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g 60 Bremse in Gti eintragen

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 22. Januar 2006 um 20:30

Hallo Leute,

Habe mir für meinen 2-er GTi eine G60 Bremse mitsamt passendem Radlagergehäuse besorgt .

Jetzt steht dem Einbau nix mehr im Weg.

Hier mein Problem: Was muss ich tun um diesen Umbau dann auch eingetragen zu bekommen ?

Beim TÜV sagte man mir, dass

das eh nix bringt und was das soll und altes Auto bla bla bla...

Auf Anfrage bei VW erhielt ich den Hinweis , dass bei der Verwendung von Orginal-Ersatzteilen der VW Händler (der das einbaut ) mir gerne beim Eintragen behilflich ist.

Ich will aber weder VW Scheiben noch VW Klötze fahren.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Eintragung und kann mir sagen wie man am besten vorgeht ?

Ich weiss, dass eigentlich keiner den Umbau bemerken wird will aber auf Nummer sicher gehen.

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18 Antworten
am 22. Januar 2006 um 20:33

hat man dir den sonnst keine infos beim tüv gegeben? die können dir doch nicht die eintragung verwähren nur weil die dein auto für zu alt halten...

Da hatten wir gestern eine Diskussion drüber, such mal eine Seite weiter hinten im Forum.

Hi,

bau die Bremse einfach ein, der Tüv merkt das sowieso nicht. Die wissen mit Sicherheit nicht den Unterschied zwischen ner GTI und ner GTI G60 Bremse, da es gar nicht groß auffällt. Wenn du das ABS vom G60 mit übernehmen willst brauchst du dann aber auch die Bremse hinten. Ohne ABS sollte es kein Thema sein. Der G60 hat eben 280er Scheiben, der normale GTI nur 256er, das ist der einzige Unterschied. Spar dir den Ärger mit Tüv oder Dekra, da schaffst du nur sinnlos dein Geld hin und die machen dich in den meisten Fällen blöde. Darauf kann man echt verzeichten. Wenn ich das schon wieder höre "Lohnt sich eh nicht, altes auto..." Blubber bla bla bla , da krieg ich so`n Hals :-/O

Mfg Fire and Ice

@ 16V Fire&Ice

Klar ist das eine Möglichkeit von dir es einfach einzubauen und hoppsalla und trallala aber ziel ist es meines wissens hier im forum jemanden zu helfen und zwar LEGAL und ihm nicht einfach zu sagen mach halt und gut ist!!!!!

Lass uns mal davon ausgehen das es doch ein Tüver oder gar einer von der rennleitungauf irgendeiner weise merkt????

Es wurde im Thread ja ausdrücklich auch gefragt was er machen sollte bezüglich der eintragung und da ist meiner meinung nach eine ratschlag ins illegale nicht der richtige weg.

Sorry falls du dich angegriffen fühlst aber sowas muss nicht sein!!!!!

0800 Volkswagen anrufen, die Sache schildern, Unbedenklichkeitsbescheinigung zuschicken lassen. Zum TÜV damit und eintragen lassen, fertig.

Sicher, da geb ich dir ja auch Recht. Es war meine persönliche Meinung zu diesem Thema. Natürlich gibt es auch den offiziell legalen Weg. Also wenn man es "legal" machen würde fällt die Möglichkeit die Bremse nur vorn zu installieren schonmal flach. Du wirst nicht drumherum kommen die komplette G60 Bremsanlage zu verbauen, d.h. G60 HBZ,BKV,Achsschenkel mit Bremse vorn, Hinterachse und natürlich alle Anbauteile des ABS. Diese Teile sollte man sich also erstmal besorgen. Da VW die Freigabe nur erteilt, wenn die Bremsanlage von einer Vertragswerkstatt eingebaut wird, wird das ebenfalls noch dazu kommen. Im Weiteren mußt du vorher ein Gutachten von VW einholen.

Ist dies alles getan gilt es die Endabnahme bei Tüv oder Dekra durchführen zu lassen. Wenn du diesen Weg gehst wirst du alles legal eingetragen bekommen und die Bremse ist für bis zu 200Ps ausreichend.

Ich schätze die Gesamtkosten realistisch auf min. 3000euro ein.

Sorry das ich meine eigene Meinung vorgetragen habe, war vielleicht nicht wirklich hilfreich. Sieh sie als den kostengünstigeren Weg an (da wären es vielleicht nur 500euro). Sieht man das Ganze aus finanzieller Sicht ist der legale Weg tatsächlich nicht im Sinne der Grundidee, denn ich glaube kaum das du für den Umbau soviel Geld ausgeben willst. Dafür bekommt man schon einen kompletten G60 in gutem Zustand.

Mfg Fire and Ice

trägt ein tüv die 280er Scheiben OHNE Abs gar nicht ein??

