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Garantie Teilledersitze

Themenstarteram 20. August 2007 um 12:48

Hallo Leute,

habe einen 1Jahr alten Signum mit der Sportausstattung (Teilleder), jetzt geht das Leder an den äußeren Flanken von der Rückenlehne bei den Fahrersitzen kaputt.

War bei meinem FOH, der meinte aber das er es nicht entscheiden kann und der Bereichsleiter von Opel das ansehen muß.

Hat mir aber gleich mit auf dem Weg gegeben, dass es mit der Garantie wahrscheinlich nix wird, da es ja von der Gürtelschnalle, oder Jeansnieten kaputt gegangen sein kann.

Nur besitze ich noch ein Cabrio mit Ledersitzen und bei dem fehlt es an nix und fahre dieses schon seit 4 Jahren.

Das darf doch bei einem Fahrzeug was 35000€ kostet und ein Jahr alt ist nicht passieren?!

Habt ihr schon Erfahrungen mit solchen Garantiefällen gamacht?

Danke für Eure Antworten!!!

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28 Antworten
am 20. August 2007 um 22:05

Hallo Flaggy,

kannst Du uns vielleicht mal ein Foto zeigen, dann ist eine Antwort leichter zu geben. Danke!

am 21. August 2007 um 1:45

Naja ich sage es mal so, eigentlich müssen sie den Beweis erbringen dass Du schuldig bist - salopp gesagt. Ansonsten gilt die Garantie natürlich auch für die Sitze.

Das muss zwar nicht ein Video sein, wo Du drauf die Sitze mit Absicht oder "Fehlbedienung/Nutzung" beschädigst, da reicht auch ein plausibles Beschädigungsmuster welches darauf hinweist... und schon dürfen sie es ablehnen.

Ist denn dieser Schaden (daher die Bitte nach Bild sinnvoll gewesen) irgendwie regelmäßig? Dann wäre es natürlich besser. Es wird aber auch viel von Deiner Reaktion abhängen, die wollen es schon so sehen als wäre es ein Kleidungsstück und dabei absurd nach 1 Jahr über Verschleiß zu klagen, aber das ist es ja hier nicht. Musst in einer wohl gewichteten Mischung zw. Aufregung, Unverständnis und Versicherung dass Du nur im Anzug drin sitzt und das Popometer nicht hin und her - scheuerst... dort dazu beitraten dass sie es nicht wagen abzulehnen. Psychologie ist gefragt ;)

p.s. Ein Jahr ist schon derb, ich würde mich da als Händler nicht stellen, denn es ist unwahrscheinlich dass er sich Schleifpapier auf die Hose klebte um nur mich zu ärgern.

Normalerweise halten Ledersitze oder Sitze überhaupt schon 10 Jahre oder mehr, aber ok, nach 3 Jahren wäre ich kritisch und würde mich fragen ob er nicht was falsch machte, aber nach 1 Jahr ?!

Also bitte, inzw. findet ein Paradigmenwechsel statt und alles ist ein Verschleissteil wie früher fast nur die Reifen, aber bitte! Sitze und 1 Jahr?!!

Na gut, aber dann darf das Auto neu nur 7000 kosten, dann und nur dann ja.

 

 

 

Meine Teilleder-Sportsitze sind jetzt 172.000 km und knapp 4,5 Jahre alt.

Durch das häufige Ein- und Aussteigen, bei dem ich fast jedesmal mit dem Rücken über die Flanke des Sitzes "schubber", ist bei dem Leder an einigen kleinen Stellen auch schon die Farbe ab. Da sind jetzt weiße Flecken zu sehen.

Aber nach 4,5 Jahren ist das schon OK.

Da hab ich bei Sportsitzen aus Stoff schon ganz anderes erlebt. Da kam mir nach 2-3 Jahren schon das Innenleben der Sitze entgegen.

Gruß

V2

Themenstarteram 21. August 2007 um 4:58

Werde euch heute Abend die Bilder zukommen lassen.

