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Garantie nach Unfall

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 23. Mai 2006 um 7:28

Hallo,

ich hatte vor etwas über einem Jahr einen schweren Unfall mit meinem damals 3-Monate altem Ver Golf. Der Schaden (linker vorderer Kotflügel, A-Säule, Tür, Aufhängung vorne linke, Seitenwand links) betrug knapp 9000 Euro.

Diesen Schaden lies ich privat richten für 4500 Euro.

Wie sieht es nun mit meiner 2-Jahre Garantie auf meinen Golf aus? Ist diese komplett verloschen? Oder nur auf die Teile, die durch den Unfall betroffen waren?

Bei mir stünde jetzt die 1. Inspektion an, aber wenn ich wirklich keine Garantie mehr habe, kann ich den Check ja auch sonstwo machen, anstelle beim Freundlichen. Dann käme es ja nicht mehr auf das Scheckheft an.

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13 Antworten
am 23. Mai 2006 um 10:37

Re: Garantie nach Unfall

 

Hi,

ich denke das du trotzdem Anspruch auf 2 Jahre Garantie hast, aber warscheinlich nicht auf die Teile die du Privat machen hast lassen. Ich würd trotzdem zum VW Händler. Hier weiste das auch alles überprüft und gewartet wird und hast noch den Vorteil der Mobilitätsgarantie.

Re: Garantie nach Unfall

 

Zitat:

Original geschrieben von Brändle

Hallo,

ich hatte vor etwas über einem Jahr einen schweren Unfall mit meinem damals 3-Monate altem Ver Golf. Der Schaden (linker vorderer Kotflügel, A-Säule, Tür, Aufhängung vorne linke, Seitenwand links) betrug knapp 9000 Euro.

Diesen Schaden lies ich privat richten für 4500 Euro.

Wie sieht es nun mit meiner 2-Jahre Garantie auf meinen Golf aus? Ist diese komplett verloschen? Oder nur auf die Teile, die durch den Unfall betroffen waren?

Bei mir stünde jetzt die 1. Inspektion an, aber wenn ich wirklich keine Garantie mehr habe, kann ich den Check ja auch sonstwo machen, anstelle beim Freundlichen. Dann käme es ja nicht mehr auf das Scheckheft an.

Auf ''Private Rechnungen'' gibts keine Garantie,

weil Schwarzarbeit und somit verboten und strafbar.

Da die Karosserie mir tragenden Teilen, als auch das Fahrwerk

betroffen waren, ist die Garantie ''erloschen''.

Vielleicht gibt Dir der Händler noch ne ''Mobilitätsgarantie'',

kann ich mir aber nicht vorstellen.

am 23. Mai 2006 um 14:27

Re: Garantie nach Unfall

 

Zitat:

Original geschrieben von Brändle

Hallo,

Diesen Schaden lies ich privat richten für 4500 Euro.

wieso hast es privat richten lassen ??

dein auto müsste doch vollkasko versichert sein und du gehst sicher in der versicherung hoch da dein unfallgegner sicher auch nen schaden hatte wenn es einen gab

am 23. Mai 2006 um 15:35

Re: Re: Garantie nach Unfall

 

Zitat:

Original geschrieben von ERIBE

Vielleicht gibt Dir der Händler noch ne ''Mobilitätsgarantie'',

kann ich mir aber nicht vorstellen.

Was heist da vielleicht!

Hatte auch mal einen Unfallwagen der nicht in der VW Werkstatt gerichtet wurde. Habe trotzdem Mob-Garantie bekommen.

am 23. Mai 2006 um 15:39

Re: Re: Re: Garantie nach Unfall

 

Zitat:

Original geschrieben von aalener

Was heist da vielleicht!

Hatte auch mal einen Unfallwagen der nicht in der VW Werkstatt gerichtet wurde. Habe trotzdem Mob-Garantie bekommen.

die mobgarantie ist ja unbegrenzt und also von daher is es egal wäre was anderes wenn die garantie nur begrenzt wäre

am 23. Mai 2006 um 15:50

Re: Re: Re: Garantie nach Unfall

 

Zitat:

Original geschrieben von aalener

Was heist da vielleicht!

