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GAP bei TÜV notwendig?

Hallo Leute,

ich habe mir vor 14Monaten in meinen Astra G eine Autogasanlage einbauen lassen.Heute beim Tanken machte mich der nette Mechaniker drauf aufmerksam, daß mein TÜV nächsten Monat fällig ist und ob ich ne ktuell gültige GAP Prüfung für die Gasanlage hätte. Wußte erstmal garnicht was das ist.

Angeblich gibt es seit April 2006 ein neues Gesetz was besagt, daß beim TÜV des Fahrzeuges eine gültige Gasanlagenprüfung vorliegen muß.Diese ist immer nur ein Jahr gültig:Preis ca 30€

Wießt Ihr ob da was dran ist? Will nicht erst beim TÜV Mann stehen und davon erfahren.

Gruß Tobias

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12 Antworten

Soweit alles richtig , gültig ist sie aber 2 Jahre .

Ohne gültige Gap gibt es keine HU mehr .

Also bei mir war es genauso. Dann habe ich einfach bei DEKRA nachgefragt und die meinten die brauchen kein GAP-Nachweis, mein Tüv und Au habe ich vor Wochen gemacht, ohne irgendwelche GAP. ( Meine Anlage ist 1 Jahr alt )

 

Also einfach beim Tüv erst nachfragen, bevor man der Werkstatt glaubt ;)

Danke für Eure Tips.

Also reicht prinzipiell die erste Abnahmebescheinung welche direkt nach dem Einbau vom TÜV gemacht worden ist?Wie gesagt bei mir sinds bereits 14 Monate her seit dem Einbau.

Werd Montag mal bei der Dekra anrufen um mich zu vergewissern.

Grüße Tobias

Zitat:

Original geschrieben von eugi007

Also bei mir war es genauso. Dann habe ich einfach bei DEKRA nachgefragt und die meinten die brauchen kein GAP-Nachweis, mein Tüv und Au habe ich vor Wochen gemacht, ohne irgendwelche GAP. ( Meine Anlage ist 1 Jahr alt )

Die GAP kann ja auch bis zu 12 Monate vor der HU durchgeführt werden.

Der User hat eine konkrete Frage gestellt und sollte darauf auch eine kompetente Antwort bekommen, andere Aussagen helfen ihm nicht weiter.

Zutreffend ist das bei allen Fahrzeugen die nach dem 01.04.2006 eine Gasanlage montiert bekommen haben eine GSP ( Gassystemprüfung ) durchgeführt worden ist, die hält 2 Jahre. Sofern jedoch der HU und AU- Termin später als 1 Jahr nach dem Einbau durchgeführt werden müssen ist auch eine GAP (Gasabnahmeprüfung) beim TÜV GWP ( Gaswiederholungsprüfung) notwendig. Damit soll erreicht werden das in Zukunft alle 3 Prüfungen AU/HU/GAP an einem Termin stattfinden sollen. Die GAP kostet beim TÜV 20,-- EUR + Mwst. in Verbindung mit der AU. wird sie seperat durchgeführt kostet sie 26,-- EUR + Mwst. . Nachzulesen im § 41 STVZO.

In diesem Fall gab es bisher keine GAP/GSP, das Fahrzeug ist ja schon vor dem 01.04.2006 umgerüstet worden , also ist jetzt bei der TÜV-Abnahme die GAP/GWP fällig.

So isses

UFrank

Zitat:

Original geschrieben von UFrank

Der User hat eine konkrete Frage gestellt und sollte darauf auch eine kompetente Antwort bekommen, andere Aussagen helfen ihm nicht weiter.

Aber ich durfte doch eugi007 antworten, oder nicht??

Zitat:

Bei Fahrzeugen mit Flüssiggasantrieb ist ab April 2006 eine wiederkehrende Überprüfung der Gasanlage, die GWP, Bestandteil der Hauptuntersuchung.

