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Garantie bei Gebrauchtwagen vom Händler

Themenstarteram 18. November 2018 um 9:11

Guten Morgen,

habe mir vor zwei Monaten einen gebrauchten Opel Corsa D 06/10 130 tskm. TÜV Neu

Bin eigentlich zufrieden mit dem Fahrzeug.

Nun hat mein Nachbar KFz Sachverständiger das auto mitgenommen und auf der Bühne gehabt.

Folgendes ist kaputt:

-Flexrohr undicht und beschädigt

-Verbindung zum Endtopf zum Vorschalldämpfer an der Schelle undicht und gerissen

-Achsmanschette Links außen eingerissen

-Vorne Scheiben und Beläge erneuern lassen.

Nun meine Frage:

ist das noch in der Garantie drinnen oder bleibe ich selber darauf sitzen?

Vielen Dank

Frank

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10 Antworten

Wie wäre es, einfach mal den VK in einem freundlichen Telefonat damit zu konfrontieren? Angst? Unabhängig von der Garantievereinbarung hast du mit dem Kauf bei einem Händler eine gesetzl. Gewährleistung mit erworben. Um einschätzen zu können, ob die Mängel frisch sind oder alt und mitgekauft wurden, müsste man das sehen.

Themenstarteram 18. November 2018 um 9:39

Vielen Dank werde ich versuchen.

Garantie? Du schreibst nichts von einer abgeschlossenen/gewährten Garantie und so nehme ich mal an, dass du die gesetzliche Gewährleistung meinst.

Und von der gesetzlichen Gewährleistung sind Verschleißreparaturen ausgenommen. Versuche es, mach dir aber nicht zu viel Hoffnung.

Das dürfte alles unter Verschleiß laufen. Diese Mängel sind nicht ungewöhnlich für das Alter bzw die Laufleistung. Weder eine Garantie noch die gesetzliche Sachmangelhaftung greifen da.

aber wie sagte meine Omma schon? "Versuch macht kluch..." Mehr wie "nein" sagen kann der Verkäufer nicht.

Garantie ?

Haste eine bekommen oder gekauft ?

Und auch wenn Du eine sog. Reparaturversicherung (auch Garantie genannt)

gekauft/bekommen hast sind Verschleißteile ausgeschlossen.

Ergo, selbst alles "blechen"..

Denn, so ein "TÜV" Bericht ist nur die aktuelle Bestandsaufnahme über die

Verkehrssicherheit eines KFZ zu diesem Zeitpunkt der Prüfung.

Was einen Tag später kaputt geht, ist dem Tüv daher völlig egal.. :)

Somit ist ein neuer "TÜV" kein Garant für ein "gutes" Fahrzeug..

Dazu Bedarf es zum Kaufzeitpunkt, eines Gebrauchtwagen Gutachtens..

am 29. November 2018 um 9:06

Wer lesen kann ist klar im vorteil.

Er braucht keine Garantie, denn er hat ja, wie keksemann richtig schreibt, gesetzl. Gewährleistung.

Und wer keine Ahnung hat, was der Unterschied ist, kann ja google fragen.

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 29. November 2018 um 10:06:22 Uhr:

...

Und wer keine Ahnung hat, was der Unterschied ist, kann ja google fragen.

und noch wesentlicher wäre wohl die Unterscheidung zwischen Verschleißteilen und "echten" (laufleistungsbedingt nicht zu erwartenden) Defekten ;)

und nochmals wichtiger wäre die Unterscheidung zwischen Defekten einerseits und Mängeln im rechtlichen Sinne andererseits. Mir wären die aufgezählten Mini-Defekte aber zu wenig um dafür ein Fass aufzumachen. Bei einer 8 Jahre alten Mühle sind das alles Dinge, die einfach so jeden Tag auftauchen können. Und fürchterlich teuer zu beheben wird das alles auch nicht sein. Natürlich schadet es nicht, den Händler freundlich zu kontaktieren und um seine Meinung / seinen Anteil zu bitten. Ich glaube, damit kommt man am Weitesten.

..wäre interessant, ob der TE nun eine Garantie hat oder "nur" die gestzl. Gewährleistung..

Anyway, die Verschleisßteile sind bei beiden obigen "Arten", nicht enthalten..

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