Garantie
Hallo zusammen,
habe heute meinen 2,7 TDI Avant zur ersten Inspektion gebracht. KM Stand 19800.
Einige kleine Mängel hatte ich dem Freundlichen aufgeführt mit der Bitte um Abstellung. Dann erklärte er mir, dass die Garantie abgelaufen sei, wenn also etwas dran wäre, keine Garantie.
Ich habe das Auto extra noch im Mai zur Inspektion angemeldet, damit, falls etwas ist, noch die Garantie greift.
Aber, mein Fahrzeug wurde am 31.03.2006 gebaut, am 07.04.2006 an den Händler ausgeliefert und auf mich am 19.05.2006 zugelassen.
Der Freundliche sagt, das Auslieferungsdatum an den Händler wäre maßgebend, sprich der 07.04.2006, nicht das Zulassungsdatum.
Wenn ich doch einen Artikel kaufe/lease, egal welcher Art, ist doch maßgebend das Kaufdatum und nicht das Auslieferungsdatum an den Händler. Wie will ich als Kunde feststellen, wann der Händler den Artikel geliefert bekommen hat.
Ist das so richtig?
Danke für Infos.
Beste Antwort im Thema
Ich hatte mich gewundert , das mein 4f in den Wekstattunterlagen immer mit EZ 29.9.05 aufgeführt wird , er aber von mir erst am 15.10.05 erstzugelassen wurde. Ich dachte , mit einem kurzen Anruf bei der Werkstatt könnte man diesen Schönheitsfehler in Ordnung bringen ... Pustekuchen . Dieser Eintrag erfolgt quasi vom System aus ab Werk , die Werkstatt hat darauf keinen Einfluss . Na ja , dann bring ich das halt direkt über Audi in Ordnung ... den Schönheitsfehler . Wieder nix ! Auskunft : es gibt einen verbindlichen Abholtermin oder Auslieferungstermin , ein bis zwei Tage vorher erfolgt die Übergabeinspektion , dieser Termin gilt als Beginn der Garantie/ Gewährleistung .
Einwand meinerseits : ich hatte immer den 15.10. als Abholtermin ausgemacht . Antwort : Das können wir nicht mehr nachvollziehen , wahrscheinlich hat der Händler erst mal was anderes vereinbart . Einwand meinerseits : Erstzulassung war 15.10. , dann fehlen mir 2 Wochen Garantie . Auskunft Audi : RICHTIG!! Da bei mir die 2 jährige Garantie abgelaufen ist und ich eine 2 jährige Garantieverlängerung habe , wollte ich jetzt kein großes Faß mehr aufmachen , anders sieht das wohl aus , wenn einen in der Zeit ein größerer Schaden ereilt . Da ist dann wohl Anwalts Hilfe gefragt. Seltsamerweise läuft aber die Garantieverlängerung ab realer EZ für 2 Jahre .... immer auf das Kleingedruckte achten !
Und dann gibt es noch die ( wohl bekanntere) Tageszulassungsfalle : ein Fahrzeug , welches vor 6 Monaten Tageserstzuglassen wurde , hat nur noch 18 Monate Garantie/ Gewährleistung .
Immer wachsam bleiben im bürokratischen Deutschland !
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11 Antworten
Tag der 1. Zulassung zählt und sonst nichts.
Auf diese Reaktion von Deinem würde ich da nie wieder hingehen.
Versuche es mal hier:
Autohaus Kempen GmbH
Bergerwiesenstr. 4
53340 Meckenheim
Tel.: 02225/8897-0
Fax: 02225/8897-44
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von OpiW
Tag der 1. Zulassung zählt und sonst nichts.
