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Garantie bei Rost in Regenrinne bei T5 von 2009 (mit Bild)???
Ich fahre seit 2 Jahren einen wunderschönen T5 Multivan United, 2.5 TDI mit 174 PS, BJ 2009. Als ich ihn jetzt fürs Überwintern fertig machen wollte und dabei zum ersten Mal von Hand das Dach poliert habe, musste ich feststellen, dass in beiden Regenrinnen der Rost blühte - Fotos im Anhang.
Dabei wurde das Dach von mir nie belastet, weder durch Dachträger, noch durch regelmäßiges Parken unter Bäumen, etc.
Die örtliche VW-Werkstatt prüfte den Schaden und meldete dann nach Rücksprache mit der VW-Zentrale zurück, dass die 3-jährige Lackgarantie schon lange abgelaufen sei und sie nichts machen könnten - auch nicht aus Kulanz.
Bin dann gestern bei 2 Lackierern gewesen - Kostenvoranschläge liegen zwischen 1000 - 3000 € für beide Seiten - und beide meinten, der Rost hätte sich von innen nach außen entwickelt, was sich auch zeigen würde, wenn einmal die Flexnaht aus der Regenrinne entfernt ist. Einer der Lackierereien führt auch für VW und Mercedes Lackgarantiearbeiten durch.
Falls der Rost tatsächlich von innen nach außen gewachsen ist, dann müsste hier eigentlich die 12-jährige Durchrostungsgarantie von VW greifen!
Meine Fragen:
Wie seht ihr die Chancen für die Durchsetzung der Garantieansprüche bei Durchrostung? Welche Möglichkeiten könnt ihr im Raum Wetzlar/Gießen empfehlen, den Rostschaden gut und zu einem fairen Preis - was wäre angemessen? - instand setzen zu lassen?
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11 Antworten
Hast du die lt. Garantiebedingungen i.d.R. vorgeschriebenen Korrosionsprüfungs-Services allesamt durchführen lassen? Wenn nein, kannst du nur noch um Kulanz betteln, ggf. auch direkt bei VWN, wenn der Händler sich weigert.
Wenn ja, hast du einen (Rechts-) Anspruch. Darauf solltest du die VW-Werkstatt vielleicht erst noch mal konkret hinweisen und die ggf. abschlägige Antwort notfalls schriftlich geben lassen. Damit kannst du dann zur Rechtsberatung gehen.
Vielleicht bekommst du es von einem deiner Lackierer schriftlich, dass es sich um Durchrostungen von innen handelt, ansonsten wirst du vielleicht einen Gutachter brauchen.
Danke fürs Feedback! Ich werde mal checken ob und wie häufig Korrosionsprüfungen durchgeführt werden sollten. Ich selbst habe keine durchführen lassen, da ich den T5 erst 2 Jahre fahre und in der Zeit zumindest im Rahmen des normalen service keine Prüfungen angefallen sind.
Der Händler hat es zuerst geprüft, dann zum Entscheid an VW Zentrale weitergeleitet, die dann wohl Nein gesagt hat. Daraufhin habe ich noch mal Kulanzantrag direkt an VW Zentrale gestellt mit dem Hinweis auf die erste Ablehnung und bekam noch mal die Antwort Nein, wegen zeitlicher Überschreitung der 3-jährigen Lackgarantie.
Ich denke ohne neue Belege, dass es sich sehr wahrscheinlich um einen Rostschaden von innen nach außen handelt - wie bei der 12-jährigen VW "Durchrostungsgarantie" gefordert - wird VW sich keinen cm bewegen.
Solch ein Nachweis ist jedoch wohl kaum zu erbringen, da VW mit ihrer Definition von "Durchrostung" eine Garantie vortäuscht, die in der Praxis wohl selten bis nie greift, da sie zum einen den Fall der Rostbildung von außen nach innen ausschließt und zudem verlangt, dass es sich dabei nachweisbar um Rost handeln muss, der in einem Hohlraum entstanden ist: "Eine Durchrostung ist eine Blechperforation an der Karosserie, die von der Innenseite (Hohlraum) zur Außenseite fortgeschritten ist." (Original von VW website)
Oder gibt es hier im Forum jemanden, der schon mal erfolgreich einen Garantieanspruch wegen Durchrostung bei VW durchgesetzt hat und der berichten kann, wie das in der Praxis laufen kann?
