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Funkfernbedienung ohne Funktion

Themenstarteram 2. August 2007 um 8:03

Hallo,

 

ich habe mir am Montag einen Passat Variant Trendline 1.8L Bj. 23.07.97 gekauft. Leider hat der Wagen einige Mängel:

 

Also das Türschloss in der Fahrertür läßt sich nicht mehr benutzen, Schlüssel geht zwar rein, läßt sich aber nicht drehen. Auf- und Abschliessen geht momentan nur noch über die Beifahrerseite. Die ZV funktioniert dabei aber noch einwandfrei. Ich dachte, das mit dem Schloss wäre nicht so schlimm, hab ja ne Funkfernbedienung. Habe für diese Originale neue Batterien gekauft und ausprobiert. Die LED blinkt zwar, aber am Auto tut sich nix. Wenn der Wagen verschlossen ist, blinkt die LED in der Tür, es ist kein originales Radio drin, sondern ein Panasonic MP3 Radio (ca. 4 Jahre alt) - das habe ich gestern selbst eingebaut. Musste allerdings alle Stecker neu machen, da der Vorbesitzer sie alle abgeschnitten hat :(. Jetzt war ich mal beim Vertragshändler und hab mich wegen der Syncronisation des Schlüssel schlau gemacht. Die sagten, ich müsse den 2.Schlüssel ins Zündschloss stecken und die Zündung anmachen. Dann müsse ich den Funkschlüssel an der Tür benutzen und 3 mal auf und zuschliessen und danach den Knopf am Schlüssel für die Öffnung drücken. Gesagt - tun - getan ! Und trotzdem nix. Keine Reaktion. Kann es sein, dass das über die Beifahrertür nicht funktioniert ? Habt ihr noch eine andere Idee, wie man testen kann, was in diesem Fall genau kaputt ist ???

 

Vielen Dank im Voraus.

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6 Antworten

hi........................

 

also wenn ich am montag ein auto gekauft hätte und mir erst im nachhinein so viele anscheinend verdeckte mängel auffallen, denn würd ich aber jeden tag bei dem händler sein, wo ich den wagen her hab. :eek:oder hast du ihn etwa privat gekauft??? denn is natürlich echt asche für dich!!! :eek:und ausserdem hast du ein 14- tägiges rücktrittsrecht vom kaufvertrag. es sei denn, du hast den kaufvertrag schon vor 14 tagen abgeschlossen und der händler hat gesagt, das er den wagen nochmal waschen, aussaugen und komplett aufbereiten würde und es daher 14 tage bis zur auslieferung dauert (hab ich auch schon oft gehört, das es sowas gibt). dann hast natürlich auch schlechte karten, weil rücktrittsrecht hast nur bis 14 tage nach vertragsabschluß und nicht nach auslieferung des autos!!! LEIDER in deinem falle wenns so is.. ich würde das auto da hinstellen und mein geld zurückverlangen. is dein gutes recht und eigentlich kommt er nich drumrum, den wagen zurückzunehmen!!! wenn du im rechtschutz bist, kannste denen ja auch mit anwalt und so drohen. das hilft manchmal und verleiht der sache bissl nachdruck. ich hoffe, das für dich was positives bei rumkommt. kannst dich ja melden, wenn du was erreicht hast... auch wenn du hierdraus jetzt vielleicht nich viel positives für dich ziehn kannst.

 

hoffe konnte dir bissl helfen!!!:cool:

 

gruß................

am 3. August 2007 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von edelpassi

hi........................

 

also wenn ich am montag ein auto gekauft hätte und mir erst im nachhinein so viele anscheinend verdeckte mängel auffallen, denn würd ich aber jeden tag bei dem händler sein, wo ich den wagen her hab. :eek:oder hast du ihn etwa privat gekauft??? denn is natürlich echt asche für dich!!! :eek:und ausserdem hast du ein 14- tägiges rücktrittsrecht vom kaufvertrag. es sei denn, du hast den kaufvertrag schon vor 14 tagen abgeschlossen und der händler hat gesagt, das er den wagen nochmal waschen, aussaugen und komplett aufbereiten würde und es daher 14 tage bis zur auslieferung dauert (hab ich auch schon oft gehört, das es sowas gibt). dann hast natürlich auch schlechte karten, weil rücktrittsrecht hast nur bis 14 tage nach vertragsabschluß und nicht nach auslieferung des autos!!! LEIDER in deinem falle wenns so is.. ich würde das auto da hinstellen und mein geld zurückverlangen. is dein gutes recht und eigentlich kommt er nich drumrum, den wagen zurückzunehmen!!! wenn du im rechtschutz bist, kannste denen ja auch mit anwalt und so drohen. das hilft manchmal und verleiht der sache bissl nachdruck. ich hoffe, das für dich was positives bei rumkommt. kannst dich ja melden, wenn du was erreicht hast... auch wenn du hierdraus jetzt vielleicht nich viel positives für dich ziehn kannst.