Naja die werden fragen aus welchem Fahrzeug die Bremse stammt und dann zu dem Entschluß kommen das die komplett übernommen werden muß. Außerdem gibt VW die Freigabe ohne ABS nicht, weil die Bremse nämlich ganz schön zupackt im 2er.

Mfg Fire and Ice

am 22. Januar 2006 um 22:24

das kann ich mir jetzt garnicht vorstellen.

hab hier auch schon gelesen das das ein tüver angeblich gerne eingetragen hat, weil eine verbesserung der bremsanlage auch beim tüv gern gesehen wird.

das dürfte stark vom püfer abhängen. den einen kotzt es schon an wenn er nen jungen kerl in nem 2er kommen sieht, und der nächste sieht das n bisschen neutrahler.

rein technisch und fahrsicherheitsmäßig kann kein tüv mensch was dagegen haben. bei korrecktem einbau und bremsentest auf der rolle versteht sich. aber das wird sowieso kontrolliert werden.

ich werde auf jeden fall demnächst mal bei unserem tüv mensch fragen was der dazu spricht. hatte das im frühjahr nämlich auch vor

edit:

hab hier schon mehrmals gefragt ob eine g60 anlage auch ohne abs eingetragen wird...

mit passendem hbz kein prob. wurde mir immer gesagt. und davon gehe ich auch mal aus.

da wurden schon fragwürdigere dinge vom tüv eingetragen.

Das ist auch so ein Problem, der eine trägt es ein, der andere nicht. Ich denke der Haken an der Sache ist das VW die Anlage nur komplett freigibt. Würde vielleicht was werden wenn du an den richtigen Prüfer gerätst, der es ohne Bescheinigung einträgt. Würde ich aber auf jeden Fall vorher mit demjenigen abklären, sonst gibts am Ende fortwährenden Ärger ohne Land in Sicht.

Themenstarteram 23. Januar 2006 um 6:02

Hat der GTi nicht den gleichen HBZ wie der G60 ?

ABS habe ich nicht .

Zitat:

Original geschrieben von Spacefroggy

0800 Volkswagen anrufen, die Sache schildern, Unbedenklichkeitsbescheinigung zuschicken lassen. Zum TÜV damit und eintragen lassen, fertig.

>0800... angerufen

"Kein Problem. Schicken sie uns die Daten per Fax und sie bekommen eine Unbedeklichkeitsbescheinigung."

>Fax geschickt

"Es tut uns leid. Wir stellen keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus."

>"Ich weiss von einigen Fällen in denne sie das getan haben und ihr Kollege am Telefon meinte auch das wär kein Problem"

"Nein sowas machen wir generell nicht."

Aussage des TÜV: "Nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung"

Thema für mich erledigt.

am 23. Januar 2006 um 7:05

Das gibts ja wohl nicht!

Diese Unbedenklichkietsbescheinigungkriegst ja sgar bei uns n Österreich.. auf schrfitlicche Anfrage.. ohne ABS...

Auflagen: Radlagergehäuse Golf G60 + 22HBz, hinten Scheibenbremsen

Ausserdem steht die beim 90er Golf 2 bei uns sogar im Typenschein (Fahrzeugbrief in D??) 2-Kreis Bremsanlage mit 280mm Bremsscheiben, wahlweise ABS...

am 23. Januar 2006 um 7:20

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II

Aussage des TÜV: "Nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung"

Thema für mich erledigt.

Ich hab meine gerade im Dezember eingebaut und abnehmen lassen. Da alle Originalteile sind ist das eigentlich gar kein Problem. (theoretisch)

Bevor der Prüfer bei mir unters Auto gegangen ist hat er nach nen Schreiben von VW gefragt. Er wollte bestätigt haben, dass die Bremsanlage nach VW Norm verbaut und eingestellt ist.

Ich war dann bei VW, da Sie mir die Sollwerte nicht mitgeben wollten, haben sie dort aufm Bremsenprüfstand alle gecheckt, mir das schriftlich bestätigt und 120€ abgezockt.

Mit dem Schreiben bin ich dann wieder zur Dekra. Der Prüfer hat sich das durchgelesen, ist unterm Auto lang (Bremschläuche, Belege, Scheiben, Felgen Freigängigkeit prüfen), hat ne Probefahrt gemacht und hat die Bremssättel vorne und hinten eingetragen.

Text im Schein: *M.GEÄNDERT.BREMSANL.AUSF.GOLF G60, BKV ATE ****, BREMSSATTEL VA/HA: GERLING 54/38*

Im Prinzip sollte der TüV wohl nichts dagegen haben, wenn man die Bremsanlage verbessert. Frag nochmal nach ob vielleicht eine Bestätigung wie ich sie hatte den Prüfer zur Abnahme bewegt.

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