GANZ SCHNELL, GANZ WICHTIG, BITTE!!!
Darf ich auf meinem A6 4B 4,2L Quattro, 299PS, MKB: ARS den Winterreifen in 225 55 16 fahren?
Bitte schnell antowrten, sitzen hire vor den Reifen...
Vielen dank...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Slawa_1991
Wenn es in deinem Fahrzeugschein steht, definitiv ja. Wenn es nicht drinn steht auch ja, aber nur wnn er gut passt und nichts schleift und der Bremssattel die Felge nicht berührt. Ich selber fahre fast die gleichen größen, wenn natürlich nichts im fahrzeigschein steht, muss man es beim tüv vorführen, aber da guckt in der regel keiner nach, ob es im fahrzeug schein steht oder nicht, habe bis heute meine felgen nicht eingetrgane und fahre die schon 3 jahre.
Gruß
Slawa
im alter von 16 hätte die dir auch keiner eingetragen an deinem imaginären A6
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Wenn es in deinem Fahrzeugschein steht, definitiv ja. Wenn es nicht drinn steht auch ja, aber nur wnn er gut passt und nichts schleift und der Bremssattel die Felge nicht berührt. Ich selber fahre fast die gleichen größen, wenn natürlich nichts im fahrzeigschein steht, muss man es beim tüv vorführen, aber da guckt in der regel keiner nach, ob es im fahrzeug schein steht oder nicht, habe bis heute meine felgen nicht eingetrgane und fahre die schon 3 jahre.
Gruß
Slawa
Zitat:
Original geschrieben von Slawa_1991
Wenn es in deinem Fahrzeugschein steht, definitiv ja. Wenn es nicht drinn steht auch ja, aber nur wnn er gut passt und nichts schleift und der Bremssattel die Felge nicht berührt. Ich selber fahre fast die gleichen größen, wenn natürlich nichts im fahrzeigschein steht, muss man es beim tüv vorführen, aber da guckt in der regel keiner nach, ob es im fahrzeug schein steht oder nicht, habe bis heute meine felgen nicht eingetrgane und fahre die schon 3 jahre.
Gruß
Slawa
im alter von 16 hätte die dir auch keiner eingetragen an deinem imaginären A6
@ den TS: was für eine felgengröße ist das genau??
grüße hannsemann
Da muss ich dir leider widersprechen, auch 16 Zöller muss man eintragen. Kommt auch auf die bereifung darauf an und auf das Auto.
Bei dem A6 von dem TE, sin meistens 16 Zöller drauf, von daher muss man die nicht eintragen. Aber die Reifen sollte natürlich darauf passen.
Zitat:
Original geschrieben von Slawa_1991
Wenn es in deinem Fahrzeugschein steht, definitiv ja. Wenn es nicht drinn steht auch ja, aber nur wnn er gut passt und nichts schleift und der Bremssattel die Felge nicht berührt. Ich selber fahre fast die gleichen größen, wenn natürlich nichts im fahrzeigschein steht, muss man es beim tüv vorführen, aber da guckt in der regel keiner nach, ob es im fahrzeug schein steht oder nicht, habe bis heute meine felgen nicht eingetrgane und fahre die schon 3 jahre.
Ganz unabhängig von den Diskussionen um deine Person, gib hier bitte keine Tipps, die gegen die StVO verstoßen.
=> Nur weil ein reifen "gut passt" ist er noch lange nicht zulässig. Von jedem Kfz-Hersteller wird eine Liste zugelassener Reifendimensionen zu den einzelnen Modellen zugelassen, nur diese Größen sind dann auch zulässig ohne im Fahrzeugschein zu stehen!!!
Schließlich kannst du dir auch keine Schubkarrenräder draufschrauben, nur weil die genug Platz im Radkasten haben.
Zitat:
Original geschrieben von Slawa_1991
Da muss ich dir leider widersprechen, auch 16 Zöller muss man eintragen. Kommt auch auf die bereifung darauf an und auf das Auto.
Bei dem A6 von dem TE, sin meistens 16 Zöller drauf, von daher muss man die nicht eintragen. Aber die Reifen sollte natürlich darauf passen.
Dann solltest du entweder eine Brille aufsetzen oder meine Antwort nochmal genauer lesen, das habe ich dort auch geschrieben.
Gruß
Slawa
Zitat:
Original geschrieben von Slawa_1991
Dann solltest du entweder eine Brille aufsetzen oder meine Antwort nochmal genauer lesen, das habe ich dort auch geschrieben.
Da ist schon was dran, aber du empfiehlst hier ohne TÜV-Eintragung Reifen drauf zu ziehen, die optisch passen müssen, das haut so halt nicht hin, verstehst du was ich mein?
Genau das Gegenteil habe ich gemeint, ich habe auch Felgen und Winterreifen, die ich beim TÜV vorgeführt habe.
Gruß
Slawa
Zitat:
Original geschrieben von Slawa_1991
Genau das Gegenteil habe ich gemeint, ich habe auch Felgen und Winterreifen, die ich beim TÜV vorgeführt habe.
Gruß
Slawa
oben schreibst du was anderes.... ich denk du hast die nicht eintragen lassen???
falls das der fall ist, bist du mit einem auto(sofern du eins hast) ohne betriebserlaubnis unterwegs!
wasn troll.....
grüße hannsemann
Leute ihr kommt etwas vom Thema ab.
@TE, bei mir sind original 16 Zoll mit 215/55 winterbereifung drauf.
Nur zur Info.
Mal was produktives, aus nem anderen Thread zum gleichen Thema:
Laut Brief sind folgende Dimensionen erlaubt:
255/40-17 mit ET 35
235/50-16 mit ET 35 und
215/55-16 mit ET 32.
So, jetzt halt ich mich da raus bevor mir die Stirn vom Kopf-auf-den-Tisch-wummern blutet
Hallo,
die Felgen haben ein Gutachten und wurden beim Dektra vorgeführt.
Ins Fahrzeugschein hab ich es nie eingetragen, da es nochmal viel kosten würde und da guckt auch keiner drauf. Natürlich bin ich mit einer Betriebserlaubnis unterwegs.
Gruß
Slawa
Also, ganz klare Sache:
In 16 Zoll sind auf dem A6 / Typ 4B (C5) die Größen 205/55R16 oder 215/55R16 erlaubt.
Ein 225/55R16 ist definitiv NICHT erlaubt.
Das gilt für die Limo und den Avant.
Das gilt NICHT für den Allroad.
Amen.