 

hoffe konnte dir bissl helfen!!!:cool:

 

gruß................

Hallo,

ich habe das irgendwie anders verstanden (steht auch nicht ganz explizit da); daß der Mangel bereits zur Übergabe bestand, also kein Umtauschrecht. Und wenn er dann neue Batterien kauft, ist es doch logisch, daß die FFB neu angelernt werden muß. Das Prozedere des neuen Anlernens war bei mir aber anders......

Mit freundlichen Grüßen

J.

Zitat:

Original geschrieben von edelpassi

und ausserdem hast du ein 14- tägiges rücktrittsrecht vom kaufvertrag.

 

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Bitte keine Unwahrheiten verbreiten...

 

@WOB-CX1:

 

Das Problem mit der nicht funktionierenden FFB hatte ich auch mal und lies sich einer Vertragswerkstatt kostenlos beheben.

 

Grüße

SG

Zitat:

Original geschrieben von SurfGrobi

 

Zitat:

Original geschrieben von edelpassi

und ausserdem hast du ein 14- tägiges rücktrittsrecht vom kaufvertrag.

 

 

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Bitte keine Unwahrheiten verbreiten...

 

@WOB-CX1:

 

Das Problem mit der nicht funktionierenden FFB hatte ich auch mal und lies sich einer Vertragswerkstatt kostenlos beheben.

 

Grüße

SG

 

 

1. ist es keine unwahrheit und schon garkein schmales brett.

2. jeder hat laut fernabsatzgesetz hat jeder das recht vom kaufvertrag zurückzutreten, wenn es sich dabei um einen gewerblichen verkäufer handelt. kannst bei eb** in jeder auktion lesen, wo gewerblich angemeldete verkäufer dieses recht einräumen müssen.

3. meine batterie wurde auch gerade bei meiner fernbedienung gewechselt und es mussten auch nicht neu angelernt werden.

4. ich habe bei meinem auto, wo ich es gekauft habe, auch nicht das schloß ausprobiert, da ich ja ne FFB hab. wenn jetzt also die FFB nicht mehr gehen würde und ich schliessen müsste, würde mir erst jetzt nach einem jahr auffallen, das das schloß nicht geht. aber wenn er montag das auto gekauft hat und am mittwoch ne ganze latte fehler/mängel hat, dann kann man schon von verdeckten mängeln sprechen!!! denke ich mal...

 

gruß.......................

Zitat:

Original geschrieben von edelpassi

 

2. jeder hat laut fernabsatzgesetz hat jeder das recht vom kaufvertrag zurückzutreten, wenn es sich dabei um einen gewerblichen verkäufer handelt. kannst bei eb** in jeder auktion lesen, wo gewerblich angemeldete verkäufer dieses recht einräumen müssen.

 

Wo liest Du denn, dass der Threadersteller sein Auto im Internet gekauft hat? Wenn Du in einen normalen Laden gehst und etwas kaufst, fällt das nicht unter das Fernabsatzgesetz.

 

Cheers

SG

Moin!

Mal zurück zur Ursache der nicht funktionierenden FFB. Bei einem Bekannten haben wir das Originalradio gegen ein Becker NAVI Radio ausgetauscht und danach ging die FFB auch nicht mehr (Du schreibst ja vom Einbau eines neuen MP3 Radios...). Hintergrund war die PIN Belegung an den Radiosteckern. Auf dem ersten Blick funktionierte alles, jedoch mussten 2 PINs getauscht werden, denn VW hat einmal Dauer- und einmal geschaltetes PLUS und daran haperte es. Das Auto dachte nach Abzug des Schlüssels aus dem Zündschloss, der Schlüssel wäre noch drin. Und bei steckendem Schlüssel (nach Motor ausschalten) geht die FFB ja auch nicht. Stecker vom Radio abgezogen und FFB funktionierte wieder. Also mein Tipp: Radio einmal kurz abklemmen und schauen, ob die FFB wieder funktioniert.

Beste Grüße

Tim

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