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Garantie oder Gewährleistung?: VW eiert rum
VWHallo Fachleute,
in den letzten 10 Wochen wurden an meinem Touran so einiges an Teilen ausgetauscht:
- Steuerkette und "Nockenwellensteuerung" Dabei muß es zu Arbeitsfehlern gekommen sein.
Danach Oelverdünnung festgestellt und Späne in der Kurbelwelle und dadurch
- neuer Rumpfmotor
beim Einbau hat der Mechaniker erneut gepfuscht und es wurde mehrfach nachgebessert, u.a.
- neuer Turbolader
- neue Hochdruckpumpe
Einen Teil dieser Probleme hatte ich schon ein einem anderen Thread geschildert.
Steuerkette usw. und der Motor wurden auf Garantie gemacht (Gottseidank Gar.verlängerung bis 03/13), Turbolader und Hochdruckpumpe auf Kulanz von Wolfsburg. Dieser Kulanzantrag wurde ohne mein Wissen gestellt. Den überschießenden Teil an Kosten hat Volkswagen Hamburg übernommen. Erstaunlich, oder?
Laut Aussage des Händlers gäbe es auf den neuen Motor keine 2-Jahre Gewährleistung; die Garantie laufe ja noch bis 03/13. Häh??
Auf die per Kulanzregelung ausgetauschten Teile gäbe es aber eine erneute 2-Jahre-Garantie.
Das erscheint mir nicht nachvollziehbar und unlogisch.
Weiß jemand Rat?
fragt Witthues
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Witthues
Hallo Fachleute,
in den letzten 10 Wochen wurden an meinem Touran so einiges an Teilen ausgetauscht:
- Steuerkette und "Nockenwellensteuerung" Dabei muß es zu Arbeitsfehlern gekommen sein.
Danach Oelverdünnung festgestellt und Späne in der Kurbelwelle und dadurch
- neuer Rumpfmotor
beim Einbau hat der Mechaniker erneut gepfuscht und es wurde mehrfach nachgebessert, u.a.
- neuer Turbolader
- neue Hochdruckpumpe
Einen Teil dieser Probleme hatte ich schon ein einem anderen Thread geschildert.
Steuerkette usw. und der Motor wurden auf Garantie gemacht (Gottseidank Gar.verlängerung bis 03/13), Turbolader und Hochdruckpumpe auf Kulanz von Wolfsburg. Dieser Kulanzantrag wurde ohne mein Wissen gestellt. Den überschießenden Teil an Kosten hat Volkswagen Hamburg übernommen. Erstaunlich, oder?
Laut Aussage des Händlers gäbe es auf den neuen Motor keine 2-Jahre Gewährleistung; die Garantie laufe ja noch bis 03/13. Häh??
Auf die per Kulanzregelung ausgetauschten Teile gäbe es aber eine erneute 2-Jahre-Garantie.
Das erscheint mir nicht nachvollziehbar und unlogisch.
Weiß jemand Rat?
fragt Witthues
Nich HÄH, Hörgerät !!
Werden Teile / Baugruppen im Rahmen der Garantie (ohne anteilige Kosten für den Endverbraucher) ersetzt, verlängert sich dadurch NICHT die Garantiezeit auf diese Bauteile / Baugruppen.
Bei Kulanzleistungen hingegen entstehen dem Endverbraucher i.A. anteilige Kosten.
=> Dem Endverbraucher steht hier ein erneuter Garantiezeitraum auf diese Teile zu.
Dass die Kosten, die hier eigentlich Du zu tragen hättest, hier von Deinem Servicepartner aus Kulanzgründen übernommen werden, ist für Dich positiv zu werten.
Ähnliche Themen
7 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Witthues
Hallo Fachleute,
in den letzten 10 Wochen wurden an meinem Touran so einiges an Teilen ausgetauscht:
- Steuerkette und "Nockenwellensteuerung" Dabei muß es zu Arbeitsfehlern gekommen sein.
Danach Oelverdünnung festgestellt und Späne in der Kurbelwelle und dadurch
- neuer Rumpfmotor
beim Einbau hat der Mechaniker erneut gepfuscht und es wurde mehrfach nachgebessert, u.a.
- neuer Turbolader
- neue Hochdruckpumpe
Einen Teil dieser Probleme hatte ich schon ein einem anderen Thread geschildert.
Steuerkette usw. und der Motor wurden auf Garantie gemacht (Gottseidank Gar.verlängerung bis 03/13), Turbolader und Hochdruckpumpe auf Kulanz von Wolfsburg. Dieser Kulanzantrag wurde ohne mein Wissen gestellt. Den überschießenden Teil an Kosten hat Volkswagen Hamburg übernommen. Erstaunlich, oder?
Laut Aussage des Händlers gäbe es auf den neuen Motor keine 2-Jahre Gewährleistung; die Garantie laufe ja noch bis 03/13. Häh??
Auf die per Kulanzregelung ausgetauschten Teile gäbe es aber eine erneute 2-Jahre-Garantie.
Das erscheint mir nicht nachvollziehbar und unlogisch.
Weiß jemand Rat?
fragt Witthues
Nich HÄH, Hörgerät !!
Werden Teile / Baugruppen im Rahmen der Garantie (ohne anteilige Kosten für den Endverbraucher) ersetzt, verlängert sich dadurch NICHT die Garantiezeit auf diese Bauteile / Baugruppen.
