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Ganz dicken Hals!!! :(

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 14. März 2006 um 19:59

Hallo Zusammen,

ich muss mal eben Dampf ablassen! :mad:

Ich will/muss morgenfrüh meinen A6 Avant anmelden um ihm am Donnerstag abholen zu können. Habe heute extra den Brief bekommen. Verischert werden soll das Fahrzeug über die Audi Leasing (Prämie Light).

Jetzt ist mir gerade aufgefallen, dass mein Händler (550km weit weg) die Versicherungsdoppelkarte vergessen hat beizufügen! :mad: Somit habe ich keine Möglichkeit den Wagen morgen anzumelden. Wie sieht das aus, kann ich mir die vielleicht bei jedem Audi Händler abholen? Ist doch Audi, oder kommt die gar nicht vom Händler?

 

Desweiteren muss ich das Fahrzeug ja ummelden. Es war scheinbar vorher abgemeldet! Ich habe aber lediglich den Brief und einen entwerteten Fahrzeugschein. Reicht das?

 

Ich rege mich gerade tierisch auf und morgenfrüh schlägt erstmal eine Bombe beim Händler ein.

Alternativ wäre doch noch ein Kurzkennzeichen, oder? was brauche ich dazu????

 

Danke für Eure Hilfe

Gruß Scoty81

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60 Antworten

Hi scoty,

das ging ja schnell mit dem Forums- bzw. Autowechsel.

Zu der Doppelkarte. Je nachdem wie pingelig die Damen des Strassenverkehrsamt in Steinfurt sind, kann die Karte ggf. zunächst aufs Fax gelegt werden und dann im Original von Deinem Händler direkt zum Amt geschickt werden. In Herford wird das schon mal so gemacht was sich in Deinem Fall durch einen Anruf morgen früh klären lassen könnte.

Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchst Du auch eine Dopelkarte der Versicherung. Hier kannst Du aber eine beliebige Versicherung wählen. I.d.R. gibt es für den kurzzeitigen DEckungsschutz Pauschalen. Eine solche Doppelkarte könntest Du also ohne Probleme bei jedem Versicherungsmakler vor Ort bekommen.

Im übrigen schickes neues Auto. War wohl ein Firmenwagen des Autohauses. Viel Glück und unfallfreie Fahrt.

Soweit ich weiß brauchst Du auch noch die Abmeldebescheinigung. (war früher mal so'n grüner Wisch)

Die Doppelkarte müsstest Du bei jedem Audihändler bekommen. Der VVD steht ja dahinter.

Achso, und den Perso sowie ein paar Euronen nicht vergessen.

Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheines beginnen, bedarf es einer besonderen Zusage des Versicherers (vorläufige Deckung) oder der hierzu bevollmächtigten Personen.

Die Aushändigung der zur Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung als Zusage einer vorläufigen Deckung für das betreffende Kfz.

Für den zusätzlichen Deckungsumfang (z.B. die Vollkaskoversicherung) wird eine vorläufige Deckung mit dem Antrag erteilt.

Diese Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Irrtümer vorbehalten.

 

Hi scoty,

obiges ist ein Auszug von der VVD Seite. Es sollte kein Problem sein eine Doppelkarte von Deinem Händler vor Ort zu kriegen, wenn nicht sogar jeder x-beliebige andere Makler das hinkriegt.

Die Variante Fax geht natürlich auch, unterliegt aber dem Risiko der Behördenwillkür.

Mensch scoty, ist das aufregend mit Deinem Auto, ich glaube hier fiebern einige mit Dir mit.

Den erklären wir bestimmt zum "4F des Forums".

Auf alle Fälle viel Glück.

Themenstarteram 14. März 2006 um 20:26

Danke für Euren zahlreichen Antworten! :)

Ich habe gerade echt Herzrasen, ob das wohl alles klappt? Das wird eine sehr lange Nacht! :( Ich werde morgen mal berichten wie es ausging. Als erstes rufe ich morgenfrüh den VVD an. Geht aber auch erst um 8 Uhr! :(

Gruß Scoty81

Wieso musst du den selber anmelden?!

Also das sollte doch wohl der :) machen!

Themenstarteram 14. März 2006 um 21:18

Zitat:

Original geschrieben von AlexDeutschland

Wieso musst du den selber anmelden?!

Also das sollte doch wohl der :) machen!

Nee, ich hole den Wagen aus Zwickau ab. ICh selbst komme aber aus dem Münsterland! Da sind viele 100km dazwischen!

Gruß Scoty81

am 14. März 2006 um 21:19

Zitat:

Original geschrieben von AlexDeutschland

Wieso musst du den selber anmelden?!

Also das sollte doch wohl der :) machen!

