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Ganzjahresreifen und Felgen - welche Eintragungen sind (nicht) nötig?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
1.Ich habe auf meinen Ford Felgen mit Reifen die laut ABE der Felgen auch für das Modell gefahren werden können.
2.Weder im Fahrzeugbrief noch in der CoC ist diese Reifengröße vorhanden.
3. Ich möchte nun auf Ganzjahresreifen in der gleichen Größe wechseln.
Nicht sicher bin ich, da ja Ganzjahresreifen auch "M+S" sind und dies oft (immer?) extra in Papieren ausgewiesen ist zu bestimmten Größen.
Außeder steht im Gutachten zur ABE der Felge bei den entsprechenden Reifen kein A01 aber ein A02 (Fahrzeugpapiere berichtigen lassen falls die ABE des Sonderrades keine Freistellung von der Berichtigugnspflicht enthält).
Meine Fragen sind entsprechend:
1. Darf ich auch M+S in der im Gutachten angegebenen Reifengröße fahren?
2. Muss ich dann (eigentlich ja dann jetzt schon mit den aktuellen Reifen) eine Berichtigung vornehmen lassen? Bzw. was ist die ABE des Sonderrades (eine zum Reifen?) welche die Pflicht zur Befreiung enthalten könnte?
Mit besten Grüßen,
Zweasel
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14 Antworten
1. Darfst du uneingeschränkt machen.
2. nur ABE mitführen
Bei Winterreifen / Allwetterreifen gibt es eventuell eine Geschwindigkeitsbegrenzung, zB. 180Km/h aber zum einen gibt es auch Allwetterreifen in der gleichen Geschwindigkeitsklasse wie Sommerräder und falls man doch Reifen für geringere Geschwindigkeiten fahren sollte (warum auch immer) dann muss aufs Glas vom Kombiinstrument / Tacho ein kleiner Aufkleber mit der Erlaubten Geschwindigkeit
Zitat:
@Hennaman schrieb am 21. März 2025 um 12:13:45 Uhr:
... dann muss aufs Glas vom Kombiinstrument / Tacho ein kleiner Aufkleber mit der Erlaubten Geschwindigkeit
Nicht ganz richtig,
denn es heißt -Im Sichtbereich- man muß sich also nicht die Scheibe verhunzen.
Wichtiger wäre ja hier der Hinweis, dass der alleinige M+S gekennzeichnete Reifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fz abdecken muss- Aufkleber nicht mehr zulässig.
M+S sagt gar nichts aus.
Es muss schon das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) drauf sein.
Lieben Dank für eure Antworten!
Das mit den neuen Regelungen zu M+S / Alpine kenne ich schon. Geschwindigkeits- und Lastindex wollte ich auch entsprechend der Originalbereifung oder höher wählen. Wichtig waren mir vor allem die Feinheiten zur Zulassung/ABE denn da konnte mir Google so gar nicht weiter helfen.
Zitat:
@Zweasel schrieb am 21. März 2025 um 18:22:17 Uhr:
Lieben Dank für eure Antworten!
Das mit den neuen Regelungen zu M+S / Alpine kenne ich schon. Geschwindigkeits- und Lastindex wollte ich auch entsprechend der Originalbereifung oder höher wählen. Wichtig waren mir vor allem die Feinheiten zur Zulassung/ABE denn da konnte mir Google so gar nicht weiter helfen.
Da die von Dir gefahrene Reifengröße nicht mit der Reifegröße in den COC Papieren übereinstimmt, bitte unbedingt Geschwindigkeits- und Lastindex aus dem Gutachten beachten!
Zitat:
@Zweasel schrieb am 21. März 2025 um 10:25:29 Uhr:
Außeder steht im Gutachten zur ABE der Felge bei den entsprechenden Reifen kein A01 aber ein A02 (Fahrzeugpapiere berichtigen lassen falls die ABE des Sonderrades keine Freistellung von der Berichtigugnspflicht enthält).
2. Muss ich dann (eigentlich ja dann jetzt schon mit den aktuellen Reifen) eine Berichtigung vornehmen lassen? Bzw. was ist die ABE des Sonderrades (eine zum Reifen?) welche die Pflicht zur Befreiung enthalten könnte?
Musst Du nicht. Diese Auflage wird grundsätzlich im ABE wieder aufgehoben.
z.B. Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)
ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
So, oder so ähnlich...
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 21. März 2025 um 17:01:25 Uhr:
Nicht ganz richtig,Zitat:
@Hennaman schrieb am 21. März 2025 um 12:13:45 Uhr:
... dann muss aufs Glas vom Kombiinstrument / Tacho ein kleiner Aufkleber mit der Erlaubten Geschwindigkeit
denn es heißt -Im Sichtbereich- man muß sich also nicht die Scheibe verhunzen.
.
Es war nicht die Frontscheibe gemeint sondern KI
Zitat:
@Hennaman schrieb am 21. März 2025 um 22:30:06 Uhr:
.
Es war nicht die Frontscheibe gemeint sondern KI
Genau das meinte ich auch, aber hier expliziet für dich - die Kunststoffscheibe des Kombi-Instrument-.
Hoffe es es ist somit klarer geschrieben.
Noch klarer hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit ist der Gesetzestext in § 36 Abs.5 StVZO:
...
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber
oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird
und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Man kann ja auch den Speed Limiter so Einstellen das der Wagen nicht schneller fährt als die Reifen Zugelassen sind...
Wenn der Wagen einen hat… wobei der sicherlich nicht ausreichend ist, da er nach jedem Motorstart neu eingestellt werden müsste. Deshalb gibt es in der Regel zusätzlich die Möglichkeit, ein Tempolimit für (Winter-) Räder fest einzustellen.
Zitat:
@ipthom schrieb am 22. März 2025 um 18:56:28 Uhr:
Wenn der Wagen einen hat… wobei der sicherlich nicht ausreichend ist, da er nach jedem Motorstart neu eingestellt werden müsste. Deshalb gibt es in der Regel zusätzlich die Möglichkeit, ein Tempolimit für (Winter-) Räder fest einzustellen.
Bei meinem Wagen nennt sich das auch Speed Limit für Winterräder etc. dieser Wert bleibt Selbstverständlich so lange bis die Einstellung wieder Umgestellt wird, also Fest Abgespeichert.
Aber diese Einstellmöglichkeit hatte auch mein 1998er CLK Cabrio (A208) bereits an Bord...
OK, Du kennst Dich mit Mercedes aus, dann reden wir von den gleichen Einstellungen. Einmal der Limiter als Teil des Tempomates (um die Geschwindigkeit temporär zu begrenzen) und der Limiter, wo Du die Höchstgeschwindigkeit für Winterräder permanent begrenzen kannst.