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Garantieverlängerung/Versicherung/Erfahrung

Audi Q5 8R
Themenstarteram 4. März 2013 um 6:52

Ich fahre seit April 2009 einen Q5, 2,0 TFSI (211 PS).

Nach Ende der 2jährigen Werksgarantie habe ich eine 2jährige Garantieverlängerung

zum Preis von ca. EUR 830,00 abgeschlossen.

Diese läuft im März (4 Jahre) aus. Der Volkswagen VersicherungsService hat mir nun

eine 1jährige Verlängerung zum Preis von EUR 726,00 angeboten. Somit eine Verdoppelung der

Prämie.

Ich befürchte das man bei Audi weiß, daß jetzt größere Garantieforderungen auf Sie zukommen und

man mich daran beteiligt.

Wie ist Eure Meinung.

Es grüßt Euch

AUDILAN

 

 

Beste Antwort im Thema

SanCatri.

 

Deine Aussage ist nicht richtig. Wenn du deine Q regelmäßig zur Inspektion bringst besteht die lebenslange Mobilitätsgarantie. Die tritt ein wenn du mit deinem Fz. liegen bleibst und der Schaden nicht vor Ort repariert werden kann. Dann bekommst du immer einen Leihwagen. Wenn du / ich also eine Garantieverlängerung ( Versicherung ) hast und du liegenbleibst bekommst du auf jeden Fall einen Leihwagen eben wegen der Mobilitätsgarantie. Wenn du so wie ich mit einem Motorschaden liegenbleibst bekommst du automatisch einen Leihwagen( Mobilitätsgarantie ) . In der Regel sind das 5-7 Tage. Sollte der Händler oder Audi nicht in der Lage sein die erforderlichen Ersatzteile oder die Reparatur rechtzeitig innerhalb dieser Frist zu liefern / zu reparieren, übernimmt die Versicherung weiterhin den Leihwagen. Ich hatte ihn für über 3 Wochen und mußte keinen Cent zahlen. Der Händler tritt immer in Vorleistung was die Kosten betrifft und holt sich das Geld von der VVD-Versicherung. Nach einigen Wochen bekommst du in der Regel eine Kopie der Rechnung die der VVD an den Händler gezahlt hat. Dort wirst du regelmäßig lesen welche Teile ( Ersatzteile ) auf Kulanz von Audi übernommen wurden. Den Arbeitslohn zahlt dann in der Regel der VVD. So war es bisher immer bei mir / meiner Q.Und das hat sich für mich auf jeden Fall rentiert.Es hat auch nie den Versuch gegeben alles wegzudrücken, noch mußte für jede Kleinigkeit ein o.k. eingeholt werden. Vllt. liegt es ja auch nur an der unterschiedlichen Handhabung des Freundlichen. Mein Freundlicher verdient auf jeden Fall die Bezeichnung.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten
am 4. März 2013 um 7:43

Zitat:

Original geschrieben von Audilan

[...]

Nach Ende der 2jährigen Werksgarantie habe ich eine 2jährige Garantieverlängerung

zum Preis von ca. EUR 830,00 abgeschlossen.

Diese läuft im März (4 Jahre) aus. Der Volkswagen VersicherungsService hat mir nun

eine 1jährige Verlängerung zum Preis von EUR 726,00 angeboten. Somit eine Verdoppelung der

Prämie.

[...]

Hallo und guten Morgen,

ich kann Dich beruhigen - der Preis ist nicht überzogen - sondern nur durch rein statistisch begründet (je älter das Auto, desto höher die Ausfallwahrscheinlichkeit einzelner Komponenten). Und beim direkten Bestellen der 3-jährigen Garantieverlängerung hättest Du bei 100.000 km Gesamtlaufleistung fast genau den gleichen Betrag gezahlt. Hier wären aktuell 1500€ fällig, also nur rund 56€ weniger als bei Abschluss zweier separater Verträge, die natürlich auch beide Vertriebs- und Verwaltungsaufwand haben, also in Summe leicht teurer sind.

Passt alles - und ich persönlich würde bei dem Betrag JA sagen. Hab auch jetzt die Garantieverlängerung um 3 Jahre wieder mitbestellt, gibt einem einfach ein gutes Gefühl, dass keine großen Schläge in den Geldbeutel kommen können.

Gruß

Benedict

am 4. März 2013 um 7:54

Hallo

 

Also ich halte von Garantieverlängerungen wenig. Meist ist die Kulanz im dritten jJahr schon sehr hoch. Lieber das Geld auf die Bank legen.... 

 

Andererseits hat man dadurch eine gewisse Sicherheit.  

 

Ich habe damals fufür meinen A4 diese auch abgeschlossen. Hat aber auch nur 430 Euro für 2 Jahre gekostet. 

 

Mein tipTipp:

Geld lieber sparen. 

 

Ps:

Es ist sogar fast eine Vervierfachung 

Themenstarteram 4. März 2013 um 7:57

Hallo,

vielen Dank für Euer Feedback, werden die Verlängerung abschließen,

da ich in den letzten 4 Jahren die Versicherung einige Male zahlen mußte.

