ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. G-Kat nachrüsten für EZ

G-Kat nachrüsten für EZ

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 23:02

N'abend zusammen,

ich erwäge mir einen 86er mit MKB EZ zuzulegen. Anfang der 90er wurde da ein U-Kat nachgerüstet. Daher wurde er umgeschlüsselt von 00 auf 03. Meine Frage: Gibt es eine nicht nur günstige (max 300,-€) Nachrüstlösung auf G-Kat, sondern auch eine, die tatsächlich Euro 1 eingestuft wird?

Habe bereits die Suche bemüht aber nichts passendes gefunden, denn bei den meisten Fällen handelt es sich um Motoren mit U-Kat ab Werk (RF) und ansonsten habe ich Widersprüchliches gelesen. Vor allem folgendes Zitat beunruhigt mich:

"Sofern durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen ist, dass eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz genannten Anforderungen erfüllt ist und das Fahrzeug vor dem 26.7.1995 mit geregeltem Kat (Antriebsart: Otto/GKat, Schlüssel 51) ausgerüstet worden ist, gehört es der Schadstoffstufe "Euro 1" an." Steuer (wenn diese Bedingung erüllt ist) rund 15€/100 ccm Hubraum.

Andernfalls, d.h. ohne G-Kat sind gut 25€/100 ccm fällig."

 

Bedeutet dies nicht, dass man nach 1995 eh keine Chance mehr auf Euro 1 hat? Bitte dringend um Hinweise!

Ähnliche Themen
15 Antworten

Schau mal hier nach http://www.hjs.com/main02_1a3.php

da wirst Du bestimmt fündig, es gibt eine Nachrüstmöglichkeit für Deinen Golf.

EZ Motor hatte ich auch mal einen da war HJS2000 die einzige Möglichkeit.

Themenstarteram 8. Januar 2008 um 0:24

Danke Lambda1! Was hatte dich der Spaß gekostet?

Eine G-Kat-Nachrüstung führt zu einer Euro1-Einstufung. Diese werden aber schon lange nicht mehr auf 03 geschlüsselt, sondern auf einer anderen gesetzlichen Grundlage in der Regel auf 77 (schadstoffarm E2 nachgerüstet).

Die Nachrüstung ist relativ günstig, wenn das Auto einen funktionsfähigen U-Kat hat und nur die Lambdaregelung einzubauen ist.

Siehe auch diesen Link

 

Themenstarteram 8. Januar 2008 um 4:01

Danke VW-Hawky! Noch eine Frage, du schriebst im BMW-Forum:

 

"Die Schlüsselnummer 03 ist problematisch. Diese Autos sind nach Anlage XXV StVZO zugelassen worden. Kann (muss aber nicht) mit G-Kat sein.

Steuerlich gilt:

"Sofern durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen ist, dass eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz genannten Anforderungen erfüllt ist und das Fahrzeug vor dem 26.7.1995 mit geregeltem Kat (Antriebsart: Otto/GKat, Schlüssel 51) ausgerüstet worden ist, gehört es der Schadstoffstufe "Euro 1" an." Steuer (wenn diese Bedingung erüllt ist) rund 15€/100 ccm Hubraum.

Andernfalls, d.h. ohne G-Kat sind gut 25€/100 ccm fällig."

 

Nun dreht es sich in meinem Fall ja um die Schlüsselnr. 03 (und ich glaube der Verkäufer hat auch was von XXV erzählt). Wie ist das zu verstehen, dass wenn vor dem 26.7.1995 der G-Kat eingebaut wurde, es der Schadstoffstufe Euro 1 angehört? Das bedeutet doch, dass Nachrüstungen nach diesem Datum gar nicht mehr anerkannt werden?!

Das Zitat bezog sich nur auf die Schlüsselnummer 03. Die G-Kat-Nachrüstung wird sicher anerkannt, Du bekommt nur eine andere Schlüsselnummer, nämlich die "77" statt der "03".

Hat sogar einen Vorteil, da die 77 die grüne Plakette bekommt (wegen schärferer Grenzwertanforderungen und Vorschriften für die Dauerhaltbarkeit), während die 03 selbst mit G-Kat leer ausgeht (sofern keine Umschlüsselung oder Aufrüstung möglich ist).

 

Es gibt übrigens viele Schlüsselnummern, die "Euro 1 bzw. Vergleichbare" bedeuten, keineswegs nur die zweideutige "03", siehe hier

Themenstarteram 8. Januar 2008 um 15:30

Ach soooooo! Ja, ich hatte die Lösung innerhalb des "Systems" Schlüsselnr. 03 gesucht; und dabei die Möglichkeit der Umschlüsselung außer Acht gelassen (nach Watzlawick also nicht die Lösung 2. Ordnung gefunden).

Bleibt nur noch die Frage, wo ich günstig (muss ja nicht nagelneu sein) einen Umrüstkit herbekomme und ob ich den mit meinen zwei linken Händen selbst montieren kann...

