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Garantie oder Gewährleistung?: VW eiert rum

VW
Themenstarteram 22. August 2012 um 15:00

Hallo Fachleute,

in den letzten 10 Wochen wurden an meinem Touran so einiges an Teilen ausgetauscht:

- Steuerkette und "Nockenwellensteuerung" Dabei muß es zu Arbeitsfehlern gekommen sein.

Danach Oelverdünnung festgestellt und Späne in der Kurbelwelle und dadurch

- neuer Rumpfmotor

beim Einbau hat der Mechaniker erneut gepfuscht und es wurde mehrfach nachgebessert, u.a.

- neuer Turbolader

- neue Hochdruckpumpe

Einen Teil dieser Probleme hatte ich schon ein einem anderen Thread geschildert.

Steuerkette usw. und der Motor wurden auf Garantie gemacht (Gottseidank Gar.verlängerung bis 03/13), Turbolader und Hochdruckpumpe auf Kulanz von Wolfsburg. Dieser Kulanzantrag wurde ohne mein Wissen gestellt. Den überschießenden Teil an Kosten hat Volkswagen Hamburg übernommen. Erstaunlich, oder?

Laut Aussage des Händlers gäbe es auf den neuen Motor keine 2-Jahre Gewährleistung; die Garantie laufe ja noch bis 03/13. Häh??

Auf die per Kulanzregelung ausgetauschten Teile gäbe es aber eine erneute 2-Jahre-Garantie.

Das erscheint mir nicht nachvollziehbar und unlogisch.

Weiß jemand Rat?

fragt Witthues

 

Beste Antwort im Thema
am 22. August 2012 um 15:51

Zitat:

Original geschrieben von Witthues

Hallo Fachleute,

in den letzten 10 Wochen wurden an meinem Touran so einiges an Teilen ausgetauscht:

- Steuerkette und "Nockenwellensteuerung" Dabei muß es zu Arbeitsfehlern gekommen sein.

Danach Oelverdünnung festgestellt und Späne in der Kurbelwelle und dadurch

- neuer Rumpfmotor

beim Einbau hat der Mechaniker erneut gepfuscht und es wurde mehrfach nachgebessert, u.a.

- neuer Turbolader

- neue Hochdruckpumpe

Einen Teil dieser Probleme hatte ich schon ein einem anderen Thread geschildert.

Steuerkette usw. und der Motor wurden auf Garantie gemacht (Gottseidank Gar.verlängerung bis 03/13), Turbolader und Hochdruckpumpe auf Kulanz von Wolfsburg. Dieser Kulanzantrag wurde ohne mein Wissen gestellt. Den überschießenden Teil an Kosten hat Volkswagen Hamburg übernommen. Erstaunlich, oder?

Laut Aussage des Händlers gäbe es auf den neuen Motor keine 2-Jahre Gewährleistung; die Garantie laufe ja noch bis 03/13. Häh??

Auf die per Kulanzregelung ausgetauschten Teile gäbe es aber eine erneute 2-Jahre-Garantie.

Das erscheint mir nicht nachvollziehbar und unlogisch.

Weiß jemand Rat?

fragt Witthues

Nich HÄH, Hörgerät !!

Werden Teile / Baugruppen im Rahmen der Garantie (ohne anteilige Kosten für den Endverbraucher) ersetzt, verlängert sich dadurch NICHT die Garantiezeit auf diese Bauteile / Baugruppen.

Bei Kulanzleistungen hingegen entstehen dem Endverbraucher i.A. anteilige Kosten.

=> Dem Endverbraucher steht hier ein erneuter Garantiezeitraum auf diese Teile zu.

Dass die Kosten, die hier eigentlich Du zu tragen hättest, hier von Deinem Servicepartner aus Kulanzgründen übernommen werden, ist für Dich positiv zu werten.

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7 Antworten
am 22. August 2012 um 15:51

Zitat:

Original geschrieben von Witthues

Hallo Fachleute,

in den letzten 10 Wochen wurden an meinem Touran so einiges an Teilen ausgetauscht:

- Steuerkette und "Nockenwellensteuerung" Dabei muß es zu Arbeitsfehlern gekommen sein.

Danach Oelverdünnung festgestellt und Späne in der Kurbelwelle und dadurch

- neuer Rumpfmotor

beim Einbau hat der Mechaniker erneut gepfuscht und es wurde mehrfach nachgebessert, u.a.

- neuer Turbolader

- neue Hochdruckpumpe

Einen Teil dieser Probleme hatte ich schon ein einem anderen Thread geschildert.

Steuerkette usw. und der Motor wurden auf Garantie gemacht (Gottseidank Gar.verlängerung bis 03/13), Turbolader und Hochdruckpumpe auf Kulanz von Wolfsburg. Dieser Kulanzantrag wurde ohne mein Wissen gestellt. Den überschießenden Teil an Kosten hat Volkswagen Hamburg übernommen. Erstaunlich, oder?

Laut Aussage des Händlers gäbe es auf den neuen Motor keine 2-Jahre Gewährleistung; die Garantie laufe ja noch bis 03/13. Häh??

Auf die per Kulanzregelung ausgetauschten Teile gäbe es aber eine erneute 2-Jahre-Garantie.

Das erscheint mir nicht nachvollziehbar und unlogisch.

Weiß jemand Rat?

fragt Witthues

Nich HÄH, Hörgerät !!

