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Garantie über die Garanteizeit hinaus?
So nun muss ich auch wieder mal ein heikles Thema anschneiden und bin mal gespannt welche Erfahrungen Ihr so gemacht habt.
Also, seit ca. 1 Jahr habe ich so diverse Probleme mit meiner Automatikschaltung. Sie schaltet sehr Ruckhaft, spontan und dabei dreht der Motor immer pervers hoch. So nun hat die Werkstatt immer in Absprache mit Audi diese und jene Nachbesserung (in Audisprache: Produktaufwertung) versucht. Immer mit dem Begleitsätzen, "Der Fehler ist unbekannt", "Der Kunde soll weiter beobachten". Werkstattaufenthalte ca. 10 x
So nun hat der Kunde (ich) so lang probiert und beobachtet, dass die Garantiezeit um ist, jedoch der Fehler nach wie vor bestand hat. Nun kommt keine Lösung mehr, weder von Audi noch vom Autohaus. Was würdet Ihr nun tun?
Langsam fange ich an diese Mistkarre zu hassen, und den Händler und Audi usw. usw.
Als Nebenbeibemerkung: Ich hatte ca. 25 Werkstattbesuche mit etwa 61 Werkstattaufenthaltstagen. Es sind mittlerweile 77 Nachbesserungsrechnungen an AUDI gegangen und die Reparaturhistorie ist 15 Seiten lang.
Und nebenbei bemerkt, ich habe immer eine Ersatzauto bekommen von A3 bis A6 Allroad, auch mal nen Touareg uvm.
Noch ne Frage hat jemand von Euch auch eine Gutschrift über 80,00€ von Audi für ein "Essengehen" bekommen?
Gruß...lich JGOK
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von JGOK
Okay, dass beruhigt mich vorläufig etwas, wobei ich jetzt doch lieber einen Vertragsrücktritt durchziehen würde nur dies ist laut Aussage meines Anwaltes nach Garantieablauf nicht mehr so einfach möglich.
Das ist von der Garantiezeit völlig unabhängig. Garantie gibt Dir nämlich Audi. Wandelung betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Dir und Deinem Händler...
Zitat:
Original geschrieben von JGOK
Von Kulanz des Autohauses ist mit Nichten zu rechnen. Abgesehen davon hat sich jetzt bei Vertragsprüfung folgendes herausgestellt:
Ich bestellte und kaufte das Fahrzeug in einem meinem Wohnort nahen Autohaus (Audi Hangar, ca.25 km Entfernung). Mit sämtlichen Mängeln und Nachbesserungen bin ich ebenfalls dort hin gegangen. Nach dem ich nun durch meinen Anwalt einen Vertragsrücktritt formulierte, stellte sich heraus, dass mein eigentlicher Vertragspartner 60 km von mir entfernt ist (so ne A/B Händler Geschichte). Egal, dieser bekam nunmehr meinen Vertragsrücktrittswunsch zugesandt. Nun schreibt mir dieser ich hätte Ihm während der Garantiezeit keine Möglichkeit der Nachbesserung gegeben. Ob wohl die Geschäftsführer und Vorstandsriege die Gleiche ist.
Ich sag mal Vertragsverschleierung!
Es wird dem Kunden suggestiert Er kaufe Ortsnah und in Wirklichkeit solle Er dann für Nachbesserung und Service fast 3 x so weit fahren nur damit die volle Garantie zum tragen kommt?
Wenn der wohnortnahe Händler auch bisher Deine Mängelrügen kommentarlos entgegen genommen und bearbeitet hat, so sollte auch nun kein Problem entstehen.
Ganz im Gegenteil: Wenn das von Dir unterstellte Verhalten wirklich zielgerichtet war, dann sollte man ihn mal an §263 StGB erinnern. Dort heisst es nämlich so schön:
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sprich: Wenn der wohnortnahe Händler dich bisher bewusst in dem Glauben gelassen hat, er sei Dein Vertragspartner, nur damit der wirkliche Verkäufer später eine Nachbesserung oder Wandlung nicht zahlen muss, dann erfüllt dies ziemlich wörtlich das, was der Gesetzgeber mit Betrug meint.