Bei Kulanzleistungen hingegen entstehen dem Endverbraucher i.A. anteilige Kosten.
=> Dem Endverbraucher steht hier ein erneuter Garantiezeitraum auf diese Teile zu.
Dass die Kosten, die hier eigentlich Du zu tragen hättest, hier von Deinem Servicepartner aus Kulanzgründen übernommen werden, ist für Dich positiv zu werten.
danke an hurz 100
ich kein Hörgerät, Du aber Lesebrille
Ich schrieb nicht, dass ich eine neue Garantie erwarte, sondern auf die innerhalb der Garantie getauschten Teile eine Gewährleistung von 2 Jahren
Gibts die nun oder doch nicht?
Gewährleistung ist ein vertraglicher Anspruch, hier kommt ein solcher aus Werkvertrag in Betracht. Es ist fraglich, ob hier bezüglich der Motorreparatur zwischen Dir und der Werkstatt ein Werkvertrag geschlossen wurde. Das dürfte bei einer Garantiereparatur eher zu verneinen sein, denn es fehlt an Deiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 631 BGB. Darüber könnte man unter Juristen aber auch wie fast immer streiten, denn es ließe sich auch argumentieren, auch bei einer Garantiearbeit werde ein Werkvertrag geschlossen, wobei nur der Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber durch die Garantieleistung des Herstellers abgegolten werde. Rechtsprechung zu dieser Frage ist mir nicht bekannt. Da müsste man suchen.
Zitat:
Original geschrieben von regrebelk
Gewährleistung ist ein vertraglicher Anspruch, hier kommt ein solcher aus Werkvertrag in Betracht. Es ist fraglich, ob hier bezüglich der Motorreparatur zwischen Dir und der Werkstatt ein Werkvertrag geschlossen wurde. Das dürfte bei einer Garantiereparatur eher zu verneinen sein, denn es fehlt an Deiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 631 BGB. Darüber könnte man unter Juristen aber auch wie fast immer streiten, denn es ließe sich auch argumentieren, auch bei einer Garantiearbeit werde ein Werkvertrag geschlossen, wobei nur der Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber durch die Garantieleistung des Herstellers abgegolten werde. Rechtsprechung zu dieser Frage ist mir nicht bekannt. Da müsste man suchen.
Danke @regrebelk,
das ist eine klare Aussage, auch wenn sie nicht zu meinen Gunsten ausgehen könnte. Werde gern Deinem Hinweis folgen, dass der Vergütungsanspruch durch die Garantieleistung des VVD abgegolten wurde. Mal sehen....
Gruß Witthues
Wieviele Kilometer bist du mit dem Touran schon gefahren?
Hört sich ja grauselig an.
So ein Auto würde ich ziemlich schnell verkaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Christian He
Wieviele Kilometer bist du mit dem Touran schon gefahren?
Hört sich ja grauselig an.
So ein Auto würde ich ziemlich schnell verkaufen.
@ Christian He
hat ca. 58500 km gelaufen und bis vor 1000km alles gut und so, wie ich es erwarte.
Klar stellt sich die Frage nach einem Verkauf ev. noch vor dem Ablauf der Garantieverlängerung, aber andererseits ist jetzt so viel neu, dass es auch noch 100000km gut gehen könnte.
Übrigens: auch nach dem Tausch des Turboladers und der Hochdruckpumpe schafft es VW nicht, folgenden Fehler zu beheben: bei ca. 3.300 U/min. ein Ruck und das Gefühl, dass der Turbo nicht oder nicht mehr zieht. Der Motor dreht mühsam weiter hoch und das Auto läuft gerade mal ca. 170km/h. Der Fehlerspeicher bestätigt das Problem. Wir werden sehen
Zitat:
Original geschrieben von regrebelk
Gewährleistung ist ein vertraglicher Anspruch, hier kommt ein solcher aus Werkvertrag in Betracht. Es ist fraglich, ob hier bezüglich der Motorreparatur zwischen Dir und der Werkstatt ein Werkvertrag geschlossen wurde. Das dürfte bei einer Garantiereparatur eher zu verneinen sein, denn es fehlt an Deiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach § 631 BGB. Darüber könnte man unter Juristen aber auch wie fast immer streiten, denn es ließe sich auch argumentieren, auch bei einer Garantiearbeit werde ein Werkvertrag geschlossen, wobei nur der Vergütungsanspruch gegen den Auftraggeber durch die Garantieleistung des Herstellers abgegolten werde. Rechtsprechung zu dieser Frage ist mir nicht bekannt. Da müsste man suchen.
@ regrebelk
wollte Dir und den anderen Betroffenen mal schnell berichten, was VW-Hamburg mir jetzt schriftlich gegeben hat:
- "Gern teilen wir Ihnen mit, dass Sie auf alle bisher ausgetauschten Teile eine 2-jährige Garantie ab dem Annahmedatum (gemeint ist das Datum des Rep.auftrages ) haben"
Heißt also, auf den Tauschmotor, den Turbolader, die LiMa, die Hochdruckpumpe und weitere ausgetauschte Teile.
Mehr kann ich doch nicht verlangen
Fazit: Immer die Garantieverlängerung abschließen
Gruß Witthues