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Ganz blöde Frage, Blaulicht?
Wollte mal was komisches fragen, weiß jemand ob ich zum Scherz eine Rundumblaulichtleuchte ohne Funktion auf das Armaturenbrett stellen darf? Ist nur so nee Frage.
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87 Antworten
....komische Scherze!!!...was soll Dir das bringen...????
ist doch egal, was es Ihm bringt....er will se da drauf stellen und will wissen ob man das darf...
Er hat ganz normal gefragt, kein Grund pampig zu werden...
Ich habe noch nirgendwo gelesen, dass der Besitz oder der Transport im Fahrzeug inneren verboten ist.
MFG
Saje
PS: Kleine INFO
Rechtsüberholen lohnt sich wieder !
Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert ?
Seit der neuen "Dränglervorschrift: " Drängeln: 250 EUR + 4 Punkte + 3
Monate Fahrverbot ! ! ! "
sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten
Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR und 2
Punkte
Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr
schnell vorangekommen -
und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.
ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver!
Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du
kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die
Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
nur läppische 20 EURO ?!!!
Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte !!!
Manchmal ist die Gesetzgebung wirklich widersinnig.....
GUTE FAHRT !!!
Und weil der "Geiz ja so geil ist", habe ich hier auch schon das passende Blaulicht für euch gefunden.
Feuerwehdiscount.de kann euch helfen.
Gruß
Sebastian
Zitat:
Original geschrieben von saje
IKauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du
kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Ha Ha. Noch nie mit Blaulicht und Tröte unterwegs gewesen...???
Zitat:
Original geschrieben von saje
Die
Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
nur läppische 20 EURO ?!!!
Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Nö. Steht es nicht. Denn daß es nur 20 Euro kostet steht im Bussgeldkatalog. Im §38 StVO steht lediglich, wann blaues und gelbes Blinklicht verwendet werden dürfen.
Eins hast aber noch vergessen:
Mit der Strafe von 20 Euro ist lediglich der Missbrauch als solcher berechnet. Ich denke mal, daß dann auch alle StVO Übertretungen geahndet werden, sicherlich immer im Kontext "mit Gefährdung oder Sachbeschädigung" und dann kommen zu den 20 noch paar Euro dazu. Aber Du kannst es Dir dann leisten, weil: Du hast dann eh keinen Führerschein mehr...
Trotzdessen würde mich der Sinn einer solchen Rundkennleuchte auf dem Armaturenbrett interessieren. Willst auch mal ein Zivilpolizist sein...???
Ob nun 20€ oder 2000€. Bitte laß so etwas. Du oder Deine Familie kann schneller mit Blaulicht unterwegs sein wie Du denkst. Wenn dann auch jemand denkt, da ist ja nur einer so zum Spaß unterwegs, kann das sehr schlimme Folgen haben. Laßt uns das Blaulicht sehr ernst nehmen. Denk mal drüber nach.
MfG
Novo
soweit ich weiß darf man sich solches sehr wohl ins auto stellen oder aufs dach montieren. es muss nur eine bedingung erfüllt sein: das blaulicht darf keine funktion haben. wenn du also einen leeren polizeibalken aufs dach montierst kann dir eigentlich keiner was. ob es nun aber was bringt weiß ich nicht. strafbar ist imho nur die benutzung, nicht der besitz von blaulichtern aber wirklich wissen tu ich es auch nicht
Eine wirklich Doofe frage *augenroll*
Also meine kleine Info stammt natürlich nicht von mir, habe gar keine Zeit mir so einen Scheiss raus zu suchen und habe ja auch deswegen einen Sack voll Smilies vorausgeschickt aber für mich war die Ironie mehr als klar.
@ Lucky_Fu
Die Sache mit aufs Dach montieren sollte wohl nicht gehen da ja sogar Orange-Rundumleuchten bei nicht Benutzung abgedeckt werden müssen.
MFG
Saje
Zitat:
Original geschrieben von Lucky_Fu
soweit ich weiß darf man sich solches sehr wohl ins auto stellen oder aufs dach montieren. es muss nur eine bedingung erfüllt sein: das blaulicht darf keine funktion haben. wenn du also einen leeren polizeibalken aufs dach montierst kann dir eigentlich keiner was. ob es nun aber was bringt weiß ich nicht. strafbar ist imho nur die benutzung, nicht der besitz von blaulichtern aber wirklich wissen tu ich es auch nicht
Na gut. Tauchen wir tiefer in die Materie ein und zitieren mal einen Paragraphen. In diesem Fall: §52 Absatz 3 Strassenverkehrszulassungsordnung:
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen
ausgerüstet sein
1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei,
des Bundesgrenzschutzes oder des Zolldienstes dienen, insbesondere
Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-,
Mordkommissionsfahrzeuge,
2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des
Rettungsdienstes,
3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen
öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich
Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder
Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als
Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an
Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in
Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
Damit dürfte wohl klar sein, daß eine blaue Rundumkennleuchte, sichtbar im / am Fahrzeug, verboten ist...
Jaa,ja und auf`s el. Heckrollo schreibst Du gaaaanz groß:
BITTE
FOLGEN
und da ganz klein drunter..
WENN DU KANNST...
Mit der entsprechenden Motorleistung könnte das schonmal witzig werden....
und definitiv NICHT verboten
oh, gut, nich dass ich jemals solches vorgehabt hätte aber wissenslücken füllen is doch nich schlecht und das am frühen morgen
Zitat:
Original geschrieben von GSI-Cabrio
Jaa,ja und auf`s el. Heckrollo schreibst Du gaaaanz groß:
BITTE
FOLGEN
und da ganz klein drunter..
WENN DU KANNST...
Mit der entsprechenden Motorleistung könnte das schonmal witzig werden....
und definitiv NICHT verboten
Ich fand es aber in Winsen an der Luhe gar nicht so lustig als ein Markenkollege an mir vorbeischoss und dann das Heckrollo mit "Bitte folgen" hochging...
Gruß
Sebo
Dachte eigentlich der Sommer sei vorüber...
Mal im Ernst.. Was soll diese Diskussion?
Demnächst stellen wir uns alle, weil wir ja wissen das es "erlaubt " ist.. (...haben die im Forum gesagt!) oder zumindest nicht klar geregelt, eine blaue "nicht funtkionierende" Rundumleuchte ins Auto, fahren das "Follow me" - Heckrollo hoch und geilen uns an dem "Joke" auf. Der nächste Schritt ist dann der Umbau des Horns und irgendwann nimmt dann keiner mehr die Einsatzfahrzeuge der echten Jungs ernst.. klasse.. sehe dann schon den Thread Ersteller bei einem jederzeit möglichen Verkehrsunfall eingequetscht in seinem Wagen vor sich hin blutend liegen. Leider kommt der Arzt und die Sanitäter nicht mehr schnell genug an den Unfallort, weil jeder Blaulichtbesitzer nur noch wiederwillig Platz macht....
Könnt ja ein Joke sein...
SOLL DAS IRGENDWANN MAL SO AUSSEHEN... ?
Und wenn es hier schon wieder los geht mit der vielleicht ironisch gemeinten Aufforderung zu Fehlverhalten im STraßenverkehr, ist dieser Fred sicher bald dicht!