Gruss und viel Erfolg,
Chip
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16 Antworten
Du hättest schon längst auf Wandlung bestehen sollen. Der Gutschein ist eine Frechheit! Bin kein Anwalt, aber wenn der selbe Fehler immer wieder auftaucht und nicht behoben werden konnte, kann es nicht sein, dass die Garantiefrist gegen Dich läuft.
Kein Grund zur Sorge ...
Garantie bedeutet die Zusicherung (des Herstellers), einen innerhalb der Garantiezeit (2 Jahre) aufgetrenen Fehler, kostenlos zu beseitigen.
Du hast den Fehler innerhalb der Garantiefrist angemeldet (Mängelrüge), somit hast den Anspruch auf Beseitigung des Fehlers. Wichtig ist dabei, alle Belege aufzuheben. Falls es strittig wird, mußt Du beweisen, daß der Fehler innerhalb der Garantiefrist reklamiert wurde.
so long
Okay, dass beruhigt mich vorläufig etwas, wobei ich jetzt doch lieber einen Vertragsrücktritt durchziehen würde nur dies ist laut Aussage meines Anwaltes nach Garantieablauf nicht mehr so einfach möglich. Von Kulanz des Autohauses ist mit Nichten zu rechnen. Abgesehen davon hat sich jetzt bei Vertragsprüfung folgendes herausgestellt:
Ich bestellte und kaufte das Fahrzeug in einem meinem Wohnort nahen Autohaus (Audi Hangar, ca.25 km Entfernung). Mit sämtlichen Mängeln und Nachbesserungen bin ich ebenfalls dort hin gegangen. Nach dem ich nun durch meinen Anwalt einen Vertragsrücktritt formulierte, stellte sich heraus, dass mein eigentlicher Vertragspartner 60 km von mir entfernt ist (so ne A/B Händler Geschichte). Egal, dieser bekam nunmehr meinen Vertragsrücktrittswunsch zugesandt. Nun schreibt mir dieser ich hätte Ihm während der Garantiezeit keine Möglichkeit der Nachbesserung gegeben. Ob wohl die Geschäftsführer und Vorstandsriege die Gleiche ist.
Ich sag mal Vertragsverschleierung!
Es wird dem Kunden suggestiert Er kaufe Ortsnah und in Wirklichkeit solle Er dann für Nachbesserung und Service fast 3 x so weit fahren nur damit die volle Garantie zum tragen kommt?
Drecksäcke!
JGOK
In so einem Fall kann es durchaus helfen den ein oder anderen Pressevertreter darauf aufmerksam zu machen. Nach dem Motto "Service-Wüste Deutschland"
Die große Glocke liegt schon bereit, an die wir dass hängen wollen. Aber vielleicht können wir bald alle unser Fahrzeug zurückgeben, Dank "masmo"!
JGOK
Zitat:
Original geschrieben von JGOK
Okay, dass beruhigt mich vorläufig etwas, wobei ich jetzt doch lieber einen Vertragsrücktritt durchziehen würde nur dies ist laut Aussage meines Anwaltes nach Garantieablauf nicht mehr so einfach möglich.
Das ist von der Garantiezeit völlig unabhängig. Garantie gibt Dir nämlich Audi. Wandelung betrifft das Vertragsverhältnis zwischen Dir und Deinem Händler...
Zitat:
Original geschrieben von JGOK
Von Kulanz des Autohauses ist mit Nichten zu rechnen. Abgesehen davon hat sich jetzt bei Vertragsprüfung folgendes herausgestellt:
Ich bestellte und kaufte das Fahrzeug in einem meinem Wohnort nahen Autohaus (Audi Hangar, ca.25 km Entfernung). Mit sämtlichen Mängeln und Nachbesserungen bin ich ebenfalls dort hin gegangen. Nach dem ich nun durch meinen Anwalt einen Vertragsrücktritt formulierte, stellte sich heraus, dass mein eigentlicher Vertragspartner 60 km von mir entfernt ist (so ne A/B Händler Geschichte). Egal, dieser bekam nunmehr meinen Vertragsrücktrittswunsch zugesandt. Nun schreibt mir dieser ich hätte Ihm während der Garantiezeit keine Möglichkeit der Nachbesserung gegeben. Ob wohl die Geschäftsführer und Vorstandsriege die Gleiche ist.
