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Garantie bei Motorarbeiten

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 18. April 2009 um 10:29

Mahlzeit mal an alle.

Ich hab da mal ne wirklich sehr blöde frage. Ich hab vor 700km die Hydrostössel auf der linken Zylinderbank meines V8 tauschen lassen bei MB. Nun traten die "netten" klacker Geräusche wieder auf und der "kleine" steht nun wieder bei MB und soll wohl am Montag fertig sein. Nun mal meine Frage, geht das auf Garantie? Weil ich hab ja nichts weiter gemacht ausser zu Tanken und wirklich normal im alltag zu Fahren. Denn es soll ja wieder die linke Seite sein wo die Geräusche herkommen.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

 

 

 

 

 

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11 Antworten

Klärt man sowas nicht vorher ab bevor man den Wagen zur Reparatur da stehen läßt ? :rolleyes:

 

Also woher sollen wir wissen ob die das auf Garantie machen oder nicht ?

Meine Glaskugel will heute einfach nicht mit mir sprechen.

Hey pepe889900 Deine Glaskugel wird lansam altersschwach neu besorgen aber nicht bei DB ( rostet ).

Garantie ist auf alle Arbeiten ebenfalls 2 Jahre. Aber DU musst beweisen, daß es die selben Fehler waren welche schon behoben wurden. Genau wie pepe889900 schon sagte VORHER KLÄREN.

Wenn die Herrschaften nun um aus einem Garantieanspruch heraus zu kommen irgend etwas anderes Reparieren und dann nebenher die defekten Hydrosössel tauschen bekommst Du es gar nicht mit was wirklich war. Das einzige was DU mitbekommst ist eine schöne Rechnung.

Wurde schon mal daran gedacht zu schauen ob eine Ölleitung nicht mehr ganz durchlässig ist? Daher kann der Schaden evtl. kommen.

Kannst uns ja mitteilen was gemacht wurde und welche Ausrede genommen wurde. Ach ja, die Rechnung hier einstellen ( natürlich ohne Deinen Namen ) wäre evtl. für alle hilfreich.

Hallo,

entscheidend ist aber, glaube ich, der Zeitraum seit der ersten Reparatur.

Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es auf eine Reparatur 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.

Diese Frist kann aber eine Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf 1 Jahr verkürzen, aber nicht weniger.

Gruß

oparudi

Hier täusch sich oparudi leider. Generell 2 Jahre höchstens es wird ein grob fahrlässiger Fehler nachgewiesen. Wenn der selbe Fehler öffters auftritt, sagen wir mal 3-4 Mal und das 4te Mal ist rd. 4 Wochen VOR dem erreichen der 2 Jährigen Termins der ersten Rep. dann läuft der Termin 4 Wochen später aus. Es gibt Möglichkeiten den Termin um weitere 6 Monate zu verlängern. Da muss aber die Werkstatt erst einmal mit machen.

Themenstarteram 18. April 2009 um 13:00

Mahlzeit.

Naja die "Reparatur" ist ca 6 Wochen her. Und ja es sind genau die gleichen fehler wie beim ersten mal, das wurde abgeklärt.

Und naja nun muss ich mal sehen was die am Montag mir versuchen aufzutischen. Ich werde auf alle fälle Montag abend oder Mitwoch je nachdem wann ich das Auto wiederbekomme die Rechnung einstellen und ja natürlich ohne meinen Namen.

Das mit den 2 Jahren wusste ich schon, dachte halt da ist irgendwie ne KM begrenzung drauf, aber bei knapp 700km können die mir doch eigentlich nichts anhängen oder?

Zitat:

Original geschrieben von NUR_ICH

Hier täusch sich oparudi leider. Generell 2 Jahre höchstens es wird ein grob fahrlässiger Fehler nachgewiesen. Wenn der selbe Fehler öffters auftritt, sagen wir mal 3-4 Mal und das 4te Mal ist rd. 4 Wochen VOR dem erreichen der 2 Jährigen Termins der ersten Rep. dann läuft der Termin 4 Wochen später aus. Es gibt Möglichkeiten den Termin um weitere 6 Monate zu verlängern. Da muss aber die Werkstatt erst einmal mit machen.

