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Garantie bei gebrauchtem GTI

Themenstarteram 1. Mai 2006 um 16:31

Hallo,

wer weiss genau wie das sich mit der Garantie verhält wenn man einen gebrauchten GTI kauft, der vielleicht 1 Jahr alt ist.

Die Garantiezeit beträgt doch meines Wissens 3 jahre, oder?

Wenn ich also 2. Besitzer werde eines rd. 1 Jahr alten GTis z.B.

geht dann die verbleibende Garantiezeit von noch rd. 2 Jahren auf mich als 2. Besitzer über?

Spielt es hierbei eine Rolle ob man das Fahrzeug vom Händler oder Privatmann kauft, ich denke doch nicht?

Gruss

Didi

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18 Antworten
am 1. Mai 2006 um 16:37

Hallo Didi,

Garantie beträgt 2 Jahre, die sich natürlich auch bei einem Besitzerwechsel nicht verkürzt oder sonst was.

Leider hat jedoch nur der Erstbesitzer die Möglichkeit, eine Verlängerung der Garantie für 2 weitere Jahre zu kaufen (ca. 330 Euro).

Sollte dies vom Erstbesitzer nicht gemacht worden sein, haben alle weiteren Besitzer nur die Möglichkeit die Garantieverlängerung für 1 weiteres Jahr abzuschließen. Wie teuer diese ist kann ich dir aber leider nicht sagen.

Ich hoffe geholfen zu haben! :)

am 1. Mai 2006 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von Micha206

Garantie beträgt 2 Jahre, die sich natürlich auch bei einem Besitzerwechsel nicht verkürzt oder sonst was.

das war die gewährleistung und die beträgt 24 monate!!!

am 1. Mai 2006 um 17:47

VW gibt ne Garantie und keine Gewährleistung...

Siehe Hier

Mfg,

am 1. Mai 2006 um 18:06

Zunächst einmal musst Du unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Der Unterschied ist vielen offensichtlich nicht ganz klar!

Auf Neuware gibt es zwei Jahre Gewährleistung. Treten innerhalb der ersten sechs Monate so genannte Sachmängel auf, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einwandfreier Ware verlangen. Es obliegt jedoch dem Verkäufer, ob er den Mangel abstellen will oder alternativ einwandfreie Ware liefert. Der Käufer kann nicht auf Lieferung einer mangelfreien Ersatzware bestehen. In besonderen Fällen ist ggf. der Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung möglich. Nach Ablauf der ersten sechs Monate nach dem Kauf sieht es schon anders aus. Jetzt muss der Käufer dem Verkäufer zweifelsfrei beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat und erst zum jetztigen Zeitpunkt entdeckt werden konnte. Kann er das nicht, hat er schlechte Karten seine Ansprüche durchzusetzen.

Garantie ist eine rein FREIWILLIGE Leistung. Sie ist nirgendwo gesetzlich verankert. Gibt der Hersteller oder Verkäufer für seine Produkte eine Garantie, so sollte diese über die rein gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. Gibt der Hersteller oder Verkäufer Dir schriftlich Garantie auf eine Sache, so hat er sich daran zu halten.

Bei Gebrauchtwaren sieht es etwas anders aus. Hier gilt eine verkürzte Gewährleistungszeit von einem Jahr. Hier gilt im Übrigen auch die oben beschriebene Sechs-Monats-Regel. Kaufst Du als Privatperson die Sache von einem Gewerbetreibenden, so MUSS er Gewährleistung auf die Sache geben. Ein privater Verkäufer KANN die Gewährleistung ausschließen, dies muss aber explizit im Kaufvertrag ausgeschlossen werden. Schließt der private Verkäufer die Gewährleistung nicht explizit aus, so ist auch er gewährleistungspflichtig.

Soweit ich weiß, hatten alle VW-Fahrzeuge, die vor dem 1.1.2005 zugelassen sind nur die 24-monatige Gewährleistung. Ich glaube VW gibt für alle ab dem 1.1.2005 in Deutschland zugelassenen VW-Modelle 24 Monate Garantie.

Als Erstbesitzer eines VW kann man eine Garantieverlängerung auf insgesamt vier Jahre erkaufen. Für den Zweitbesitzer ist das jedoch nicht mehr möglich. Als Zweitbesitzer hast Du nur die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebrauchtwagen-Anschlussgarantie (z.B. die PerfectCarPro von VW) zu erwerben. Diese greift dann erst nach Ablauf der regulären Gewährleistung/Garantie.

Die Garantie wird natürlich bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer übertragen. Durch einen Eigentumswechsel entstehen dem neuen Eigentümer also keine Nachteile hinsichtlich der restlichen Gewährleistung/Garantie.

