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Garantieverlängerung ja oder nein

Audi Q5 8R
Themenstarteram 26. März 2014 um 11:58

Ich habe einen Q5 2.0 s-tronic bestellt, Lieferung Mai 2014.

Da ich bisher einen Schalter hatte und über die s-tronic nicht nur Lobeshymnen gehört habe und Reparaturen dort ordentlich ins Geld gehen, überlege ich eine Werks-Garantieverlängerung, die ich spätestens bei der Anforderung des Typenscheins (=Fahrzeugbrief) durch den Händler beim Eintreffen des Fahrzeugs abschließen muß.

Ich würde das Maximum von insgesamt 5 Jahren und 150.000 km nehmen, was allerdings happige 2.440 Euro kosten würde.

Ich plane, das Fahrzeug sicher 5 Jahre zu halten und würde in dieser Zeit ca. 125.000 km zurückgelegt haben...

Was meinen die Spezialisten hier im Forum dazu?

Gruß

Ingo

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KlausX5

[...] Anderseits: wird der Wagen gestohlen oder Totalschaden, ist das Geld weg!

Gruß, Klaus

Sorry - aber die Aussage ist schlichtweg falsch.

Ist das zu versichernde Objekt nicht mehr vorhanden - z. B. wegen "Untergang" (so heißt das im Versicherungsjargon) erlischt die Versicherung. Alternativ auch, wenn der Verkauf an einen Händler erfolgt ist (Übertragung der Versicherung ist in diesem Fall in deren AGB ausgeschlossen). In beiden Fällen kannst Du Dir den "Restwert" der Versicherung auszahlen lassen.

So hab ich beim vorzeitigen Verkauf meines A5 SB, bei dem ich die Garantieverlängerung nachträglich geordert hatte, noch gut 1k€ wiederbekommen.

Gruß

Benedict

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Habe die Garantieverlängerung beim SQ auch genommen.

Ob ich sie brauchen werde steht in den Sternen.

OK, bei mir läuft sie nur bis zum 4. Jahr / 80.000km und kostet auch nur

etwas um die 800€.

 

Beim vorherigen Q5 2.0 TDI s-tronik hatte ich sie nicht.

Nach Ablauf der 2 Jahren Werksgarantie war

absolut nichts zu reparieren, somit habe ich sie da auch nicht vermisst.

 

Am TTR habe ich sie jetzt zum ersten Mal gebraucht.

Musste allerdings nichts dafür zahlen da es ein Werksdienstwagen

war und dadurch bis zum 5. Lebensjahr ab EZ. die Garantie inklusive war.

Nach 3 Jahren war der Scheibenwischermotor nun hin.

Keine Ahnung was das sonst gekostet hätte.

 

 

Es ist sicher eine Frage der eigenen Einstellung, mir gibt es auf jeden Fall

ein gutes Gefühl und somit ist es das für mich wert.

 

Gruß André

 

Ich hatte diese Frage vor Auslieferung auch hier gestellt! Die Antwort war nicht schlecht: ist wie bei einer KFZ-Versicherung, wenn man diese nicht braucht, ist sie auch überflüssig... (abgesehen von der Haftpflicht) Ich habe sie nun genommen! An die Kosten für ein defektes Getriebe o.Ä. will ich ohne die Garantie nicht denken... Anderseits: wird der Wagen gestohlen oder Totalschaden, ist das Geld weg!

Gruß, Klaus

Zitat:

Original geschrieben von KlausX5

[...] Anderseits: wird der Wagen gestohlen oder Totalschaden, ist das Geld weg!

Gruß, Klaus

Sorry - aber die Aussage ist schlichtweg falsch.

Ist das zu versichernde Objekt nicht mehr vorhanden - z. B. wegen "Untergang" (so heißt das im Versicherungsjargon) erlischt die Versicherung. Alternativ auch, wenn der Verkauf an einen Händler erfolgt ist (Übertragung der Versicherung ist in diesem Fall in deren AGB ausgeschlossen). In beiden Fällen kannst Du Dir den "Restwert" der Versicherung auszahlen lassen.

