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Garantie, Gewährleistung, Mobilitätsxxx ...

Audi
Themenstarteram 17. November 2006 um 21:28

Hallo zusammen,

jetzt ist es bald soweit und ich spiele mit dem Gedanken mir direkt nach der Zulassung die Garantieverlängerung (24 auf 48 Monate?) zu holen.

Habt ihr ne schöne abgrenzung zwischen

- Gewährleistung

- Garantie

- Garantieverlängerung

- Mobilitätsgarantie

- Garantieversicherung

??

Ich habe so ne grobe Ahnung - aber naja; nur grob...

Wie sieht das eigentlich bei geplanten Werkstattaufenthalten mit nem Mietwagen aus?? Ist das in einem der Sachen oben drinne oder muss man das auch irgendwie kaufen?

Was würdet Ihr denn Empfehlen, was man sich so leisten sollte.

Ich hab den Dicken (2.0TDI) privat gekauftund würde es trotzdem gerne stressfrei und berechenbar angehen...

Gruß,

ghostdog

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21 Antworten

Hallo,

ne wirklich genau Abgrenzung kann man eigentlich nicht machen.

1. Gewährleistung:

Lt. Gesetzgeber 24 Monate. Allerdings ab Monat 7 Beweislastumkehr, d. h. der Kunde ist in der Nachweispflicht das der Defekt / Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrenübergang (Kauf) aufgetreten ist. Ist immer sehr schwierig das nachzuweisen. Und ich habe die Erfahrung gemacht das sich die meisten Rechtsanwälte mit dem Thema zu wenig auskennen. Aber wenn wirklich ein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde fast alle Rechte und ist fast immer auf der sicheren Seite.

2. Garantie:

Freiwillige Leistung eines jeden Herstellers. Kann in seinen Garantiebedingungen alles mögliche aufnehmen oder ausschliessen...

Also relativ schwammig...

3. Garantieverlängerung:

siehe Punkt 2

4. + 5.:

Kann ich wenig zu sagen. Aber bezieht sich sicherlich auch mehr auf Punkt 2.

 

Gruß Marco

Hallo,

gibt es bei der Garantieverlängerung eigentlich auch eine Selbstbeteiligung an der Reparatur oder den Ersatzteil, oder wird alles komplett übernohmen?

Gruß

serres

am 18. November 2006 um 16:00

Das hängt davon ab, was es ist.

Also dann mal los:

Lohnkosten werden zu 100% übernommen und dann Material

bis 50tkm Erstattung von 100%

bis 60tkm Erstattung von 90%

bis 70tkm Erstattung von 80% usw....

bis >100tkm Erstattung von 40%

bei >200tkm zusätzlich Erstattung von max. 2000€ pro Schadensfall

Nicht versichert sind:

- Verschleißteile

- Wartung

- Glas-/ Scheinwerfergehäuse

- Cabrioverdeck

- alle Rahmen und Karrosserieteile

- Windgeräusche, Quietschen, etc... (<= !!!)

- Radio, Navi, CD-Wechsler, etc.

- Auspuff bzw. Abgassystem

- Fremdschäden

- Schäden durch Tuning bzw. Chiptuning

- Korrossionsschäden, Undichtigkeiten, Lackschäden

- Beleuchtung innen wie außen

- Folgeschäden an anderen Nichtversicherten Teilen durch den ursächlichen Schaden

- Kupplungsscheibe (der Rest der Kupplung schon)

- Bremsbeläge, -trommel, -scheiben, -kötze, Reifen, wuchten, Federn, Luftfedern, Stoßdämpfer, Luftfederdämpfer

Versichert ist:

alles andere, das in der Versicherungszeit nicht mehr funktionstüchtig ist.

Beispiel aus eigener Erfahrung: Lichtmaschine, Motorsteuergerät, Schiebedach, Getriebe, Einspritzsystem

 

Reicht die Info oder gibts zu einzelnen Punkten noch Fragen? Habe bei den Ausschlüssen nicht alle Sachen detailliert beschrieben, da steht ne halbe Seite Text, das war mir zuviel zu tippen :)

 

Ich habe sie abgeschlossen, da ich mit meiner letzten sehr gute Erfahrungen gemacht habe und die paar Euros auf jeden Fall gut investiert sehe. Trotz der ganzen Ausschlüsse wurden alle meine Schäden bisher immer entweder von der Versicherung übernommen oder durch andere Gewährleistungen (bzgl. Korrosion z.B.) übernommen.

