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Garantie / Gewährleistung

Themenstarteram 3. September 2010 um 20:26

Hi. Ich wollte hier mal etwas loswerden was mir in den letzten tagen passiert. Vielleicht mag sich der eine oder Andre daraus etwas ableiten...

Vor Knapp 2 Monaten hatte ich einen unverschuldteten Unfall bei dem Mein schöner Audi 80 zerstört wurde. (schönen Gruss an die scheiss HUK die sich wochenlang nicht gemeldet hat)...

Nach einer Woche suchen hatte ich einen 97er passat gefunden, der zwar einen kotflügelschaden hatte aber laut TÜV Gebrauchtwagencheck von unten einwandfrei war und nur 78000 km auf der Uhr hatte..Auch im Lack usw war er top.. Währennd der Probefahrt ruckelte er leicht was auf >Anfrage an einen befreundeten KFZ meister an den Zündkerze liegen konnte.. da meine Frau sich in das uto verknallt hatte...( rot und schiebedach wie unser audi ) haben wir ihn dann gekauft und sind auch insgesamt begeistert vom Komfort und Ausstattung. Flugs habe ich ihm einen neuen Kotflügel spendiert Zündkerzen und Öl sowie alle Filter getauscht. Zahnrienem und Wasserpumpe waren beim Kauf neu. Als ich den KFZ Meister auf das Ruckeln ansetzte bemerkte er das der Zahnrienem um einen Zahn verstellt war und korrigierte das. Danach zog der wagen wunderbar allerdings war nach einem Ausflug auf die Autobahn Schluss und er lief nur noch auf 3 Zylindern. Zündkabel checken...Zündkerzen raus und eine war wegebrannt..Zylinder ohne Kompression..Scheisse...

Wat nun?..vor 5 Wochen gekauft. Mal beim ADAC nachgelesen... Sachmängelhaftung ( innerhalb des ersten halben Jahres muss der Händler beweisen das der Schaden beim Kauf NICHT vorlag...was schwer ist). Der Händler verwieß auf die Garantie die ich für 100 € bei der GGG abgeschlossen habe. Also hat der Händler den Wagen in eine Werkstatt gestellt und einen Kostenvoranschlag machen lassen. Bei Leistung der Garantie sollte ich 30 % zu zahlen. Ich... Ok, denn sollen die sich mal äußern.. 800 € Schaden weil Ventil geklemmt hat und verbrannt war. ( Bin kein KFZLer) Ich wäre hinterher eh zum Anwalt gestapft und hätte auf Gewährleistung plädiert und nix gezahlt. Seltsamerweise wurden mir dann Reparturen unterder Hand angeboten bei denen ich 150 € zugezahlt hätte etc.. Aber nach 4 tagen war mein Wagen immer noch zerlegt, ich auf 180 und die Garantie war kurz vor der Entscheidung.. Ende vom Lied.. Der wagen wurde heute fertig gemacht, die Garantie wollte 400 € leisten und die Werkstatt wollte von mir Geld bzw wissen was ich zahlen wollte. Der Händler wollte was dazulegen..Ich sagte das ich nichts zahle aber bereit bin die fehlenden 400 € in Vorleistung zu gehen und danach zum Anwalt (Gutachter und Rechtsberatung sagten das es eindeutig Gewährleistung ist )...........Man hat mir den Wagen ohne Forderungen übergeben und mir eine angenehme Fahrt gewünscht... Ich denke mal das der Händler lieber 400 zahlt bevor er alles zahlen muss wenns offiziell wird... Lasst euch also nicht die Butter vom Brot nehmen... Die Gerauchtwagengarentie ist eigentlich nutzlos da die Gewährleistung greift!

 

Zum Nachlesen beim ADAC:

http://www1.adac.de/.../default.asp?quer=recht_und_rat

Beste Antwort im Thema

Na, dann sei mal froh, dass die Angelegenheit für dich hier so Positiv über die Bühne gegangen ist.

 

Aber bitte gib damit hier bei MT nicht auch noch an....:rolleyes:

 

Du hast hier nämlich so ziemlich alles falsch gemacht, was man in so einem Fall falsch machen kann.

 

Beweise werden vorher (durch einen Sachverständigen) gesichert, bevor das Auto aus der Hand gegeben wird.

 

Und wenn du einen Mangel rügst, dann beim (hier) gewerblichen Verkäufer. Dem musst du nämlich erst einmal das Recht auf Nachbesserung einräumen und ihm auch die Gelegenheit geben festzustellen was hier überhaupt passiert ist und zwar bevor dein befreundeter Meister oder sonst wer an dem Auto rumbastelt.

 

Wie schon geschrieben, freue dich, dass hätte hier auch ganz gehöhrig in die Hose gehen können.

 

Gruß

 

Delle

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Na, dann sei mal froh, dass die Angelegenheit für dich hier so Positiv über die Bühne gegangen ist.

 

Aber bitte gib damit hier bei MT nicht auch noch an....:rolleyes:

 

Du hast hier nämlich so ziemlich alles falsch gemacht, was man in so einem Fall falsch machen kann.

