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Führerscheinregelung bei Doppelachser

Themenstarteram 5. Juni 2018 um 18:40

Hallo

Mal ein anderes Thema

Die Führerscheinregelung seit der Einführung der Klasse B besagt ja das mal einen Anhänger mit maximal 750 kg ziehen darf bzw einen Wohnwagen der samt Zugfahrzeug nicht 3.5 t überschreiten darf.

Wie schaut das überhaupt mit Doppelachsern aus ?

Im Netz werd ich auch nicht schlau draus.

Irgend jemand sagte es gäbe eine Regelung wenn die beiden Achsen nicht 1 Meter überschreiten zählt die bis 3.5 t Regelung

 

Ist das korrekt ?

Beste Antwort im Thema

@navec, lass einfach gut sein ich habe es real erlebt, auf dem Link stehen schwarz auf weiß die „Entsprechungen”, einer Führerscheinstelle unterstellst du Ahnungslosigkeit, also was soll`s?

Die Welt wird nicht untergehen nur weil ein navec ausschließlich seine Welt akzeptiert ;)

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Servus,

schneid ab, den Bart.

Diese Doppelachsersache war rein national und hat es nur im letzten Jahrtausend gegeben.

mfg

Zitat:

@rgs3 schrieb am 5. Juni 2018 um 20:40:42 Uhr:

...wenn die beiden Achsen nicht 1 Meter überschreiten...

So isses. Dann werden die gesetzlich gesehen, wie 1-Achser behandelt.

Zitat:

@1.4571 schrieb am 5. Juni 2018 um 21:04:34 Uhr:

Servus,

schneid ab, den Bart.

Diese Doppelachsersache war rein national und hat es nur im letzten Jahrtausend gegeben.

mfg

??????????????????????

Die Doppelachse gilt als „Einachser” wenn die Achsen nicht mehr als keine Ahnung ich glaube tatsächlich ein Meter auseinanderliegen.

Soweit ich weiß, darf man Heute aber auch einen „normalen” 2-Achser, also mit Drehschemel Vorne fahren, aber die Gewichte müssen trotzdem passen, egal ob eine, oder 2 Achsen.

Zul ges Gw Zugfahrzeug und Anhänger nit über 3,5to auch als 3 achser. Aber bei Anh betrieb kann sich das zgg des Zugfahrzeugs erhöhen, dann mit diesem Wert rechnen.

Noch einmal in deutlicherer Formulierung: Nach meinem Kentnissstand

gibt es den Begriff 'Doppelachser'

im aktuellen, nationalen Gesetzestext nicht mehr (StVO, StVZO).

International war dieser Begriff praktisch nie existent.

Insofern macht die heutige Begriffsklärung keinen Sinn.

Dann muss man landläufig 2 Achser sagen? wenn man einen mit 4 Rädern meint.

Tandem ist ein Begriff für eien 2 achser, damit weis man was gemeint ist, Karre nicht Drehschemel.

Den Begriff Drehschemel kennen die Wenigsten.

Es ging aber um den Führerschein.

So ist es meistens sagt man Tandemachse damit ist der „Doppelachser” gemeint. Nachdem ein Tandemachser als Einachser gilt spielt das beim Führerschein keine Rolle

Hier mal Anhänger mit 2 Achsen, die vordere als Drehschemel. Den Begriff sollte zumindest jeder kennen, der einen Anhängerführerschein hat. Die Bilder könnten die Verwirrung reduzieren:

http://caravanlounge.de/.../ampnet_photo_20140107_073717.jpg

https://upload.wikimedia.org/.../Humbaur_HD_Drehschemel.jpg

Nach dem folgenden Zitat darf man solche 2-Achs-Hänger mit gelenkter Vorderachse dank der Gnade der frühen Führerscheinprüfung mit der alten FS Klasse 3 fahren:

(https://www.motor-talk.de/.../...ger-mit-drehschemel-t5958258.html?...)

"Heute gilt gemäß §6(6) FeV:

Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1.

 

In Anlage 3 findet sich unter dem Buchstaben A die entsprechende Tabelle für Fahrerlaubnisse der BRD bis zum 31.12.1998, die Klasse 3 findet sich je nach Erteilungsdatum unter den laufenden Nummern 15-19. Die Klassen C1 und C1E sind in jedem Fall abgedeckt, also darf mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 bis 12 Tonnen Zug-GM (nach Rechenart der FeV, also ohne Abzug von Stütz- oder Sattellasten!) auch im Anhängerbetrieb ohne Begrenzung der Achsanzahl gefahren werden."

Komisch und für Viele verwirrend ist nur, dass man früher mit dem alten 3er keine „echten” 2-Achser also mit Drehschemel fahren durfte, außer an Traktoren/Zugmaschinen mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 kmh, dann aber sogar mit 2 Anhängern.

Unser gesamtes Führerscheinrecht ist total unübersichtlich und kompliziert geworden das war früher mit Führerscheinklassen 1 - 5 erheblich einfacher und ich glaube zumindest nicht unsicherer, eher im Gegenteil

Stimmt. Aber langsam bekommt man durchblick.

Drehschemel sollten alle kennen die einen Anhängerführerschein haben, Stimmt, nur fragen die die den nicht haben.

Ich war stillschweigend davon ausgegangen, dass in einem Womo/Wowa Forum einer Mehrheit die Führerscheinregeln zu Anhängern, zumindest bis 3,5t Gesamtzuggewicht und auch die technischen Bezeichnungen mindestens ansatzweise bekannt sind, unabhängig davon, ob sie nach der alten Klasse 3 oder der neuen B, B96, BE geprüft wurden.

Ich erinnere mich noch, das das Fahren mit Anhängern auch schon Anfang der 1970er ein Thema war in den Theoriestunden zu FS Klasse 3. Nur die Praxis wurde damals nicht geübt, wie auch, bei durchschnittlich 12 - 14 Fahrstunden bis zur Prüfung.

Themenstarteram 7. Juni 2018 um 13:27

Also ich meine nicht den mit Drehschemel sondern einen stink normalen Wohnwagen mit 4 Rädern (Stützrad nicht mitgerechnet) =)

Also mit 1 Meter bei 2 Achsen korrekt ?

Zitat:

@rgs3 schrieb am 7. Juni 2018 um 15:27:59 Uhr:

Also ich meine nicht den mit Drehschemel sondern einen stink normalen Wohnwagen mit 4 Rädern (Stützrad nicht mitgerechnet) =)

Also mit 1 Meter bei 2 Achsen korrekt ?

weniger als 1m....

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