So hab ich beim vorzeitigen Verkauf meines A5 SB, bei dem ich die Garantieverlängerung nachträglich geordert hatte, noch gut 1k€ wiederbekommen.

Gruß

Benedict

Zitat:

Original geschrieben von Marini

Werks-Garantieverlängerung, die ich spätestens bei der Anforderung des Typenscheins (=Fahrzeugbrief) durch den Händler beim Eintreffen des Fahrzeugs abschließen muß.

Ich würde das Maximum von insgesamt 5 Jahren und 150.000 km nehmen, was allerdings happige 2.440 Euro kosten würde.

Was meinen die Spezialisten hier im Forum dazu?

Gruß

Ingo

Mir wurde gesagt, daß die Garantieverlängerung auch kurz vor Ablauf der 2 Jahresgarantie abgeschlossen werden kann. Hab' ich da 'ne Fehlinformation von meinem :)? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von audicom

Mir wurde gesagt, daß die Garantieverlängerung auch kurz vor Ablauf der 2 Jahresgarantie abgeschlossen werden kann. Hab' ich da 'ne Fehlinformation von meinem :)? :rolleyes:

Nein, ist korrekt. Bis dann kannst die bestellen - ist jedoch geringfügig teuer als bei Direkt-Bestellung beim Autokauf.

Gruß

Benedict

Themenstarteram 26. März 2014 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von Insignia_2.0T_4x4

Zitat:

Original geschrieben von audicom

Mir wurde gesagt, daß die Garantieverlängerung auch kurz vor Ablauf der 2 Jahresgarantie abgeschlossen werden kann. Hab' ich da 'ne Fehlinformation von meinem :)? :rolleyes:

Nein, ist korrekt. Bis dann kannst die bestellen - ist jedoch geringfügig teuer als bei Direkt-Bestellung beim Autokauf.

Gruß

Benedict

Dann ist das bei Euch in Deutschland doch etwas anders:

Bei uns gibt es die Original Audi Werksgarantie Verlängerung nur beim Neukauf.

Es gibt bei uns auch eine Garantieverlängerung, abzuschließen vor Ablauf der regulären Garantie von 2 Jahren, diese erfolgt jedoch über die Porsche Bank Salzburg, ist auf 120.000 km limitiert und auch in den Leistungen gegenüber der Original Audi Werksgarantie eingeschränkt.

Danke für Eure Kommentare und

Gruß

Ingo

am 26. März 2014 um 14:58

Hallo,

die Garantie-Erweiterung die Marini meint, wird aber sofort beim Autokauf/Bestellung gleich mit bei Audi gekauft und ist an das Fahrzeug gebunden. Nicht an den Halter! Sie bleibt also beim Verkauf des Fahrzeugs für den Neubesitzer erhalten.

Siehe hier: http://www.autobild.de/artikel/anschlussgarantie-bei-audi-1002329.html

Grüße vom Kuh-Treiber0815

Zitat:

Original geschrieben von Insignia_2.0T_4x4

Zitat:

Original geschrieben von KlausX5

[...] Anderseits: wird der Wagen gestohlen oder Totalschaden, ist das Geld weg!

Gruß, Klaus

Sorry - aber die Aussage ist schlichtweg falsch.

Ist das zu versichernde Objekt nicht mehr vorhanden - z. B. wegen "Untergang" (so heißt das im Versicherungsjargon) erlischt die Versicherung. Alternativ auch, wenn der Verkauf an einen Händler erfolgt ist (Übertragung der Versicherung ist in diesem Fall in deren AGB ausgeschlossen). In beiden Fällen kannst Du Dir den "Restwert" der Versicherung auszahlen lassen.

So hab ich beim vorzeitigen Verkauf meines A5 SB, bei dem ich die Garantieverlängerung nachträglich geordert hatte, noch gut 1k€ wiederbekommen.

