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garagenrabatt - diebstahl -

Themenstarteram 11. März 2008 um 11:20

ich habe vor ca. 3 jahren ein haus gekauft und wollte eigentlich eine garage aufs grundstück bauen. in dieser zeit habe ich eine kfz-versicherung abgeschlossen und habe mir dort den garagenrabatt einräumen lassen. Nun ist es nicht zum Bau der Garage gekommen (Grenzbebauung nicht zulässig) Und was kommen muß ist gekommen. Mein Auto wurde geklaut. Wie verhät sich der Versicherer nun? Kann er vom Vertrag zurück treten. Oder komme ich mit einer Vertragsstrafe davon? Ich habe schon danach gegoogelt. Aber ich finde nur widersprüchliche Ausführungen.

Es war wirklich nicht meine Absicht am Beitrag zu sparen, sondern einfach nur gedankenlos.

grüße vom Limburgerbub

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12 Antworten

Diesen Fall besprichst Du am besten mal mit Deiner Versicherung. Dann wirst Du sehen, wie sie die Sache mit dem "Garagenrabbat" regelt.

Gruss HCING

Tag,

wie schon geschrieben wirst du abwarten müssen, was dein VR macht. Grundsätzlich bieten sich bei Verstoß gegen die "weichen Tarifmerkmale" verschiedene mögliche Sanktionen.

Das geht von Beitrag nachzahlen(bei guter Kundenverbindung am wahrscheinlichsten) bis Vertragssrafe (zw. 500-1.000€ + Jahresprämie)

Leistungsfrei bis du auf jedenfall nicht. Wenn du nähres wissen willst musst du schon in die AKB schauen. Dort wird es erläutert.

Aber da du sowieso mit deinem VR sprechen musst wird sich das sicherlich klären.

Berichte doch bitte was passiert ist.

Grüßle

am 11. März 2008 um 12:45

ich sehe es nich so schlimm. der garagenrabatt, räumt dir einen jährlichen nachlaß von etwa 10-20 euro ein. über 10 jahre hinweg hättest du einen preisvorteil von maximum paar hundert euro. bei uns wäre es die regel, dass du für die vergangenen jahre diesen vorteil hättest nachzahlen müssen / wäre von der entschädigung abgezogen worden. mehr wäre nicht passiert.

wenn deine gesellschaft wegen der fehlenden garage stress macht, zeugt es nur von der mangelnden qulität dieser selben und der deines ansprechpartners.

(oder bist du etwa der direktversicherte der gegenüber einer normalen gesellschaft 20€ p.a. spart und im schadenfall in den gelben seiten nach hilfe sucht?)

@ka184:

Ich sehe es im grunde ähnlich, jedoch von mangelnder Kompetenz oder Servicebereitschaft zu sprechen halte ich für falsch. Stell dir mal vor alle machen es so, bei 10 € pro Vertrag(wobei es im Einzelfall sicherlich mehr ist) und "nur" 500.000 versicherten... peanuts??? Sehe ich nicht so. Auf der einen Seite heisst es wenn der VR "nur" 20 € Entschädigung für Porto etc. bezahlt: Riesenabzocke, Sche*** VR usw.

Andersrum ist die ehrlichkeit immer nicht so gefragt...nur mal so als Denkanstoss...

Themenstarteram 11. März 2008 um 13:30

halte euch auf jeden fall auf dem laufenden.......

wichtig für mich wäre halt, ob versicherung sich aus der regulierung komplett raus halten kann.

Hallo Yogi1a,

Deine Versicherung kann sich wegen dieser Geschichte nicht komplett aus der Schadenregulierung heraushalten. Soviel steht fest.