Diese Korrosionsprüfung ist Bestandteil des normalen Service bei vw und keine extra Prüfung die man beauftragen muss.
Daher wird es ohne Service Nachweise von VW wohl schwer hier Kulanz zu bekommen.
Service Nachweise sind vorhanden. Wenn die Korrosionsprüfungen automatisch enthalten sind, dann wurde sie auch regelmäßig durch geführt, da der service auch regelmäßig gemacht wurde.
Und warum sollte der Fahrzeuginnenraum KEIN Hohlraum sein? Frag doch mal unverbindlich einen Gutachter. VW hat nicht das Recht, eine Garantieleistung nach Gutdünken abzulehnen - du hast Rechtsanaprüche!
Ist etwas mühsam mit VW. Inzwischen habe ich einen Anruf von der VW Zentrale erhalten - Anruf kam als "Anonym" rein, was ich für ausgesprochen umprofessionell halte und beinahe gar nicht angenommen hätte - nur um mir mitzuteilen, dass sie leider nicht kulant sein könnten, weil die Fachabteilung gesagt hat, dass das kein Garantiefall wäre. Hat bei mir mehr Fragen als Antworten erzeugt, denn Kulanz ist natürlich eine freiwilige Leistung (d.h. im Garantiefall brauche ich keine Kulanz, da der Schaden ja dann durch die Garantie abgedeckt ist) und diese kann von einer autorisierten Stelle natürlich jederzeit - auch gegen interne Empfehlungen - geleistet werden.
Ergo: Ich werde den Schaden reparieren lassen - habe jetzt ein Angebot über 1000 Euro brutto für beide Seiten inkl. Dokumentation - und werde dann ggf. meinen Garantieanspruch einklagen.
Da hast du wohl schlechte Karten bei einem Schaden der durch fehlerhafte Lackierung verursacht wurde nach Ablauf der Lack Garantie.
Schon klar, dass die 3-jährige Lackgarantie hier nicht mehr greift. Wie oben schon mal geschrieben ist die Lackierei allerdings davon überzeugt, dass es sich um einen Durchrostungsschaden handelt, der nicht unter die Lackgarantie sondern unter die 12-jährige Durchrostungsgarantie fällt. Falls die Fotos nach Öffnung der Flexnaht belegen, dass es sich um Rost von innen nach außen handelt, dann wäre damit der Durchrstungsgarantiefall gegeben.
Achtung: Die Werkstatt muss ein sachgerechtes GUTACHTEN abgeben können - ansonsten sollte ein externer Gutachter dazu geholt werden.
Wenn Du(Sie) wirklich den Rechtsweg begehen willst(wollen), dann empfehle ich vorher ein Beweissicherungsverfahren per Gericht in Auftrag zu geben. Das kostet natürlich, aber es kommt dann ein unabhängiger, vereidigter u. vom Gericht bestellter Sachverständiger, an dessen Gutachten das Gericht kaum Zweifel hegen wird u. dann VW in der Beweisnot steht. Allein die Aussage, kein Garantiefall, reicht dann auch für VW nicht mehr.
Alles andere ist vergebliche Mühe, vorallem wenn der Schaden dann auch repariert ist. Das Gutachten oder die Aussagen von Dritten, auch möglicherweise sogenannter SV, sind frei vom Richter bewertbar u. regelmäßig werden diese nicht akzeptiert oder von der Gegenseite zerpflückt.
Vielleicht reicht es ja fürs Erste auch schon, VW ein (Anwalts-) Scheiben zukommen zu lassen, in dem die Maßnahme angekündigt wird, jedenfalls für den Fall, dass VW nicht umgehend selbst für eine sachgerechte Prüfung mit Erklärung sorgt. Mit kurz gesetzter Frist natürlich. Dann merken sie, dass es Ernst wird und die Werkstatt kann nicht mehr gerade mal so wisch-wisch-bla-bla machen, sondern sie müssen dann schon auch etwas "liefern", damit sie nicht hinterher vor ihrer eigenen Versicherung eins verbraten bekommen, weil sie ggf. ohne Sinn und Not einen Rechtsstreit zugelassen haben, den sie vielleicht auch noch vorhersehbar verlieren.