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Garantie während der junge Sterne Zeit

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 5. Oktober 2010 um 17:24

Habe einen Jahreswagen mit der sogenannten JUNGE STERNE GARANTIE. Kann ich bei der nun anstehenden Inspektion zu das Auto einer Meister KFZ Werkstatt gehen oder muß eine Mercedes Werkstatt aufsuchen.

Noch ne Frage. Schadet es der Automatik wenn ich bei Standzeiten über circa 1 Minute von D nach N schalte oder ist es besser D drinzulassen und die Bremse entsprechend zu betätigen.

Beste Antwort im Thema
am 8. Oktober 2010 um 14:54

Zitat:

Original geschrieben von Muetzenpaul

 

Also dazu kann ich nur sagen das es da ein neues EU Gesetz gibt ich glaube mich zu erinnern das das ab diesem Jahr September gilt, das besagt das bei Garantie vom Hersteller nicht zwinge für die service Arbeiten eine Werkstatt des Herstellers aufesucht werden muss, die frei Werkstatt, oder atu oder sonst wer muss allerdings sich an die Service Angaben des Herstellers Halten, kannst also Kundendienst machen lassen wo du willst

Dann fahre mal mit einem neuen Fahrzeug zu ATU und lasse dort einen Assyst machen. Wenn dann ein Problem auftaucht bist Du in der Beweispflicht das alle Arbeiten nach Vorschrift von MB gemacht wurden. Das kann nicht funktionieren. Es kommen fast wöchentlich Änderungsmitteilungen über das interne System von MB.

Diese bekommt natürlich ATU auch und ist immer auf dem neusten Stand. ;)

Glaubst Du das?

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am 5. Oktober 2010 um 17:28

Während der Werksgarantie solltest Du schon zu Mercedes fahren.

Zur Automatik. Lass den Pin auf D und trete die Bremse. Auf Dauer ist das besser.

Also ich schalte an der Ampel meistens auf N, da die Zugkraft unterbrochen wird. In D will das auto ja immer losfahren...

Sobald du zu einer externen Werkstatt gehst, gibt es Probleme mit Garantie.

Übrigens, du hast bis 2 Jahre nach EZ Werksgarantie und dann die restliche Zeit bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Kauf die Junge Sterne Garantie.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Während der Werksgarantie solltest Du schon zu Mercedes fahren.

 

Also dazu kann ich nur sagen das es da ein neues EU Gesetz gibt ich glaube mich zu erinnern das das ab diesem Jahr September gilt, das besagt das bei Garantie vom Hersteller nicht zwinge für die service Arbeiten eine Werkstatt des Herstellers aufesucht werden muss, die frei Werkstatt, oder atu oder sonst wer muss allerdings sich an die Service Angaben des Herstellers Halten, kannst also Kundendienst machen lassen wo du willst

Übrigens, du hast bis 2 Jahre nach EZ Werksgarantie und dann die restliche Zeit bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Kauf die Junge Sterne Garantie.

verstehe ich dich richtig wenn ich einen 2009er Bj. kaufe hat der bereits ein Jahr Garantie vom Feundlichen weg, und das andere Jahr das noch übrig ist wird dann zu meinen 2 Jungen Sternen dazu gerechnet oder wie, denke da liegst du falsch die wären ja richtig dumm wenn sie auf einen Gebrauchten 3 Jahre geben und auf einen neuen wo weniger Garantiefälle aufträten nur 2 Jahre geben, da würden die Leute ja Nur Noch Gebrauchte kaufen oder meinst du nicht

am 8. Oktober 2010 um 13:50

Zum Beispiel:

-Auto Bj.2009 (2 Jahre Werksgarantie)

-gekauft 2010 (2 Jahre Junge Sterne Garantie)

-Werksgarantie bis 2011

-Junge Sterne Garantie bis 2012

Gruß

Engelbert

Zitat:

Original geschrieben von EngelbertHumperdinck

Zum Beispiel:

-Auto Bj.2009 (2 Jahre Werksgarantie)

-gekauft 2010 (2 Jahre Junge Sterne Garantie)

-Werksgarantie bis 2011

-Junge Sterne Garantie bis 2012

Gruß

Engelbert

Das is schon klar aber deshalb hast du ja die Junge Sterne weil die andere nicht mehr greift, die Garantien werden ja nicht aneinander gehängt

am 8. Oktober 2010 um 14:17

Genau, wollte dich nur noch bestätigen!

