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Garantieverlängerung (Gebrauchtwagen) sinnvoll?
Hallo zusammen,
ich habe bei einem VW Vertragshändler einen Golf 7 1.6 TDI gekauft. Der waren hat knapp 30000km gelaufen. Für 47€ - monatlich (1700€ auf die Laufzeit gerechnet) könnte ich eine Dreijährige Garantieverlängerung abschließen.
Ist sowas allgemein sinnvoll?
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17 Antworten
Frag in 36 Monaten noch mal nach...
Bisher hatte ich bei fast allen VW die kostenpflichtige Garantieverlängerung. Gelohnt hat es sich, wenn auch nur für den Garantiegeber. Einziger Vorteil - du bist vor teuren Überraschungen gefeit.
Am Rande bemerkt - müsste der VW-Händler nicht ohnehin für mind. 12 Monate Gewährleistung erbringen?
Wenn der kein DSG hat würde ich die nicht abschließen. Du hast ja mindestens 6 Monate Gewährleistung vom Händler. Oder er verkauft dir eine normale Garantieversicherung für 12 Monate.
Die Preise für die Garantieverlängerungen sind inzwischen sehr hoch. Da sollte man im Detail prüfen, welchen Umfang die Garantie hat und ob es laufleistungsabhängige Selbstbeteiligungen gibt.
Genau, welche Komponenten sind abgedeckt? Bei mir war nach einem Jahr die Klima defekt, die war aber in der einjährigen Gebrauchtwagengarantie nicht dabei.
Und wie ist die Zuzahlung geregelt. Da gibt es Modelle mit Zuzahlung, maximaler Schadenshöhe in Abhängigkeit vom Fahrzeugwert und nur 50% der Schadenssumme, bis hin zu Pauschal maximal in Summe nur XY€ und pro Schadensfall pro Jahr nur XZ€.
Zitat:
@dr.seuchenvogel schrieb am 16. September 2024 um 21:08:11 Uhr:
Wenn der kein DSG hat würde ich die nicht abschließen. Du hast ja mindestens 6 Monate Gewährleistung vom Händler. Oder er verkauft dir eine normale Garantieversicherung für 12 Monate.
12 Monate Gewährleistung vom Händler
Also die letzten Garantieversicherungen habe ich alle in den Sand gesetzt.
Die Frage ist auch, kann ich mir eine größere Reperatur leisten oder wird es dann eng für mich. Risikoabwägung von der anderen Seite.
Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen dass der Schaden sein Beginn vor dem Kauf hatte was fast unmöglich ist. Also 6 Monate.
Zitat:
@dr.seuchenvogel schrieb am 17. September 2024 um 11:31:24 Uhr:
Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen dass der Schaden sein Beginn vor dem Kauf hatte was fast unmöglich ist. Also 6 Monate.
Nein, 12 Monate ist jetzt die Beweislastumkehr seit 1.1.22
Zitat:
@dr.seuchenvogel schrieb am 17. September 2024 um 11:31:24 Uhr:
Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen dass der Schaden sein Beginn vor dem Kauf hatte was fast unmöglich ist. Also 6 Monate.
Es sind mittlerweile 12 Monate wo der Käufer einen Nachweis erbringen muss.
Also 12 Monate Gewährleistung.
Das heißt, eine einjährige Gebrauchtwagengarantie ist nur im Sinne des Verkäufers
Erst darüber hinaus des Käufers. Für dieses Jahr würde ich keine Garantie bezahlen!
Das Geld lieber in eine Rechtsschutzvers.
Dann muss ich meinen Vertrag von 5.2024 nochmal studieren. OK kann auch sein dass der Inhalt nicht dem aktuellen Gesetz entspricht.
Zitat:
@Rlmmp schrieb am 17. September 2024 um 11:41:30 Uhr:
Das heißt, eine einjährige Gebrauchtwagengarantie ist nur im Sinne des Verkäufers
Erst darüber hinaus des Käufers. Für dieses Jahr würde ich keine Garantie bezahlen!
Das Geld lieber in eine Rechtsschutzvers.
So habe ich es immer in all den Jahren gemacht.
Immer im Anschluß an die 12 Monate.
Bei einem "Schaden" in den ersten 12 Monaten gab es bisher nie
Probleme mit der Abwicklung.
Man kann ja auch immer noch selber eine Garantieversicherung bei einem Anbieter seiner Wahl abschließen - ganz ohne Provision für den Autoverkäufer.