Hatte auch mal einen Unfallwagen der nicht in der VW Werkstatt gerichtet wurde. Habe trotzdem Mob-Garantie bekommen.

die mobgarantie ist ja unbegrenzt und also von daher is es egal wäre was anderes wenn die garantie nur begrenzt wäre

am 23. Mai 2006 um 15:56

Die Mobilitätsgarantie hat mit einem Unfall nichts zu tun, es sei denn man lsst den enstandenen Schaden so wie du woanders beseitigen. Die Mobilitätsgarantie ist somit, genauso wie sie technische und die Lackgrantie erloschen.

der Unfall hat doch nichts mit der Garantie zu tun! ausser sie weissen dir nach dass ein Teil kaputt gegangen ist durch denn Unfall dann gibt es keine Garantie das ist doch klar! wo du den Schaden reparieren lässt interessiert doch keinen, und dem Freundlichen würd ich das sicher nicht auf die Nase binden der muss auch nicht alles wissen. Ich hatte an meinem Auto auch einen Schaden wo es 4 Monate alt war unter der Hand repariet und gut ist. Garantie gibt es trotzdem.

am 23. Mai 2006 um 19:00

Das werden die schon erkennen, das der Wagen nicht von einem VAG-Partner repariert wurde. Das mit der Mobilitätsgarantie habe ich auf den service, den er ja evtl. in einer freien Werkstatt durchführen lassen will, bezogen. Hab mich aber undeutlich ausgedrückt.

Themenstarteram 24. Mai 2006 um 6:25

Danke erstmal.

Das es keine Garantieleistungen von Seiten der VAG für die vom Unfall betroffenen Bereiche/Teile gibt, ist klar.

Wie sähe es aber aus, wenn ich bspw. innerhalb der 2 Jahre Garantie ein Problem mit der Klimaanlage, Katalysator oder Motor habe? Kann ich da die Garantie geltend machen, da keines der o.g. Teile vom Unfall verührt sind. Oder wäre das Kulanz vom VAG Partner?

Frage ist halt: Lohnt sich der Service bei VAG nach dem Unfall noch oder sollte ich dann den Check woanders (billiger) machen, da mir der Service sowieso nicht mehr im Bezug auf die Garantie hilft?

Grund, wieso ich "privat" hab richten lassen: Das Fahrzeug war/istr Vollkasko versichert, aber VAG hätte eben nur den Schaden gerichtet, also für knapp 9000 Euro.

Eine befreundete Werkstatt hat das Ganze für knapp 4500 gemacht, und 4000 Euro extra sind da schon ein Grund. Auch auf Kosten der Garantie, die eh schon zu 3/4 abgelaufen ist.

am 24. Mai 2006 um 7:39

... aber dann kannst Du doch jetzt einen kleinen Teil der gesparten 4.000 EUR in die Inspektion investieren (inkl. 2 Jahre Mobilitätsgarantie)!

Wenn Du ne defekte Klima oder was am Motor hast, werden die wohl kaum erst checken, ob da vielleicht ein ander Kotflügel dran ist oder so.

Die ersetzten Teile der freien Werkstatt haben keine Garantie mehr. Der Rest schon. Wo kämen wir denn da hin.

Den Service würde ich bei VW machen lassen und so bleibt der Garantieanspruch bis zum Ende der ersten 2 Jahre erhalten (oder event. + Anschlußgarantie..) und die Mob-Garantie bekommst Du auch.

am 24. Mai 2006 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

Wenn Du ne defekte Klima oder was am Motor hast, werden die wohl kaum erst checken, ob da vielleicht ein ander Kotflügel dran ist oder so.

Die ersetzten Teile der freien Werkstatt haben keine Garantie mehr. Der Rest schon. Wo kämen wir denn da hin.

Den Service würde ich bei VW machen lassen und so bleibt der Garantieanspruch bis zum Ende der ersten 2 Jahre erhalten (oder event. + Anschlußgarantie..) und die Mob-Garantie bekommst Du auch.

So ist es! Hatte auch schon Angst, ich hätte keine Garantie mehr, weil ich mir neue Rückleuchten geholt habe oder weil ich meine Türen gedämmt habe (woanders). Es ist wohl wahrscheinlich, dass VW gerne die Schuld auf andere schiebt, dass heißt z.B. : Gehen das nächste Mal die Fensterheber kaputt, sind´s die Dämm-Matten gewesen. Ist mir so auch bei ACR gesagt worden: Er meinte, wenn das Original-Radio plötzlich nicht mehr geht, sind´s die neuen ACR-Speaker gewesen :D

Wenn man Teile in einer "Fremdwerkstatt" erneuert oder ausgetauscht hat, so hast du auf diese Teile eine Garantie von dieser Werkstatt (wenn´s eine "echte" Werkstatt ist und nicht so eine Hinterhof-Firma :D )

Der Rest des Fahrzeugs geht weiterhin auf die Kappe von VW, anders wäre es doch Blödsinn.

POLOHUNTER

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