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Garantie Frage Sachmängelhaftung Verkäufer

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 4. Januar 2010 um 21:18

Hallo miteinander!

 

Ich habe meinen Dicken 11/2009 gekauft und habe die Car Life Pro Garantie oder wie die heisst.

In dieser garantie werden Arbeitskosten zu 100% und Material zu 40% übernommen! Da das Auto >100tkm hat.

 

Nun habe ich ein paar Dinge wo ich reparieren lassen will. Nun überlege ich wie es ist wegen der Sachmängelhaftung des Verkäufers.

Er ist innerhalb der ersten 6 Monate verpflichtet, die Materialkosten zu 100% zu bezahlen (stimmt das?).

 

Reparaturen :

 

- Tankdeckel Stellmotor quietscht ab und zu

- Parksensor vorne eventuell defekt (piepst dauerhaft)

- Injektoren auslesen/tauschen

- Rost schweller überprüfen und beseitigen

 

 

Hoffe jemand kann mich gut beraten, danke

 

BUG77

 

 

 

 

Ähnliche Themen
10 Antworten
am 4. Januar 2010 um 21:46

Zitat:

Original geschrieben von BUG77

Hallo miteinander!

Ich habe meinen Dicken 11/2009 gekauft und habe die Car Life Pro Garantie oder wie die heisst.

In dieser garantie werden Arbeitskosten zu 100% und Material zu 40% übernommen! Da das Auto >100tkm hat.

Nun habe ich ein paar Dinge wo ich reparieren lassen will. Nun überlege ich wie es ist wegen der Sachmängelhaftung des Verkäufers.

Er ist innerhalb der ersten 6 Monate verpflichtet, die Materialkosten zu 100% zu bezahlen (stimmt das?).

Reparaturen :

- Tankdeckel Stellmotor quietscht ab und zu

- Parksensor vorne eventuell defekt (piepst dauerhaft)

- Injektoren auslesen/tauschen

- Rost schweller überprüfen und beseitigen

 

Hoffe jemand kann mich gut beraten, danke

BUG77

Punkt 2 unterliegt der Sachmangelhaftung da tatsächlich ein Defekt vorliegt

Punkt 1 ist kein Defekt, unterliegt also der Kulanz des Händlers

Punkt 3 bedeutet auslesen lassen und bei erreichter Verschleißgrenze einen Sachmangel anzeigen und auf Nachbesserung bestehen

Punkt 4 siehe Punkt 3

insgesamt: hast du das nicht etwas verwechselt? eigentlich ist der VK innert den ersten 6 monaten verpflichtet dir nachzuweisen, daß der mangel zum zeitpunkt des verkaufs noch nicht bestand. sprich: die nachweispflicht hat er!

du sprichst aber ja schon das procedere nach der nachweispflicht an, und da siehe obigen post!

Themenstarteram 4. Januar 2010 um 22:02

ohja stimmt, so wars.

 

also muss ich nur sagen diese probleme waren von anfang an dann muss er mir erstmal beweisen das es nicht war oder?

Dies nachzuweißen wird dann unmöglich sein.

 

Danke.

Sorry BUG77, aber ich bin ganz ehrlich! Ich habe keine Lust, den ganzen Sermon zum Thema "Beweislastumkehr, Sachmängelhaftung, Garantie, Kulanz, etc. " wieder zu schreiben!!!

Benutze DU doch bitte einfach die Suchfunktion!!!

am 4. Januar 2010 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von BUG77

ohja stimmt, so wars.

also muss ich nur sagen diese probleme waren von anfang an dann muss er mir erstmal beweisen das es nicht war oder?

Dies nachzuweißen wird dann unmöglich sein.

Danke.

Bei tatsächlich vorliegenden Mängeln korrekt. Aber da hast du bisher ja nur einen (der eventuell gar keiner ist sondern nur Schneeschmutz).

Quietschen ist als Mangel bei Audi neuerdings ausgenommen und der Rest ist ja bisher noch gar nicht untersucht sondern resultiert ja auf deinerseits aufgrund einiger Themen hier vermutete eventuell entstehende Probleme.

Die Injektoren sind ja noch nichtmal ausgelesen, von bestehenden Problemen schreibst du nichts. Gleiches gilt für eventuell vielleicht womöglich vorhandene bisher nicht festgestellter oder entdeckter Rostflecken.

