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Garantie Bremscheiben
Wer kennt die Garantie-Regelungen bzgl. Bremscheiben (Original Audi-Teile und Reperatur in Audi-Werkstatt)?
Ich habe jetzt innerhalb 13 Monaten die 3. Bremscheiben (hinten) an meinem A6 2,5 TDI Bj. 5/2001 montiert bekommen.
Die Bremscheiben waren jedesmal "unrund".
Der erste Austausch war nach ca. 2 Jahren okay, danach nach 7 Monaten und ca. 30000 km Fahrleistung mussten sie (incl. Beläge) getauscht werden. Das selbe jetzt noch einmal, nach "nur" 6 Monaten aber jedoch wiederum ca. 30.000 km Fahrleistung.
Es ist mir schon klar, daß ich eine hohe Fahrleistung habe, jedoch müssten die Bremscheiben doch wohl etwas länger als 6 Monate halten...?
Ein Austausch incl. Beläge beläuft sich auf ca. 254 €.
Welche Garantie oder Kulanzregelungen gibt es bei Audi für Bremsscheiben?
Micha
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10 Antworten
Hallo Micha
Auch ich habe Probleme mit den Bremschscheiben vorne. Die ersten haben 120.000km gehalten.(350€)
Nach nur 20.000km sind nun die zweiten unwucht.
Nach Info von meiner Werkstatt ist die Kulanz bei Bremsscheiben 6 Monate oder 10.000km.
Ich habe die zweiten Scheiben noch nicht wechseln lassen, da ich mit der oben genannten Regelung nicht einverstanden bin.
A6 Avant 2,5TDI EZ:1/2002
Gruß Elmar
Aus meiner Sicht müssen gerade die hinteren Bremsscheiben viel länger halten, da die ja nicht so belastet werden wie die vorderen. Vor allem wenn sie unwucht sind, am besten mal direkt bei Audi anrufen, da erreicht man am meisten damit.
MfG
Hannes
@ Elmar,
diese Info (6 Monate / 10.000 km) habe ich auch schon einmal irgendwo mal gehört.
Jetzt "stört" mich im Moment noch Dein geposteter Begriff "Kulanz".
Meinst Du damit "Garantie" oder tatsächlich nur "Kulanz", denn das ist ja ein riesengrpßer Unterschied.
Micha
@ Hannes,
bevor ich direkt bei anrufe, brauche ich einen Background für eine Argumentation. Deshalb zunächst mal meine Frage hier im Forum
@ alle
Ich habe über die Suchfunktion schon mehrere Postings bzgl. "unrunden" Bremsscheiben gefunden, es scheint anscheinend ein "Zuliefererproblem" zu sein.
Deshalb habe ich die Hoffnung, zunächst hier noch weitere Info bzgl. Garantie bzw. Kulanzregelungen zu finden, bevor ích mich mit Audi selbst auseinander setze.
Verschleißteile unterliegen keiner Garantie im verbrauchssinne, da heisst es reine Kulanz des Herstellers, und der sagt 6 Monate oder 10 000km.
Außer es ist ein Fehler aufgetreten aufgrund falscher montage > Händler in den A*** treten.
Oder ein Materialfehler, wie Bruch oder Risse, welche durch normale nutzung entstand und nicht durch gravierendes Heizen > hatten hier schon einige Beispiele dafür, oder siehe A8 Forum !
??? -was ist ganz genau der Definitive Unterschied zwischen Garantie und Kulanz ???
???Steve
Bei garantie MÜSSEN sie es zahlen, bei Kulanz KÖNNEN Sie es zahlen.
Hmmmm...
jetzt stehe ich schon wieder auf dem Schlauch. Wer gibt mir denn Kulanz, meine Werkstatt oder Audi selbst?
Ich bin ja mit meinen´"unrunden" Bremscheiben noch innerhalb der Kulanzzeit (6 Monate).
Nach dieser Interpretation ist ja Kulanz dann völlig überflüssig, weil sich der "Kulanz-Geber" (Werkstatt oder Audi selbst) ja aussuchen kann ob er sie gewährt, auch wenn man sich innerhalb dieser vorgegebenen "Kulanzzeiten" befindet.
Warum gibt es denn dann die Vorgabe:
6 Monate oder 10.000 km,
wenn sich dann der Kulanzgeber immer noch aussuchen kann, ob er Kosten übernimmt oder nicht...