 

Beweise werden vorher (durch einen Sachverständigen) gesichert, bevor das Auto aus der Hand gegeben wird.

 

Und wenn du einen Mangel rügst, dann beim (hier) gewerblichen Verkäufer. Dem musst du nämlich erst einmal das Recht auf Nachbesserung einräumen und ihm auch die Gelegenheit geben festzustellen was hier überhaupt passiert ist und zwar bevor dein befreundeter Meister oder sonst wer an dem Auto rumbastelt.

 

Wie schon geschrieben, freue dich, dass hätte hier auch ganz gehöhrig in die Hose gehen können.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Driverdidi

Die Gerauchtwagengarentie ist eigentlich nutzlos da die Gewährleistung greift!

Genau! Dann probier mal bei einem Schaden, der nach 7 Monaten auftritt, aus Gewährleistung zu pochen. Da wird sich der Händler schön zurücklehnen und sagen "Ja Herr X, dann weisen sie doch bitte mal nach, dass der Schaden bei der Übergabe bestand."

Gut wenn man in solchen Fällen eine nutzlose Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hat.

Und dein Verhalten ist das Letzte. Ach schaut erst mal auf Garantie und macht mal fertig. Ich geh hinterher eh zum Anwalt und klage mein Recht auf Gwährleistung ein. Man sollte sich vielleicht mal vorher über seine Rechte informieren. Dann zum Händler gehen und sagen "Das und das möchte ich". Und nicht mal hü und dann hott.

Im Übrigen endet ein Satz im Deutschen normalereise mit einem Punkt und nicht mit drei Punkten.

Mfg Zille

Themenstarteram 4. September 2010 um 6:55

Der befreundete Meister hatte nicht einfach drauf losgebastelt sondern der Wagen lief unrund verbrauchte zuviel. der Verbrauch war ja während der Probefahrt nicht festzustellen. Anstatt jetzt alle Pferde wild zu machen hat er eine Motordiagnose urchgeführt und festgestellt das der Hallgeber einen Fehler ausgab. Den hätte ich auch selber bezahlt. Allerdings bestand die Möglichkeit, das durch eine Fehleinstellung der Hallgeber falsch melden kann und dem war auch so. Der Zahnriemen war fehlerhaft erneuert worden. Nach der Korrektur lief der Wagen zunächst einwandfrei. Also habe ich mich kulant verhalten weil ich diese Sachen selber getragen und den Händler in Ruhe gelassen hätte. Einen Ventilschaden hingegen, war dann nicht hin zu nehmen und ich habe den Händler angerufen.

Der hat dann sofort die Gewährleistung ausgeschlossen und das Fahrzeug selber zur Werkstatt bringen lassen...Ich habe ihm also die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Meinen Anteil von 250 € hätte ich auch bezahlt. Allerdings hatte die Garantie einen Gutachter gefordert und der sagte mir das der Schaden kein Garantie sondern ein Gewährleistungsschaden ist. Da fage ich mich was die Meisten wohl machen würden ? Lieber 250 € zahlen oder gar nichts wenn es rechtlich korrekt ist ? Ich habe Familie und kein Geld zu verschenken und ich habe meinen Wagen sofort bar bezahlt und kann wohl erwarten das er läuft. Ich habe mir eine Rechtsberatung geholt um sicher zu sein, den rechtlich richtigen Weg zu gehen und auch dort wurde es mir als Möglichkeit aufgezeigt die 70 % Garatieleistung in Anspruch zu nehmen, 30 % in Vorleistung zu gehen und das ganze dann per Anwalt zu kären falls der Händler sich gegen die Gewährleistung stellt. Ein Streit aber hätte sicher die Folge das der Wagen zunächst nicht fertiggestellt worden wäre oder ich den vollen Umfang hätte vorleisten müssen. da ich aber kein Geld stricken kann und im Recht war, ging ich diesen Weg. Im Übrigen habe ich ja mit offenen Karten gespielt weil ich direkt sagte, das ich einen Anwalt nehmen werde weil der Händler wiederholt die Gewährleistung ablehnte. Letztendlich hat der dann wohl den klügeren Weg gewählt, da er wusste das er den Kürzeren zieht.

Mir liegt absolut nichts an Streit aber es gibt nunmal Regeln für Gebrauchtwagenkäufe. Die sollten umgangen werden und da wehre ich mich. Was die Garantie angeht, so war die für ein halbes Jahr abgeschlossen, also war sie nutzlos da in diesem Zeitraum die Beweislast beim Händler liegt. Als 2te Absicherung aber taugt Sie.

 

Zu guter Letzt wollte ich hier nicht angeben, sondern nur einen Fall aufzeigen falls jemand ähnliche Probleme hat. Tut mir leid wenn hier was falsch ankam. Ob ich allerdings einen Satz mit einem oder drei Punkten abschliesse sei meine Sache und ist ein unsachliches "Zusatzargument" um Beiträge runter zu ziehen. Auch kein guter Stil...

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