Garantie ? Privatperson?
Hallo,
hab mir einen Opel Zafira B,
1,9CDTI Automatik 120PS Bj 2005/12 mit 78000Km gekauft.
Hab den Wagen erst jetzt 5 Monate,
jedoch war mit dem Verkäufer geredet ohne Garantie und Gewährleistung,
aber jetzt ist es doch so Gesetzlich 1 Gewährleistung oder nicht?
Beim Kaufvertrag steht folgendes,
Verkauf an Gewerbetreibende, ohne Garantie und Gewährleistung!
Hab jetzt hier Unterschrieben, aber ich bin ja Privatperson, das gilt dan, nicht für mich?
oder Lieg ich falsch?
Den der Turbolader kostet gleich mal 1500€ und Gewerbetreibend bin ich auch nicht,
hab ja als Privatperson das Auto gekauft.
Ich hoffe Ihr kommt mit nützlichen Tipps, wie ich mich verhalten soll.
Hoffe doch sehr das die Kosten dan übernommen werden oder mindestens ein Teil.
Kann ich mit den Wagen dan in eine andere Werkstatt? oder muss ich den Wagen bei denen vorbei bringen,wo ich es gekauft hab,weil Auto funktioniert gar nicht mehr und steht jetzt bei meinem Werkstatthändler und der Händler wo ich das Auto gekauft hab wohnt ca.150Km weiter weg.
Hoffe könnt Ihr mir helfen und bedanke mich für jede Antwort
Mfg
Hans13
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13 Antworten
Mein Rat, Rechtsanwalt konsultieren.
Es handelt sich um eine Gewährleistung und keine Garantie. Die Gewährleistung
per Vertrag ausschließen dürfen nur Privatverkäufer, niemals Händler auch wenn
sie es immer wieder versuchen. Einzige Ausnahme sie verkaufen an Gewerbe.
Wenn an Gewerbetreibende verkauft wird müsste doch eigentlich der Verkäufer
einen Gewerbeschein verlangt haben? Deshalb Anwalt.
Da es sich wenn um eine Gewährleistung handelt musst du also dem Verkäufer die
Möglichkeit zur Nachbesserung, bzw. Mangelbeseitigung einräumen, also nicht in
einer anderen Werkstatt reparieren unnd die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen.
Das wird schiefgehen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Denk mal drüber nach kostet nicht so viel
und machmal auch bei Schutzbriefen von einigen Kraftfahrversicherungen gegen
eine geringe Gebühr enthalten.
Als erstes Rechtsbeistand, man gerade in den ersten Momenten bei sowas sehr viel falsch
machen.
Viel Glück
Hallo,
Ja Rechtschutz hab ich,
der Wagen steht halt jetzt in einer anderen Werkstatt und läuft gar nicht
und gemacht wurde jetzt auch nichts.Nur nachgeschaut halt und ein Öl Filter wurde getauscht und
Fehlerspeicher ausgelesen.
da der Verdacht als 1 ein verstopfter Öl filter sein könnte, wurde getauscht. Funktioniert doch nicht
Jetzt muss ich, nur noch einen guten Amwalt finden
vielen Dank für deine Antwort
Hast du bei einem Händler gekauft?
Die Gebrauchtwagengarantie läuft, glaube ich, nur ein halbes Jahr und dürfte keine Verschleißteile betreffen. Wenn der Wagen 5 Monate problemlos gelaufen ist, wird es sicher schwierig. Ohne Anwalt wird da bestimmt nichts laufen.
Wenn du von Privat gekauft hast, sind die Messen eh' gesunden!
@Themenstarter
Gewährleistung oder was auch immer kannst Du eigentlich in Deiner Situation alles vergessen. Zunächst hättest Du bei auftreten des Fehlers den Verkäufer informieren müssen und sollen, um zumindest irgendetwas an Anspruch zu sichern. Du hast aber jetzt schon andere Werkstätten an dem Wagen rummachen lassen. Dein Verkäufer wird, wenn er schlau ist und das scheint er ja zu sein, sonst hätte er Dir ja nicht den Vertrag für Gewerbetreibende untergejubelt, jegliche Verantwortung von sich weisen. Gehe zu einem Anwalt für Vertragsrecht und lass Dich erstmal über Deinen Chancen beraten, dann kannst Du ja immer entscheiden, ob Du Klagen willst oder nicht. Ich hoffe, Ihr habt einen Zweitwagen, denn der Klagewege kann einige Monaten wenn nicht sogar mehr als 1 Jahr in Anspruch nehmen.
Wieso er hat doch noch gar nix machen lassen in der Werkstatt, unter einem Ölwechsel verstehe ich keine Veränderung einer Problemstelle, das ist eine normale Wartungsarbeit.
Auf jeden Fall musst du als Privatperson aufgetreten sein, denn ein Händler darf an Privat die Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung nicht ausschließen.
Jetzt heisst es aber schnell, Ansprüche geltend machen, denn nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, im Moment bist du noch in der Zeit, er muss beweisen das der Schaden bei Übergabe nicht vorgelegen hat.