Schönen Tag.

AUDILAN

am 4. März 2013 um 8:34

D

Zitat:

Original geschrieben von Insignia_2.0T_4x4

Zitat:

Original geschrieben von Audilan

[...]

Nach Ende der 2jährigen Werksgarantie habe ich eine 2jährige Garantieverlängerung

zum Preis von ca. EUR 830,00 abgeschlossen.

Diese läuft im März (4 Jahre) aus. Der Volkswagen VersicherungsService hat mir nun

eine 1jährige Verlängerung zum Preis von EUR 726,00 angeboten. Somit eine Verdoppelung der

Prämie.

[...]

Hallo und guten Morgen,

ich kann Dich beruhigen - der Preis ist nicht überzogen - sondern nur durch rein statistisch begründet (je älter das Auto, desto höher die Ausfallwahrscheinlichkeit einzelner Komponenten). Und beim direkten Bestellen der 3-jährigen Garantieverlängerung hättest Du bei 100.000 km Gesamtlaufleistung fast genau den gleichen Betrag gezahlt. Hier wären aktuell 1500€ fällig, also nur rund 56€ weniger als bei Abschluss zweier separater Verträge, die natürlich auch beide Vertriebs- und Verwaltungsaufwand haben, also in Summe leicht teurer sind.

Passt alles - und ich persönlich würde bei dem Betrag JA sagen. Hab auch jetzt die Garantieverlängerung um 3 Jahre wieder mitbestellt, gibt einem einfach ein gutes Gefühl, dass keine großen Schläge in den Geldbeutel kommen können.

Gruß

Benedict

Diese Rechnung ist nicht ganz korrekt: 1500 geteilt durch 3 Jahre sind 500 minus Prozente = 400.-- pro Jahr. Die Verdoppelung stimmt in jedem Falle.

Gruß Carlo

Bei der Garantieverlängerung handelt es sich um eine Versicherung.

Ich habe gerade erfahren müssen, dass es ein großer Unterschied zur normalen Garantie ist.

Wie bei vielen Versicherungen wird erst einmal versucht, alles wegzudrücken.

Zu jedem kleinen (berechtigte!) Posten muß eine Genehmigung von der Versicheung eingeholt werden.

Leihwagen gibt es bei einer Verlängerung auch nicht.

Viele Billighersteller (z.B. aus China) geben bei einen Neuwagenkauf gleich 5 Jahre Garantie.

Premiumhersteller scheinen selbst kein Vertrauen in ihre Produkte zu haben.....

Ist es nicht so, das  sich die Garantieverlängerung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wenn diese nicht vor Ablauf rechtzeitig gekündigt wird ?

Ich hatte auf 4 Jahre beim Erwerb des Neuwagens abgeschlossen und habe nun von Audi / VVW-Vers. die Mitteilung bekommen, dass ich nun monatlich 81 Euro bezahlen muß / kann  oder einmal jährlich insgesamt 972 euro zahlen kann / muß. Hierbei wird die Bezahlung im Leistungsfall von der KM-Leistung ( 100.000 km ) abhängig gemacht. Über 100.000 km geht der Anteil der Leistung der Versicherung nach unten. Also prozentual am Arbeitslohn etc. Da bei mir in den ersten 58.000 km eine Schadenssumme von schlappen 5500 Euro angefallen ist die nicht ich sondern die Vers. zahlen mußte, werde ich die Garantieverlängerung um weitere zwei Jahre beibehalten.

SanCatri.

 

Deine Aussage ist nicht richtig. Wenn du deine Q regelmäßig zur Inspektion bringst besteht die lebenslange Mobilitätsgarantie. Die tritt ein wenn du mit deinem Fz. liegen bleibst und der Schaden nicht vor Ort repariert werden kann. Dann bekommst du immer einen Leihwagen. Wenn du / ich also eine Garantieverlängerung ( Versicherung ) hast und du liegenbleibst bekommst du auf jeden Fall einen Leihwagen eben wegen der Mobilitätsgarantie. Wenn du so wie ich mit einem Motorschaden liegenbleibst bekommst du automatisch einen Leihwagen( Mobilitätsgarantie ) . In der Regel sind das 5-7 Tage. Sollte der Händler oder Audi nicht in der Lage sein die erforderlichen Ersatzteile oder die Reparatur rechtzeitig innerhalb dieser Frist zu liefern / zu reparieren, übernimmt die Versicherung weiterhin den Leihwagen. Ich hatte ihn für über 3 Wochen und mußte keinen Cent zahlen. Der Händler tritt immer in Vorleistung was die Kosten betrifft und holt sich das Geld von der VVD-Versicherung. Nach einigen Wochen bekommst du in der Regel eine Kopie der Rechnung die der VVD an den Händler gezahlt hat. Dort wirst du regelmäßig lesen welche Teile ( Ersatzteile ) auf Kulanz von Audi übernommen wurden. Den Arbeitslohn zahlt dann in der Regel der VVD. So war es bisher immer bei mir / meiner Q.Und das hat sich für mich auf jeden Fall rentiert.Es hat auch nie den Versuch gegeben alles wegzudrücken, noch mußte für jede Kleinigkeit ein o.k. eingeholt werden. Vllt. liegt es ja auch nur an der unterschiedlichen Handhabung des Freundlichen. Mein Freundlicher verdient auf jeden Fall die Bezeichnung.