Finde es aber schon mal gut, dass ihr der selben meinung wie ich seit.

am 21. August 2007 um 13:47

Naja dann will ich mal nen paar Paragraphen einstreuen:

§ 434 BGB:

"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann...."

 

Nach diesem Text muss ein Sachmangel vorliegen, da die gewöhnliche Verwendung, die Nutzung des Wagens, in Form von einsteigen/losfahren und aussteigen/abstellen ist. Wenn bei dieser betriebsgewöhnlichen Nutzung die Sache (das Auto) kaputt geht, lag bei Auslieferung schon ein Qualitätsmangel vor und muss nach §437 in Verbindung mit § 439 behoben werden.

Und jetzt die andere Seite der Medaille: Wenn z.B. beim Ein- und Aussteigen ein Nietengürtel o.ä. getragen wird kann das vor Gericht als grob fahrlässig angesehen werden und der Anspruch ist weg.

Dadurch kommen wir zu Beweispflicht, bei der ich leider nicht genau weiß, ob der Händler dir eine Fehlnutzung nachweisen muss oder du ihm das die Sache bei Auslieferung Qualitätsmangel aufwies. Bei einem Gebrauchtwagen gibt es nämlich nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, bei welcher du dem Händler das Vorliegen des Mangels bei Lieferung nachweisen musst. Bei Neuware weiß ich allerdings nicht ob es diese gibt.

Wenn du ne Verkehrsrechtsschutz hast zur Not beim Anwalt nachfragen.

am 21. August 2007 um 14:05

Wir reden hier aber nicht von der Sachmängelhaftung, sondern von der Opel-Neuwagengarantie. Beiweislastumkehr gilt prinzipiell auch bei Neuwagen, daher wird ein Anspruch auf Grund Sachmängelhaftung schwer nachzuweisen sein.

Ansonsten gelten die Bedingungen der Opel-Neuwagengarantie. Am besten erstmal genau durchlesen, bevor du dich gegenüber dem Händler aus dem Fenster lehnst. Deine Chancen, die Polster ersetzt zu bekommen, hängen sicher stark davon ab, ob ähnliche Fälle bekannt sind. Die Polster gibt es in dieser Art ja auch schon eine Weile. Wenn das wirklich ein generelles Problem ist, bist du damit nicht der erste.

Im anderen Fall hilft nur höflich aber bestimmt beim Händler nachhaken. Der will ja nicht den letzten Opel an dich verkauft haben. ;)

am 21. August 2007 um 14:11

Ok, wenn man das über die Opel-Garantie regelt stimmt das. Aber bei Neuware steht einem eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung zu, zu welcher auch der § 434 zählt. Aber wenn für Neuware auch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt, wäre dieser Weg in diesem Fall wahrscheinlich weniger gut.

am 21. August 2007 um 14:36

Selbst wenn die Beweisumkeh gilt, dann gilt die Tatsache dass sie bei normaler Nutzung nach 1 Jahr "defekt" sind

als Fehler vom Anfang an.

Es muss nicht falsch montiert oder verzogen ... sein um von Anfang an als defekt zu gelten, die absolut für den Zweck unzureichende Materialwahl die zum vorzeitigem Verscheiß führt, ist ebenso Beweis genug , somit quasi ein Defekt. Überanspruchung durch regulären Ver/Ge-brauch und die Folge daraus, auch wenn etwas neu noch an sich ok (zum angucken) war, ist wenig vor Gericht wert, ansonsten baue ich Bremsen vom Polo in ein Lkw rein und sie waren ja gut, dass sie beim ersten Bremsversuch geschmolzen sind ist ja nicht mein Problem, oder wie?

