1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Garantie-Frage...

Garantie-Frage...

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 11:49

hallo zusammen,

mein händler sagte, dass die garantie mit auslieferung aus dem werk beginnt zu laufen und nicht ab erstzulassung. ich begreife das einfach nicht. mal angenommen, das auto steht nach werksauslieferung ein jahr beim händler rum und wird es dann verkauft. hat dann der kunde nur noch 1 jahr garantie???

die vw-hotline hat dies bestätigt. was sagt ihr dazu?

daniel

Ähnliche Themen
22 Antworten

Das ist normal und war schon immer so , also nix neues oder schlimms.....

Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von Crash-Kit

Das ist normal und war schon immer so , also nix neues oder schlimms.....

na dann. sicherlich legitim für vw, aber irgendwie meines erachtens unlogisch.

Zitat:

Original geschrieben von daniellll

na dann. sicherlich legitim für vw, aber irgendwie meines erachtens unlogisch.

Das ist wirklich normal. Aus diesem Grund bieten dir manche VW Händler auch die verlängerte Garantie (+2 Jahre) vergünstigt an.

Zumindest hat ein Freund von mir, der sich einen Golf V beim Händler gekauft hat 150€ statt circa 240€ für 2 Jahre zusätzliche Garantieleistung bezahlt.

Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 12:22

aha, ok.

was haltet ihr von einer anschlussgarantie, die man abschließen kann. ich bin noch in der garantie, und man hat mir die möglichkeit gegeben, meine garantie zu verlängern. wie werden die kosten etwa sein und ist es sinnvoll?

lg daniel

Ich denke da muss man differenzieren....

Zitat:

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom Januar (2005) gelten unbenutzte Autos auch nach einer Tages- oder Kurzzulassung noch als Neuwagen.

Wenn der Wagen z.B. ein Jahr beim Händler gestanden hat beginnt die Garantie/Gewährleistung ab dem Tag an dem Käufer das Fahrzeug übernimmt (Zulassung).

Wäre ja noch schöner wenn man auf einen "Ladenhüter" keine Garantie mehr bekäme.

Gruß

EX_Alfisti.....der eigentlich eine Pause machen wollte ;)

Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 12:40

@EX_147er_Fahrer

mein golf verließ das werk am 24.12.03, wurde allerdings erst im märz 04 zugelassen (also verkauft). daher dachte ich bisher immer, ich hätte garantie bis märz 06. wohl aber ein irrtum.

dh

Laut dem Urteil und dem was ich bisher im Netz finden konnte ist das auch so.

Solange das Fahrzeug unbenutzt (kein Vorführwagen ect.) beim Händler steht gilt es als Neuwagen und somit hast du laut Gesetzgeber noch bis März 06 Garantie.

Mein Bruder hat sich vor ca. 4 Jahren einen Stilo gekauft (Tageszulassung, Fahrzeug stand ca. 4 Monate beim Händler) und die Garantie begann ab dem Tag wo der Wagen auf IHN zugelassen wurde.

am 17. Oktober 2005 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von EX_147er_Fahrer

Mein Bruder hat sich vor ca. 4 Jahren einen Stilo gekauft (Tageszulassung, Fahrzeug stand ca. 4 Monate beim Händler) und die Garantie begann ab dem Tag wo der Wagen auf IHN zugelassen wurde.

Und das ist wirklich so?

Schwiegermutter hat sich beim FIAT-Händler auch einen Wagen mit Tgaeszulassung gekauft und der Händler ist der meinung, dass die garantie mit Beginn der Tageszulassung beginnt. in diesem fall immerhin 5 Monate.

am 17. Oktober 2005 um 12:53

Re: Garantie-Frage...