MFG
Ecotec
@ecotec
Wie will er den Anspruch den geltend machen? Das Problem ist doch, er hat eine Vertrag geschlossen, der Gewährleistung ausschliesst. Also muss er dem Händler doch erstmal klar machen, dass er den Kauf als Privatmann getätigt hat und somit auch eine Gewährleistungspflicht besteht. Sollte ihm dies gelingen, dann muss er dem Händler ja nur noch verklickern, dass der wahrscheinlich der Turbo defekt ist. Ist ja auch so einfach, er sagt dem Händler er hat den Wagen von einer Werkstatt überprüfen lassen und die haben festgestellt, dass evtl. der Turbo defekt sei. Wenn der Händler schlau ist, dann wird er unterstellen, dass der Defekt hätte vermieden werden können, wenn der Kunde gleich zu ihm gekommen wäre. Und dann beweis mal das Gegenteil.
Zitat:
Original geschrieben von MiNeu
@ecotec
Wie will er den Anspruch den geltend machen? Das Problem ist doch, er hat eine Vertrag geschlossen, der Gewährleistung ausschliesst. Also muss er dem Händler doch erstmal klar machen, dass er den Kauf als Privatmann getätigt hat und somit auch eine Gewährleistungspflicht besteht. Sollte ihm dies gelingen, dann muss er dem Händler ja nur noch verklickern, dass der wahrscheinlich der Turbo defekt ist. Ist ja auch so einfach, er sagt dem Händler er hat den Wagen von einer Werkstatt überprüfen lassen und die haben festgestellt, dass evtl. der Turbo defekt sei. Wenn der Händler schlau ist, dann wird er unterstellen, dass der Defekt hätte vermieden werden können, wenn der Kunde gleich zu ihm gekommen wäre. Und dann beweis mal das Gegenteil.
Hi, ich bin kein Fachmann aber nach meinem Verständis sieht die Situation so aus:
Der Verkäufer muss sich doch versichern, ob der Vertragspartner ein Gewerbe-Treibender ist oder eben eine Privatperson. Wenn er das nicht gemacht hat, würde ich behaupten, der Vertrag ist nichtig oder zumindestens die Passagen die den Käufer im Vergleich zu einer Privatperson einschränken.
Das der Kunde beweisen muss, ist nicht korrekt. Wie weiter oben schon geschrieben tritt erst nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein. Der Verkäufer muss somit beweisen, dass es dadurch schlimmer geworden ist bzw. der Defekt nicht durch ihn eingetreten ist.
Aber da wir hier alle keine ausgebildeten Juristen sind, ist es eigentlich egal, was wir hier sagen. Du solltest auf jedenfall einen Anwalt hinzuziehen.
Gruß
@mClane_Ger
Alles schlüssig was Du schreibst. Aber zunächst muss man ja mal klären, ist der geschlossene Vertrag rechtens oder nicht. Wenn der Käufer Pech hat, dann wird allein diese Klärung schon einen längeren Rechstreit verursachen. Wenn der Vertrag nicht rechtskräftig ist, dann besteht auch kein Vertragsverhältnis und der Wagen geht zurück an den Händler. Sicher war Hans13 schon beim Anwalt, warten wir mal ab was er berichtet
@Hans13
Und, wie ist der Stand der Dinge. Kauf schon rückabgewickelt?
Tja, offenbar ist Hans13 das Thema nicht mehr wichtig, sonst hätte er doch mal gepostet, wie es in der Angelegenheit weiter gegangen ist.
Hallo Leute,
stand der dinge ist, das Ich den schaden bezahluen muss.
Die sind so Klever und Verkaufen den Wagen an Privatpersonen als Gewerbetreibender.
Das urteil ist so, Irren ist Menschlich und hat halt vergessen meine Gewerbetreibende ausweis oder wie man es auch nennt, sich anzuschauen und desen weiteren würde der Prozess mind. 6 monate dauern, darauf hatte ich keine Lust.
Ich könnt mir in den Ar... beissen, naja aus fehlern lernt man.
Ich bedanke mich an alle die mir geantwortet haben.
Mfg
hans13
wieso steckst du deinen kopf in denn sand
ich würde folgendes machen. zuerst mal die rep bezahlen (aber bitte wo anderes machen lassen). und dann vor gericht gehen. dein geld bekommst du sicher wieder.......... auch wenns etwas dauert
Zitat:
Original geschrieben von Hardstyle Syste
wieso steckst du deinen kopf in denn sand
ich würde folgendes machen. zuerst mal die rep bezahlen (aber bitte wo anderes machen lassen). und dann vor gericht gehen. dein geld bekommst du sicher wieder.......... auch wenns etwas dauert
100prozentiger Sicherheit hat er da nicht. Wie sagt man so schön, recht haben und recht bekommen .... Bevor ich Geld in den Wagen stecke, würde ich erstmal klären, ob der Vertrag nicht nichtig ist, da er kein Gewerbetreibender ist. Aber das kann etwas dauern und bis dahin nützt ihm der defekte Wagen halt nichts.