... ich finde , das war auch so schon recht fleißig ... *APPLAUS!*

Speichere das sicherheithalber mal ab , das Thema kommt sicher noch öfters und mit der Suchfunktion ist das ja hier so eine Sache.

Zum Thema Ersatzwagen : da gibt es etwas mit : bei nicht mobilem Fahrzeug wird ein gleichwertiger Ersatzwagen aus dem Pool des :) gestellt , nötigenfalls auch durch Anmietung von diesem zu besorgen . Das machen die nur nicht so gerne publik .

Wobei mir es egal ist ; wenn ich etwas fahrbares bekomme was obendrein noch warm und wasserdicht ist , bin ich damit zufrieden.

Wißt ihr auch was die Garantieverlängerung kostet? Wann muss sie spätestens abgeschlossen werden? Bei der Zulassung oder gleich dananch?

Gruß A6freak

Wenn du die Garantieverlängerung beim Kauf abschließt ist sie günstiger als beim nachträglichen Abschluss. Prinzipiell solltest du die Garantieverlängerung während der Garantiezeit abschließen.

Gruß

PowerMike

Zitat:

Original geschrieben von Marco_A6_Avant

1. Gewährleistung:

Lt. Gesetzgeber 24 Monate. Allerdings ab Monat 7 Beweislastumkehr, d. h. der Kunde ist in der Nachweispflicht das der Defekt / Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrenübergang (Kauf) aufgetreten ist. Ist immer sehr schwierig das nachzuweisen. Und ich habe die Erfahrung gemacht das sich die meisten Rechtsanwälte mit dem Thema zu wenig auskennen. Aber wenn wirklich ein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Kunde fast alle Rechte und ist fast immer auf der sicheren Seite.

Nur teilweise richtig. Beweislastumkehr gilt nur die ersten 6 Monate. Danach muss der Kunde nachweisen, dass der Defekt bei Übergabe bestanden hat.

am 18. November 2006 um 22:37

Kosten sind je nach Motorisierung und Modell verschieden. Auf der Audi-HP gibts einen Rechner dafür, weiß aber nicht mehr wo genau. Muss irgendwo unter Finanzdienstleistungen oder so sein.

Ich habe für zwei Jahre 472,50€ gezahlt, habe sie aber inkl. dem Rabatt bekommen, weil ich diese gleich am Tage der Auslieferung abgeschlossen habe.

die garantieverlängerung soll im nächsten Jahr z.b für 3.0tdi statt wie bisher 525€ nun 591€ kosten und es soll noch einige bedingungen geändert sein.

Hallo,

ich wollte die auch abschliessen und für A6 2,4 benziner 06.2004 sollte ich fast 600€ bezahlen.

Mann hat mir aber gesagt dass ich noch das 3 Jahr abwarten soll wegen Kulanzanschpruchen.

Ich werde die Garantie dann kaufen (gute Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht).

Die Garantie tritt in Kraft erst in 3 Monaten nach Abschlussdatum.

Zitat:

Original geschrieben von tan24

die garantieverlängerung soll im nächsten Jahr z.b für 3.0tdi statt wie bisher 525€ nun 591€ kosten und es soll noch einige bedingungen geändert sein.

Sind das Bruttopreise? Die Versicherungssteuererhöhung allein erklärt diese Steigerung nicht.

Weisst Du im Detail, was sich ändern soll? Wäre ja evtl ein Grund, dem :) morgen noch einen Besuch abzustatten.

Grüße,

Bei mir war Bruttopreis.

Hab mal kurz bei Audi recherchiert: Laut Preisliste ab 1.1.07 gilt (je inkl. Versicherungssteuer):

4-Zyl. Modelle 459,- für 3. und 4. Jahr

6-Zyl. Modelle 527,- für 3. und 4. Jahr

Grüße,

M1972

ob sich noch was ändert weiss ich nicht, aber in diesem Jahr kannst du noch sparren.

Biliger wids in Neuem Jahr nicht :)

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