 

Zitat:

Original geschrieben von daniellll

hallo zusammen,

mein händler sagte, dass die garantie mit auslieferung aus dem werk beginnt zu laufen und nicht ab erstzulassung. ich begreife das einfach nicht. mal angenommen, das auto steht nach werksauslieferung ein jahr beim händler rum und wird es dann verkauft. hat dann der kunde nur noch 1 jahr garantie???

die vw-hotline hat dies bestätigt. was sagt ihr dazu?

daniel

Wenn VW das so handhabt ... selber schuld, wer so was kauft.

am 17. Oktober 2005 um 13:04

Zitat:

Original geschrieben von SteffenKosiol

Das ist wirklich normal.

Ja bei VW ist das vielleicht normal - beim Rest der Welt nicht!

Beginn der Garantiezeit beginnt - normalerweise - immer

erst ab Kaufdatum (deshalb sagt einem die nette Kassiererin

beim Saturn ja auch immer "Kassenbon dient als Garantiebeleg"

;))

Zitat:

Aus diesem Grund bieten dir manche VW Händler auch die verlängerte Garantie (+2 Jahre) vergünstigt an.

Zumindest hat ein Freund von mir, der sich einen Golf V beim Händler gekauft hat 150€ statt circa 240€ für 2 Jahre zusätzliche Garantieleistung bezahlt.

*PLONK*

Garantieverlängerung MIT SELBSTBETEILUNG (siehe Kleingedrucktes) - so was gibt es auch nur bei VW!

Entweder habe ich Garantie oder nicht! Aber doch nicht

mit Vorbehalten, Selbstbeteiligungen! *Kopfschüttel*

Der Laden wird immer abentuerlicher ... :D

Wie gesagt, ich seh das bei VW nur noch mit Glagenhumor.

Anders ist der Laden nicht mehr zu ertragen.

@ Ferrarirosso

Also bei meinem Bruder war es so da bin ich mir ganz sicher und in dem Fall von danielll ist es ja noch eindeutiger.

@danielll

Das Fahrzeug wurde im März das erste mal zugelassen und damit hast du bis März 06 Garantie bzw. Gewährleistung heisst es ja bei VW.

Wüsste nicht warum ein Fahrzeug was beim Händler steht und nicht bewegt wird kaputt gehen sollte/könnte ?!?!

Mein Auto stand auch 2 Wochen in WOB rum bis ihn abgeholt habe und trotzdem gilt die Garantie erst ab dem Tag der 1.ten Zulassung und nicht ab dem Tag wo es in dem Turm gestellt wurde ;)

@wobber

VW möchte das vielleicht so handhaben und erzählen das den Leuten.

Aber das VW sich einfach so gegen geltendes Recht stellen kann ist mir auch neu.

Das mit dem Kaufbeleg ist übrigens ein guter Vergleich !!

Wenn ich mir einen Fernseher kaufe beginnt die Garantie ab dem Kaufdatum und nicht wann er das Werk verlassen hat.

am 17. Oktober 2005 um 13:14

@EX_147er_Fahrer:

Hätte ich auch gesagt bzw. gedacht, dass VW das so handhabt.

Ist schließlich üblich.

Allerdings wenn die Hotline was anderes sagt ...

Vielleicht hat auch dort der neue Sparkurs eingeschlagen?!?

Wer weiß ...

Das neue VW Motto lautet doch:

Und spart und spart und spart ...

(frei nach einer VW-Werbung, als noch Qualität ganz oben

stand)

am 17. Oktober 2005 um 13:16

Also das kann ich mir nicht vorstellen!

Wenn ich X ein Gerät kaufe (DVD-Player oder so) habe ich ja auch min. 1 Jahr Garantie. Da ist mir doch egal wann dieses Ding produziert wurde.

Vielleicht ist DE und CH da auch anders, aber ich habe sicher 2 Jahre Garantie ab Erstzulassung!

Wenn du dir ein RE IMPORT Kauftst und der in DK z.B.: 1 Jahr stand hast du in D nur noch das 1 Jahr

z.B.: SEAT oder so

Deine Antwort
Ähnliche Themen