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Garantie "Junger Stern" ( Neuwagengarantie )

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 24. Juli 2012 um 6:09

Hallo Zusammen,

habe laut Forum was ich so gelesen habe ein bekanntes Problem.

Bei unebener Straße und beim einschlagen der Räder ein Polttern (klopfen will ich es nicht unbedingt nennen) an der Vorderachse, meines achtens nur Rechts (evtl. Stossdämpfer) sicher bin ich mir da aber nicht.

Nun meine Frage: Hatte den Wagen als Jungen Stern gekauft. Wie ist das mit der Garantie? Wie lange läuft den die Neuwagengarantie oder überhaupt die Garantie auf welche Teile?

Dazu habe ich noch hin und wieder ein klopfen von hinten rechts, dies tritt aber total unregelmässig auf. Sicher aber ist hinten rechts Rad bereich.

Meine Fahrzeugdaten: C200 CGI Bj. 04.2010 jetztiger Km-Stand ca. 27.000. Beim Kauf hatte er ca. 7.000 drauf.

Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 8. Dezember 2012 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von Stobbel

...

Ach ja,

dann erkläre uns mal bitte, warum ich eine Junge Sterne Garantie bekomme wenn ich noch Neuwagengarantie habe?

Ggf. deshalb, weil deine Neuwagengarantie vor der Junge-Sterne-Garantie abgelaufen wäre.

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am 24. Juli 2012 um 7:18

Die Neuwagengarantie läuft nach 2 Jahren ab,aber ich denke die "Polterprobleme"werden auf Kulanz erlidigt.

Gruß,Peter

am 24. Juli 2012 um 9:58

...bitte mal sagen was da gepolltert hat..

mfg poltergeist

werden eigentlich modifizierte Teile eingebaut, oder einfach nur neue ?

 

mfg

Jens

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 12:54

 

Original geschrieben von 204 Fan

Die Neuwagengarantie läuft nach 2 Jahren ab,aber ich denke die "Polterprobleme"werden auf Kulanz erlidigt.

Gruß,Peter

Da heisst im klartext, ich hätte im Normalfall "keine" Garantie mehr. Oder tritt bei Gebrauchtwagen kauf die Gebrauchtwagengarantie in kraft? D.h. 2 Jahre?

Ich werde ende dieser anfang nächster Woche zum MB-Händler fahren.

@ Poltergeist: hast du ähnliche Probleme?

Grüsse

Jens

Die 24 Monate Garantie als "Junger Stern" gelten ab (Gebraucht-) Kaufdatum, die Erstzulassung muß Dich ersteinmal nicht kümmern.

... lies Dir bitte das hier durch:

 

www.motor-talk.de/.../poltern-vorderachse-t2553758.html?...

 

... drucke das dort beschriebene TIPS Dokument aus und zeige es dem :) - dann sollte das entweder mit der "Jungen-Sterne-Garantie" oder auf Kulanz gemacht werden.

 

Übrigens: gibst Du polternde Vorderachse in die "Suchfunktion" hier im Forum ein, hast du sehr viel Lesestoff...

Geh zum:) und gut. Mit den 27000km bist du massig im kulanzzeitraum! Ich habe das bei 34000km machen lassen, jedoch ist meiner Bj. 2007.

Im Grunde ist es keine Garantie im eigentlichen Sinne... sondern eine Versicherung.

Und die Versicherung hat in den Unterlagen viele Ausnahmen....

Vorteil gegenüber andere Hersteller ist, dass die Selbstbeteiligung viel später anfängt

Themenstarteram 25. Juli 2012 um 5:30

Diesen Link hatte ich mir vorher schon ein paar mal durch gelesen...

und darauf dann mal was eigenes eröffnet...

Trotzdem dank ich dir für die Mühe. Ich werde jetzt nächste Woche zu MB fahren und mich schlau machen werde dann nach der Rep. hier berichten wie und was vor genommen wurde.

Nur eins versteh ich nicht. Wo finde ich das TIPS Dokument zu ausdrucken?

Zitat:

Original geschrieben von HH_C180T

... lies Dir bitte das hier durch:

www.motor-talk.de/.../poltern-vorderachse-t2553758.html?...

... drucke das dort beschriebene TIPS Dokument aus und zeige es dem :) - dann sollte das entweder mit der "Jungen-Sterne-Garantie" oder auf Kulanz gemacht werden.

Übrigens: gibst Du polternde Vorderachse in die "Suchfunktion" hier im Forum ein, hast du sehr viel Lesestoff...

Zitat:

Nur eins versteh ich nicht. Wo finde ich das TIPS Dokument zu ausdrucken?

... in dem Text von mir - mit copy/paste in ein .txt-file und dann drucken...

Es ist der Stossdämpfer (poltern) und das klacken beim Einlenken sind die Zugstrebenlager!

Beides geht auf Kulanz! Hatte das gleiche Problem!

Ergebnis 2 neue Stoßdämpfer, neue Zugstrebenlager und endlich Ruhe!

MFG

Themenstarteram 12. August 2012 um 10:37

Servus zusammen...

Nun war ich das zweite mal bei Freundlichen, da bei erten mal dazu nichts festgestellt werden konnte hier war ich in BB - Hulb zu besichtigung und Probefahrt...

Vorgestern das zweite mal dieses mal in Leonberg, jetzt aaaa der nette Meister hatte sofort gehört dass, das Geräusch nicht richtig ist und dazu mein Fahrwerk von Haus aus schon viel zu hart ist...

jetzt mein Termin am 22.08. weiteres werde ich da hier berichten...

Grüsse

Jens

Wie sieht es bei den "jungen Sternen" eigentlich mit der Möglichkeit der Garantieverlängerung auf z. B. 4 Jahre aus? Bei Neuwagen muss diese ja vor Ablauf von 2 Jahren abgeschlossen werden. Kann man diese bei einem 1,5-jährigen "jungen Stern" innerhalb eines halben Jahres auch noch abschließen oder gilt das nur für Erstbesitzer?

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa

Wie sieht es bei den "jungen Sternen" eigentlich mit der Möglichkeit der Garantieverlängerung auf z. B. 4 Jahre aus? Bei Neuwagen muss diese ja vor Ablauf von 2 Jahren abgeschlossen werden. Kann man diese bei einem 1,5-jährigen "jungen Stern" innerhalb eines halben Jahres auch noch abschließen oder gilt das nur für Erstbesitzer?

Für die 2 jährige Verlängerung ist alleine das Erstzulassungsdatum entscheidend! Das Fahrzeug darf dabei max. 2 Jahre alt sein. Die 1 jährigen Verlängerungen können immer abgeschlossen werden, entweder bei einer noch gültigen Garantie oder nach einem durchgeführten HU-/Servicetermin.

cu termi0815

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