Gruss HCING

am 11. März 2008 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

@ka184:

Ich sehe es im grunde ähnlich, jedoch von mangelnder Kompetenz oder Servicebereitschaft zu sprechen halte ich für falsch. Stell dir mal vor alle machen es so, bei 10 € pro Vertrag(wobei es im Einzelfall sicherlich mehr ist) und "nur" 500.000 versicherten... peanuts??? Sehe ich nicht so. Auf der einen Seite heisst es wenn der VR "nur" 20 € Entschädigung für Porto etc. bezahlt: Riesenabzocke, Sche*** VR usw.

Andersrum ist die ehrlichkeit immer nicht so gefragt...nur mal so als Denkanstoss...

das ist mir schon klar. meine aussage war auch darauf bezogen, dass tatsächlich eine garage in planung war und nur durch nen dummen zufall diese situation nun eingetreten ist. klar, dass damit nicht die vorsätzlichen falschangaben gemeint sind.

Themenstarteram 11. März 2008 um 17:10

Zitat:

Original geschrieben von HCING

Hallo Yogi1a,

Deine Versicherung kann sich wegen dieser Geschichte nicht komplett aus der Schadenregulierung heraushalten. Soviel steht fest.

Gruss HCING

ist das "glauben" oder "wissen" ????

was genau auf dich zu kommt kann dir nur deine versicherung sagen.

alles andere ist orakeln......

aber wenn du vor 3 jahren den plan mit der garage hattest......

da kann man dir unter umständen schon einen gewissen vorsatz unterstellen.

warum hast du denn deine versicherung nicht informiert? vergessen?

Themenstarteram 12. März 2008 um 7:45

die versicherung wurde zum 1.1.2007 abgeschlossen. den plan mit der garage habe ich mitte 2007 aufgegeben. es wäre grenzbebauung gewesen. und mit den leuten, mit denen ich gesprochen habe, haben mich überzeugt, daß ich das beim bauamt nicht durchbekomme. dann wurde ich auch noch arbeitslos und habe das somit verworfen. ich habe natürlich nicht mehr an die kfz-versicherung gedacht.

am 12. März 2008 um 7:54

Wenn man einen solchen Rabatt hat, muss der Wagen ja aber auch nicht immer da drin parken. Meine Schwester hat einen Garagenrabatt, trotzdem steht das Auto ab und an mal über Nacht vor der Tür und nicht in der 5' entfernten Garage. Laut Versicherung kein Problem, und als der Wagen aufgebrochen wurde hat auch keiner danach gefragt.

Gruß

milliway42

Zitat:

Original geschrieben von yogi1a

die versicherung wurde zum 1.1.2007 abgeschlossen. den plan mit der garage habe ich mitte 2007 aufgegeben. es wäre grenzbebauung gewesen. und mit den leuten, mit denen ich gesprochen habe, haben mich überzeugt, daß ich das beim bauamt nicht durchbekomme. dann wurde ich auch noch arbeitslos und habe das somit verworfen. ich habe natürlich nicht mehr an die kfz-versicherung gedacht.

alles klar. war nicht böse gemeint.....

es soll ja nur leute geben, die bewußt sowas "vergessen" und dann auch noch das pech haben GENAU in so einer klausel zu hängen...

in deinem fall hätte ich das aber wohl auch vergessen.

versuch mal mit deiner versicherung zu sprechen. biste da schon lange kunde oder hast noch andere versicherungen laufen? eventuell sind die ja gnädig und verlangen nur den durch den rabatt "erschlichenen" Beitrag zurück für die zeit und du mußt keine vertragsstrafe zahlen.

rein rechtlich kannste durchaus in die falle laufen und ne gehörige strafnachzahlung aufgedrückt bekommen.

regulieren muß die versicherung aber in jedem fall, da kommt sie nicht raus. die klausel verpflichtet dich ja nur dazu, dein auto REGELMÄßIG in der garage zu parken und nicht zu 100%, sprich immer nur darin.

nicht ganz ernst gemeinte alternative:

melde doch einfach das auch die garage mit geklaut wurde :D

scherz bei seite, wünsche dir viel glück!

wäre cool wenn du den outcome mal hier posten könntest!

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