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Fzg. privat verkauft - Käufer will es nicht mehr haben
Guten Abend,
bisher immer stiller Mitleser hier gewesen, und jetzt angemeldet - wegen so einem blöden Thema:
Ich habe letztes WE meinen alten Roller verkauft. Jetzt hat mich der Käufer angerufen: Er will es nicht mehr, wegen zu vielen Mängeln. Umgemeldet hat er es noch nicht. Und er droht damit es einfach irgendwo abzustellen (geht auf meinen Namen!), sollte ich es nicht zurücknehmen. Zurücknehmen will ich es auch nicht, aber noch weniger will ich Ärger...
Es handelt sich um einen 125er, er hatte schon etliche Schäden und ich war sehr offen und habe alles in die Anzeige geschrieben, was ich wusste (Mobile). Wir haben uns auf einen Preis geeinigt (250Euro) und er ist davon. Ohne Vertrag (leider). Offenbar muss man mit allem rechnen.
Ich habe schon einige Fahrzeuge ver- und gekauft - sowas ist mir noch nicht passiert...
Ok, weiß einer was ich jetzt tun soll? Versicherung anrufen oder Zulassungsstelle,...?
Beste Antwort im Thema
Was soll diese Fehde?
Die bringt keinen weiter.
Ignorier den ollen BMW-Fahrer einfach, sonst hilft nix.
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109 Antworten
Man lässt sich den Empfang der Papiere quittieren. Damit kann man bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug abmelden. Das steht auch so im Kleingedruckten der Papiere.
Was für Papiere? Schein und Brief hat natürlich der Käufer... kann ich ohne nichts das Fzg abmelden gehen?
Zitat:
@R.Bobby schrieb am 21. Juli 2015 um 20:25:10 Uhr:
Was für Papiere? Schein und Brief hat natürlich der Käufer... kann ich ohne nichts das Fzg abmelden gehen?
Du musst Dir die Übergabe der Papiere bestätigen lassen.
Du kannst dem Amt schreiben, von der Übergabe von Fahrzeug und Papieren - aber ohne Nachweis ist das einseitig.
Zitat:
@R.Bobby schrieb am 21. Juli 2015 um 20:16:35 Uhr:
Zurücknehmen will ich es auch nicht, aber noch weniger will ich Ärger...
Ich würde das Ding zurücknehmen und einen anderen Käufer suchen, bevor ich mir mit irgend so einem Harry unnötig Stress mache.
250€ wären mir da kein großes Kino wert.
Vorausgesetzt natürlich, dass das Fahrzeug noch im Zustand der Übergabe ist.
Man kann sich dann für die Nutzung was abziehen.
Auf der anderen Seite kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, was der Käufer davon hat, das Teil in den Graben zu schmeißen. Dadurch verliert er ja auch noch 250 Euro.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 21. Juli 2015 um 20:28:13 Uhr:
Du kannst dem Amt schreiben, von der Übergabe von Fahrzeug und Papieren - aber ohne Nachweis ist das einseitig.
Und was hab ich dann davon? Bin ich dadurch aus dem Schneider?
Seh ich auch so, der Betrag ist den Ärger nicht wert. Und beim nächsten Verkauf einfach den Vertrag von mobile.de ausdrucken/ausfüllen/unterschreiben lassen. Dazu die dir bekannten Mängel in den Vertrag mit auf nehmen. Und Gewährleistungsausschluss nicht vergessen.
Hier kannst du nicht einmal nachweisen, ob bzw. dass ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde.
Zitat:
@R.Bobby schrieb am 21. Juli 2015 um 20:36:37 Uhr:
Auf der anderen Seite kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, was der Käufer davon hat, das Teil in den Graben zu schmeißen. Dadurch verliert er ja auch noch 250 Euro.
Zitat:
@R.Bobby schrieb am 21. Juli 2015 um 20:36:37 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 21. Juli 2015 um 20:28:13 Uhr:
Du kannst dem Amt schreiben, von der Übergabe von Fahrzeug und Papieren - aber ohne Nachweis ist das einseitig.
Und was hab ich dann davon? Bin ich dadurch aus dem Schneider?
Ich habe beschrieben, wie man es "ordentlich" macht. Da Du das scheinbar nicht gemacht hast, kann man jetzt nur noch versuchen, den Rest zu heilen. "Aus dem Schneider" bist Du nicht. Gibt es Zeugen?
Nein, dadurch steht dann Aussage gegen Aussage, falls der Käufer behauptet, das Ding nie gekauft zu haben.
Das nächste Mal die Übergabe der Papiere quittieren lassen oder gleich einen Kaufvertrag abschließen. Blankodinger findet man hier:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/kaufvertrag_priv_priv_2015_v2_33300.pdf
ja klar, ich weiß dass man das mit Verträgen macht. Ich kenne die Dinger. Mach ich normalerweise auch so. Nur bei 250 Euro - naja - aus Fehlern lernt man (hoffentlich).
Zeugen gibt es, seine 2 "Helfer". Also keine Zeugen für mich
vergiss es- nimm das Ding zurück und verkaufe es als Bastlerware abgemeldet und Mit vertrag- der Rest?
hammerhart- frisiert und defekt und ohne Vertrag- leider konntest du nicht viel mehr falsch machen!
Zitat:
@BMW K100RS16V schrieb am 21. Juli 2015 um 21:11:06 Uhr:
vergiss es- nimm das Ding zurück und verkaufe es als Bastlerware abgemeldet und Mit vertrag- der Rest?
hammerhart- frisiert und defekt und ohne Vertrag- leider konntest du nicht viel mehr falsch machen!
Netter Hinweis. Leider für mich großer Quatsch. Ich weiß: immer mit Vertrag. Aber: Ich muss nichts als Basterware verkaufen, wenn ich es noch bis zum Verkaufstag fast täglich gefahren bin! Ich habe alle mir bekannten Mängel angegeben. Und warum soll ich es abmelden? Es ist absolut Gang und Gäbe Kfz. angemeldet zu verkaufen. Zu "frisiert und defekt" muss ich mich glaub ich nicht äußern. Du hast leider wenig Ahnung. Frisiert ist da nichts gewesen und alle Defekte (keine verkehrsrelevanten), die mir bekannt waren, habe ich sowohl mündlich erwähnt (am Telefon und vor Ort) als auch in die Anzeige geschrieben.
Der Käufer wird sich ja melden. Er will ja sicher Geld zurück. Das bekommt er ja nicht, wenn er das Teil irgendwo abstellt.