Zitat:

Original geschrieben von q5runner

Ist es nicht so, das  sich die Garantieverlängerung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wenn diese nicht vor Ablauf rechtzeitig gekündigt wird ?

Ich hatte auf 4 Jahre beim Erwerb des Neuwagens abgeschlossen und habe nun von Audi / VVW-Vers. die Mitteilung bekommen, dass ich nun monatlich 81 Euro bezahlen muß / kann  oder einmal jährlich insgesamt 972 euro zahlen kann / muß. Hierbei wird die Bezahlung im Leistungsfall von der KM-Leistung ( 100.000 km ) abhängig gemacht. Über 100.000 km geht der Anteil der Leistung der Versicherung nach unten. Also prozentual am Arbeitslohn etc. Da bei mir in den ersten 58.000 km eine Schadenssumme von schlappen 5500 Euro angefallen ist die nicht ich sondern die Vers. zahlen mußte, werde ich die Garantieverlängerung um weitere zwei Jahre beibehalten.

Dito, nur dass es bei mir jetzt 95,- €/Monat ausmacht und ich schon fast 100TKm voll habe.

Als ich den Quatsch kündigen wollte, bekam ich von der Vers.-Tante den Tipp, das Auto zu verkaufen, wenn ich aus dem Vertrag raus will :mad:

Hallo,

habe einen Q5 bestellt mit 2 Jahren Garantieverlängerung mit insges. 40 000 km Gesamtfahrleistung.

Ist es möglich, wenn ich die schon nach 3 1/2 Jahren abgefahren habe, die Garantie zu verlängern?

Oder muß ich noch vor dem Fertigungsbeginn eine höhere km-Zahl abschließen? Das wären dann 80 000 km.

Das schaffe ich ganz bestimmt nicht, zumal mir der dafür Preis zu hoch wäre.

 

[Von Motor-Talk aus anderem Thread überführt.]

Habe eine frage,vileicht kann mir ja einer helfen,und zwar habe ich eine audi Q5 bj 2014,habe das auto gebraucht beim händler mit volkswagen gebrauchtwagen garantie gekauft,in der garantie zeit gabs es ein aussetzer mit der rückfahrkamera,habe es beim händler zur reperatur gebracht,es wurde das Steuergerät getauscht,dan genau nach 2Monaten,die böse Überraschung,Brief bekommen .Gemäs den zu diesem Vetrag gültigen Garantiebedienungen betrifft ihre Rechnung ein nicht ersatzplichtiges Bauteil,Unterhaltungselektronik ist ausgeschlossen,jetz hat das Autohaus eine Rechnung von über 700euro an mich geschickt.Hätte ich das vorher gewust,würde ich es mit sicherheit nicht reparieren lassen.Habe ich ein Recht die kosten zu verweigern.

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Volkswagenversicherung Garantie' überführt.]

Erstens ist es keine Unterhaltungselektronik. Und zweitens was hast du bei werkstatt Besuch gesagt? Nur instandsetzen wenn es die Versicherung zahlt.?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Volkswagenversicherung Garantie' überführt.]

Habe ein termin gemacht und den gesagt das die rückfahrkamera,ab und zu nicht geht,der mitarbeiter hat ins PC geschaut und gesagt das es ewt nicht von der versicherung übernommen wird.Dan habe ich etwas diskutiert warum das kein garantie fall ist,und dan blieb es dabei,es war noch ein problem mit dem abschliesen des Tankdeckels,das hate ich auch erwähnt.nach 45 Tagen kam dan ein schreiben,das die versicherung die kosten für den Tankdeckel fast volständig beglichen hat,ich solle von den 140euro noch 70bezahlen,habe ich dan auch gemacht,ich dachte mir das das mit der rückfahrkamera warscheinlich übernommen wurde und ich deshalb keine meldung mehr bekommen habe.doch die Kamm jetz nach 60Tagen mit der ablehnung von der versicherung,und der Rechnung, in höhe von 700euro.Müsten das autohaus nicht erst ein okay von der Versicherung bekommen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Volkswagenversicherung Garantie' überführt.]

Zitat:

@alimati schrieb am 28. Aug. 2018 um 10:57:27 Uhr:

Müsten das autohaus nicht erst ein okay von der Versicherung bekommen.

Nein. Du hast es in Auftrag gegeben zu reparieren.

Hier hätte man vor der Reperatur die Versicherung ansprechen müssen.

 

Aber ein Steuergerät ist kein Unterhaltungsgerät. Da würde ich mit der Versicherung nochmal Kontakt aufnehmen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Volkswagenversicherung Garantie' überführt.]

Gab es den Schaden im ersten halben Jahr nach Kauf?

Falls ja, muss der Händler die Kosten übernehmen.

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