Das würde aber ein teurer Spaß für den Händler, wenn der nen Hansel 550km hin- und 550km zurückfahren läßt, um den Wagen anzumelden. ;)

Re: Ganz dicken Hals!!! :(

 

Zitat:

Original geschrieben von scoty81

Jetzt ist mir gerade aufgefallen, dass mein Händler (550km weit weg) die Versicherungsdoppelkarte vergessen hat beizufügen!

Mensch Scoty, erst das Ding mit dem Kilometerstand und jetzt sowas...:(

Was sind das denn für Stümper in Z...???

Gruß Baldi

Zitat:

Original geschrieben von DQ1

Soweit ich weiß brauchst Du auch noch die Abmeldebescheinigung. (war früher mal so'n grüner Wisch)

Die gibt es nicht mehr. Jetzt steht auf dem Brief vorübergehend stillgelegt.

MfG.

Themenstarteram 15. März 2006 um 9:01

So, dass Fahrzeug ist angemeldet! Ich konnte mir eine Doppelkarte vom Volkswagenpartner abholen.! :)

Dort fragte man natürlich auch was das für ein Audi Zentrum sei! Ich konnte dies nur mit einem Schulterzucken bestätigen! :(

 

Beim Straßenverkehrsamt dann der nächste Klopper! :( Das Fahrzeug war als Vermietfahrzeug angemeldet was mir ja auch klar war, aber das ich im Sep/06 zum Tüv/ soll ist wohl nen schlechter Scherz! :mad:

ICh warte jetzt auf einen Rückruf vom Händler! Er soll zusehen, dass er morgenfrüh auf das Auto TÜV und AU neumacht! Bei 40000€ fahre ich doch nicht in 6 Monaten zum TÜV :(

 

Mir platzt da gleich der Kragen!

Gruß Scoty81

Zitat:

Original geschrieben von scoty81

Beim Straßenverkehrsamt dann der nächste Klopper! :( Das Fahrzeug war als Vermietfahrzeug angemeldet

Wieso werden Vorführwagen des AZ denn als Vermietfahrzeug angemeldet??? :confused:

Gruß Baldi

P.S. Es sind nicht alle Sachsen so... ;)

Themenstarteram 15. März 2006 um 10:23

Ok, die Sache hat sich geklärt!

Die Doppelkarte wurde vergessen, eine Mitarbeiterin in der Dispo hat es verschlammt! :(

Die Sache mit dem TÜV/AU hat sich auch geklärt! Der Wagen hat gestern TÜV und AU neu bekommen. In die Papiere kann es natürlich aber erst morgen bei der Abholung geschrieben werden. Man hat nur vergessen, es mir zu sagen! Also ist das auch geklärt!

Ein Vorführwagen muss aber immer als Leihwagen laufen. Dies bestätigte mir sogar gerade mein Händler!

Gruß Scoty81

am 15. März 2006 um 10:42

Vorsicht: Abgrenzung Vorführwagen vs. Leihwagen

 

Ob es für einen Autohändler zwingend sein soll, dass er seine Vorführwagen als sog. "Selbstfahrvermietfahrzeuge" zulassen muss, ist mir relativ neu.

Wenn er Fahrzeuge "vermietet", z. B. als Inspektionsersatz oder als Unfallersatz, dann müssen die Fahrzeuge in der Tat s Selbstfahrvermietfahrzeug zulassen werden.

Selbstfahrvermietfahrzeuge erhalten bei der Zulassung i. d. R. nur 1 Jahr TüV.

Ich habe noch nie gesehen, dass originäre Vorführfahrzeuge von Händlern nur 1 Jahr TüV hatten, also ergo als Selbstfahrvermietfz. zugelassen waren.

Es könnte durchaus sein, dass ein gewiefter Händler seine, (bitte jetzt nicht falsch verstehen) abgenudelten Vermietfahrzeuge, als Vrführfahrzeuge getarnt, an den Mann/Frau bringen will.

Denn m. E. muss eine frühere Nutzung des Fahrzeuges als "Vermietfahrzeug" oder "Leihwagen" -wertmindernd- vom Verkäufer offengelegt werden.

Geht mal durch die diversen Ausstellungshallen von BMW- oder Mercedes-Niederlassungen, wieviele ex-Mietwagen der großen Autovermieter dort als "Jahreswagen" verscherbelt werden.

am 15. März 2006 um 11:45

Ach du Schei....

Jetzt möchte ich nicht in der Haut von Scotchen18 stecken.

Bei dieser Auskunft würde mein Puls jetzt aber rasen und ich die nächste Zeit immer nur an "das eine" denken können...

´ne Edelprosti unter meinem Allerwertesten :eek:

Bleibt nur zu hoffen, dass Scoty das auch noch zu seiner Zufriedenheit aufklären wird. :D

Da lob ich mir einen jungfäulichen, knackigen, durchtrainierten Purschen....

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