Werden Teile / Baugruppen im Rahmen der Garantie (ohne anteilige Kosten für den Endverbraucher) ersetzt, verlängert sich dadurch NICHT die Garantiezeit auf diese Bauteile / Baugruppen.

Bei Kulanzleistungen hingegen entstehen dem Endverbraucher i.A. anteilige Kosten.

=> Dem Endverbraucher steht hier ein erneuter Garantiezeitraum auf diese Teile zu.

Dass die Kosten, die hier eigentlich Du zu tragen hättest, hier von Deinem Servicepartner aus Kulanzgründen übernommen werden, ist für Dich positiv zu werten.

Themenstarteram 22. August 2012 um 16:06

danke an hurz 100

ich kein Hörgerät, Du aber Lesebrille:)

Ich schrieb nicht, dass ich eine neue Garantie erwarte, sondern auf die innerhalb der Garantie getauschten Teile eine Gewährleistung von 2 Jahren

Gibts die nun oder doch nicht?

Gewährleistung ist ein vertraglicher Anspruch, hier kommt ein solcher aus Werkvertrag in Betracht. Es ist fraglich, ob  hier bezüglich der Motorreparatur zwischen Dir und der Werkstatt ein Werkvertrag  geschlossen wurde. Das dürfte bei einer Garantiereparatur eher  zu verneinen sein, denn es fehlt an Deiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 631 BGB. Darüber könnte man unter Juristen aber auch wie fast immer streiten, denn es ließe sich auch argumentieren, auch bei einer Garantiearbeit werde ein Werkvertrag geschlossen, wobei nur der Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber durch die Garantieleistung des Herstellers abgegolten werde.  Rechtsprechung zu dieser Frage ist mir nicht bekannt. Da müsste man suchen.

Themenstarteram 22. August 2012 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Gewährleistung ist ein vertraglicher Anspruch, hier kommt ein solcher aus Werkvertrag in Betracht. Es ist fraglich, ob  hier bezüglich der Motorreparatur zwischen Dir und der Werkstatt ein Werkvertrag  geschlossen wurde. Das dürfte bei einer Garantiereparatur eher  zu verneinen sein, denn es fehlt an Deiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 631 BGB. Darüber könnte man unter Juristen aber auch wie fast immer streiten, denn es ließe sich auch argumentieren, auch bei einer Garantiearbeit werde ein Werkvertrag geschlossen, wobei nur der Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber durch die Garantieleistung des Herstellers abgegolten werde.  Rechtsprechung zu dieser Frage ist mir nicht bekannt. Da müsste man suchen.

Danke @regrebelk,

das ist eine klare Aussage:), auch wenn sie nicht zu meinen Gunsten ausgehen könnte:mad:. Werde gern Deinem Hinweis folgen, dass der Vergütungsanspruch durch die Garantieleistung des VVD abgegolten wurde. Mal sehen....

Gruß Witthues

Wieviele Kilometer bist du mit dem Touran schon gefahren?

Hört sich ja grauselig an.

So ein Auto würde ich ziemlich schnell verkaufen.

Themenstarteram 23. August 2012 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von Christian He

Wieviele Kilometer bist du mit dem Touran schon gefahren?

Hört sich ja grauselig an.

So ein Auto würde ich ziemlich schnell verkaufen.

@ Christian He

hat ca. 58500 km gelaufen und bis vor 1000km alles gut und so, wie ich es erwarte.

Klar stellt sich die Frage nach einem Verkauf ev. noch vor dem Ablauf der Garantieverlängerung, aber andererseits ist jetzt so viel neu, dass es auch noch 100000km gut gehen könnte.

Übrigens: auch nach dem Tausch des Turboladers und der Hochdruckpumpe schafft es VW nicht, folgenden Fehler zu beheben: bei ca. 3.300 U/min. ein Ruck und das Gefühl, dass der Turbo nicht oder nicht mehr zieht. Der Motor dreht mühsam weiter hoch und das Auto läuft gerade mal ca. 170km/h. Der Fehlerspeicher bestätigt das Problem. Wir werden sehen:(

Themenstarteram 14. September 2012 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von regrebelk

Gewährleistung ist ein vertraglicher Anspruch, hier kommt ein solcher aus Werkvertrag in Betracht. Es ist fraglich, ob  hier bezüglich der Motorreparatur zwischen Dir und der Werkstatt ein Werkvertrag  geschlossen wurde. Das dürfte bei einer Garantiereparatur eher  zu verneinen sein, denn es fehlt an Deiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 631 BGB. Darüber könnte man unter Juristen aber auch wie fast immer streiten, denn es ließe sich auch argumentieren, auch bei einer Garantiearbeit werde ein Werkvertrag geschlossen, wobei nur der Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber durch die Garantieleistung des Herstellers abgegolten werde.  Rechtsprechung zu dieser Frage ist mir nicht bekannt. Da müsste man suchen.

@ regrebelk

wollte Dir und den anderen Betroffenen mal schnell berichten, was VW-Hamburg mir jetzt schriftlich gegeben hat:

- "Gern teilen wir Ihnen mit, dass Sie auf alle bisher ausgetauschten Teile eine 2-jährige Garantie ab dem Annahmedatum (gemeint ist das Datum des Rep.auftrages ) haben"

Heißt also, auf den Tauschmotor, den Turbolader, die LiMa, die Hochdruckpumpe und weitere ausgetauschte Teile.

Mehr kann ich doch nicht verlangen :)

Fazit: Immer die Garantieverlängerung abschließen:)

Gruß Witthues

 

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