Micha
Kann mir evtl. einer von Euich meine letzte Frage bzgl. Kulanz/Garantie beantworten?
Gruß
Micha
Zitat:
Original geschrieben von taxi a6
Kann mir evtl. einer von Euich meine letzte Frage bzgl. Kulanz/Garantie beantworten?
Gruß
Micha
Gewährleistung = gesetzlich verbrieftes 'Recht' auf Mängelfreiheit zum Zeitpunkt des Kaufs
-> 2 Jahre
-> davon in den ersten 6 Monaten: Beweislast dafür, dass der Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war: liegt beim Verkäufer (kann in der Praxis selten erbracht werden)
-> danach: Beweislast, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war: liegt beim Käufer (und somit praktisch fast nie erbringbar)
Garantie: eine Zusage vom Verkäufer oder Hersteller, in einer bestimmten von ihm definierten Zeitraum Mängel zu von ihm bestimmten Konditionen zu beseitigen. Wenn diese Zusage beworben wird ist meines Wissens auch ein Rechtsanspruch gegebn. Wenn allerdings der Hersteller/Verkäufer Verschleissteile davon ausnimmt und das bereits beim Kauf in den Bedingungen steht, ist das so in Ordnung und man hat Pech gehabt....
Kulanz = freiwillige Leistung eines Herstllers oder Händlers, einen Mangel auf dessen Kosten zu beseitigen - auch wenn kein Anspruch aus Gewährleistung oder Garantie besteht. Da diese Leistung freiwillig ist, kann der Hersteller/Händler die Bedingungen frei definieren und auch im Laufe der Zeit ändern.
Wenn die Vorgabe "6 Monate oder 10.000 km" in den *Garantiebedingungen* steht, dann kann es sich der Garantiergeber NICHT aussuchen. Wenn es aber eine (dann fast immer interne) Kulanzvorgabe ist, dann MUSS er sich nicht immer danach richten. Eine interne Kulanzregelung, die Audi mal festlegt, begründet keinen Rechtsanspruch für Kunden - auch nicht, wenn diese Regelung dem Händler kommuniziert wird.
Kulanz kann meiner Meinung nach sowohl ein Hersteller als auch ein Händler geben. In der Praxis läuft es wohl meistens so, dass der Händler einen Kulanzarntrag beim Hersteller stellt (wenn nicht bereits eine interne Anweisung des Herstellers beim Händler vorliegt, nach der in bestimmten Fällen auch ohne Rückfrage Kulanz durch den Herstller gewährt wird) und der Hersteller dann entscheidet.
Ein Händler wird meist etwas auf Kulanz machen, wenn der Hersteller nciht einspringt und der Händler den Kunden als 'haltenswert' (und die Kulanzaktion als dafür förderlich/notwendig) ansieht. Aufgrund der knappen Margen wohl eher selten und meist auf den Abreitslohn beschränkt (der Lehrling kanns ja mal machen, wenn er Leerlauf hat... ;-) )
Ich hatte bei meinem A6 (4F) auch nach etwa 20 TKM neue Bremsscheiben & Beläge hinten auf Kulanz bekommen. Wobei es auch Grantie/Gewährleistung hätte sein können. War mir aber egal.
Grund war lt. Händler, dass die elektrische Parkbremse wohl ab Werk falsch eingestellt war (oder zum Verstellen neigt) und somit die Bremsscheiben schneller als normal verschlissen waren.
Gruß,
6502
Bei einer Fahrleistung von 60.000pa, sprich einer Reklamation nach 30.000 hast Du schlechte Karten.
Da der Fehler öfter Auftritt kannst Du eigentlich nur aus dieser Historie Deine Werkstatt ansprechen. Am besten Du suchst Dir im Netz (hier) noch andere Leute die ähnliche Probleme haben.
Mit diesen Schilderungen kann man evtl. bei der Werkstatt etwas erreichen.
Aber Aufgrund der Fahrleistung ist ein Nachweis eines Materialfehlers nicht einfach. Hat Dein Name TaxiA6 auch diese Bedeutung ?
So mancher braucht alle 10.000 neue Reifen, andere erst nach 60.000. Bremsen nutzen sich auch sehr unterschiedlich ab.
Unstrittig ist das die Scheiben, vor allem Hinten, eigentlich länger halten als 60.000km