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Fzg. als Firmenwagen // 1%-Regelung
Das Thema gab es bestimmt schonmal, sorry im Voraus. Allerdings ändert sich ja ständig irgendetwas, daher aus aktuellem Anlass....
Mein Chef hat mir angeboten, einen Firmenwagen zu bekommen. Alternative wäre Privatleasing oder Kauf eines Gebrauchten.
Nach meinem Stand müsste ich den dann mit 1% vom Listenpreis + 0,03% für jeden KM zur Arbeit (hier: 15; macht 0,45%).
Ich müsste also 1,45% versteuern(LP 70.000€ -> ca. 1000€). Darauf zahle ich also Sozialvers. + Steuern, macht ca. 550€ (?) / Monat.
Dafür ist Vers. / Steuern / Sprit inkl.
Muss ich noch irgendwas beachten und hat das irgendwelche Auswirkungen, die ich nicht beachtet habe?
Konkret z.B.: Senkt das mein Netto z.B. in Bezug auf die PKV-Grenze?
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23 Antworten
Hi,
ein paar Infos. Die 1% Versteuerung richtet sich immer nach dem Neu Listenpreis. D.h. ein Gebrauchter macht da wenig Sinn.
Für die Fahrten zwischen Whg. und Arbeitsstätte kannst du zwischen der schon von Dir vereinfachten Methode (1% LP zzgl. 0,03% je Km) oder der Versteuerung nach Fahrtenbuch (Pauschalversteurung) wählen. Diese ist aber aufwendiger und lohnt sich meist bedingt.
Gibt es bei Dir im Unternehmen Hüchstgrenzen für die Leasingrate? Denn Nettozuzahlungen z.B. "Eigenbeteiligung" mindern den geldwerten Vorteil. In Deinem Beispiel
Geldwerter Vorteil: 70.000 € x 1% = 700 € zzgl. 15 Km x 70.000 € + 0,03% = 315 €
D.h. Steuer und SV-Brutto erhöht sich um 1.015 €.
Steuer und SV musst Du Dir dann ausrechnen. z.B. mit www.Nettolohn.de
Falls Du schon über Beitragsbemessungsgrenze verdienst, fallen keine SV Beiträge an.
Das Netto hat mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze für die PKV Pflicht nicht zu tun.
War schon am Tippen, als ich olske's Antwort gesehen habe. Dem ist nix hinzuzufügen.
Zitat:
Original geschrieben von Blue346L
War schon am Tippen, als ich olske's Antwort gesehen habe. Dem ist nix hinzuzufügen.
Außer vielleicht:
Dienstwagen für 70 k€: Herzlichen Glückwunsch!
Und die Beitragsbemessungsgrenzen sollten dann wohl eh schon weit hinter ihm liegen
Zitat:
Original geschrieben von olske
Falls Du schon über Beitragsbemessungsgrenze verdienst, fallen keine SV Beiträge an.
Das Netto hat mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze für die PKV Pflicht nicht zu tun.
Sorry, meinte auch, ob es das SV-pflichtige Brutto senkt
Hallo,
bei meiner Firma gibt es die Möglichkeit die 0,03% zu "umgehen" indem man keinen festen Arbeitsplatz mehr hat im Sinne von "ich fahre jeden Tag in das selbe Büro".
Da ich nur max. einen Tag in der Woche in meinem "Büro" bin muss ich also diese 0,03% nicht bezahlen.
Ich denke durch das führen eines sehr ausführlichen Fahrtenbuch kann man dies auch umgehen.
Ansonsten ist dem von oben nicht viel hinzuzufügen.
Zitat:
Original geschrieben von cope2k6
Da ich nur max. einen Tag in der Woche in meinem "Büro" bin muss ich also diese 0,03% nicht bezahlen.
Ich glaube, dass du dich da irrst.
Meines Wissens versteuerst du die 0,03 €/ km sobald du mehr als 45x pro Jahr an die selbe Arbeitsstelle fährst. Also 1x pro Woche abzgl. Urlaub reicht.
Zitat:
Original geschrieben von hahnto
Zitat:
Original geschrieben von cope2k6
Da ich nur max. einen Tag in der Woche in meinem "Büro" bin muss ich also diese 0,03% nicht bezahlen.
Ich glaube, dass du dich da irrst.
Meines Wissens versteuerst du die 0,03 €/ km sobald du mehr als 45x pro Jahr an die selbe Arbeitsstelle fährst. Also 1x pro Woche abzgl. Urlaub reicht.
Dann muss er eben einmal krank werden. Wieso?
Mehr als 45 = 46 mal oder häufiger.
52 Wochen minus 6 Wochen Urlaub = 46 Wochen. Minus 1 mal krank = Bingo!!
Zitat:
Original geschrieben von cope2k6
Hallo,
bei meiner Firma gibt es die Möglichkeit die 0,03% zu "umgehen" indem man keinen festen Arbeitsplatz mehr hat im Sinne von "ich fahre jeden Tag in das selbe Büro".