Ob er Recht bekommt, weiss man nie vorher, aber es gibt genug Urteile zu verschiedensten Sachen die in die Richtung meiner Argumentation gehen (keine Vermutung oder "ich hätte es gerne so").

am 21. August 2007 um 17:08

Zitat:

Es muss nicht falsch montiert oder verzogen ... sein um von Anfang an als defekt zu gelten

Da hast du zwar prinzipiell Recht, aber dies ist im Zweifel dann erst einmal vor Gericht zu beweisen, was a) teuer ist und b) lange dauern kann. Letztendlich kann die AOGmbH doch immer mit falscher Pflege/ Benutzung, Kinder, Hunde, Katzen, Beschädigung durch Ladung oder sonst was argumentieren. Wie willst du beweisen, dass du da nichts falsch gemacht hast, wenn die dem Gericht ein Gutachten vorlegen, dass sie das alles getestet haben und an tausenden Signum keine solchen Mängel aufgetreten sind?!

Ich bleibe dabei: Auf Garantie oder Kulanz über den OH regeln. Im Zweifel soll er's auf seine Kappe nehmen, er hat ja wohl auch was verdient an dem Auto.:rolleyes:

Zitat:

Überanspruchung durch regulären Ver/Ge-brauch und die Folge daraus, auch wenn etwas neu noch an sich ok (zum angucken) war, ist wenig vor Gericht wert, ansonsten baue ich Bremsen vom Polo in ein Lkw rein und sie waren ja gut, dass sie beim ersten Bremsversuch geschmolzen sind ist ja nicht mein Problem, oder wie?

[sarcastic]

Es soll auch Fälle geben, bei denen die Hochdruckpumpen und Automatikgetriebe nach Kilometerlaufleistungen kaputt gehen, bei denen solch ein Defekt gemäß Stand der Technik auch total untragbar ist. ;)

[/sarcastic]

am 21. August 2007 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von PD03

Zitat:

Im Zweifel soll er's auf seine Kappe nehmen, er hat ja wohl auch was verdient an dem Auto.:rolleyes:

Erkundige Dich doch mal, wie teuer der Austausch ist. Ich glaube nicht, dass der FOH so viel Geld bei einem Neuwagenverkauf verdient:mad:

am 21. August 2007 um 20:54

Ich kann zwar auch Deine Position zum Teil verstehen, aber das ist wieder typisch und das was ich immer sage: Gibt es Probleme gehen sie selbstverständlich Richtung Kunde.

 

Themenstarteram 22. August 2007 um 11:29

Sorry.

Habe es leider gestern Abend micht mehr geschafft, die Sitze zu fotografieren.

Werde es aber heute auf alle Fälle tun.

Ist schon echt interresant wie sich das Thema entwickelt.

Sei noch dazu gesagt, da ich jetzt im Münchner Raum wohne mein Auto aber damals in Chemnitz beim FOH gekauft habe und da der Bereichsleiter von Opel nur Dienstags kommt, ich hier in München bzw. Augsburg zu einem Händler muß.

Ich schätze mal das diese Sache noch erschwerend dazu kommt, da ich den Sigi ja nicht bei diesem Händler gekauft habe wo ich es vorstellen muß.

Themenstarteram 22. August 2007 um 15:10

Hier nun das von euch gewünschte Bild.

Überall kleine Flecke wo die dünne Oberschicht weg ist und die großen wo sie sich großflächig ablößt.

am 22. August 2007 um 21:24

Hallo Flaggy,

danke für das Foto. Also ich glaube, dass Opel den Schaden übernimmt. Schreibe mal, wie Opel sich entscheidet.

@Opelowski:

Ich könnte mir vorstellen, dass Du meinen Beitrag falsch verstanden hast. Ich wollte nicht zum Ausdruck bringen, dass man einen solchen Schaden von vorne herein selber zahlen sollte. Ich habe nur vor einigen Tagen eine Rechnung über die Erneuerung eines Rückenlehnen- Vollleder- Bezuges gesehen. Diese Rechnung war höher, als der Ertrag, den mein FOH an einem durchschnittlichen Neuwagen hat. So mal eben aus der eigenen Kasse zahlt der das nicht. Aber (leider) hast Du trotzdem Recht: "Den Letzten beißen die Hunde"

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