Gruß

Benedict

Danke, das habe ich nicht gewußt! Sehr schön, Gruß, Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Marini

Zitat:

Original geschrieben von Insignia_2.0T_4x4

 

Nein, ist korrekt. Bis dann kannst die bestellen - ist jedoch geringfügig teuer als bei Direkt-Bestellung beim Autokauf.

Gruß

Benedict

Dann ist das bei Euch in Deutschland doch etwas anders:

Bei uns gibt es die Original Audi Werksgarantie Verlängerung nur beim Neukauf.

Es gibt bei uns auch eine Garantieverlängerung, abzuschließen vor Ablauf der regulären Garantie von 2 Jahren, diese erfolgt jedoch über die Porsche Bank Salzburg, ist auf 120.000 km limitiert und auch in den Leistungen gegenüber der Original Audi Werksgarantie eingeschränkt.

Danke für Eure Kommentare und

Gruß

Ingo

So ist das auch!

Ich habe das selbst durch. Die richtige Neuwagenanschlussgarantie kann man auch nur beim Neuwagenkauf abschließen. Bei meinem SQ5 habe ich das beispielsweise gemacht. Wir hatten einen 2009er S4, für den wir Ende 2010 die Garantieverlängerung nachträglich abschließen wollten. Es gibt eine ähnliche Garantie wie die Anschlussgarantie, aber mit deutlichen Einschränkungen!

In welchen Details unterscheidet sich den die Anschlußgarantie, welche ich bis zum Ablauf der zweijährigen

Herstellergarantie abschließen kann, zu der, welche ich direkt bei der Neuwagenbestellung mitbestellen

kann? Gibt es da auch eventuell noch Unterschiede in den einzelnen Modellreihen?

Das kann ich dir leider nicht mehr genau sagen, ist ja schon fast 4 Jahre her ;)

Zitat:

Original geschrieben von Marini

 

Was meinen die Spezialisten hier im Forum dazu?

Gruß

Ingo

http://www.autoexpress.co.uk/.../...n-cars-among-worst-engine-failures

40€/Monat bzw knapp 2cent/km wäre es mir wert.

Zitat:

Original geschrieben von SQ5-313

Das kann ich dir leider nicht mehr genau sagen, ist ja schon fast 4 Jahre her ;)

Ich hatte bei meinem Audi Service Partner letzten Donnerstag eine Garantie-Anschlußversicherung

abgeschlossen (A5 SB 3.0TDI Quattro), da habe ich den Verkäufer auch mal nach dem Unterschied

zur direkt beim Neuwagenkauf/-bestellung dazubestellbaren Garantieverlängerung gefragt. Der VK

konnte mir jetzt so auch keinen genauen Unterschied aufzeigen. Allerdings fand ich die maximale

KM-Laufleistung etwas niedrig (Gesamtlaufleistung in dann 4 Jahren "nur" 40.000 KM) im Verhältnis

zum Preis (etwas über 800€). Gut, hätte ja auch bis 80.000 Gesamtkilometer wählen können, aber

das war mir dann doch preislich etwas too much (rd. 1500€).

Ich hoffe, mein Wagen bleibt weiterhin von Problemen verschont.

am 27. März 2014 um 8:35

Hallo

meine 3 jährige Garantie läuft nun aus. Sollte man die Q nochmals vor Ablauf in der Werkstatt überprüfen lassen ? Wenn ja welche Punkte sollten geprüft werden ?

Kann man noch ein weiteres Jahr abschliessen ? Was würde das kosten ?

VG Yocash

Noch ein Nachtrag von mir: Folgendes werde ich checken lassen ob es was bringt das Schuiebedach einstellen zulassen weiß ich nicht bzw man liest nichts Gutes darüber

Schiebdach knackt bei unebenen Strassen, elektr. Heckklappe knackt wenn sie ganz oben ist, komisches vibrieren wenn man untertouring z.b. einen Berg hochfährt im Motorraum hört sich so an wie wenn ein Blech locker wäre (kommt von der rechten Seite des Motors)

 

[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]

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