In der Tat ... ich würde auch nie wieder hingehen ... wenn der schon sowas nicht weiß.
zum Nachlesen:
http://www.audi.de/.../pdf.Par.0001.File.pdf
Ich hatte mich gewundert , das mein 4f in den Wekstattunterlagen immer mit EZ 29.9.05 aufgeführt wird , er aber von mir erst am 15.10.05 erstzugelassen wurde. Ich dachte , mit einem kurzen Anruf bei der Werkstatt könnte man diesen Schönheitsfehler in Ordnung bringen ... Pustekuchen . Dieser Eintrag erfolgt quasi vom System aus ab Werk , die Werkstatt hat darauf keinen Einfluss . Na ja , dann bring ich das halt direkt über Audi in Ordnung ... den Schönheitsfehler . Wieder nix ! Auskunft : es gibt einen verbindlichen Abholtermin oder Auslieferungstermin , ein bis zwei Tage vorher erfolgt die Übergabeinspektion , dieser Termin gilt als Beginn der Garantie/ Gewährleistung .
Einwand meinerseits : ich hatte immer den 15.10. als Abholtermin ausgemacht . Antwort : Das können wir nicht mehr nachvollziehen , wahrscheinlich hat der Händler erst mal was anderes vereinbart . Einwand meinerseits : Erstzulassung war 15.10. , dann fehlen mir 2 Wochen Garantie . Auskunft Audi : RICHTIG!! Da bei mir die 2 jährige Garantie abgelaufen ist und ich eine 2 jährige Garantieverlängerung habe , wollte ich jetzt kein großes Faß mehr aufmachen , anders sieht das wohl aus , wenn einen in der Zeit ein größerer Schaden ereilt . Da ist dann wohl Anwalts Hilfe gefragt. Seltsamerweise läuft aber die Garantieverlängerung ab realer EZ für 2 Jahre .... immer auf das Kleingedruckte achten !
Und dann gibt es noch die ( wohl bekanntere) Tageszulassungsfalle : ein Fahrzeug , welches vor 6 Monaten Tageserstzuglassen wurde , hat nur noch 18 Monate Garantie/ Gewährleistung .
Immer wachsam bleiben im bürokratischen Deutschland !
Die gesetzliche Gewährleistung bzw. deren Verjährung ist gesetzlich an die Übergabe der Sache gekoppelt. Etwas anderes gilt beim sogenannten Annahmeverzug, d.h. wenn der Händler dir das Auto zur Abholung anbietet, Du es aber nicht wie vereinbart übernimmst sondern verspätet.
Für die freiwillige Garantie können andere Laufzeiten vereinbart sein, sie darf jedoch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht einschränken.
Zitat:
Original geschrieben von M1972
Die gesetzliche Gewährleistung bzw. deren Verjährung ist gesetzlich an die Übergabe der Sache gekoppelt. Etwas anderes gilt beim sogenannten Annahmeverzug, d.h. wenn der Händler dir das Auto zur Abholung anbietet, Du es aber nicht wie vereinbart übernimmst sondern verspätet.
Dem war sicher nicht so , ich fieberte , wie alle anderen , der Übernahme entgegen. Aber , wie schon geschrieben , beim nächsten Mal bin ich schlauer , dieses mal hatte es , für mich zumindest , keine negativen Auswirkungen. Man lernt ständig noch dazu.
Hallo Z.
wenn die Erstzulassung am 15.10. erfolgte und ein Annahmeverzug nicht in Betracht kommt, beginnt die Frist der Gewährleistung auch erst dann an zu laufen. Das ist so! Den Ausführungen von M1972 ist nichts hinzu zu fügen.
hallo zusammen,
so habe ich auch argumentiert. Aussage des Händlers ist jedoch, dass das Fahrzeug im April an den Audi Händler geliefert worden sei und ab dann zählt die Garantie. Meine Nachfrage, was mit den Fahrzeugen in der Ausstellung sei, wurde damit beantwortet, dass diese Fahrzeuge ja noch nicht bezahlt sind. (???)
Ich soll doch an Audi schreiben, um das in diesem Fall abzuklären.
Service Wüste Deutschland.
Habe in meinem Autoleben schon viele Fahrzeuge gefahren, BMW,Lexus,Mazda, da gab es sowas nicht.
Viele Grüße
Hallo,
erstens, heißt es Gewährleistung, diese ist aus § 438 Abs.1 Nr.3 BGB leitend gesetzlich geregelt - eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und schließt sich höchstens an.