Themenstarteram 18. Januar 2008 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

 

Es gibt übrigens viele Schlüsselnummern, die "Euro 1 bzw. Vergleichbare" bedeuten, keineswegs nur die zweideutige "03", siehe hier

Jetzt muss ich doch noch mal nachhaken. Es geht mir um diejenige SN 03, bei der Euro 1 gilt. Innerhalb dieser wird nochmals mittels 3 Fußnoten wie folgt differenziert:

1) Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 cm3 erhält das Fahrzeug automatisch den Euro 1- Steuersatz, sofern die Schlüsselnummer 03 vor dem 26. Juli1995 zugeteilt wurde.

2) Hat das Fahrzeug einen Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm3, muss zusätzlich durch eine

Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden, dass der Abgasstandard den Anforderungen einer der folgenden Richtlinien entspricht: Anlage XXIII StVZO od. RL 70/220/EWG Anhang III A (entspr. den Abgasgrenzwerten der Anlage XXIII StVZO) oder RL 91/441/EWG.

3) Fahrzeuge mit Ottomotor, die vor 26. Juli 1995 mit einem geregelten Katalysator ausgerüstet wurden. Als Nachweis gilt der Eintrag im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 Antriebsart „Otto/G-Kat“ und dahinter die Zahl „51“. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 wird ebenfalls akzeptiert.

Demnach gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten (bei unter 2000 ccm), mit SN03 Euro 1 eingestuft zu werden. Die eine (3) ist ein nachgerüsteter G-Kat, die andere (2) ist die Herstellerbescheinigung. Die beiden haben aber nichts miteinander zu tun. Du schriebst, man bräuchte die Nachrüstung i.V.m. der Herstellerbescheinigung. So wie es da steht bedeutet es aber, dass man das eine ODER das andere braucht. Es würde ja auch keinen Sinn machen, dass der Hersteller (z.B. VW) einem x-beliebigen Nachrüst G-Kat bescheinigt, dass sein Fzg. mit diesem den geforderten Abgasstandard erfüllt. Außer vllt. wenn VW sich mit dem Hersteller des Nachrüst G-Kats im Vorfeld abgesprochen und geprüft hat, dass dieser den Standard tatsächlich einhält. Dann könnte er dem Nachrüster einen Vordruck aushändigen.

In meinem Fall handelt es sich nun um einen Golf 1.6 mit U-Kat ab Werk (SN03). Also entweder der erfüllt eine der Richtlinien gemäß Fußnote 2) oder eben nicht. Falls ja, müsste das bei VW bekannt und damit kein Problem sein, so einen Wisch von denen zu bekommen... Oder übersehe da was?

Rein technisch: Wo liegen denn genau die Unterschiede zwischen U- und G-Kat, was die Emissionen angeht? So viel kann das doch nicht sein. Gut, die Lambdasonde regelt da bissl was aber doch nur in einem sehr engen Rahmen, oder? Wenn auch mager, letztlich muss doch Sprit fließen. Und die Reinigung der Abgase durch den Kat an sich ist doch die gleiche...

Nabend #

Beim EZ kommst du mittels KLR auf e2 Euro1 das ist mitsicherheit günstiger als einen G-Kat nachzurüsten.

Der KLR kostet mit Einbau 150-200€.

Habe auch die 77 schlüsselnummer ---> grüne Plakette ;)

Mfg CorriDriver

Zitat:

Original geschrieben von CorriDriver

Nabend #

Beim EZ kommst du mittels KLR auf e2 Euro1 das ist mitsicherheit günstiger als einen G-Kat nachzurüsten.

Der KLR kostet mit Einbau 150-200€.

Habe auch die 77 schlüsselnummer ---> grüne Plakette ;)

Mfg CorriDriver

So ein Quatsch! Euro 1 mit U-Kat :confused: Den zeig mir mal :rolleyes: Oder vielleicht gar ganz ohne Kat? Abgesehen davon gibt es keinen KLR für den EZ.

@Corri-Driver: Wenn Du mit "KLR" das "Magermixsystem" von Twintec meinst: Das ist technisch gesehen eine Mogelpackung, zum Steuern sparen jedoch ebenso effektiv wie eine Lamdaregelungs-Nachrüstung. Allerdings hat Twintec die Magermixsysteme schon lange vom Markt genommen.

 

@Nelte: Genaugenommen muss es in dem Zitat natürlich "oder" statt "und" heißen.

Mit U-Kat hast Du sicherlich keine Euro1 (Ausnahme: nachgerüstetes Magermixsystem s.o.). Steuer deshalb sehr wahrscheinlich 405€/Jährlich.

 

Der Unterschied zwischen U- und G-Kat ist groß: Ein U-Kat wandelt rund die Hälfte der Schadstoffe um, ein G-Kat schafft eine Konvertierungsrate von ca. 95%. Mit anderen Worten, ein U-Kat-Auto pustet rund 10x soviele Schadstoffe (gemeint sind Stickoxide, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe) aus dem Auspuff wie ein G-Kat-Fahrzeug.