Tüv-Nord

Das der Einbau einer Gasanlage schon immer abnahmepflichtig war wird als bekannt vorausgesetzt. :)

Vor April 2006 mußte nach meiner Erinnerung in Folge nur der Tank alle 10 Jahre einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden.

am 3. Dezember 2006 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Das der Einbau einer Gasanlage schon immer abnahmepflichtig war wird als bekannt vorausgesetzt. :)

Vor April 2006 mußte nach meiner Erinnerung in Folge nur der Tank alle 10 Jahre einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden.

So isses auch bei mir!!

Gruß Eierkopf

am 3. Dezember 2006 um 19:42

nach meinem wissen ist das so mit den tanks, auf dem tank muss ein herstellungsdatum drauf stehen und wenn noch ein Verfallsdatum drauf steht muss der tank nach dem verfallsdatum ersetz werden, wenn aber kein verfalldatum drauf steht muss der tank nach 20 Jahren ausgetauscht werden.

am 4. Dezember 2006 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von Ralfo1704

Aber ich durfte doch eugi007 antworten, oder nicht??

Mir ist es auch neu, dass hier nur noch gesetzeskonforme Formulierungen in korrektem Beamtendeutsch abgegeben werden dürfen. :D

Gruß,

Jörg

am 5. Dezember 2006 um 16:23

Gas + TÜV = Problem?

Bei mir gab es keine Probleme.

War gestern mit meinem Gas- Octavia (2003) zur HU. Das ganze wurde von der DEKRA durchgezogen. Da die Anlage in die Zulassung eingetragen war hat der Prüfer nur eine Kontrolle der Bauteile vorgenommen und die Daten abgeglichen. Der Prüfer hat an einigen Stellen Leckspray eingesetzt und war zufrieden.

Im Prüfprotokoll wurden folgendes vermerkt:

"Gasanlagenprüfung gem. Anl. VIIIa StVZO durchgeführt"

 

Dafür durfte ich dann noch 23,20€ extra löhnen. Das war alles.

Ich war nach den vielen Treads hier im Forum aber auch etwas skeptisch ob das wirklich so einfach geht.

Übrigens hat der Octi jetzt 112 000 km mit einer Stargasanlage auf der Uhr. Ohne Probleme.

Gruß Frank

Da sich bei mir die Frage in ähnlicher Form stellt möchte ich mit einer etwas konkreteren Frage anschließen.

Situation:

EZ 03-2004. Einbau Gasanlage 05-2006. HU/AU fällig 03-2006. Bisher habe ich die HU/AU in der Werkstatt durchführen lassen, meist im Rahmen der Routineinspektion. Die Werkstatt ist nicht der Umrüster.

Ich habe soweit verstanden: Nun wäre in dem Fall HU+GAP+AU fällig.

Ich stelle mir nun die Frage, wie die Abwicklung am sinnvollsten ist.

Var. 1:

Inspektion separat in Werkstatt (mit Gas-Filterwechsel, den sie auch ohne Umrüstertätigkeit hinbekommen). Dannach selber zum TÜV nach vorheriger Klärung, welche TÜV-Stelle GAP macht.

Ergebnis: 2 Termine statt bisher einer.

Var. 2:

Abklären welcher TÜV in die Werkstatt kommt, diesen dann befragen ob er auch die GAP vor Ort machen kann. Danach entsprechen Werkstatt Info geben, welchen Prüfer sie anfordern sollen und Hinweis auf GAP geben in dem Zusammenhang.

Damit bliebe Inspektion, HU, AU und GAP bequem in einer Hand. Nachteil: Klärungsaufwand. Vorteil: 1 Termin.

Var. 3:

Inspektion und HU in Werkstatt anmelden mit Hinweis auf Gasauto ohne speziell das Thema GAP anzusprechen.

Ich sehe die Gefahr, dass TÜV-Prüfer keine Ahnung haben könnte und Plakette verweigern könnte.

Frage:

Wie sind hier die neueren Praxiserfahrungen hinsichtlich der denkbaren Varianten? Wie würdet ihr als Praktiker in ähnlicher Situation entscheiden?

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