Welchem Mangel willst du anzeigen ? Das eventuell vielleicht womöglich weil man hat ja was gelesen irgendwo irgendwas sein könnte ?

ja da hat lifelite definitiv recht und nimmt wohl genau die argumentation des meisters vorweg.

auf verdacht hin, kann man sevbstverständlich nicht hingehen und dem AH alles vor die füße werfen und rumpoltern. solange nicht wirklich etwas an mängeln vorhanden ist, ist das recht unfair und wird sicherlicht nicht gleich wieder vergessen falls dann doch mal was anliegt.

zur kulnaz nur soviel: audi zahlt hin und wieder schon, aber es muß definitiv ein lückenloses scheckheft vorgelegt werden können. ab einem alter von 4 jahren und ab 120-130'km wird die sache immer schwieriger resp. der eigenanteil steigt.

die von dir angebrachten punkte kannst du in der tat über die SuFu rauslassen, aber kontrolliere bitte erst einmal, ob es dich betrifft, sonst machst du dich nur lächerlich und unglaubwürdig beim :)

alles klaro?

unterm strich zahlst du die diagnose bzw fehlersuche,sollte etwas gefunden werden,dann müsste der händler erst bezahlen.

die fehlersuche zahlt er natürlich nicht.

reine vermutungen helfen nicht,fehlerspeicher auslesen oder die injektoren auslesen musst schohn du bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von ladadens

unterm strich zahlst du die diagnose bzw fehlersuche,sollte etwas gefunden werden,dann müsste der händler erst bezahlen.

die fehlersuche zahlt er natürlich nicht.

reine vermutungen helfen nicht,fehlerspeicher auslesen oder die injektoren auslesen musst schohn du bezahlen.

Genau, es handelt sich nämlich um einen "GEBRAUCHT"-Wagen!

Die Garantien und die Sachmängelhaftung sind nicht dazu gedacht aus einem relativ günstigen Gebrauchtwagen einen Neuwagen zu basteln, sondern im wirklichen Defektfall das Risiko für den Käufer zu begrenzen.

Zitat:

Original geschrieben von A6quattro

Zitat:

Original geschrieben von ladadens

unterm strich zahlst du die diagnose bzw fehlersuche,sollte etwas gefunden werden,dann müsste der händler erst bezahlen.

die fehlersuche zahlt er natürlich nicht.

reine vermutungen helfen nicht,fehlerspeicher auslesen oder die injektoren auslesen musst schohn du bezahlen.

Genau, es handelt sich nämlich um einen "GEBRAUCHT"-Wagen!

Die Garantien und die Sachmängelhaftung sind nicht dazu gedacht aus einem relativ günstigen Gebrauchtwagen einen Neuwagen zu basteln, sondern im wirklichen Defektfall das Risiko für den Käufer zu begrenzen.

:confused::confused::confused:

du weißt aber schon, was dir ein händler alles so als gebrauchtwagen auftischt bzw. darunter versteht. wenn du mit der gleichen argumentation bei ihm deinen wagen verkaufen wirst, kommst du damit nicht durch, was er bei deinem alles fand. da ist dann alles auf einmal gaaaaaanz wichtig und muß in die preiskalkulation mit eingerechnet werden. beim vk hat er dann vergessen, daß da mal was war... allerdings muß ich dir recht geben, daß daraus kein neuwagen werden kann.

aber nun lassen wir ihn erst mal alles durchlesen und er soll wirklich sehen, ob es ihn betrifft. dann kann er immer noch zum :) und die injektoren etc. auslesen lassen. wie es geht weiß er nun. wieviel es kostet ==> SuFu

:confused::confused::confused:

du weißt aber schon, was dir ein händler alles so als gebrauchtwagen auftischt bzw. darunter versteht. wenn du mit der gleichen argumentation bei ihm deinen wagen verkaufen wirst, kommst du damit nicht durch, was er bei deinem alles fand. da ist dann alles auf einmal gaaaaaanz wichtig und muß in die preiskalkulation mit eingerechnet werden. beim vk hat er dann vergessen, daß da mal was war... allerdings muß ich dir recht geben, daß daraus kein neuwagen werden kann.

 

Hast ja recht, kenne ich leider zu gut, beim Verkauf muss man sich manchmal sogar für schlecht durchgeführte Nachlakierungen beim Neuwagen im Werk rechtfertigen......

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