Garantieende naht - gibt es von MB einen "Special Service" dafür?
Hallo,
das Ende der Werksgarantie naht in wenigen Tagen. Da ich das Fahrzeug im Januar als Leasingrückläufer kaufte, habe ich zwar den Anschluß (J)S schon mitbezahlt, aber die deckt ja bekanntlich etwas weniger ab.
Deshalb meine Frage:
Gibt es ein Paket oder eine bekannte Aktion, die einen (möglichst kostenneutralen) Garantie-Ende-Check beinhaltet?
Auf Nachfrage wurde mir nichts diesbezüglich angeboten, einen Termin habe ich dennoch in 10 Tagen (Distronic justieren, Zwitschern (Windgeräusche o. dergl.) abstellen, Kartenupdate).
Danke für die Infos -
der manatee
Beste Antwort im Thema
Juristisch würde mich mal interessieren, wie eine "Garantierevision" etwas gegen erbrachte Garantieleistungen unternimmt, wenn ich dem AH ganz klar den für mich kostenpflichtigen Auftrag eines Rundumchecks vor Garantieende erteile.
Verschweigt mir das AH Mängel, bekommt das AH u. U. mit mir Ärger.
Findet und behebt es sie, bekommt es mit MB Ärger oder was??
Eine schriftliche Anweisung zur erklärten Nichtauffindungs-Anweisung von Garantiemängeln wird wohl niemand offen auf den Tisch legen.
Schon eine komische Situation...
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14 Antworten
"Special Service"? Was soll das denn sein? Von sowas habe ich noch nie gehört! Es gibt eine Garantie-Verlängerung MB100 oder MB80 für 2 Jahre nach Werks-Garantie oder 1 Jahr nach JS-Garantie. Ist nix anderes wie die JS-Garantie.
Ansonsten bei Ende der Werks-Garantie alles beheben lassen was einem negativ aufgefallen ist. Wird i.d.R. auch alles ohne Murren behoben und erledigt. Was Du als Kunde nicht nennst wird auch nicht gemacht.
Bringe meine Fahrzeuge immer eine Woche von Garantieablauf zu Mercedes um das Auto nochmal gründlich zu inspizieren.
Die letzte E-Klasse bekam vor Garantieablauf eine neue Steuerkette, neue Motor- und Getriebelager und vier neue Radlager, hat sich also geholt. Muss aber dazu erwähnen, das es sich um ein Taxi mit 420.000km handelte
Sicher gibt es soetwas nicht! Kein Autohersteller wird sich darum reißen auf seine Kosten vermeidbar noch ein paar Garantieleistungen zu erbringen.
Da musst Du selber nochmal alles genau durchprüfen, oder mit jemanden der sich damit gut auskennt.
Gruß Jürgen
Ich würde von meinem Händler schon angerufen kurz vor Garantieende ob ich nochmal alles checken lassen will. Der Händler verdient nämlich auch an Garantiearbeiten.
Würde auf jeden Fall hin und alles beseitigen lassen, mit der Bitte auch mal generell zu schauen.
@Jürgen: stimmt so nicht pauschal. So, wie schipper1 schrub, wurde auch ich vom VWN-Fritzen auch angesprochen. Für eine rel. geringe Pauschale wollte man das Fahrzeug checken und Garantiemängel noch innerhalb der Frist abstellen.
Also sag niemals nie
Vor dem Ende der 2 jährigen Neuwagengarantie hatte mir meine VT immer wieder ein Angebot für die MB100 und MB80 unterbreitet. Im Rahmen des Angebots wurde der Wagen (2x S203, 1x X204) immer nochmals vom KD-Annahme MA komplett durchgecheckt. Neben meinen Beanstandungen wurden bei meine S203 auch weitere defekte Teile entdeckt.
Übrigens habe ich die MB100 bei den S203 im 3. Jahr und beim X204 im 3. und 4. Jahr nie benötigt.
Beim X204 hatte ich allerdings nach 4 Jahren das übliche Problem mit dem Artico Sitzwangen gehabt. Leider sind die nicht im MB100 Paket enthalten. Solltest Du also Avantgarde Sitze oder Artico Kunstleder Sitze haben, achte peinlich auf Risse im Bereich der Sitzwangen am Fahrersitz und evtl. Beifahrersitz (außen).
Gruß TuxOpa
Zitat:
@schipper1 schrieb am 28. Mai 2015 um 16:53:41 Uhr:
Ich würde von meinem Händler schon angerufen kurz vor Garantieende ob ich nochmal alles checken lassen will. Der Händler verdient nämlich auch an Garantiearbeiten.
