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garantie fall ja oder nein
hallo ich habe mir einen golf 4 von vw gekauft am 6.6.2011
und seit dem habe ich auch probleme mit dem öl verlust
ich war heute da das sie es genau nach gucken und es wurde ein der simmering an der kurbelwelle festgestellt, einmal getriebe dichtung (masse) und öl wannen dichtung sind kaput undicht
nun meine frage gehört ds noch zur garatine oder muss ich das selber alles zahlen oder zahlen die einen teil und ich einen teil
bitte um schnelle antwort
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von golf 1j
wenns mal nur die wäre wie ich oben schon geschrieben habe ist es der simmerring an der kurbelwelle
die ölwannen dichtung und die getriebe dichtung bzw die dicht masse
was würde mich sowas überhaupt alles kosten kennt sich damit jemand aus
Bei deinem wirren Satzbau (kommt durch der Vermeidung von Satzzeichen sowie der Groß-/Kleinschreibung) ist es schon recht schwierig zu verstehen, was du denn nun genau meinst. Mir wird das aber jetzt auch zu anstrengend.
Du hast alle notwendigen Infos. Lies dir alles durch und denk' an die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Schönen Gruß
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24 Antworten
Geh hin und frag. Kommt drauf an was in deiner Garantie steht.
das ist ja das problem bei mir im vertag steht halt irgenwie nichts mit garantie drin und der verkäufer hat dazu auch nichts gesagt was da in der garantie drin ist
ja und die meinten weil ich schon etwas viel in der zeit gefahren bin müsste ich da was zu bezahlen aber ich weiß halt nicht wieviel aber ich sehe das nicht so recht ein das ich da was zu bezahle
Das scheint auf Teilkulanz hinaus zu laufen.
Du müßtest nachweisen, das diese Probleme schon seit dem Kauf waren, vlt hättest Du dann bessere Chancen, das Vw das evtl voll übernimmt.
Hängt noch wie gesagt davon ab, was unter anderem im Vertrag steht
Gruß Roger
Zitat:
Original geschrieben von golf 1j
hallo ich habe mir einen golf 4 von vw gekauft am 6.6.2011
und seit dem habe ich auch probleme mit dem öl verlust
...
nun meine frage gehört ds noch zur garatine oder muss ich das selber alles zahlen oder zahlen die einen teil und ich einen teil
...
Bin ich schnell genug?
Zum Thema:
Mit der Garantie sollte das zunächst einmal nichts zu tun haben. Denn nach 4 Monaten kann man, je nachdem, wie das an den Ölverluststellen aussieht, davon ausgehen, dass dieses Problem schon bei der Übergabe vorhanden war und es nur nicht gesehen wurde oder eben "kaschiert" worden war (z. B. durch eine vorherige Reinigung).
Der Gesetzgeber hat bei Geschäften mit Händlern (ich hoffe, du hast den Wagen auch direkt vom Händler als Eigentümer gekauft und nicht nur als ein durch ihn vermitteltes Fahrzeug einer Privatperson!) sogar festgeschrieben, dass Schäden, die im ersten halben Jahr am Kaufdatum auftreten, so zu behandeln sind, als wenn sie schon bei der Übergabe existierten. D. h. der Händler müsste nun, um aus der Gewährleistungspflicht heraus zu kommen, versuchen dir nachzuweisen, dass dieser Schaden bei der Übergabe nicht vorhanden war. Das wird er aber wohl kaum können.
Also muss er nachbessern, d. h. den Mangel am mängelfrei verkauften Fahrzeug auf seine eigenen Kosten beseitigen. Dazu musst du ihm Gelegenheit geben, d. h. du oder jemand anderes darfst nicht schon daran herumgewerkelt haben. Wenn das der Fall ist, kann sich der Händler mit dem Hinweis darauf, dass das die Sache nur schlimmer gemacht hat, zurückziehen und du wirst nachweispflichtig, dass das nicht der Fall ist, um ihn wieder zur Nachbesserung auffordern zu können.
Mit dem Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht solltest du auch jeden Versuch von ihm abbügeln, diesen Schaden irgendwie der Gebrauchtwagengarantie aufs Auge zu drücken, um selbst Geld zu sparen. Ich glaube aber auch nicht, dass die so eine Undichtigkeit überhaupt als Garantiefall umfasst. Meist sind dort nur die großen Baugruppen wie Motor und Getriebe versichert und das auch nur bei einem echten Kollaps, nicht bei kleinen Alterungserscheinungen oder gar Verschleißteilen.
