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Garantie und Rost
Hallo
Am Kotflügel meines Golfs sind mehrere grosse Rostblasen zusehen. Für eine gewisse Anzahl Jahren hat man VW doch eine Rostgarantie. Somit sollte der „Schaden“ schnell behoben werden. Fehlanzeige! Die Rostgarantie gibt es nur aufs Durchrosten und nicht auf Rost, der es irgendwie unter den Lack geschafft hat.
Nach dem messen des Lacks wurde mir mitgeteilt, dass da bereits grosszügig gespachtelt und lackiert wurde und somit der Garantieanspruch wegfällt.
Das Auto wurde bei dieser Garage gekauft und hatte nie einen Schaden in dem Bereich. Auf die Frage ob dies beim Kauf des Vorführwagens (!) nicht mitgeteilt hätte werden müssen, dass in dem Bereich die Werkstatt einen Schaden beheben musste und dadurch die Garantie wegfällt, verneinte er. Dies obwohl in dem Kaufvertrag Unfallwagen: Nein und Rostgarantie von x-Jahren steht. Die Fotos werde er nicht an VW weiterleiten, da der Sachverhalt klar sei.
Bleibt mir hier nichts anderes übrig, als auf eigene Kosten den Wagen reparieren zu lassen?
Gruss
Marco
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15 Antworten
Da fehlen Daten:
Erstzulassung ?
wann beim Händler gekauft?
Wenn Du ihn bei einem Händler als Unfallwagen gekauft hast, muss er dafür haften, da die Reparatur/Lackierung nicht ordnungsgemäss durchgeführt wurde, VW hat in dem Fall damit nichts zu tun.
Zitat:
Das Auto wurde bei dieser Garage gekauft und hatte nie einen Schaden in dem Bereich.
Das kann ja nicht sein, wenn es ein Vorführer war der dem Autohaus gehört hat dann gab es ja keine andere Möglichkeit das ein solcher Schaden entstanden ist. Im Werk wird das wohl nicht passiert sein, gerade bei einem Kotflügel ist es, wenn doch etwas passiert wäre, wesentlich günstiger das Teil in den Müll zu werfen statt aufwendig zu spachteln und zu lackieren.
Ich würde evtl. nochmal mit dem Autohaus sprechen, evtl. war der Verkäufer einfach nicht richtig informiert und hat hier vorschnell eine falsche Information gegeben.
Da will sich einer ums Zahlen drücken, Du bist im Recht. Mit VW hat das allerdings nichts zu tun, der Händler ist regresspflichtig. Wie hoch sind die angesetzten Reparaturkosten?
Im Kaufvertrag wurde doch festgehalten, dass eine Rostgarantie für x-Jahre gegeben wird.
Ob der Händler Ersatz von VW erhält, ist sein Problem.
O.
Ich hatte einen ähnlichen Fall bei BMW. Die Rostgarantie ist auch dort nur auf unlackierte Originalteile beschränkt. Bei mir war die Fahrertür unten durchgerostet...auch hier wurde an der Tür mal was lackiert! Allerdings kann ein Gebrauchtwagen sicherlich als Unfallfrei verkauft werden, wenn z.b. am Kotflügel mal ne Delle/Kratzer ausgebessert und lackiert wurde. Das hat ja nichts mit einem Unfallschaden zu tun. Trotzdem hast du da jetzt natürlich etwas Pech, wenn du dich an VW wenden willst. Ich würde auch sagen, dass hier evtl noch was beim Händler zu holen ist....allerdings wohl auf Kulanz.
Zitat:
Original geschrieben von Schiller44
Nach dem messen des Lacks wurde mir mitgeteilt, dass da bereits grosszügig gespachtelt und lackiert wurde und somit der Garantieanspruch wegfällt.
Das Auto wurde bei dieser Garage gekauft und hatte nie einen Schaden in dem Bereich.
Wenn es so war, dann könnte die gespachtelte und nachlackierte Tür ein Sachmangel sein, für den der Verkäufer 2 Jahre lang haftet, wenn die Sachmängelhaftung nicht verkürzt wurde.
Wenn er den Mangel wie beschrieben verschwiegen hat, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
In diesem Zeitraum hättest du Anspruch auf Nachbesserung, gefolgt von Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Wenn der Händler das anders sieht, dann wird's natürlich schwierig, weil du dann mit Anwalt und Sachverständigem kommen musst. Da stellt sich dann die Frage ob sich's lohnt.
Wenn der Kauf länger als 3 Jahre zurückliegt, dann hast du Pech gehabt und bist vom guten Willen des Händlers abhängig.