Zitat:

Original geschrieben von EngelbertHumperdinck

Genau, wollte dich nur noch bestätigen!

lol sry

am 8. Oktober 2010 um 14:54

Zitat:

Original geschrieben von Muetzenpaul

 

Also dazu kann ich nur sagen das es da ein neues EU Gesetz gibt ich glaube mich zu erinnern das das ab diesem Jahr September gilt, das besagt das bei Garantie vom Hersteller nicht zwinge für die service Arbeiten eine Werkstatt des Herstellers aufesucht werden muss, die frei Werkstatt, oder atu oder sonst wer muss allerdings sich an die Service Angaben des Herstellers Halten, kannst also Kundendienst machen lassen wo du willst

Dann fahre mal mit einem neuen Fahrzeug zu ATU und lasse dort einen Assyst machen. Wenn dann ein Problem auftaucht bist Du in der Beweispflicht das alle Arbeiten nach Vorschrift von MB gemacht wurden. Das kann nicht funktionieren. Es kommen fast wöchentlich Änderungsmitteilungen über das interne System von MB.

Diese bekommt natürlich ATU auch und ist immer auf dem neusten Stand. ;)

Glaubst Du das?

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Zitat:

Original geschrieben von Muetzenpaul

 

Also dazu kann ich nur sagen das es da ein neues EU Gesetz gibt ich glaube mich zu erinnern das das ab diesem Jahr September gilt, das besagt das bei Garantie vom Hersteller nicht zwinge für die service Arbeiten eine Werkstatt des Herstellers aufesucht werden muss, die frei Werkstatt, oder atu oder sonst wer muss allerdings sich an die Service Angaben des Herstellers Halten, kannst also Kundendienst machen lassen wo du willst

Dann fahre mal mit einem neuen Fahrzeug zu ATU und lasse dort einen Assyst machen. Wenn dann ein Problem auftaucht bist Du in der Beweispflicht das alle Arbeiten nach Vorschrift von MB gemacht wurden. Das kann nicht funktionieren. Es kommen fast wöchentlich Änderungsmitteilungen über das interne System von MB.

Diese bekommt natürlich ATU auch und ist immer auf dem neusten Stand. ;)

Glaubst Du das?

Da gebe ich dir recht aber so ist nun mal das neue EU Gesetz ich habs nicht gemacht hab auch nicht gesagt das ich das so machen würde oder das die anderen das so machen sollen, ist nur eine Feststellung gewesen, Firmen bzw. klein Unternehmen können sich bei MB gegen eine einmalige Gebühr Anmelden Und sich somit über die gesamte Palette was den Service angeht informieren zb. epc.NET oder WIS usw, epc.NET geht auch für Privat Personen giult allerdings nur ein Jahr

am 8. Oktober 2010 um 15:34

Das ist richtig,

aber ich denke das es doch bei eventuellen Mängel Probleme geben wird. Und nach den 2 Jahren sieht es mit Sicherheit bei der Kulanz ganz arg aus. Denn dazu ist man ja nicht verpflichtet. Ob sich das dann rechnet wage ich zu bezweifeln.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Das ist richtig,

aber ich denke das es doch bei eventuellen Mängel Probleme geben wird. Und nach den 2 Jahren sieht es mit Sicherheit bei der Kulanz ganz arg aus. Denn dazu ist man ja nicht verpflichtet. Ob sich das dann rechnet wage ich zu bezweifeln.

Da kannst du wahrscheinlich recht haben

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