Würde auf jeden Fall hin und alles beseitigen lassen, mit der Bitte auch mal generell zu schauen.
Da darf der Handler sich nicht erwischen lassen. Da wird er mit einer Prüfung der letzten Jahre bekommen.
Wenn eure Händler das so machen, dann behaltet es bitte für euch. Und um Gottes Willen ja keine Namen nennen.
Daimler kann/darf, rückwirkend auf 10 Jahre, gezahlte Garantie- und Kulanzzahlungen zurückfordern. Es kommt sowieso alle Jahre wieder die Garantierevision ins Haus und überprüft alles, aber wenn im Internet Namen auftauchen dann geht das auch mal schneller.
Da wird genauso sorgsam und akribisch kontrolliert wie bei der Steuerprüfung.
Juristisch würde mich mal interessieren, wie eine "Garantierevision" etwas gegen erbrachte Garantieleistungen unternimmt, wenn ich dem AH ganz klar den für mich kostenpflichtigen Auftrag eines Rundumchecks vor Garantieende erteile.
Verschweigt mir das AH Mängel, bekommt das AH u. U. mit mir Ärger.
Findet und behebt es sie, bekommt es mit MB Ärger oder was??
Eine schriftliche Anweisung zur erklärten Nichtauffindungs-Anweisung von Garantiemängeln wird wohl niemand offen auf den Tisch legen.
Schon eine komische Situation...
In der Tat darf der VT nicht einfach den Kunden zum Garantieendecheck vorladen und fleissig Garantiereparaturen verbuchen.
Allerding beinhaltet die Beratung zur Garantieerweiterung MB100/MB80 nach zwei Jahren bei Neuabschluss die einmalige Untersuchung des Fahrzeuges durch den Servicediesntmitarbeiter auf Mängel. Diese Mängel müssen beseitigt werden.
Gruß TuxOpa
Und wenn der Kunde nicht "vorgeladen" wird, sondern selbst um Untersuchung bittet, ist der Diener zweier Herren?
Eben nicht
Für Garantiereparaturen entstehen der VT einiges an Mehrarbeit. Zudem vergütet Mercedes die Arbeiten zu einem geringeren AW Satz als sonst bei gewerblichen oder privaten Kunden üblich.
Ist der Antrag genehmigt muss der Defekt akribisch dokumentiert werden und die getauschten Teile ans Werk gesendet werden. Stellt nun das Werk fest, dass das Teil nicht defekt/tauschwürdig war, bleibt der VT auf seinen Kosten sitzen.
Aber warum macht es die VT trotzdem? Ganz einfach: Kundenbindung, es ist 10x teurer einen neuen Kunden zu binden als einen bestehenden Kunden zu halten.
Gruß TuxOpa
Zitat:
@manatee schrieb am 1. Juni 2015 um 16:02:38 Uhr:
Und wenn der Kunde nicht "vorgeladen" wird, sondern selbst um Untersuchung bittet, ist der Diener zweier Herren?
Wenn du Updates beauftragt dann bezahlst du auch. Hat nichts mehr mit Garantie zu tun.
@TuxOpa: Klar ist bei Garantiereparaturen mehr Arbeit zu erledigen, als wenn der Kunde kommt und z.B. konkret sagt: "Mein Sperrdifferenzial ist defekt. Bitte austauschen."
Aber wenn ich eine Werkstatt beauftrage, ein Fahrzeug mit noch laufender Neuwagengarantie zu checken, bekommt diese Geld von mir als AG. Findet sie in diesem Zuge Defekte und behebt diese, so bekommt sie Geld von MB.
D.h. es gibt 2 Optionen:
1.) Sie hat 2x Einnahmen und einen zufriedenen Kunden.
2.) Sie verschweigt gefundene Mängel, so hat sie nur 1x Einnahmen (von mir für den Check) und einen Kunden, der A) unzufrieden ist und B) die Mängel nach Ablauf der Werksgarantie in einer freien Werkstatt beheben lässt.
Die Frage lautet daher: Gibt es von MB ganz konkret die Auflage an die Vertragswerkstätten, Mängel nicht zu finden / zu beheben? Nur dann kann irgendeine Revision die Leistungen wieder einkassieren.
@Bruno_Pasalaki: Nein, das kann man nicht so pauschal formulieren.
Ich habe noch Anspruch auf kostenlose Kartenupdates und ich habe im Zuge der Mängelbehebung (siehe "SOS not ready") zig mal Updates vom NTG etc. beauftragt, die letztendlich auch von Erfolg gekrönt waren - und mich selbstverständlich nichts kosteten.