Man muß erst einmal klären, woraus der Rost resultiert:
-Schlampige Unfallreparatur ? D.h. keine Garantie sondern Haftung der ausführenden Firma
-Rost von außen nach innen ? Über Garantie nicht abgedeckt
-Rost von innen nach außen ? Dann greift die Rostschutzgarantie, solange nicht andere Faktoren für die Verursachung vorliegen
Besten Dank für die zahlreichen Antworten.
Habe das Auto durch den Automobilclub überprüfen lassen.
Gemäss Prüfer hatte der wagen einen Schlag an die Seite bekommen. Unter dem Auto sah man gut, dass die Stossstange verzogen war. Ebenfalls wurde die Frontscheibe getauscht und am hinteren Radkasten wurde ebenfalls lackiert und gespachtelt. Das Auto ist gerade mal drei jährig und wurde demnach schon ordentlich repariert.
Den Wagen habe ich beim Generalimporteur von VW gekauft. Dachte diesen kann man vertrauen. Werde nun schauen, was sich machen lässt.
Gruss
Wenn Dir der Händler den Vorschaden verschwiegen hat, erfüllt das den Tatbestand der "arglistigen Täuschung" und Du hast das Rech auf Wandlung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages.
www.meisterernst.de/.../lensing-gebrauchtwagenkauf.html
Zitat:
Original geschrieben von Schiller44
[.....] Gemäss Prüfer hatte der wagen einen Schlag an die Seite bekommen. Unter dem Auto sah man gut, dass die Stossstange verzogen war. Ebenfalls wurde die Frontscheibe getauscht und am hinteren Radkasten wurde ebenfalls lackiert und gespachtelt. [.....]
Und dieser Wagen wurde dir tatsächlich als "unfallfrei" verkauft?
Falls ja, ist dies ganz klar eine Angelegenheit für einen Rechtsanwalt!
@Threadersteller: Ein paar Infos wären schon hilfreich. In welchem Land wohnst du? VW muss ja zB nach Deutschland nur wenige Modelle importieren. Was für ein Händler war das? Ein niedergelassenes Autohaus?
Dein Wagen ist offensichtlich ein Unfallwagen, hier geht es um mehr als Kostenübernahme für einen rostigen Kotflügel! Ich empfehle ebenfalls den Gang zum Anwalt.
Ich wohne in der Schweiz. Das Auto wurde mir durch den Generalimporteur für VW verkauft. Im Kaufvertrag steht bei Unfallwagen nein (Dokument liegt vor mir). Habe alle Dokumente des Kaufs und der Service zusammen.
Nur wie beweise ich, dass die Schäden schon beim Kauf da waren? Sah das Auto nie von unten und am Lack sah ich auch nichts. Könnte noch schwierig werden Werde mich nächste Woche informieren, was machbar ist.
Gruss Marco
Gib doch mal vollständige Informationen!
- Alter und Kilometer des Autos und DEIN Kaufdatum
- Wie lange und wie viele Kilometer in deinem Besitz?
- Ist der Wagen ein Import aus Deutschland oder einem Drittland?
- wie schwer sind die erkennbaren Unfallfolgen? Der Prüfer wird das doch beschrieben haben?
- Was ist das für ein Händler? VW-Autohaus oder ein Fähnchenhändler, der sich Generalimporteur nennt? Kontakt übers Internet?
Unfallschäden und ihr Alter kann ein Unfallgutachter schon abschätzen.
Und: Das ist ein Fall für den Anwalt.
Erste Inkraftsetzung 08.2009
Mein Kaufdatum von: 05.2010
KM Stand bei Übernahme: 8000
Meine gefahrenen KM: 25'000
Wagen wurde aus Deutschland importiert
Der Prüfer hat die Kosten auf ca EUR 2200 geschätzt.
Schäden, die beim Kauf wahrscheinlich waren:
Spachtel Kotflügel, Scheinwerfer leicht beschädigt, Stossstange verzogen, Radkasten hinten Spachtel, Windschutzscheibe ersetzt, Linke Türe schliesst nicht sauber
weitere Schäden am Fahrzeug: (evtl Folgeschäden)
Ölverlust Getriebe und Differenzial, untere Motorabdeckung gerissen, durch falsches anheben des Fahrzeuges druckstellen (habe das Auto nie selber angehoben)
Bereits ausgeführte Reparaturen: (nicht auf Garantie, da durch VW scheinbar abgelehnt)
Fahrerairbag, Kühlmittelsensor und Klimakompressor
Amag CH ist der Händler. Ist der offizielle Partner von VW.
Habe bis jetzt immer alles selber bezahlt, nur jetzt wurde es auch mir zuviel. Nächstesmal kaufe ich entweder einen Neuwagen oder nehme ein Profi mit. Konnte die Schäden beim Kauf nicht sehen