Ich sag mal Vertragsverschleierung!
Es wird dem Kunden suggestiert Er kaufe Ortsnah und in Wirklichkeit solle Er dann für Nachbesserung und Service fast 3 x so weit fahren nur damit die volle Garantie zum tragen kommt?
Wenn der wohnortnahe Händler auch bisher Deine Mängelrügen kommentarlos entgegen genommen und bearbeitet hat, so sollte auch nun kein Problem entstehen.
Ganz im Gegenteil: Wenn das von Dir unterstellte Verhalten wirklich zielgerichtet war, dann sollte man ihn mal an §263 StGB erinnern. Dort heisst es nämlich so schön:
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sprich: Wenn der wohnortnahe Händler dich bisher bewusst in dem Glauben gelassen hat, er sei Dein Vertragspartner, nur damit der wirkliche Verkäufer später eine Nachbesserung oder Wandlung nicht zahlen muss, dann erfüllt dies ziemlich wörtlich das, was der Gesetzgeber mit Betrug meint.
Gruss und viel Erfolg,
Chip
25 Werkstattbesuche?!
JGOK, sieh zu, dass die Karre vom Hof kommt und suche dir ein vernünftiges Auto. Ich glaube, ich wäre schon längst Amok gelaufen.
Na ja, ich blöder Hund hab sehr gute Nerven und habe zu Beginn der Werkstatt vertraut, dass diese den Fehler beheben können. War wohl nichts!
JGOK
Zitat:
Original geschrieben von JGOK
Na ja, ich blöder Hund hab sehr gute Nerven und habe zu Beginn der Werkstatt vertraut, dass diese den Fehler beheben können. War wohl nichts!
JGOK
Ein gewisses Maß an Geduld verstehe ich - aber irgenwann fackel ich die Karre dann zeremoniell auf dem Hof des Händlers ab...
Letztendlich habe ich eine "Verbriefte Rückgabe" vereinbart und der Händler kann sich freuen wenn der Finanzierungszeitraum um ist. Denn dann bekommt Er, was Er jetzt geschmäht zurück. Ironie des Schicksals!
JGOK
Wie ist dass nun eigentlich bei einem Vertragsrücktritt wegen Mangels am Fahrzeug mit der Nutzungspauschale? Laut einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und einer EU Richtlinie, soll es ja diese nicht mehr geben?
Weis jemand etwas darüber? Mein Anwalt meinte wohl, wenn es bei diesem Backofen keine Nutzungsentschädigung gibt, dann gibt es die bei einem Fahrzeug auch nicht. Letztentlich würde man ja am Wertverlust des Fahrzeuges beteiligt.
Zumindest müßten dann die Hersteller ALLER Produkte entlich mal was Ausgereiftes auf den Markt bringen!
JGOK
Zitat:
Original geschrieben von JGOK
Wie ist dass nun eigentlich bei einem Vertragsrücktritt wegen Mangels am Fahrzeug mit der Nutzungspauschale? Laut einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und einer EU Richtlinie, soll es ja diese nicht mehr geben?
Weis jemand etwas darüber? Mein Anwalt meinte wohl, wenn es bei diesem Backofen keine Nutzungsentschädigung gibt, dann gibt es die bei einem Fahrzeug auch nicht. Letztentlich würde man ja am Wertverlust des Fahrzeuges beteiligt.
Zumindest müßten dann die Hersteller ALLER Produkte entlich mal was Ausgereiftes auf den Markt bringen!
JGOK
Gute Frage! Beim Touareg wurden mir deshalb nämlich 3000€ abgezogen, die könnte man ja rückwirkend zurück verlangen.
Da hast Du aber Deinen T-Reg nicht lange gehabt oder?
JGOK
Abgesehn von alle dem, reagiert nun auch der Gesetztgeber auf die Testpraxis unserer Autohersteller:
http://www.direktbroker.de/.../19904781
http://www.bundesgerichtshof-quiz.de/.../
Da mus doch bei mir oder wem auch immer was zu machen sein. Man braucht halt einen fitten Rechtsanwalt, der dieses Urteil voll auslegt.
JGOK