Etwas kniffliger wird es allerdings, wenn Du ein Fahrzeug kaufst, was im Ausland zugelassen war. Entsprechende Ausführungen spare ich mir allerdings hier - das zu erklären würde zu weit gehen.

Gruß, Gwendac

EZ bis 31.12.2004: 2 Jahre Gewährleistung

EZ ab 01.01.2005: 2 Jahre Garantie

Beide werden übertragen.

2 Jahre Anschlußgarantie kann nur der 1. Besitzer kaufen.

Sonst ist 1 Jahr Gebrauchtwagen-Anschlußgarantie möglich, aber in Verhältnis halt teurer.

Am besten den Vorbesitzer drum bitte die 2jährige AG zu machen, auch wenn er das Geld dafür haben möchte.

2jährige AG kostet 265,-

1jährige GW-AG kostet auch zw. 200 und 300 Euro.

@gwendac

da hätt ich mir die Arbeit ja sparen können :D :D :D

am 1. Mai 2006 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von gwendac

Zunächst einmal musst Du unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Der Unterschied ist vielen offensichtlich nicht ganz klar!

Sprichst du mit mir? Soll nicht aggressiv rüberkommen, weiss es eben wirklich nicht!

Zitat:

Original geschrieben von gwendac

Zunächst einmal musst Du unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Der Unterschied ist vielen offensichtlich nicht ganz klar!

Soweit ich weiß, hatten alle VW-Fahrzeuge, die vor dem 1.1.2005 zugelassen sind nur die 24-monatige Gewährleistung. Ich glaube VW gibt für alle ab dem 1.1.2005 in Deutschland zugelassenen VW-Modelle 24 Monate Garantie.

Eben sag ich doch, deswegen hab ich den Link ja gepostet. Wenn der Threadersteller was von einem 1 Jahr alten Gti schreibt dann fällt dieser logischerweise die EZ betreffend in den Zeitraum nach dem 1.1.2005 und er hat somit Garantie und eben keine Gewährleistung!

Mfg,

am 1. Mai 2006 um 18:18

@faceman

:D:D:D

Mach Dir nichts draus! Ist mir auch schon oft genug passiert, dass ich etwas geschrieben habe und mir jemand während des Schreibens dann mit den gleichen Infos zuvorkam :D:D

am 1. Mai 2006 um 18:19

die gewährleistung hat er automatisch da sie gesetzlich vorgeschrieben ist. aber aus imagegründen nennt vw das garantie.

hört sich ja auch besser an wenn man sagt, vw hat auf garantie kostenlso repariert....

am 1. Mai 2006 um 18:22

@ Herr B:

Eben nicht! Ich zitiere mal aus dem von mir oben geposteten Link von michaelneuhaus.de:

"Seit dem 01.01.2005 gilt für alle Neuwagen wieder eine VW-Garantie von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung, parallel zur gesetzlichen Gewährleistung."

Mfg,

am 1. Mai 2006 um 18:24

@audirs

Während Du Deinen Link gepostet hast, hab ich noch fleißig geschrieben. Ich hatte angefangen, bevor Dein Link online war - bin halt nicht der schnellste :D:D:D

am 1. Mai 2006 um 18:26

@ Gwendac:

No Problemo :D Ich verlinke halt lieber :D Und auf den Neuhaus ist verlass ;)

Mfg,

am 1. Mai 2006 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von audirs2000

"Seit dem 01.01.2005 gilt für alle Neuwagen wieder eine VW-Garantie von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung, parallel zur gesetzlichen Gewährleistung."

Mfg,

sage ich doch, die gewährleistung hat man immer automatisch da sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

am 1. Mai 2006 um 18:36

Hi,

ich glaub wir reden aneinander vorbei. Du behauptest:

Zitat:

Original geschrieben von herr b

die gewährleistung hat er automatisch da sie gesetzlich vorgeschrieben ist. aber aus imagegründen nennt vw das garantie.

hört sich ja auch besser an wenn man sagt, vw hat auf garantie kostenlso repariert....

Ich behaupte:

Zitat:

Original geschrieben von audirs2000

@ Herr B:

Eben nicht! Ich zitiere mal aus dem von mir oben geposteten Link von michaelneuhaus.de:

"Seit dem 01.01.2005 gilt für alle Neuwagen wieder eine VW-Garantie von 2 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung, parallel zur gesetzlichen Gewährleistung."

Mfg,

Damit will ich sagen, dass meiner Auffassung nach, dort steht, dass VW zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung ne richtige Garantie gibt...

Mfg,

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