Und zweitens: blubbert der Händler wirklich nur Mist - was wäre denn dann mit den Haldenfahrzeugen.
Wo wäre denn da der Verbraucherschutz ???
Zudem: die Zeitspanne zwischen dem 7.4.2006 und dem 19.5.2006 (immerhin sechs Wochen - wer wartet die schon) erscheint mir, als dass Du das Fahrzeug nicht mit seinen Einzelheiten bestellt hast, sondern als vorrätiges Neufahrzeug beim Händler gesehen und dann gekauft hast (Welches Verschulden soll Dich da treffen ?) - oder ? Weil dann könnte wirklich Annahmeverzug zu prüfen sein.
Also wir müssen hier die gesetzliche Sachmangelhaftung und die von Audi ausgesprochene Garantie unterscheiden.
Die Sachmangelhaftung läuft ab Übergabe an den Kunden für 2 Jahre mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Das bedeutet, daß in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen muß, daß der Mangel bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorlag. Kann er dies nicht, so muß er die Nachbesserung zahlen. Zusätzlich geht die Rechtsprechung davon aus, daß davon auszugehen ist, daß ein Sachmangel bereits bei Übergabe vorlag, wenn dieser innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe auftritt.
Nach 6 Monaten muß der Kunde dem Händler beweisen, daß der Mangel bei Übergabe vorlag. Kann er dies nicht nachweisen, so muß er die Nachbesserung aus eigener Tasche zahlen.
Anders sieht es bei der Garantie aus, die vom Hersteller (nicht vom Händler) ausgesprochen wird.
Dort sind alle Mängel innerhalb der ersten 2 Jahre eingeschlossen, mit Ausnahme von Verschleißteilen, sowie Einstellarbeiten nach einer gewissen Laufleistung.
Audi als Hersteller hat für sich entschieden, daß Garantiebeginn immer der Tag ist, wo das Fahrzeug zum ersten Mal die Audi-Organisation verlässt.
Beispiele:
Normalfall: Neuwagen bestellt, Übergabe direkt an den Kunden. Garantiebeginn ist dann normalerweise die Erstzulassung des Fahrzeuges.
Lässt der Kunde das Fahrzeug selbst zu, dann beginnt die Laufzeit mit Übergabe des Fahrzeugs auch ohne Zulassung.
Sonderfall: Ein Neuwagen wird zum Beispiel von einem dänischen Händler an einen freien Vermittler verkauft, der diesen dann wieder einem deutschen Audi-Händler zukommen lässt. Damit hat das Fahrzeug in Dänemark die Audi-Organisation verlassen und die Garantie läuft unwideruflich.
Es gibt aber in schöner Regelmäßigkeit den Fall, daß ein falsches Auslieferungsdatum im System eingetragen ist.
Es sorgt im ersten Moment zwar für Verwirrung, hat aber nicht unbedingt negative Folgen für den Kunden.
Es muß jetzt aber nachgewiesen werden, wann die Erstauslieferung wirklich war.
Dafür werden für gewöhnlich die Neuwagenrechnungen, sowie das Auslieferungsdatum im Serviceheft herbeigezogen.
Stellt sich darin heraus, daß das eingetragene Datum falsch ist, so kann jeder Gewährleistungssachbearbeiter im Autohaus sich mit Audi in Verbindung setzen und das Datum ändern lassen.
Bei den sog. Re-Importen geht es ganz ähnlich, nur daß jetzt alle anderen Händler mit ins Boot geholt werden müssen, um nachzuweisen, wer den Wagen wann und wohin verkauft hat. Auch dann kann das Datum geändert werden.
Nachzulesen ist das für jeden Mitarbeiter im Autohaus, der einen Zugang zum sog. Service-Net hat. Dort sind alle Gewährleistungsbedingungen in schriftlicher Form hinterlegt.
Im Serviceheft steht es doch genau mit Stempel...
1 x Übergabeinspektion und 1 x Auslieferung bei mir am 19.12.07 u 12.01.08 .... also sollte es ganz einfach sein...
Allerdings musst Du Dich mit dem 19.05. ran halten...