Und noch einmal, weil es wichtig ist: Das alles gilt nur, wenn du den Wagen direkt vom Händler als Eigentümer des Wagens gekauft hast. Hat er den Wagen "in Kommission" oder "im Auftrag" für eine Privatperson verkauft (gerne werden dann ein Angestellter oder ein Familienmitglied genommen), gilt die Regelung mit der gesetzlichen Gewährleistung nicht! Meist wird dann im Kaufvertrag auch noch ausdrücklich jegliche Gewährleistung ausgeschlossen (nur Privatpersonen dürfen das!) und damit hast du dann ganz schlechte Karten, Ansprüche durchzusetzen.
Gut, der Händler darf dir dann als "Fachmann" auch nicht wissentlich jeden Schrott verkaufen, aber da sind die Grenzen nicht so eindeutig, d. h. es wird deutlich komplizierter und fallabhängig (-> Gericht!).
Schönen Gruß
garantie ist schon seit jahrzehnten abgelaufen...
man sollte sich mal gedanken machen wo der unterschied zwischen garantie (die hat ein 4er golf heutztage NIE) und gewährleistung ist!
was heist Teilkulanz was bzw wieviel muss ich dazu bezahlen
allso ich wäre bereit die teile zubezahlen aber mehr auch nicht die arbeits zeit zahle ich nicht
im vertag steht leider nichts von wegen garantie leider
Zitat:
Original geschrieben von golf 1j
im vertag steht leider nichts von wegen garantie leider
du HAST KEINE GARANTIE! garantie gibts vom HERSTELLER, also wen du ein auto NEU kaufst. desweiteren ist eine garantie im gegensatz zur gewährleistung eine FREIWILLIGE sache des HERSTELLERS!
Die sogenannte Gebrauchtwagen-Garantie, die eigentlich auch nichts anderes ist, als eine für einen Aufpreis abgeschlossene Reparatur-Versicherung, muss man schon ausdrücklich und mit einem eigenen Formular, das eigentlich alle Händler haben und meist schon von sich aus anbieten, abschließen.
Ansonsten ist eine Garantie immer eine freiwillige Leistung z. B. des Herstellers. Aber die von VW ist, wie onkel-howdy ja auch schon schrieb, schon längst abgelaufen und der Händler gibt dir gewiss keine kostenlose Garantie auf irgend etwas.
Schönen Gruß
zu onkel-howdy erstens habe ich den golf 4 wie oben schon gesagt erst am 6.6.2011 bei vw gekauft und die haben mir eine gebraucht wagen garantie geben .
zu unbrakeable erst war es ja nur die dichtung von der ölablass schraube da war zwei tage später nach kauf datum dann wars zwei drei tage gut und fing wieder an und immer so weiter aber jetzt schauen die erst richtig nach und und habens heute auch erst genau fest gestellt wo es her kommt
wie die garantie ist ab gelauf der verkaufer hat mir gesagt da gibts ein jahr gebraucht wagen garantie
und nein ich habe auch kein extra forumla unterschieben
Wenn es also nur diese blöde Dichtung (an der Schraube) ist, dann werden die die doch wohl schnell und unbürokratisch (Vorschrift: mitsamt der Schraube) austauschen ...
Lass die das mal machen. Denn wenn es da ein Problem z. B. mit dem Gewinde gibt, das gerne schon mal rund gedreht wird, können sie das auch selbst und auf eigene Kosten ausbaden.
Schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von golf 1j
wie die garantie ist ab gelauf der verkaufer hat mir gesagt da gibts ein jahr gebraucht wagen garantie
und nein ich habe auch kein extra forumla unterschieben
Dann war die Gebrauchtwagen-Garantie eben Teil des Kaufvertrags. Jedenfalls hast du die mit deiner Unterschrift mit abgeschlossen - und der Verkäufer auch. Aber wie gesagt: Meist umfasst die nur kapitale Schäden einiger weniger großen Baugruppen (Motor oder Getriebe). Den ganzen möglichen Kleinkram umfasst die eher nicht.
Aber die Bedingungen solltest du dir spätestens jetzt endlich mal durchlesen. Sonst können die dir ja erzählen, was sie wollen!
Schönen Gruß
wenns mal nur die wäre wie ich oben schon geschrieben habe ist es der simmerring an der kurbelwelle
die ölwannen dichtung und die getriebe dichtung bzw die dicht masse
was würde mich sowas überhaupt alles kosten kennt sich damit jemand aus
würde ja gerne mal machen das durchlessen nur es steht halt nirgens im kaufvertarg