Hallo,

auch wenn ich mich relativ vorsichtig äußere, so weiß ich trotzdem i.d.R. wovon ich schreibe.

Quelle: AutoBild

Ein Jahr Gewährleistung auf Auto-Reparaturen ist seit Anfang 2002 Pflicht

Die Pflicht der Werkstatt

Ärgern Sie sich über erfolglose Reparaturen am Auto? Wurde Ihnen ein Kostenvoranschlag einfach in Rechnung gestellt? Klappert das Handschuhfach nach einem halben Jahr schon wieder? Dann haben Sie jetzt gute Karten - und das Recht auf Ihrer Seite. Denn mit der Schuldrechtsreform und neuen Gewährleistungsfristen beim Autokauf hat sich auch beim Werkstattbesuch einiges geändert. "Kfz-Reparateure müssen sich jetzt warm anziehen", sagt ADAC-Anwalt Rolf-Peter Rocke. Für Pfusch am Fahrzeug gilt seit 1. Januar eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. "Diese Frist kann die Werkstatt in ihren Reparaturbedingungen auf ein Jahr abkürzen, aber in keinem Fall weniger", erklärt Rocke. Bedeutet: Wird schlampig gearbeitet, kann der Kunde Nacherfüllung fordern - die Werkstatt muss nachbessern.

Dabei hat der Betrieb die notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu übernehmen. Für die Nacherfüllung muss die Werkstatt eine angemessene Frist bekommen. Doch wie lange ist angemessen? Rocke: "Das lässt sich nicht pauschal sagen, kann je nach Aufwand zwischen einem und einigen Tagen liegen."

Die Rechte des Kunden

Ist die Reparatur trotz Nachbesserungsversuch immer noch nicht vollständig oder erfolgreich ausgeführt, hat der Kunde drei Möglichkeiten: Erstens kann er den Schaden selber beheben oder von einem anderen Betrieb reparieren lassen. Die Kosten müssen von der ersten Werkstatt erstattet werden, gesetzlich könnte sogar ein Vorschuss gefordert werden.

Zitat Ende

Gruß

oparudi

 

 

Du musst der Werkstatt 3 Mal die Möglichkeit geben nachzubessern. Dann hast Du die Möglichkeit eine andere Werkst. zu beauftragen. Kosten muss der Erstauführer übernehmen. ACHTUNG immer mit Gutachter im Rücken. Sonst geht es in die Hose.

Themenstarteram 25. April 2009 um 20:00

Sooooooo, danke erstmal für eure antworten.

Habe heute morgen meinen "kleinen" wiederbekommen. Die jungs haben beim Wechsel der Hydrostößel geschlammpt und mir alles auf Garantie ersetzt. Irgendwer bei MB hatte da wohl nen bisschen gepennt beim einbauen. Nun läuft er wieder wie er soll und hat weder Klackern noch sonst irgendwelche Geräusche.

Die haben sicher vergessen die neuen Hydros mit Öl zu befüllen bzw. in Öl baden zu lassen bevor sie die Teile eingebaut haben. Oder der Ölkanal würde nicht mit Druckluft ausgeblasen, mehr kann man eigentlich nicht verkehrt machen. :D

hi

las dir mal scriftlich geben das die nockenwelle keine einlaufspuren -kratzer bekommen hat,das übersehen die jungs all zu gerne ,die bauen neue hidross ein dann läuft alles wieder bis es peng macht.

es ist sehr ungewöhnlich das die jungens bei mb beim einbau geppent haben ,ausschlissen kan man das aber nicht.

denn das wird dann ein richtig teueres vernügen.

wen du das schriftlich hast bist du auf der sichere seite wen nicht wird dann gesagt ja da kann jeder kommen.

gruß djidjo

Themenstarteram 7. Mai 2009 um 15:20

So nun hab ich auch alles Schriftlich.

Hat alles länger gedauert als geplant. Auf der "Rechnung" steht drauf das die Nockenwelle geprüft worden ist und 100% OK ist.

Auch der rest der Arbeiten ist fein säuberlich dokumentiert.

Das kommt nun zu den Restlichen Unterlagen und falls mal was sein sollte hab ich dann alles da.

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