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Garantie - Wie erkennen die das?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 8. März 2012 um 9:06

Hi Leute!

Wie erkennt die VW-Werkstatt eigentlich, dass sich das Auto noch in der 2-Jahres-Garantie befindet?

Danke!

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21 Antworten

Ausschlaggebend ist der Tag der ersten Zulassung.

Das Auto hat eine Nummer und damit kann man online ehen, was das für ein Auto ist und somit auch die Garantiedauer anfragen.

Zitat:

Original geschrieben von Halema

Das Auto hat eine Nummer und damit kann man online ehen, was das für ein Auto ist und somit auch die Garantiedauer anfragen.

Da muß man nix online sehen, da genügt ein Blick in die Zulassung

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76

Ausschlaggebend ist der Tag der ersten Zulassung.

nicht immer...bei uns war es tag der abholung in wolfsburg...weil, wurde zwei tage vorher angemeldet...vw sieht in der historie genau was mit dem auto alles abgegangen ist...selbstverständlich wird auch eine garantieverlängerung eingetragen...

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76

Ausschlaggebend ist der Tag der ersten Zulassung.

Nein, das stimmt so nicht. Es gibt ein Übergabedatum, das normalerweise im Bordbuch festgehalten wird. Das ist für den Beginn des Garantiezeitraumes massgebend. Schliesslich zwingt Dich keiner, Dein Fahrzeug anzumelden.

korrekt! Zumal mein Auto vom Händler am 30.06.2010 das erste Mal zugelassen wurde, ich es aber am 8.8.2012 übernommen habe und ab da läuft die Garantie, also ab Übergabe an mich.

am 8. März 2012 um 12:08

Moin.

Wenn der shconmal zugelassen war,zählt das Datum der Zulassung und nciht der Übergabe an dich.

nein, eben nicht. Ich dachte, das hätten wir schon geklärt?!

Edit: jetzt werde ich gerade selber unsicher. Frage nochmal eben beim Händler an.

Meines Erachtens zählt das Datum der Übergabeinspektion, das steht im Serviceheft (und natürlich bei VW im System). Das ist die Übergabe an den ersten Besitzer - ist ja logisch, bei einem Jahreswagen fängt die Garantie natürlich nicht nochmal von vorne an.

vg, Johannes

am 8. März 2012 um 13:05

Wenn der zugelassen ist,besteht auch ein Halter und damit ja auch automatisch eine Übergabeinspektion oder seht ihr das anders?

Deswegen ist der Wagen ja auch günstiger,mit Tageszulassungen,etc.

Zitat:

Original geschrieben von Drehzahlschrauber

Wenn der zugelassen ist,besteht auch ein Halter und damit ja auch automatisch eine Übergabeinspektion oder seht ihr das anders?

Deswegen ist der Wagen ja auch günstiger,mit Tageszulassungen,etc.

Bei Tageszulassungen sehe ich das auch so. Aber manche lassen ihr Auto ja schon eine Woche vor Abholung zu, gerade wenn sie in der Autostadt abholen. Da kann das Zulassungsdatum dann m.E. vor dem Garantiebeginn liegen.

vg, Johannes

Die Wahrscheinlichkeit dass in den 2 Tagen zwischen Zulassungsdatum + 2 Jahre und Übergabedatum + 2 Jahre was zu machen ist, ist ja auch sehr klein. Bei ner Tageszulassung gilt die Garantie dann ab dem Erstzulassungsdatum für den Händler. Möglich, dass der ein oder andere Händler dies kulant regelt.

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

Meines Erachtens zählt das Datum der Übergabeinspektion, das steht im Serviceheft (und natürlich bei VW im System). Das ist die Übergabe an den ersten Besitzer - ist ja logisch, bei einem Jahreswagen fängt die Garantie natürlich nicht nochmal von vorne an.

vg, Johannes

in meinem Fall ist es KEIN Jahreswagen, sondern er wurde zugelassen, ich habe ihn Probe gefahren und dann kurz darauf gekauft.

Ich habe ihn auch 1 Woche vor Abholung in Wolfsburg zugelassen. im Serviceplan sind zwei Eintragungen von Volkswagen:

Datum der Ausliefrung: 4. Februar

Übergabe Inspektion durchgeführt: 2. Februar

Ich glaube nicht, dass es zwischen den beiden Daten im Garantiefall mal Streit geben wird, wobei der Fall, dass genau am 3. oder 4. Februar ein Garantiefall eintriit gegen Null geht.

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