Beim 3-Wege Kat werden die Stickoxide zu Stickstoff reduziert und der dabei freiwerdende Sauerstoff dient zur Oxidation der anderen Schadstoffe (Kohlenmonoxid wird  zu Kohlendioxid umgewandelt und die  Kohlenwasserstoffe werden zu Kohlendioxid und Wasser oxidiert). Das funktioniert aber nur richtig, wenn das Kraftstoff/Luft-Verhältnis genau passt, deshalb die Lambdaregelung.

 

 

Themenstarteram 18. Januar 2008 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

@Corri-Driver: Wenn Du mit "KLR" das "Magermixsystem" von Twintec meinst: Das ist technisch gesehen eine Mogelpackung, zum Steuern sparen jedoch ebenso effektiv wie eine Lamdaregelungs-Nachrüstung.

Oder anders herum: Die Regelung durch Lambda ist effektiver als durch das Twintec System. Nur dass ich es richtig verstehe: Der alte Kat kann bleiben? Also Lambda für kleines Geld vom Schrotti geholt und eingebaut, zum TÜV, neue AU, damit zur Zulassungsstelle und Euro 1 eingetragen?

 

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

@Nelte: Genaugenommen muss es in dem Zitat natürlich "oder" statt "und" heißen. Mit U-Kat hast Du sicherlich keine Euro1 (Ausnahme: nachgerüstetes Magermixsystem s.o.). Steuer deshalb sehr wahrscheinlich 405€/Jährlich.

Dann frage ich mich aber allen Ernstes, wofür die Fußnote 2) überhaupt gut ist. Falls Euro 1 (ohne wie auch immer geartete Nachrüstlösungen) nur mit G-Kat zu erreichen ist (ich gehe jetzt mal davon aus, dass kein Hersteller ab Werk so etwas wie das Twintec System eingebaut hat - kann natürlich sein), dann wird kein Hersteller eine solche Bescheinigung ausstellen können, wenn kein G-Kat verbaut ist. Und wenn einer verbaut ist, dann steht es unter Ziffer 5 im Fzg. Brief. Womit Fußnote 3) zum Tragen kommt. Wie man es also auch dreht, für die Fußnote 2) fehlt die Grundlage, wenn nicht auch ohne G-Kat (und ohne Nachrüstung) Euro 1 erreicht werden kann.

Und warum bekommt man eigentlich über 2L Hubraum unbesehen Euro 1? :confused:

Wahrscheinlich war ein G-Kat für die Fahrzeuggruppe mit mehr als 2 Litern Hubraum damals schon vorgeschrieben.

Fussnote 2 ist nicht ganz sinnlos, denn sie benennt konkrete Abgasvorschriften.

Für Nachrüstlösungen (Fussnote 3) gelten oftmals abweichende Regelungen (ist bei der Schlüsselnummer 77 übrigens auch so).

 

Nach dem Einbau der Lambdaregelung sind natürlich noch Papiere für die Zulassungsstelle nötig (Einbaubestätigung einer AU-berechtigten Werkstatt und TÜV-Gutachten des Nachrüstsatzherstellers - muss man sich beim Gebrauchtkauf oft selbst beschaffen).

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Zitat:

Original geschrieben von CorriDriver

Nabend #

Beim EZ kommst du mittels KLR auf e2 Euro1 das ist mitsicherheit günstiger als einen G-Kat nachzurüsten.

Der KLR kostet mit Einbau 150-200€.

Habe auch die 77 schlüsselnummer ---> grüne Plakette ;)

Mfg CorriDriver

So ein Quatsch! Euro 1 mit U-Kat :confused: Den zeig mir mal :rolleyes: Oder vielleicht gar ganz ohne Kat? Abgesehen davon gibt es keinen KLR für den EZ.

Mein Fehler ist ein Magermixsystem von Twin Tec.

trotz U-Kat E1.

Mfg CorriDriver

Zitat:

Original geschrieben von CorriDriver

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

 

So ein Quatsch! Euro 1 mit U-Kat :confused: Den zeig mir mal :rolleyes: Oder vielleicht gar ganz ohne Kat? Abgesehen davon gibt es keinen KLR für den EZ.

Mein Fehler ist ein Magermixsystem von Twin Tec.

trotz U-Kat E1.

Mfg CorriDriver

Ah so, also das "ungeregelte G-Kat-System". Der Kat ist ja durchaus der gleiche aber durch den Magermix wird für den im Katalysator benötigen Sauerstoff gesorgt (damit könnte ein KLR nicht dienen). Beim echten G-Kat-System ist das Prinzip das gleiche, nur wird mittels Lamdasonde und Steuergerät die Zuluft viel exakter gesteuert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen