fahrzeugbrief gemeint in dem der junge Fahrer bei der Zulassungsstelle eingetragen wird.

4. Die Person schenkt einem das Fahrzeug mit einem Schenkungsvertrag (bis 20.000,- € Steuerfrei) und man meldet es auf sich um. Die kosten für das ganze Anmelden und Ummelden dürften sich auf ca. 150€ belaufen.

5. Das ganze ist legal weil es von VW nichts weiter als eine Vertriebsstrategie ist um jungen Menschen einen günstigeren Preis anzubieten. Wird das Auto Bar verkauft, also nicht per Finanzierung o.ä, darf VW gesetzlich dem Verkäufer nicht verbieten sein Eigentum direkt wieder zu verkaufen oder sonst etwas damit anzustellen.

Die Nachteile

- Fahrzeugwertminderung, da DU als quasi der Käufer schon der zweite Halter bist.

- Mehrkosten bei der Zulassung

- Je nach Versicherung ist eben diese teurer für ein Fahrzeug das schon einmal zugelassen wurde als für einen Neuwagen.

Der Vorteil

- 1.000,- € Preisvorteil

- Kostenloses Fahrsicherheitstraining (Denke nur für den 1. Käufer, da mit Sicherheit namentlich gebunden)

Die Konsequenz

- Wenn das Bonus-Programm ausgenutzt wird, wird es entweder geändert oder abgeschafft.

Ich gebe keine Garantie oder Gewährleistung für diese Angaben.

Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Insofern kannst Du das Fahrzeug auch gleich auf dich versichern und erst auf den Fahranfänger zulassen.

Zitat:

Original geschrieben von Burner1988

Hallo,

hat jemand von euch aktuelle Erfahrungen bzgl. des Führerschein-Neulingsbonus bei VW?

Ich möchte mir momentan einen Polo 6r Life mit einem Listenpreis von 19.082,00€ kaufen. Das Angebot von APL24 beläuft sich auf 14.459,55€ inkl. Überführung zzgl. der Zulassung etc.

Jetzt habe ich meinen Führerschein leider schon etwas länger und würde das gerne über eine andere Person machen, leider finden sich im Internet sehr viele Verschiedene Informationen zu diesem Thema...

Also die 1. Frage bezieht sich auf die Versicherung:

Da die "andere" Person noch kein Fahrzeug hat, und somit auch keine Versicherung, frage ich mich ob es mit einer Kurzzeitversicherung möglich ist?

Die zweite Frage bezieht sich auf die Mindesthaltedauer:

Im Internet finden sich dazu verschiedene Aussagen, die einen sagen das man das Auto nur 1. Tag auf die Person anmelden muss und andere sprechen von einer Mindesthaltedauer von 6 Monaten.

Und ja, ich bin mir darüber im klaren, dass sich das Fahrzeug schon in "2. Hand" befindet wenn ich es so aus dem Werk abhole...

Bei manchen Versicherungen werden autos aus zweiter Hand ja teurer, das habe ich aber auch schon mit meiner Versicherung geklärt und bei der ist das beispielsweise nicht der Fall.

Mfg, Lukas.

Also es ist so mit dem Bonus der Käufer darf den schein nicht länger als 24 Monate haben, das fahrzeug muss auch auf Denjenigen zugelassen werden wen du ihn finanzierst wen du ihn bar kaufst muss nur der der käufer sein.

Aber am besten du fragst den Verkäufer mal der sagt dir das.

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