Da ich nur max. einen Tag in der Woche in meinem "Büro" bin muss ich also diese 0,03% nicht bezahlen.
Ich denke durch das führen eines sehr ausführlichen Fahrtenbuch kann man dies auch umgehen.
Ansonsten ist dem von oben nicht viel hinzuzufügen.
Dafür kannst Du dann auch keine KM zur Arbeitsstätte als Werbungskosten absetzen. Somit relativiert sich der Vorteil doch fast.
Du solltest noch beachten, dass der zu versteuernde Betrag auf dein bisheriges Bruttogehalt draufgerechnet wird. Damit erhöht sich deine Steuer nicht nur linear um den zusätzlichen Betrag, sondern du "rutscht" auch in der Steuerprogression nach oben.
Am einfachsten benutzt du einen Online-Rechner für Brutto-Netto Berechnung und spielst beide Varianten durch.
Zitat:
Original geschrieben von Hamburch
Zitat:
Original geschrieben von olske
Falls Du schon über Beitragsbemessungsgrenze verdienst, fallen keine SV Beiträge an.
Das Netto hat mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze für die PKV Pflicht nicht zu tun.
Sorry, meinte auch, ob es das SV-pflichtige Brutto senkt
Dein Brutto-Einkommen sinkt nicht, sondern ist höher bei der 1% Regelung
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Zitat:
Original geschrieben von Hamburch
Sorry, meinte auch, ob es das SV-pflichtige Brutto senkt
Dein Brutto-Einkommen sinkt nicht, sondern ist höher bei der 1% Regelung
Ja, Gedankenfehler!
Danke
Zitat:
Original geschrieben von hahnto
Zitat:
Original geschrieben von cope2k6
Da ich nur max. einen Tag in der Woche in meinem "Büro" bin muss ich also diese 0,03% nicht bezahlen.
Ich glaube, dass du dich da irrst.
Meines Wissens versteuerst du die 0,03 €/ km sobald du mehr als 45x pro Jahr an die selbe Arbeitsstelle fährst. Also 1x pro Woche abzgl. Urlaub reicht.
ja es gibt aber auch mobile Arbeitsplätze, vor allem im Vertrieb. Wenn du da ausnahmsweise einmal nicht auf der Strasse bist machst du Homeoffice. Und das kann man sich vom AG auch bestätigen lassen.
lg
Peter
Zitat:
Original geschrieben von pfirschau
Zitat:
Original geschrieben von hahnto
Ich glaube, dass du dich da irrst.
Meines Wissens versteuerst du die 0,03 €/ km sobald du mehr als 45x pro Jahr an die selbe Arbeitsstelle fährst. Also 1x pro Woche abzgl. Urlaub reicht.
ja es gibt aber auch mobile Arbeitsplätze, vor allem im Vertrieb. Wenn du da ausnahmsweise einmal nicht auf der Strasse bist machst du Homeoffice. Und das kann man sich vom AG auch bestätigen lassen.
lg
Peter
Exakt
So mache ich das! Und 45 mal in die Arbeit stimmt auch, aber das schaffe ich niemals...
Bin zwar kein Vertriebler aber aus projekt gründen nicht mehr zu Hause im heimischen Büro.
Ja. Ich kann die Kilometer nicht mehr steuerlich absetzen, aber das sind bei meiner Strecke vielleicht 800-900€ im Jahr. Ich habe alles durchgerechnet und mit der 0,03% Versteuerung fahre ich wesentlich teuer als das sich das mit 800-900€ wieder aufrechnet.
Zitat:
Original geschrieben von Spiderweb
Du solltest noch beachten, dass der zu versteuernde Betrag auf dein bisheriges Bruttogehalt draufgerechnet wird. Damit erhöht sich deine Steuer nicht nur linear um den zusätzlichen Betrag, sondern du "rutscht" auch in der Steuerprogression nach oben.
Am einfachsten benutzt du einen Online-Rechner für Brutto-Netto Berechnung und spielst beide Varianten durch.
Firmen, die mit Firmenfahrzeugen hantieren, haben normalerweise eine Personalabteilung. Die können einem auf den Cent genau sagen was Sache ist und was möglich ist, wie sich das Gehalt ändert und was an Zusatzkosten selbst zu stemmen ist. Außerdem werden dort belastbare Ausssagen gemacht, auch bezüglich : einmal krank werden oder sonstigen Steuersparmodellen. Wenn mein Konzern mit am Fahrzeug beteiligt ist würde ich alles machen, aber nix, was nur im entferntesten ein "Geschmäckle" haben könnte. Da sind schon welche für ein altes Brot den Jordan runter gegangen.